ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz
Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
ITRB bei juris:
juris IT-Recht
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
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Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
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Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Aktuelle Kurzinformationen
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, Anwendung des CRA in der Praxis: Leitfaden der EU-Kommission, ITRB 2026, 221
Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Akteneinsichtsrecht im Zwangsversteigerungsverfahren, ITRB 2026, 221
Scheuch, Brian, OLG Dresden: Zulässigkeit von Knappheitshinweisen in Reiseportal, ITRB 2026, 222
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, LG Berlin: Keine unzulässige Markennutzung in AI-Overview, ITRB 2026, 222
Scheuch, Brian, LG Aachen: Missverständlicher Bestellbutton bei Online-Sportwetten, ITRB 2026, 222
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Monitoring zu Rechenkapazitäten in Deutschland, ITRB 2026, 223
Rechtsprechung
EuGH v. 16.7.2026 - C-421/24 / Rössel, Markus, Kein Hostingprivileg bei Kenntnis wesentlicher Inhalte oder algorithmischer Verbreitungskontrolle, ITRB 2026, 223-225
EuGH v. 18.6.2026 - C-484/24 / Dovas, Maria-Urania, Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter personenbezogener Daten, ITRB 2026, 225-226
BGH v. 21.5.2026 - III ZR 220/25 / Trost, Sebastian, Zulässige Werbung für TK-Vertragslaufzeit von 24 Monaten, ITRB 2026, 226-227
BGH v. 11.3.2026 - I ZR 202/25 / Wübbeke, Michael, Fehlende Textform bei Maklerprovisionsangebot unterhalb der E-Mail-Signatur, ITRB 2026, 227-228
OLG Hamburg v. 24.6.2026 - 11 Vkl 1/24 / Kartheuser, Ingemar, Vorlagefragen zur Musterfeststellungsklage auf DSGVO-Schadensersatz, ITRB 2026, 228-229
OLG München v. 11.5.2026 - 21 U 3882/25 e / Oelschlägel, Kay, Datenübermittlung auf Grundlage von Standardvertragsklauseln, ITRB 2026, 229-231
OLG Köln v. 17.4.2026 - 6 U 88/25 / Oelschlägel, Kay, Verpflichtung zur Unterlassung der Zugänglichmachung, ITRB 2026, 231-232
LG München I v. 31.7.2026 - 42 O 763/25 / Rössel, Markus, Urheberrechtsverletzende memorisierte Musikwerke – GEMA/Suno, ITRB 2026, 232-234
LG Frankfurt/M. v. 27.5.2026 - 2-06 O 347/25 / Daum, Oliver, Bearbeitung eines Lichtbilds mittels KI, ITRB 2026, 234-235
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Ernst, Matthias, KI-Verdacht im gerichtlichen Sachverständigengutachten, ITRB 2026, 236-242
Der Verdacht, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten unter Einsatz generativer Sprachmodelle erstellt wurde, lässt sich über stilistische Textmerkmale nicht forensisch belastbar nachweisen; die Detektion verliert mit jeder Modellgeneration weiter an Aussagekraft. Der Beitrag begründet diese These technisch und empirisch – u.a. anhand des in einer eigenen Untersuchung zur maschinellen Bewertung von Sprachmodellausgaben identifizierten “Präzisionsparadoxons“ – und zeigt, dass der prozessual belastbare Anknüpfungspunkt nicht der Autorschaftsnachweis, sondern die persönliche Leistungspflicht des Sachverständigen (§ 407a Abs. 3 ZPO) und das Transparenzregime des Art. 50 KI-VO ist. Der Beschluss des LG Darmstadt v. 10.11.2025, der die Vergütung eines Sachverständigen bei KI-Verdacht auf null festsetzte, dient dabei als Ausgangspunkt. Tragend war dort nicht der Nachweis maschineller Urheberschaft, sondern die Verletzung der Pflichten des Sachverständigen; eben diese Verlagerung verallgemeinert der Beitrag.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Redeker, Helmut, Cloud-Services zwischen Produkt und Dienstleistung, ITRB 2026, 243-246
Cloud-Services werden oft als Produkte gesehen, weil sie den Kunden IT-Produkte zur Verfügung stellen. Sie enthalten aber auch viele Aspekte einer Dienstleistung, z.B., weil sie dauerhaft sicher verfügbar sein müssen. Unterschiedliche Gesetze adressieren Cloud-Services unterschiedlich, entweder als Produkt oder als Dienstleistung. Im Zusammenspiel führt das zu rechtlichen Problemen. Der Beitrag erörtert dies anhand der Unterschiede im Vertragsrecht und im IT-Sicherheitsrecht.
Literaturempfehlungen
Lippert, Anna, Das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren, ITRB 2026, 246-247
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de
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