ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

ITRB - IT-Rechtsberater

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz

ITRB bei juris:
juris IT-Recht

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2026: 420 € (inkl. MwSt.)
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12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001

  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 7/2026

Aktuelle Kurzinformationen

Sommer, Tobias, Digital Omnibus: Einigung auf Änderungen zum AI Act, ITRB 2026, 165

Scheuch, Brian, Gesetz gegen digitale Gewalt: Referentenentwurf mit neuen Straftatbeständen und Plattformpflichten, ITRB 2026, 165-166

Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Fehlende Gleichwertigkeit der österreichischen Online-Beglaubigung, ITRB 2026, 166

Sommer, Tobias, OLG Frankfurt: Online-Reputationsmanagement als Rechtsdienstleistung, ITRB 2026, 166

Scheuch, Brian, VG Berlin: Zulässigkeit von Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern, ITRB 2026, 166-167

Sommer, Tobias, Datenbanken zu KI-Halluzinationen in Gerichtsverfahren, ITRB 2026, 167

Rechtsprechung

BGH v. 26.3.2026 - I ZR 118/24 / Vogt, Aegidius, Vorlagefrage zum Werbeverbot für ärztliche Online-Diagnose, ITRB 2026, 167-169

BGH v. 3.12.2025 - 5 StR 362/25 / Schulteis, Thomas, Kontaktloses Zahlen mit entwendeter Girokarte, ITRB 2026, 169-170

OLG Hamm v. 12.5.2026 - 4 UKl 3/25 / Rössel, Markus, Lauterkeitsrechtswidrige KI-Halluzination, ITRB 2026, 170-173

KG v. 30.4.2026 - 20 VKl 1/25 / Rössel, Markus, Kein immaterieller DSGVO-Schadensersatz durch Verbandsklage mangels Gleichartigkeit, ITRB 2026, 173-175

OLG Bamberg v. 18.3.2026 - 3 UKl 16/25 e / Vogt, Aegidius, Keine Diskriminierung bestimmter Personengruppen durch App-Rabatte, ITRB 2026, 175-176

OLG Dresden v. 15.12.2025 - 17 U 1213/25 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Zulässige dreijährige Speicherfrist von Negativeinträgen, ITRB 2026, 176-177

LG Frankfurt/M. v. 17.12.2025 - 2-06 O 401/25 / Trost, Sebastian, Urheberrechtsschutz für Text eines KI-generierten Liedes, ITRB 2026, 177-178

LAG Hessen v. 10.2.2026 - 12 SLa 709/25 / Daum, Oliver, Kein DSGVO-Schadensersatz des Arbeitnehmers bei Ransomware-Attacke, ITRB 2026, 178-180

VG Düsseldorf v. 2.4.2026 - 29 K 7351/23 / Daum, Oliver, Transportverschlüsselung bei E-Mail-Versand, ITRB 2026, 180-181

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Mittnacht, Anya, Datenschutz & KI-Innovation – zwei Seiten einer Medaille, ITRB 2026, 182

Effektiver Datenschutz ist das Fundament guter KI. Denn Innovation benötigt ein stabiles regulatorisches Umfeld sowie hohe rechtliche und technische Standards. Es ist kein Nullsummenspiel, bei dem mehr Regulierung automatisch weniger Innovation bedeutet.

Schirmbacher, Martin, FRAND im Data Act: Was dürfen Daten kosten?, ITRB 2026, 182-184

Seit dem 12.9.2025 gilt der Data Act (DA). Er ordnet u.a. das Teilen von Daten aus der Nutzung vernetzter Produkte in einer Dreieckskonstellation zwischen Dateninhaber, Nutzer und Datenempfänger. Vertragsbedingungen zwischen Dateninhaber und Datenempfänger müssen FRAND sein, d.h. fair, angemessen und nichtdiskriminierend. Dieser Beitrag beleuchtet, unter welchen Umständen die Daten ausnahmsweise nicht herausgegeben werden müssen, wie die Vergütung nach FRAND-Kriterien auszusehen hat und welche Privilegien für KMU gelten.

Rieken, Simone, Anforderungen nach DSGVO – JC oder AVV, Art. 9 DSGVO: Was bedeutet die EuGH-Rechtsprechung für die Praxis?, ITRB 2026, 184-185

Der Beitrag beleuchtet die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zum Vorliegen (sensibler) personenbezogener Daten und zum Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sowie zu den jeweiligen Folgen, die sich daraus für die (Vertrags-)Praxis ergeben.

König, Florian, Mehrfachregulierung statt Einzelnorm: IT- und Produktsicherheitsanforderungen nach KI-VO, DSGVO, CRA und DORA im Überblick, ITRB 2026, 185-186

Digitale Produkte und Dienste bewegen sich heute regelmäßig gleichzeitig in mehreren Regimen. Die eigentliche Komplexität liegt daher nicht im Einzelgesetz, sondern in der Koordination unterschiedlicher Sicherheits-, Governance- und Haftungslogiken. Der Beitrag zeigt, warum die anwaltliche Beratung nicht mehr normisoliert, sondern entlang von Schnittstellen, Projektphasen und Eskalationsrisiken strukturiert werden muss.

Remmers, Julius Alexander, Regress in der KI-Lieferkette: Rechtsgrundlagen, Risiken und Gestaltungshinweise, ITRB 2026, 187-188

Der Vertrieb von KI-basierten digitalen Produkten oder Waren mit digitalen KI-Elementen kann zu Regressen in der Lieferkette führen. Fehlfunktionen der Software sowie fehlerhafte oder fehlende Updates sind dabei typische Auslöser für Haftung und anschließenden Regress. Komplexe Lieferketten bergen die Gefahr, dass die Fehlerquellen auf mehreren Ebenen liegen können. Der Beitrag beleuchtet das Gewährleistungsrecht, vertragliche Regressmechanismen, weitere Haftungsgrundlagen in der KI-Lieferkette und den Versicherungsregress beim autonomen Fahren.

Pertenaïs, Jutta, Accountability und Beweislast bei KI-Systemen: Mängel, Produkthaftung und Regress, ITRB 2026, 188-189

Der Beitrag untersucht Accountability im KI-Haftungsrecht primär aus beweisrechtlicher Perspektive. Im Zentrum stehen die Verteilung der Beweislast im digitalen Vertragsrecht, die Modernisierung der Produkthaftung für KI-Systeme einschließlich neuer Beweisvermutungen sowie die begrenzte Brückenfunktion der KI-VO zur privaten Rechtsdurchsetzung.

Literaturempfehlungen

Lippert, Anna, Implikationen des Digital-Omnibus-Pakets für das Datenschutzrecht, ITRB 2026, 189-190

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de

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