ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

ITRB - IT-Rechtsberater

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2025: 394 € (inkl. MwSt.)
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Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 334 € (inkl. MwSt.).
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001

  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 9/2025

Aktuelle Kurzinformationen

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Inkrafttreten der KI-VO, fehlende Marktüberwachungsbehörde, ITRB 2025, 225

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, KI-Verhaltenskodex der EU, ITRB 2025, 225-226

Scheuch, Brian, BGH: Nichtigkeit von Online-Coaching-Verträgen bei Verstoß gegen das FernUSG, ITRB 2025, 226

Scheuch, Brian, OLG Nürnberg: Kein DSGVO-Schadensersatz für Datenpanne bei Fantasienamen, ITRB 2025, 226

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, AG München: Kein Vertragsschluss durch irrtümlichen Klick, ITRB 2025, 226-227

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, VG Köln: Zulässiger Betrieb einer Facebook-Fanpage der Bundesregierung, ITRB 2025, 227

Fuchs-Galilea, Stefanie, Steuerinformationen für Influencer, ITRB 2025, 227

Rechtsprechung

BGH v. 31.7.2025 - I ZR 131/23 / Rössel, Markus, Urheberrechtswidrigkeit eines Werbeblockers – Werbeblocker IV, ITRB 2025, 228-230

BGH v. 13.5.2025 - VI ZR 67/23 / Rössel, Markus, Immaterieller Schaden durch bloße rechtswidrige SCHUFA-Einmeldung, ITRB 2025, 230-232

BGH v. 6.5.2025 - VI ZR 53/23 / Vogt, Aegidius, Vorlagefragen zum immateriellen Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht eines Gerichts, ITRB 2025, 232-233

OLG Dresden v. 30.4.2025 - 12 U 1547/24 / Engels, Thomas, Nichtigkeit eines B2B-Online-Coaching-Vertrags, ITRB 2025, 233-234

OLG Köln v. 10.4.2025 - 15 U 249/24 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Löschung von Informationen über getilgte Forderungen, ITRB 2025, 235

OLG Düsseldorf v. 26.11.2024 - 20 UKl 6/24 / Elteste, Thomas, Telekommunikationsvertrag mit 24-monatiger Laufzeit und unzulässiger Vertraulichkeitsklausel, ITRB 2025, 236-237

OLG Hamburg v. 21.11.2024 - 5 U 54/23 / Trost, Sebastian, Haftung eines Hostproviders bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, ITRB 2025, 237-238

LG Köln v. 15.5.2025 - 6 S 114/23 / Wübbeke, Michael, Unwirksame Preiserhöhungen bei Netflix, ITRB 2025, 238-239

LG Heidelberg v. 13.5.2025 - 2 O 233/24 / Schulteis, Thomas, Grob fahrlässige Freischaltung eines neuen Endgeräts für Onlinebanking, ITRB 2025, 239-241

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Roth-Neuschild, Birgit, Cloud-Switching nach dem Data Act, ITRB 2025, 241-251

Der EU Data Act will dem Cloud-Lock-in bei Datenverarbeitungsdiensten entgegenwirken. Der Kunde soll ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten von einem Datenverarbeitungsdienst unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen Anbieter wechseln können. Der Verordnungstext lässt für dieses Unterfangen viele Fragen offen, die in der Folge adressiert werden. Fazit ist, dass die Anbieter nicht umhinkommen, sich mit den vertraglichen und technischen Bedingungen des Cloud-Switchings intensiv auseinanderzusetzen.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Vorgaben der KI-VO zum KI-Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden, ITRB 2025, 251-252

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de

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