ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

ITRB - IT-Rechtsberater

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2026: 420 € (inkl. MwSt.)
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Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 357 € (inkl. MwSt.).
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001

  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, BVerfG: Kein Beweisverwertungsverbot für Anom-Daten, ITRB 2025, 281

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, LAG Hamm: Unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz, ITRB 2025, 281

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, LG Koblenz: Kein Auskunftsanspruch bei Fakeprofil auf Instagram, ITRB 2025, 281-282

Scheuch, Brian, Reaktionen auf EU-Verordnung über politische Werbung, ITRB 2025, 282

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, EU-Wettbewerbsverfahren gegen SAP, ITRB 2025, 282

Rechtsprechung

EuGH v. 4.9.2025 - C-413/23 P / Kunczik, Niclas, Relativer Personenbezug pseudonymisierter Daten, ITRB 2025, 283-284

EuGH v. 1.8.2025 - C-665/23 / Schulteis, Thomas, Unterrichtungsobliegenheit des Zahlungsdienstnutzers, ITRB 2025, 284-285

EuG v. 3.9.2025 - T-348/23 / Rössel, Markus, Hybride Handelsplattform als VLOP, ITRB 2025, 286-288

BGH v. 17.7.2025 - III ZR 388/23 / Vogt, Aegidius, Keine fristlose Kündigungsmöglichkeit wegen Vertrauensstellung bei Datingportalen, ITRB 2025, 288-289

BGH v. 10.7.2025 - III ZR 61/24 / Trost, Sebastian, Unzulässige Laufzeitverlängerung eines TK-Vertrags, ITRB 2025, 289-290

LG Berlin II v. 20.8.2025 - 2 O 202/24 / Rössel, Markus, Wertersatz für Deepfake einer Stimme, ITRB 2025, 290-292

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Schippel, Robert, IT-Sicherheitsrecht als lauterkeitsrechtliches Risiko, ITRB 2025, 292-297

Die rechtlichen Anforderungen an IT- und Cybersicherheit erfahren derzeit durch die geplante Umsetzung der NIS2-RL in das novellierte BSIG sowie durch die Einführung der Cyberresilienz-VO eine tiefgreifende Reform. Diese neuen Regelwerke normieren nicht nur verbindliche technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen, sondern entfalten auch wettbewerbsrechtliche Relevanz: Sie können als Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG qualifiziert werden. Damit wird IT-Compliance zur lauterkeitsrechtlich überprüfbaren Pflicht, deren Missachtung zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Im Fokus stehen die Bestimmungen des § 30 BSIG-E sowie Art. 13 Cyberresilienz-VO als normative Referenzpunkte für digitale Produktsicherheit und technologische Sorgfalt.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Lejeune, Mathias, Der EU Data Act und die neuen Mustervertragsklauseln, ITRB 2025, 297-305

Der sog. EU Data Act, d.h. die VO (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828, ist am 11.1.2024 in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt der Verordnung sind Rechte der Nutzer auf den Zugriff zu industriellen und nutzergenerierten Daten sowie Regelungen für Vereinbarungen zwischen den Nutzern und den Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten bzgl. des Wechsels des Anbieters und der Übertragung der Daten auf Dritte. Die EU-Kommission hat gem. Art. 41 DA standardisierte Vertragsklauseln für den B2B-Datenzugang und Cloud-Computing herausgegeben. Der vorliegende Beitrag fasst zunächst die wesentlichen Regelungen des DA für den Datenzugriff und den Wechsel des Anbieters zusammen und erläutert dann die neuen Vertragsklauseln.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Der Staat auf Social Media – gemeinsame Verantwortlichkeit bei Nutzung sozialer Netzwerke durch staatliche Akteure, ITRB 2025, 305-306

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de

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