IT-Rechtsberater - ITRB Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

IT-Rechtsberater - ITRB

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2024: 368 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10 €
Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 312 € (inkl. MwSt.).
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2024

Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, BGH: Vorlagefrage zu irreführender Werbung mit “bequemer Kauf auf Rechnung“, ITRB 2024, 57

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, OLG Frankfurt: Prüfpflichten einer Social Media-Plattform, ITRB 2024, 57

Scheuch, Brian, OLG Frankfurt: Haftung für falsche Produktbezeichnungen auf Amazon Marketplace, ITRB 2024, 57-58

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, LG Frankfurt/M.: Länderübergreifende Sperrung durch YouTube, ITRB 2024, 58

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Lübeck: Einbeziehung von AGB per Link oder QR-Code, ITRB 2024, 58

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, ArbG Suhl: Unzulässige Datenauskunft per unverschlüsselter Mail, ITRB 2024, 58

Söbbing, Thomas, Streit um EU-Lieferkettenrichtlinie, ITRB 2024, 59

Rechtsprechung

EuGH v. 25.1.2024 - C-687/21 / Rössel, Markus, Kein Schaden bei spekulativem Risiko des Datenmissbrauchs, ITRB 2024, 59-62

EuGH v. 5.12.2023 - C-807/21 / Dovas, Maria-Urania, Verschulden als Voraussetzung für Verhängung von Bußgeldern für DSGVO-Verstöße – Deutsche Wohnen, ITRB 2024, 62-64

BGH v. 10.10.2023 - VIII ZB 60/22 / Engels, Thomas, Sorgfaltsanforderungen beim beA-Versand, ITRB 2024, 64-65

OLG Köln v. 6.12.2023 - 2 U 24/23 / Wübbeke, Michael, Online-Coaching-Vertrag im B2B-Bereich, ITRB 2024, 65-66

OLG Jena v. 17.10.2023 - 7 U 1091/22 / Engels, Thomas, Rückzahlungsanspruch gegen Onlinecasino, ITRB 2024, 66-67

LG Tübingen v. 26.5.2023 - 4 O 193/21 / Rössel, Markus, Akzeptierte Risikolage bei Cyberversicherung, ITRB 2024, 67-70

AG Berlin-Mitte v. 19.10.2023 - 151 C 167/23 / Kartheuser, Ingemar / Pabst, Elias, Kein Anspruch auf Zugang zu privatem Social-Media-Account eines Bundesministers, ITRB 2024, 70-71

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Keppeler, Lutz Martin / Schneider, Ruben, Branchenstandards für Datenschutz-Compliance in der Onlinewerbewirtschaft, ITRB 2024, 71-75

Das IAB als Branchenverband der Onlinewerbewirtschaft stellt seit 2018 mit dem IAB TCF Vorgaben für das Onlinemarketing auf. Das Framework soll durch Standardisierung die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insb. der DSGVO und des TTDSG, im Kontext des Onlinemarketings erleichtern. Seit dem 16.5.2023 ist Version 2.2 verfügbar. Mit dieser Aktualisierung gehen gleich mehrere Änderungen einher, die seit dem 20.11.2023 umzusetzen sind. Dieser Beitrag stellt nach einer kurzen Einführung in das IAB TCF die Änderungen dar und zeigt auf, welche Maßnahmen jetzt von den Verantwortlichen zu ergreifen sind.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Schippel, Robert, Feedbacknutzungsklauseln, ITRB 2024, 75-80

Feedback im Bereich der Softwareentwicklung oder -bereitstellung kann für den Entwickler oder Lizenzgeber wertvolle Anregungen in Hinblick auf eine Verbesserung oder Weiterentwicklung der Software geben. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall kann dieses Feedback durchaus urheber- oder patentrechtlich geschützt sein. Aber auch die Nutzung des Feedbacks unterhalb dieser Schwelle bedarf einer vertraglichen Absicherung.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Regulierung von “Lootboxen“ in Computerspielen, ITRB 2024, 81

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider