ISR - Internationale SteuerRundschau Zeitschrift für das gesamte Internationale und Europäische Steuerrecht
Die ISR erörtert alltägliche und komplexe grenzüberschreitende Steuerfragen. Aufsätze mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, aktuelle Rechtsentwicklungen sowie Analysen der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Hinweisen unterstützen Sie in der Praxis.
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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Internationales Steuerrecht
ISR bei juris:
juris Otto Schmidt Internationales Steuerrecht
- Top informiert über die Steuergestaltungs- und die Rechtsdurchsetzungs-Beratung
- Ertragsteuerliche Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht
- Erläuterungen über Rechtsentwicklungen in anderen Staaten
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ISR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Internationale SteuerRundschau bietet Ihnen als Zeitschrift für Internationales Steuerrecht monatlich alles, was Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Steuergestaltungs- und für die Rechtsdurchsetzungs-Beratung wissen müssen.
Die ISR unterstützt Steuerberater und Rechtsberater ebenso wie Praktiker im Unternehmen bei alltäglichen und komplexen grenzüberschreitenden Steuerfragen.
Dabei liegt der Fokus auf ertragsteuerlichen Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht, Rechtsentwicklungen in anderen Staaten werden auch in regelmäßigen Abständen erläutert.
Alle Beiträge sind systematisch folgenden Rubriken zugeordnet:
Außensteuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)/OECD
Europäisches Steuerrecht
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
Kooperation mit dem „Institut für Internationales Steuerrecht/Institute for Internationale Taxation e.V. (Ifitax)“
Das IFITAX verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen den auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen zu fördern und die Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen und Institutionen zu pflegen. Die Ziele des Instituts werden u.a. verwirklicht durch die Unterrichtung über die Themenbereiche des Internationalen Steuerrechts im Rahmen gezielter Informationsveranstaltungen und sonstiger Informationsträger sowie die Organisation von Konferenzen sowie von Workshops und Seminaren.
Durch die Kooperation mit dem IFITAX erweitert sich das Spektrum der ISR um weitere wertvolle gegenseitige Anregungen und Beiträge.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ISR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ISR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Internationalen SteuerRundschau seit 2012
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.
Aktuelles Heft
Heft 6/2026
DBA/OECD
Aufsätze
von Oertzen, Christian / Kühn, Michal Fabian / Feldhaus, Alexander, Update Italienische Pauschalbesteuerung – Gelöstes und Ungelöstes im DBA Italien und in den Protokollregelungen, ISR 2026, 197-203
Seit einigen Jahren existiert in Italien ein besonderes Pauschalsteuerregime, wonach zuziehende Personen die Möglichkeit haben, Einkünfte aus nicht-italienischen Quellen gegen Zahlung eines Pauschalbetrags zu versteuern. Nach Italien umziehende, deutsche Steuerpflichtige unterliegen jedoch für bestimmte Einkünfte weiterhin der deutschen Steuerpflicht, da das Protokoll zum DBA Italien eine wichtige Spezialnorm enthält. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der italienischen Pauschalbesteuerung zu verschaffen und den steuerlichen Abkommensschutz von deutschen Wegziehenden durch das DBA Italien näher zu beleuchten. Der besondere Fokus liegt dabei auf dem Zusammenspiel von § 2 AStG und Protokoll 17 DBA Italien hinsichtlich der Besteuerung von Dividenden und Erträgen aus Veräußerungen von Beteiligungen.
Europäisches Steuerrecht
Stumpf, Tim / Ullmann, Robert, Das “Genuine Link“-Erfordernis im Steuerrecht, ISR 2026, 203-213
Nach dem völkerrechtlichen “Genuine Link“-Erfordernis darf ein Staat seiner Rechtsordnung nur solche Sachverhalte unterwerfen, die eine ausreichende (substantielle und echte) Anknüpfung zu ebendiesem Staat aufweisen. Dies gilt auch für das Steuerrecht. Infolgedessen müssen sich sämtliche deutsch-steuerliche Normen zur Begründung eines Besteuerungsrechts an dem “Genuine Link“-Erfordernis messen lassen. Ausgehend von dem historischen Hintergrund sowie der Anwendung in anderen Rechtsgebieten untersucht der vorliegende Beitrag die Vereinbarkeit der deutschen Normen zur Begründung eines Besteuerungsrechts mit dem “Genuine Link“-Erfordernis.
Stoppek, Anton / Schulte, Jonathan, Fallstricke der Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO bei Umstrukturierungen, ISR 2026, 214-226
Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, den Leser für die Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 AO bei Restrukturierungen zu sensibilisieren. Hierfür werden der Tatbestand des § 138 Abs. 2 AO dargestellt und die Konsequenzen einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Mitteilung skizziert. Anschließend werden die Kernfragen bei der Prüfung der Mitteilungspflicht für Erwerbe und Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dargelegt. Es stellt sich heraus, dass die Verwaltungsauffassung zur Mitteilungspflicht beim Erwerb und der Veräußerung von mittelbaren Beteiligungen und zur Anwendung der Beteiligungsgrenzen im Veräußerungsfall restriktiv ist. Die Verfasser legen dar, dass dieser restriktiven Verwaltungsauffassung nicht zwingend zu folgen ist. Dennoch wird dem Steuerpflichtigen aus Vorsichtsgründen zu empfehlen sein, potentiell mitteilungspflichtige Vorgänge anzuzeigen. Die Verfasser teilen die Auffassung der Finanzverwaltung nicht uneingeschränkt, dass Umwandlungen und Einbringungen mitteilungspflichtige Vorgänge darstellen. Mit diesem Beitrag wird, soweit ersichtlich, erstmals den Fragen nachgegangen, wie § 138 Abs. 2 AO in Bezug auf die Anteilseigner der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger auszulegen ist und ob sich die umwandlungssteuerliche Rückwirkung auf die Frist für die Mitteilung auswirkt. Abschließend wird anhand von zwei Beispielen unter Berücksichtigung der restriktiven Verwaltungsauffassung aufgezeigt, welchen Umfang die Mitteilungspflichten bereits bei vergleichsweise übersichtlichen Umstrukturierungsfällen annehmen können.
Schmidt, Christoph, Das antragslose Kindergeld im Lichte der österreichischen antraglosen Familienbeihilfe, ISR 2026, 226-236
Der Beitrag untersucht den Gesetzentwurf zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes in Deutschland als Modellfall proaktiver Steuerleistungsverwaltung. Die Reform verspricht Bürokratieabbau, schnellere Leistungsgewährung und eine konsequentere Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten. Zugleich bleibt sie bewusst selektiv und risikosensibel ausgestaltet. Im Mittelpunkt stehen die Hybridstruktur zwischen Antragsverzicht und Begrüßungsschreiben, die Berechtigtenauswahl durch die Familienkasse, die fortbestehenden Mitwirkungspflichten trotz antragsloser Festsetzung sowie Inklusions- und Vollzugsfragen. Der Vergleich mit der österreichischen antraglosen Familienbeihilfe zeigt, dass proaktive Leistungsgewährung praktisch funktionieren kann, ihr Erfolg jedoch eine klare Kommunikationsarchitektur, belastbare Datenflüsse und rechtsstaatlich tragfähige Korrekturmechanismen voraussetzt.
Rechtsprechung kompakt
BFH v. 9.12.2025 - VII R 19/23 / Eymann, Stefan, EuGH-Vorlage: Können Formvorschriften den Erstattungsanspruch ausschließen, obwohl die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Missbrauch vorliegt?, ISR 2026, 236-239
Autoren und Redaktion
Herausgegeben von StB Prof. Dr. Xaver Ditz, StB Christian Ehlermann, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Eilers, LL.M., MR Dr. Thomas Eisgruber, StB Prof. Dr. Stefan Köhler, Generalanwältin Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M., MDir a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Rasch, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Alexander Rust, LL.M., RiBFH Dr. Michael Schwenke.
RA Ruth Sterzinger (verantwortlich), Anschrift des Verlags, isr@otto-schmidt.de, Tel. 0221/93738-152 (Redaktionssekretariat), Fax 02 21/9 37 38-9 02
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