Internationale SteuerRundschau - ISR Zeitschrift für das gesamte Internationale und Europäische Steuerrecht
Die ISR erörtert alltägliche und komplexe grenzüberschreitende Steuerfragen. Aufsätze mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, aktuelle Rechtsentwicklungen sowie Analysen der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Hinweisen unterstützen Sie in der Praxis.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Internationales Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Internationales Steuerrecht
Owlit Steuerabteilung
- Top informiert über die Steuergestaltungs- und die Rechtsdurchsetzungs-Beratung
- Ertragsteuerliche Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht
- Erläuterungen über Rechtsentwicklungen in anderen Staaten
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ISR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Internationale SteuerRundschau bietet Ihnen als Zeitschrift für Internationales Steuerrecht monatlich alles, was Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Steuergestaltungs- und für die Rechtsdurchsetzungs-Beratung wissen müssen.
Die ISR unterstützt Steuerberater und Rechtsberater ebenso wie Praktiker im Unternehmen bei alltäglichen und komplexen grenzüberschreitenden Steuerfragen.
Dabei liegt der Fokus auf ertragsteuerlichen Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht, Rechtsentwicklungen in anderen Staaten werden auch in regelmäßigen Abständen erläutert.
Alle Beiträge sind systematisch folgenden Rubriken zugeordnet:
- Außensteuerrecht
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)/OECD
- Europäisches Steuerrecht
- Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
Kooperation mit dem „Institut für Internationales Steuerrecht/Institute for Internationale Taxation e.V. (Ifitax)“
Das IFITAX verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen den auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen zu fördern und die Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen und Institutionen zu pflegen. Die Ziele des Instituts werden u.a. verwirklicht durch die Unterrichtung über die Themenbereiche des Internationalen Steuerrechts im Rahmen gezielter Informationsveranstaltungen und sonstiger Informationsträger sowie die Organisation von Konferenzen sowie von Workshops und Seminaren.
Durch die Kooperation mit dem IFITAX erweitert sich das Spektrum der ISR um weitere wertvolle gegenseitige Anregungen und Beiträge.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ISR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ISR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der Internationalen SteuerRundschau seit 2012
- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.
Aktuelles Heft
Heft 9/2024
Europäisches Steuerrecht
Aufsätze
Kunz, Tom-Eric / Leitsch, Sebastian, Einkunftsquellen von Influencern und deren Besteuerung bei Wohnsitz im Ausland, ISR 2024, 289-299
Die Einbindung von Influencern in das Marketing, das sog. Influencer-Marketing, spielt in den letzten Jahren eine immer größere Rolle. Zahlreiche deutsche Influencer haben sich zuletzt im Ausland, bspw. in Dubai, niedergelassen und üben ihre Tätigkeit von dort aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit es in diesen Konstellationen zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland kommen kann. Soweit bspw. im Rahmen einer Produktwerbung unterhaltende Beiträge durch ausländische Influencer in Deutschland erstellt werden oder inländischen Unternehmen im Rahmen gebrandeter Produkte Namens- oder Markenrechte eingeräumt werden, können inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d oder f EStG vorliegen. Auslegungsprobleme der §§ 49 sowie 50a EStG führen für im Ausland lebende Influencer zu Rechtsunsicherheiten und für deren inländische Vertragspartner zu Haftungsrisiken aufgrund nicht durchgeführter Quellensteuereinbehalte.
Rüsch, Gary, Der Entwurf eines BMF-Schreibens v. 13.7.2023 zu § 4k EStG, ISR 2024, 300-306
Der Beitrag kommentiert ausgewählte Aspekte des am 13.7.2023 veröffentlichten Entwurfs eines BMF-Schreibens zu § 4k EStG, da die finale Fassung des Schreibens auf sich warten lässt. Wann die endgültige Veröffentlichung des Anwendungsschreibens erfolgt, ist derzeit nicht absehbar.
Zabel, Dana, Steuerliche Risiken und Gestaltungschancen bei der konzerninternen Finanzierung von Mitunternehmerschaften, ISR 2024, 307-317
Die grenzüberschreitende Konzernfinanzierung deutscher Kapitalgesellschaften ist Gegenstand ständiger steuerrechtlicher Auseinandersetzungen und Quell zahlreicher Meinungsäußerungen aus der Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Steuerberatungspraxis und Wissenschaft. Dagegen führen die steuerlichen Folgen der Finanzierung deutscher Mitunternehmerschaften durch ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaften eher ein Schattendasein. In diesem Beitrag wird anhand eines Fallbeispiels den steuerlichen Risiken und Gestaltungschancen der Finanzierung inländischer Kommanditgesellschaften durch eine ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft auf den Grund gegangen. Dabei wird sowohl das Szenario einer Finanzierungsgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft als auch einer Kapitalgesellschaft betrachtet.
Rechtsprechung kompakt
BFH v. 16.5.2024 - VI R 31/21 / Schlücke, Katharina, Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen, ISR 2024, 317-319
Außensteuerrecht
Aufsätze
Hansen, Bogdan, Zum Tatbestandsmerkmal “Schädliche Mitwirkung“ in der Hinzurechnungsbesteuerung, ISR 2024, 320-327
Die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) sind komplex, stellen die deutsche Wirtschaft vor erheblichen Dokumentations- bzw. Deklarationsaufwand und bedeuten für die betroffenen deutschen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich zu Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, die keine solche Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Taxation) kennen. Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2016/1164 (kurz ATAD I) und der daraus resultierenden Verpflichtung der Transformation dieser Richtlinie in nationales Recht hatte der deutsche Gesetzgeber die Chance, neue Impulse im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung zu setzen und diese ausgewogener zu gestalten. Die nunmehr geltende Fassung, die die Richtlinie umsetzen sollte, geht aber über die eigentliche Zielrichtung der Richtlinie in vielerlei Hinsicht hinaus und verschärft insoweit die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung. Im vorliegenden Beitrag geht es insbesondere um die sog. “schädliche Mitwirkung“ im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung, die bereits in der alten Fassung des § 8 AStG Gegenstand erheblicher Kritik war. Die Diskussion um die schädliche Mitwirkung wird auch nach Veröffentlichung des BMF-Erlasses zum AStG im Dezember 2023 nicht abnehmen, da viele Fragen weiterhin ungeklärt sind.
Autoren
Herausgegeben von StB Prof. Dr. Xaver Ditz, StB Christian Ehlermann, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Eilers, LL.M., MR Dr. Thomas Eisgruber, StB Prof. Dr. Stefan Köhler, Generalanwältin Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M., MDir a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Rasch, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Alexander Rust, LL.M., RiBFH Dr. Michael Schwenke.