ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
juris IT-Recht
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 9/2025
Aktuelle Kurzinformationen
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Inkrafttreten der KI-VO, fehlende Marktüberwachungsbehörde, ITRB 2025, 225
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, KI-Verhaltenskodex der EU, ITRB 2025, 225-226
Scheuch, Brian, BGH: Nichtigkeit von Online-Coaching-Verträgen bei Verstoß gegen das FernUSG, ITRB 2025, 226
Scheuch, Brian, OLG Nürnberg: Kein DSGVO-Schadensersatz für Datenpanne bei Fantasienamen, ITRB 2025, 226
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, AG München: Kein Vertragsschluss durch irrtümlichen Klick, ITRB 2025, 226-227
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, VG Köln: Zulässiger Betrieb einer Facebook-Fanpage der Bundesregierung, ITRB 2025, 227
Fuchs-Galilea, Stefanie, Steuerinformationen für Influencer, ITRB 2025, 227
Rechtsprechung
BGH v. 31.7.2025 - I ZR 131/23 / Rössel, Markus, Urheberrechtswidrigkeit eines Werbeblockers – Werbeblocker IV, ITRB 2025, 228-230
BGH v. 13.5.2025 - VI ZR 67/23 / Rössel, Markus, Immaterieller Schaden durch bloße rechtswidrige SCHUFA-Einmeldung, ITRB 2025, 230-232
BGH v. 6.5.2025 - VI ZR 53/23 / Vogt, Aegidius, Vorlagefragen zum immateriellen Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht eines Gerichts, ITRB 2025, 232-233
OLG Dresden v. 30.4.2025 - 12 U 1547/24 / Engels, Thomas, Nichtigkeit eines B2B-Online-Coaching-Vertrags, ITRB 2025, 233-234
OLG Köln v. 10.4.2025 - 15 U 249/24 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Löschung von Informationen über getilgte Forderungen, ITRB 2025, 235
OLG Düsseldorf v. 26.11.2024 - 20 UKl 6/24 / Elteste, Thomas, Telekommunikationsvertrag mit 24-monatiger Laufzeit und unzulässiger Vertraulichkeitsklausel, ITRB 2025, 236-237
OLG Hamburg v. 21.11.2024 - 5 U 54/23 / Trost, Sebastian, Haftung eines Hostproviders bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, ITRB 2025, 237-238
LG Köln v. 15.5.2025 - 6 S 114/23 / Wübbeke, Michael, Unwirksame Preiserhöhungen bei Netflix, ITRB 2025, 238-239
LG Heidelberg v. 13.5.2025 - 2 O 233/24 / Schulteis, Thomas, Grob fahrlässige Freischaltung eines neuen Endgeräts für Onlinebanking, ITRB 2025, 239-241
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Roth-Neuschild, Birgit, Cloud-Switching nach dem Data Act, ITRB 2025, 241-251
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Vorgaben der KI-VO zum KI-Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden, ITRB 2025, 251-252
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de
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