ISR - Internationale SteuerRundschau Zeitschrift für das gesamte Internationale und Europäische Steuerrecht
Die ISR erörtert alltägliche und komplexe grenzüberschreitende Steuerfragen. Aufsätze mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, aktuelle Rechtsentwicklungen sowie Analysen der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Hinweisen unterstützen Sie in der Praxis.
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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Internationales Steuerrecht
ISR bei juris:
juris Otto Schmidt Internationales Steuerrecht
- Top informiert über die Steuergestaltungs- und die Rechtsdurchsetzungs-Beratung
- Ertragsteuerliche Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht
- Erläuterungen über Rechtsentwicklungen in anderen Staaten
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ISR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Internationale SteuerRundschau bietet Ihnen als Zeitschrift für Internationales Steuerrecht monatlich alles, was Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Steuergestaltungs- und für die Rechtsdurchsetzungs-Beratung wissen müssen.
Die ISR unterstützt Steuerberater und Rechtsberater ebenso wie Praktiker im Unternehmen bei alltäglichen und komplexen grenzüberschreitenden Steuerfragen.
Dabei liegt der Fokus auf ertragsteuerlichen Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht, Rechtsentwicklungen in anderen Staaten werden auch in regelmäßigen Abständen erläutert.
Alle Beiträge sind systematisch folgenden Rubriken zugeordnet:
Außensteuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)/OECD
Europäisches Steuerrecht
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
Kooperation mit dem „Institut für Internationales Steuerrecht/Institute for Internationale Taxation e.V. (Ifitax)“
Das IFITAX verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen den auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen zu fördern und die Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen und Institutionen zu pflegen. Die Ziele des Instituts werden u.a. verwirklicht durch die Unterrichtung über die Themenbereiche des Internationalen Steuerrechts im Rahmen gezielter Informationsveranstaltungen und sonstiger Informationsträger sowie die Organisation von Konferenzen sowie von Workshops und Seminaren.
Durch die Kooperation mit dem IFITAX erweitert sich das Spektrum der ISR um weitere wertvolle gegenseitige Anregungen und Beiträge.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ISR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ISR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Internationalen SteuerRundschau seit 2012
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.
Aktuelles Heft
Heft 3/2026
Europäisches Steuerrecht
Aufsätze
Eymann, Stefan, Cash Pooling en España: Symmetrie, Stand-alone- Rating, Gruppenrating sowie die neue Transfer-Pricing-Doktrin des Tribunal Supremo (STS 3721/2025) im Spannungsfeld zwischen Konzernfinanzierung und Fremdvergleichsprinzip (Teil 1), ISR 2026, 85-90
Das Urteil “Bunge Ibérica“ (STS 3721/2025) des spanischen Tribunal Supremo markiert wegweisende Entscheidung oder Leitentscheidung in der steuerlichen Behandlung von Cash-Pooling-Systemen in Spanien, mit Indikation auf deutsche Sichtweise. Der Gerichtshof entwickelt darin erstmals eine eigenständige spanische Transfer-Pricing-Doktrin, die auf den Grundsätzen der Symmetrie der Zinssätze, der Maßgeblichkeit des Konzernratings und der funktionalen Einordnung des Cash-Pool-Leaders als administrativen Dienstleister basiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie konzerninterne Liquiditätsbündelungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (arm’s length principle) zu bewerten sind. Das Urteil regelt, dass asymmetrische Zinsstrukturen – also unterschiedliche Soll- und Habenzinsen – nur dann zulässig sind, wenn sie durch nachweisbare Funktions- oder Risikoabweichungen gerechtfertigt werden können und signalisiert eine stärkere Angleichung der spanischen Praxis an internationale Transfer-Pricing-Standards, verbunden mit erhöhter Dokumentations- und Compliance-Verantwortung für Unternehmensgruppen. Teil I entwickelt den theoretischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmen des Cash-Poolings, erläutert Funktionsweise, Risiko- und Bewertungslogik und leitet aus Marktmodell und Fremdvergleichsgrundsatz die analytischen Konfliktlinien ab, die im Fall “Bunge Ibérica“ relevant werden. Teil II analysiert den konkreten Fall “Bunge Ibérica“ (STS 3721/2025), stellt Sachverhalt, Argumente, Entscheidung, Begründung und Konsequenzen dar und ordnet diese kritisch in die internationale verrechnungspreisrechtliche Diskussion ein. Der Beitrag wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.
Höhl, Steffen / Borchert, Philipp / Klostermann, Isabell, § 4k EStG zwischen Theorie und Praxis: Ein Jahr nach dem BMF-Schreiben (Teil 2), ISR 2026, 90-99
Der nachfolgende Beitrag befasst sich in zwei Teilen mit der praktischen Anwendung der deutschen Anti-Hybrid-Regelung des § 4k EStG im Lichte des BMF-Schreibens aus dem Jahr 2024 sowie ersten Erfahrungen aus Betriebsprüfungen. Während sich der erste Teil mit Auslegungsfragen um die abweichende Qualifikation und Zurechnung von Kapitalvermögen, der Behandlung ausländischer Hinzurechnungsbesteuerungssysteme und der bisher im Schrifttum kaum beleuchteten Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG auseinandersetzt, greift Teil II Fallbeispiele rund um die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen, den importierten Besteuerungsinkongruenzen und dem persönlichen Anwendungsbereich der Norm auf. Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass sowohl die materiellrechtliche Anwendung der Norm als auch die Dokumentation durch den Steuerpflichtigen weiterhin von zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten und praktischen Herausforderungen geprägt sind. Anhand von relevanten Beispielsfällen werden bestehende Spannungsfelder identifiziert und praxisorientierte Empfehlungen für Steuerpflichtige sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verwaltungsanweisungen abgeleitet. Ziel des Beitrags ist es, zur Rechtssicherheit im Umgang mit § 4k EStG beizutragen. Den ersten Teil des Beitrages finden Sie unter ISR 2026, 49.
Rechtsprechung kompakt
BFH v. 15.7.2025 - VII R 36/22 / Vobbe, Rainald / Bärsch, Sven-Eric, Zollwert – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen, ISR 2026, 99-102
DBA/OECD
Aufsätze
Schienke-Ohletz, Tanja / Baßler, Johannes, Grenzen der sog. “überdachenden“ Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz, ISR 2026, 102-108
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen enthält einige bedeutende Abweichungen vom OECD-MA, die dem Steuergefälle zwischen beiden Staaten Rechnung tragen sollen. Eine davon ist Art. 4 Abs. 4 des Abkommens. Diese Vorschrift versagt Abkommensvorteile für Personen, die ihren deutschen Wohnsitz aufgeben und in die Schweiz umziehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Anwendungsvoraussetzungen und die Rechtsfolge der Vorschrift und erörtert, ausgehend vom Zweck der Vorschrift, ihre geschriebenen und ungeschriebenen Grenzen.
Rechtsprechung kompakt
BFH v. 3.9.2025 - X R 1/24 / Mehlhaf, Eugen / Büttner, Florian, Besteuerung deutscher Rentner in Portugal – Status des “residente não habitual“ im DBA-Portugal, ISR 2026, 108-111
Außensteuerrecht
Aufsätze
Kostikidis, Savvas, Zur Europarechtsmäßigkeit von § 20 Abs. 2 AStG, ISR 2026, 112-118
§ 20 Abs. 2 AStG sieht den Methodenwechsel von der Freistellungs- hin zur Anrechnungsmethode bei niedrigbesteuerten Betriebstätten vor. Diese Vorschrift sieht keinen sog. Entlastungsnachweis vor. Letzterer wurde in § 8 Abs. 2 AStG eingeführt, um die Europarechtsmäßigkeit der Vorschrift herzustellen. § 20 Abs. 2 AStG nimmt hingegen explizit davon Abstand. Aus diesem Grund wird die Vorschrift im Hinblick auf ihre Europarechtsmäßigkeit in der Literatur kritisiert. Kürzlich hat sich das FG München für die Europarechtsmäßigkeit des § 20 Abs. 2 AStG ausgesprochen. Der BFH hat das Verfahren ausgesetzt und den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Er neige zur Europarechtswidrigkeit der Vorschrift. Der Verfasser nimmt Stellung für die Europarechtsmäßigkeit der Vorschrift. Aspekte werden angesprochen, mit denen sich das FG München, der BFH und die Literatur bisher nicht auseinandergesetzt haben, insbesondere die Vereinbarkeit des § 20 Abs. 2 AStG mit dem Gebot der Rechtsformneutralität und den (EU-)Grundrechten, nämlich Art. 20 GrCh und Art. 3 Abs. 1 GG.
Rechtsprechung kompakt
BFH v. 3.6.2025 - EuGH-Vorlage IX R 39/21 / Wehner, Alexander, Verstößt die “Switch-over“-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?, ISR 2026, 118-119
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
BFH v. 25.6.2025 - X R 23/22 / von Hugo, Merlyn, Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan, ISR 2026, 119-122
Tagungsberichte
Micker, Lars / Krüger, Nina, Tagungsbericht: Ifitax – Grenzüberschreitende Betriebsprüfungen, ISR 2026, 122-123
Am 3.12.2025 hat die dreizehnte Vortragsveranstaltung des Instituts für Internationales Steuerrecht e.V. (Ifitax) zum Thema “Grenzüberschreitende Betriebsprüfungen“ in den historischen Räumlichkeiten des Schlosses Nordkirchen stattgefunden. Die Veranstaltung wurde wie immer hybrid durchgeführt, so dass neben den Präsenz-Teilnehmern auch zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer die Vorträge und Diskussionen online verfolgen und sich einbringen konnten.
Autoren und Redaktion
Herausgegeben von StB Prof. Dr. Xaver Ditz, StB Christian Ehlermann, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Eilers, LL.M., MR Dr. Thomas Eisgruber, StB Prof. Dr. Stefan Köhler, Generalanwältin Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M., MDir a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Rasch, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Alexander Rust, LL.M., RiBFH Dr. Michael Schwenke.
RA Ruth Sterzinger (verantwortlich), Anschrift des Verlags, isr@otto-schmidt.de, Tel. 0221/93738-152 (Redaktionssekretariat), Fax 02 21/9 37 38-9 02
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