IT-Rechtsberater - ITRB Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

IT-Rechtsberater - ITRB

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2024: 368 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 8/2024

Aktuelle Kurzinformationen

Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Unzureichende Glaubhaftmachung einer technischen Störung des beA, ITRB 2024, 193

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Hamm: Elektronische Post via Social Media, ITRB 2024, 193

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Stadtgericht Prag: Kein Urheberrechtschutz für KI-generiertes Bild, ITRB 2024, 193-194

Scheuch, Brian, Forderung wirksamer Missbrauchsverhinderung statt Chatkontrolle, ITRB 2024, 194

Scheuch, Brian, DDG statt TMG, ITRB 2024, 194

Rechtsprechung

EuGH v. 20.6.2024 - C-590/22 / Rössel, Markus, Bemessungskriterien für Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO, ITRB 2024, 195-197

EuGH v. 30.5.2024 - C-662/22, C-667/22 / Rössel, Markus, Herkunftslandprinzip bei Durchsetzung der P2B-VO, ITRB 2024, 197-200

EuGH v. 30.5.2024 - C-400/22 / Oelschlägel, Kay, Reichweite der Buttonlösung für Fernabsatzverträge, ITRB 2024, 200-201

ÖOGH v. 26.4.2024 - 6 Ob 210/23k / Vogt, Aegidius, Gesamtschuldnerische Haftung bei Beteiligung an Shitstorm, ITRB 2024, 201-202

OLG Oldenburg v. 14.5.2024 - 13 U 114/23 / Dovas, Maria-Urania, Schadensersatz bei Datenschutzverstoß, ITRB 2024, 202-204

OLG Rostock v. 3.4.2024 - 7 U 2/24 / Vogt, Aegidius, Kein Anscheinsbeweis für E-Mail-Zugang, ITRB 2024, 204-205

LG Hamburg v. 22.2.2024 - 327 O 250/22 / Kunczik, Niclas, Onlinemarktplatz ohne Gastzugang, ITRB 2024, 205-206

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Dreyer, Julia / Füllsack, Anna Lena, Der Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO: Reichweite und Rechtsfolgen bei Verstößen, ITRB 2024, 206-211

Im Herbst 2023 gab der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bekannt, dass er seine dritte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme auf den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO richten wird. An dieser Aktion beteiligen sich zahlreiche deutsche Datenschutzbehörden. Die koordinierte Durchsetzungsmaßnahme soll zum einen etwaigen Anpassungsbedarf in den Leitlinien des EDSA zu Art. 15 DSGVO identifizieren. Zum anderen wird auf diesem Weg überprüft, wie datenschutzrechtlich Verantwortliche den Auskunftsanspruch in der Praxis handhaben. Der Beitrag gibt vor diesem Hintergrund einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Art. 15 DSGVO und den Konsequenzen im Fall eines Verstoßes.

Söbbing, Thomas / Schwarz, Alexander, KI-Training und DSGVO, ITRB 2024, 212-217

Im Juni 2024 plante der Meta-Konzern die Verwertung von Nutzerdaten aus öffentlichen Beiträgen auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Modelle. Dies löste datenschutzrechtliche Bedenken aus, da es die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer umfasste, was bedeutete, dass der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet war.
Erfasst die KI beim Auslesen des Internets (zufällig) personenbezogene Daten, so könnte es hierfür an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 DSGVO fehlen, was zur Verhängung erheblicher Bußgelder i.S.v. Art. 83 DSGVO führen könnte. Auch unter Geltung der KI-VO wird die DSGVO von dieser nicht verdrängt, vgl. Art. 2 Abs. 7 KI-VO. Beim Kampf um noch nicht gehobene große Datenschätze wird die Frage des Datenschutzes eine bedeutende Rolle spielen.

Schmidt, Stephan / Rätze, Martin, ITRB-Themenradar: Data Act, ITRB 2024, 217-218

Die Rubrik des Themenradars greift aktuelle Entwicklungen vor allem der europäischen und nationalen Gesetzgebung in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz und Cybersecurity auf, benennt die wesentlichen Eckpunkte, ordnet sie ein und zeigt, welche Auswirkungen sich für die Beratungspraxis des Anwalts ergeben. Vorliegend geht es um den Data Act.
Am 11.1.2024 trat die VO (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, in Kraft. Die EU-Kommission sieht darin einen wichtigen Pfeiler der europäischen Datenstrategie und einen wesentlichen Beitrag zum Ziel der digitalen Dekade.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Risiken und Chancen des Einsatzes von KI bei internen Untersuchungen, ITRB 2024, 219

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider