ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

ITRB - IT-Rechtsberater

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz

ITRB bei juris:
juris IT-Recht

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2026: 420 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 30,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,70 €
Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 357 € (inkl. MwSt.).
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.  

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001

  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Aktuelle Kurzinformationen

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, BGH: Präzisierung der Anforderungen an beA-Störungsmeldungen, ITRB 2026, 53

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, OLG Naumburg: Rechtswidrige Datensammlung durch Meta, ITRB 2026, 53

Scheuch, Brian, OLG München: Pflicht zur Löschung von Fake-Profilen, ITRB 2026, 54

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, OLG Köln: Kein Verstoß gegen Netzneutralität durch “5G+ Gaming“-Option, ITRB 2026, 54

Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Dresden: Kein Schadensersatz bei vorangegangenem Daten-Kotrollverlust, ITRB 2026, 54

Scheuch, Brian, Verpflichtender Widerrufsbutton, ITRB 2026, 54-55

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, KI-Tools bei WhatsApp, ITRB 2026, 55

Rechtsprechung

EuGH v. 18.12.2025 - C-422/24 / Daum, Oliver, Informationspflichten gemäß DSGVO beim Einsatz von Bodycams, ITRB 2026, 55-57

BGH v. 7.1.2026 - VIII ZR 62/25 / Wübbeke, Michael, Abstrakter Hinweis auf Verbrauchereigenschaft in Widerrufsbelehrung, ITRB 2026, 57-58

KG v. 2.12.2025 - 5 U 87/22 / Vogt, Aegidius, Unzulässige Voreinstellung von Zusatzzahlungen auf C2C-Marktplatz, ITRB 2026, 58-59

OLG Dresden v. 7.10.2025 - 4 U 884/24 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Kreditscoring, ITRB 2026, 59-60

OLG Dresden v. 16.9.2025 - 4 U 634/25 / Daum, Oliver, Geldentschädigung bei (Video-)Überwachungsdruck durch Nachbarn, ITRB 2026, 60-62

Schleswig-Holsteinisches OVG v. 18.12.2025 - 6 MB 24/25 / Rössel, Markus, Transparenzangaben des MStV möglicherweise ohne Anwendung der ECRL, ITRB 2026, 62-64

LG Hamburg v. 23.9.2025 - 324 O 461/25 / Rössel, Markus, Haftung für publizierenden KI-Chatbot, ITRB 2026, 64-66

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Intveen, Michael, Quantencomputing und Quantencomputer: The sky is the limit. Isn’t it?, ITRB 2026, 66-72

Wenn man sagt, der Himmel sei die Grenze, ist damit gemeint, dass nichts jemanden oder etwas daran hindern kann, sehr erfolgreich zu sein. Anders ausgedrückt: Es soll keine Grenzen für Erfolg, Möglichkeiten und Wachstum geben (https://www.collinsdictionary.com/dictionary/english/the-sky-is-the-limit). Aber gilt dies auch für die Verarbeitung von Daten mittels Quantencomputings und Quantencomputern? Der Beitrag prüft dies ausgehend von Begriffsklärung, Entwicklung, Einsatzbereichen, Cloudanwendungen und HPC und schließt mit einem Ausblick ab.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Ernst, Stefan, Influencervertrag, ITRB 2026, 72-74

Der Begriff “Influencer“ ist so unklar und so beliebig wie etwa der des “Aktivisten“. Nichtsdestoweniger sind einige von ihnen in manchen Branchen bemerkenswerte Treiber des Absatzes einzelner Produkte. Ohne unmittelbares Berufsbild oder gar Ausbildung ist der Influencer grundsätzlich selbsternannt und sein Titel unabhängig vom tatsächlichen “Einfluss“, den er ausübt. Er ist auch unabhängig von tatsächlichen Kompetenzen und Lebenserfahrung. So gibt es Influencer, die mehr “Follower“ haben als die Tagesschau Zuschauer oder überregionale Tageszeitungen Leser – und die deshalb meinen, sich kompetent äußern zu können zu Fragen von Politik oder Medizin.
Dieser Beitrag beschäftigt sich allerdings allein mit Fragen der Vertragsgestaltung, wenn Unternehmen sich derartiger Einflussnehmer bedienen, um ihren Absatz zu fördern, was mittlerweile ein wichtigeres und augenscheinlich zukunftsträchtigeres Geschäftsmodell geworden ist als die klassische Zeitschriften-, Fernseh- und Kinowerbung bzw. als “klassische“ Online-Werbeformen.

Literaturempfehlungen

Lippert, Anna, Deepfakes als Herausforderung demokratischer Öffentlichkeit, ITRB 2026, 75-76

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de

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