ISR - Internationale SteuerRundschau Zeitschrift für das gesamte Internationale und Europäische Steuerrecht
Die ISR erörtert alltägliche und komplexe grenzüberschreitende Steuerfragen. Aufsätze mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, aktuelle Rechtsentwicklungen sowie Analysen der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Hinweisen unterstützen Sie in der Praxis.
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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Internationales Steuerrecht
ISR bei juris:
juris Otto Schmidt Internationales Steuerrecht
- Top informiert über die Steuergestaltungs- und die Rechtsdurchsetzungs-Beratung
- Ertragsteuerliche Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht
- Erläuterungen über Rechtsentwicklungen in anderen Staaten
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ISR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Internationale SteuerRundschau bietet Ihnen als Zeitschrift für Internationales Steuerrecht monatlich alles, was Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Steuergestaltungs- und für die Rechtsdurchsetzungs-Beratung wissen müssen.
Die ISR unterstützt Steuerberater und Rechtsberater ebenso wie Praktiker im Unternehmen bei alltäglichen und komplexen grenzüberschreitenden Steuerfragen.
Dabei liegt der Fokus auf ertragsteuerlichen Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht, Rechtsentwicklungen in anderen Staaten werden auch in regelmäßigen Abständen erläutert.
Alle Beiträge sind systematisch folgenden Rubriken zugeordnet:
Außensteuerrecht
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)/OECD
Europäisches Steuerrecht
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
Kooperation mit dem „Institut für Internationales Steuerrecht/Institute for Internationale Taxation e.V. (Ifitax)“
Das IFITAX verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen den auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen zu fördern und die Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen und Institutionen zu pflegen. Die Ziele des Instituts werden u.a. verwirklicht durch die Unterrichtung über die Themenbereiche des Internationalen Steuerrechts im Rahmen gezielter Informationsveranstaltungen und sonstiger Informationsträger sowie die Organisation von Konferenzen sowie von Workshops und Seminaren.
Durch die Kooperation mit dem IFITAX erweitert sich das Spektrum der ISR um weitere wertvolle gegenseitige Anregungen und Beiträge.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ISR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ISR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Internationalen SteuerRundschau seit 2012
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.
Aktuelles Heft
Heft 1/2026
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Aufsätze
Rasch, Stephan / Leherpeur, Marion, Eigenständige Korrekturen und die Berichtigungserklärung nach § 153 AO als “Maßnahmen eines Vertragsstaats“ i.S.d. Art. 25 OECD-MA?, ISR 2026, 1-7
Art. 25 OECD-Musterabkommen räumt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, ein Verständigungsverfahren für den Fall durchzuführen, wenn eine “Maßnahme“ eines Vertragsstaats zu einer nicht im Einklang mit dem Abkommen stehenden Besteuerung führt, im hier interessierenden Fall, wenn die Besteuerung nicht dem Fremdvergleich entspricht. Die Voraussetzung der “Maßnahme“ setzt scheinbar unstreitig voraus, dass eine Maßnahme hoheitliches Handeln erfordert. Für Fälle der Eigenkorrektur und der Berichtigung nach § 153 AO ist das nicht eindeutig, erfordert gleichwohl eine nicht im Einklang mit der herrschenden Auslegung stehende Interpretation. Anhand des Urteils des Tribunal administratif de Paris wird aber deutlich, welche Probleme in der Praxis zumindest noch mit einzelnen Ländern bestehen, wenn aufgrund einer Berichtigung nach § 153 AO der Zugang zum Verständigungsverfahren verwehrt werden soll. Vorliegend wird die Dogmatik des Begriffs der “Maßnahme“ nachgezeichnet und wie mit der jüngsten, französischen Rechtsprechung der Zugang zum Verständigungsverfahren eröffnet wird.
Poerschke, Philip, Die abkommensrechtliche Immobiliengesellschaftsklausel – Eine Untersuchung zur Zielsetzung und Zielerreichung, ISR 2026, 7-15
Die Immobiliengesellschaftsklausel in Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist fester Bestandteil des internationalen Steuerrechts. Dennoch ist nicht abschließend geklärt, welches Ziel sie verfolgt und in welchen Konstellationen sie dieses nicht erreicht. Fraglich ist sodann, wie die Grundbesitzklausel ausgestaltet sein müsste, um ihre Zielsetzung zu erreichen. Der folgende Beitrag prüft zunächst die Zielsetzung der Norm und beleuchtet im Anschluss, in welchen Konstellationen die Norm eine unterschreitende und überschießende Tendenz aufweist, um auf Basis dessen einen Entwurf einer überarbeiteten Immobiliengesellschaftsklausel vorzustellen.
Europäisches Steuerrecht
Kempf, Andreas / Gelsdorf, Frederik, Folgefragen nach der Entscheidung des BFH zur Vereinbarkeit der Bruttomethode nach § 15 KStG mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, ISR 2026, 16-24
Für Dividenden einer EU-Tochtergesellschaft an eine deutsche Muttergesellschaft wendet Deutschland die Freistellungsmethode nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL) an. Wenn die deutsche Muttergesellschaft selbst Organgesellschaft einer anderen Gesellschaft ist, werden bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft Dividenden von EU-Tochtergesellschaften nicht freigestellt. Diese Bezüge der Organgesellschaft werden bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers freigestellt, vorausgesetzt dieser erfüllt die Voraussetzung für die Freistellung. Ist der Organträger eine (steuerlich transparente) Personengesellschaft, wird auf die Gesellschafter der Personengesellschaft und deren Qualifikation für die Freistellung abgestellt.
Der BFH hat entschieden, dass diese Regelung auch dann europarechtskonform ist, wenn natürliche Personen Gesellschafter einer Organträgerpersonengesellschaft sind, deren Organgesellschaft Dividenden von EU-Tochtergesellschaften bezieht. Dies sei der Fall, obwohl die bezogenen Dividenden letztlich in Deutschland bei den natürlichen Personen steuerpflichtig werden.
Ausgehend von der Begründung des BFH-Urteils kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass es zu einer Reihe offener Fragen führt. Dies betrifft
- steuerlich teiltransparente Gesellschaften wie eine deutsche KGaA und eine französische Kommanditgesellschaft,
- den deutschen und ausländischen Kapitalertragsteuerabzug in bestimmten Konstellationen, z.B. in Fällen ausländischer steuerlicher Gruppen, und
- eventuelle Auswirkungen auf die EU-Fusionsrichtlinie.
Hörnicke, Gabriel / Zeller, Oda-Maria, Internationale Stiftungsmobilität im Spiegel aktueller Rechtsprechung, ISR 2026, 24-31
Stiftungen sind ein beliebtes Instrument, um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu planen oder den von der Wegzugsbesteuerung unbeschadeten Wohnsitzwechsel des Stifters zu ermöglichen. Hierneben können Stiftungen selbst durch Sitzverlegung “mobil“ sein. Aus steuer- wie zivilrechtlicher Sicht bedeutsam ist insbesondere der Fall, dass aufgrund eines Umzugs der Geschäftsleitungsorgane der Verwaltungssitz vom Ausland ins Inland (Zuzugsfall) verlagert wird. Die hiermit verbundene Frage der aufrechterhaltenen oder untergegangenen Rechtsfähigkeit der nach ausländischem Recht errichteten Stiftung kann bspw. für die Ersatzerbschaftsteuerpflicht von Bedeutung sein. Mit den Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung hatten sich zuletzt auch der BFH sowie das FG München in unterschiedlichen Streitfällen befasst. Die aktuelle Rechtsprechung soll zum Anlass genommen werden, grundlegende Fragen der internationalen Mobilität von Stiftungen aufzurollen.
Weber, Jana-Denise / Bühl, Lukas, Das Home Office im Ausland als Betriebsstätte, ISR 2026, 31-34
Die Arbeit aus dem ausländischen Home Office wirft die Frage auf, ob dadurch eine Betriebsstätte in Form einer feste Geschäftseinrichtung für den Arbeitgeber im anderen Staat begründet wird. Der Artikel gibt einen Überblick über die zentralen Aussagen des OECD-Musterabkommens 2025, das die Kriterien für die Bewertung eines Home Office präzisiert hat. Dabei werden auch Unterschiede zur Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt.
Rechtsprechung kompakt
EuGH v. 1.8.2025 - C-92/24, C-93/24 und C-94/24 / von Hugo, Merlyn, Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie auf andere Steuern, ISR 2026, 34-36
EuGH v. 4.9.2025 - C-726/23 / Vobbe, Rainald, Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Begriff ‚Dienstleistungen gegen Entgelt‘ – Innerhalb desselben Konzerns erbrachte gewerbliche Dienstleistungen – Verrechnungspreis – Art. 168 und 178 – Recht auf Vorsteuerabzug – Belege, ISR 2026, 36-39
Autoren und Redaktion
Herausgegeben von StB Prof. Dr. Xaver Ditz, StB Christian Ehlermann, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Eilers, LL.M., MR Dr. Thomas Eisgruber, StB Prof. Dr. Stefan Köhler, Generalanwältin Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M., MDir a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Rasch, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Alexander Rust, LL.M., RiBFH Dr. Michael Schwenke.
RA Ruth Sterzinger (verantwortlich), Anschrift des Verlags, isr@otto-schmidt.de, Tel. 0221/93738-152 (Redaktionssekretariat), Fax 02 21/9 37 38-9 02
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