ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
juris IT-Recht
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 7/2025
Aktuelle Kurzinformationen
Fuchs-Galilea, Stefanie, EuGH: Keine elektronische Schriftsatzeinreichung ohne geeignete Infrastruktur, ITRB 2025, 169
Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Dresden: Kein Auskunftsanspruch nach bereits erteilter Auskunft, ITRB 2025, 169
Scheuch, Brian, Gesetzentwurf zur Datenspeicherung des BKA, ITRB 2025, 170
Fuchs-Galilea, Stefanie, Gemeinsame Erklärung zum KI-Einsatz in der Justiz, ITRB 2025, 170
Scheuch, Brian, USA: Verurteilung wegen fehlerhafter Belege in Gerichtsverfahren aufgrund KI-Nutzung, ITRB 2025, 170
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Abmahnung von Meta wegen KI-Trainings, ITRB 2025, 170-171
Rechtsprechung
EuGH v. 15.5.2025 - C-100/24 / Wübbeke, Michael, “Kauf auf Rechnung“ als Angebot zur Verkaufsförderung, ITRB 2025, 171-172
EuGH v. 8.5.2025 - C-697/23 / Trost, Sebastian, Keine vergleichende Werbung durch Online-Vergleichsdienst, ITRB 2025, 172-173
BGH v. 27.3.2025 - I ZR 64/24 / Trost, Sebastian, Wettbewerbsverhältnis bei der Geltendmachung von Fluggastrechten, ITRB 2025, 173
BGH v. 11.3.2025 - VI ZB 79/23 / Rössel, Markus, Keine Bestandsdatenauskunft bei Unterlassungsanspruch wegen mehrdeutiger Äußerung, ITRB 2025, 174-175
BGH v. 22.1.2025 - II ZB 18/23 / Vogt, Aegidius, Umfassendes Auskunftsrecht der Gesellschafter von Personengesellschaften, ITRB 2025, 176-177
OLG Frankfurt v. 27.3.2025 - 16 U 9/23 / Daum, Oliver, Unzureichender Beweis durch Vorlage eines elektronischen Dokuments, ITRB 2025, 177-178
KG v. 21.1.2025 - 5 UKl 8/24 / Wübbeke, Michael, Mangelnde Zugänglichkeit einer Kündigungsschaltfläche, ITRB 2025, 178-179
VG Hannover v. 19.3.2025 - 10 A 5385/22 / Rössel, Markus, Unzulässige Cookie-Wall, ITRB 2025, 180-182
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Lewald, Andreas, KI-Chatbot statt klassischer FAQ, ITRB 2025, 182-188
Eine wachsende Zahl von Unternehmen setzt KI-Chatbots ein, um Kundinnen und Kunden schnell und unkompliziert bei Produktfragen zu unterstützen. Dabei stellt sich die Frage, wie sich ein solches System datenschutzkonform betreiben lässt und welche Anforderungen sich aus der KI-Verordnung (KI-VO) ergeben. Ein typisches Anwendungsszenario ist etwa ein KI-basierter FAQ-Chatbot, welcher von entsprechend spezialisierten Softwareanbietern bezogen wird, um häufig gestellte Fragen auf einer Webseite automatisiert und, durch die KI verbessert, zunehmend zielgerichtet zu beantworten. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Handlungsempfehlungen zum datenschutzgerechten Einsatz.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Söbbing, Thomas, Vereinbarung von “Efforts“ in IT-Verträgen, ITRB 2025, 189-192
Oft werden in der Praxis Bezeichnungen aus Common Law-Verträgen übernommen, ohne ein genaues Verständnis von diesen Rechtsbegriffen zu haben. Ein typisches Beispiel ist der Begriff “XY-Efforts“. Mit einem rein deutsch geprägten Verständnis von Dienstleistungen i.S.v. §§ 611 ff. BGB ist er schwer zutreffend zu interpretieren und auch ein Vergleich mit dem anerkannten Stand von Forschung und Entwicklung stellt sich als problematisch dar, wie der folgende Beitrag aufzeigt.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Audio-Deepfakes – Bieten DSGVO, DSA und KI-VO hinreichenden Schutz für das Recht an der eigenen Stimme?, ITRB 2025, 193
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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