ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

ITRB - IT-Rechtsberater

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz

ITRB bei juris:
juris IT-Recht

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2026: 420 € (inkl. MwSt.)
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Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.  

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001

  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 4/2026

Aktuelle Kurzinformationen

Bierekoven, Christiane, Peter Bräutigam 1964–2026, ITRB 2026, 77

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, BGH: Keine rückwirkende Durchsuchung alter Chats, ITRB 2026, 77-78

Scheuch, Brian, LG Köln: Sperrung eines Fake-Accounts durch X, ITRB 2026, 78

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, VG Neustadt an der Weinstraße: Unzulässiger Medikamentenhandel im Darknet, ITRB 2026, 78-79

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, VG Regensburg: Kein Datenschutzverstoß durch elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul, ITRB 2026, 79

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, Anwendung des CRA in der Praxis: Leitlinien aus Brüssel, ITRB 2026, 79

Scheuch, Brian, WhatsApp-Klage gegen EDSA-Beschluss, ITRB 2026, 79-80

Rechtsprechung

BGH v. 8.1.2026 - III ZR 8/25 / Kloss, Elmar, Kein Hinausschieben des Beginns der Mindestlaufzeit eines TK-Vertrags, ITRB 2026, 80-81

BGH v. 10.12.2025 - II ZR 132/24 / Wübbeke, Michael, Berechtigtes Interesse an Mitteilung der E-Mail-Adressen von Vereinsmitgliedern, ITRB 2026, 81-82

OGH Österreich v. 26.11.2025 - 6 Ob 189/24y / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Rechtswidrige Nutzung von Social Plugins durch Meta, ITRB 2026, 82-83

OLG Frankfurt v. 11.12.2025 - 6 U 81/23 / Trost, Sebastian, Haftung eines Drittanbieters für Cookies, ITRB 2026, 83-84

OLG Hamm v. 6.6.2025 - 11 U 90/23 / Dovas, Maria-Urania, Kein immaterieller Schadensersatz bei rein hypothetischer Möglichkeit eines Datenmissbrauchsrisikos, ITRB 2026, 84-85

LG Berlin II v. 2.12.2025 - 15 O 569/18 / Rössel, Markus, Kein Upload von Nichtnutzer-Kontakten, ITRB 2026, 85-87

LG Frankfurt/M. v. 10.9.2025 - 2-06 O 271/25 / Rössel, Markus, Keine Wettbewerbswidrigkeit von Googles KI-Übersicht, ITRB 2026, 87-89

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Völker, Beata / Ipatov, Michael, Urheberrecht zwischen Innovation und Kontrolle: Herausforderungen durch KI-Training, ITRB 2026, 90-95

Das KI-Training stellt das geltende Urheberrecht vor erhebliche Herausforderungen. Am Beispiel des Urteils des LG München I zeigt sich, dass die komplexen technischen Besonderheiten generativer KI-Modelle bei der Rechtsanwendung häufig stark vereinfacht und zentrale europarechtliche Vorgaben – namentlich die KI-Verordnung – nicht hinreichend berücksichtigt werden. Unter der Prämisse einer zukunftsorientierten Auslegung der Vorschriften des § 16 UrhG und der Schranke des § 44b UrhG soll daher untersucht werden, wie bereits de lege lata ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Urhebern und Entwicklern ermöglicht werden kann.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Lejeune, Mathias, Hochrisiko-KI-Systeme und EU-Mustervertragsklauseln (MCT) für die Vergabe öffentlicher Aufträge, ITRB 2026, 96-103

Die europäische KI-VO sieht einen sog. risikobasierten Ansatz vor. Bestimmte Praktiken sind nach Art. 5 KI-VO generell verboten. Hochrisiko-KI-Systeme werden weitreichenden Verpflichtungen für Anbieter und Betreiber unterworfen. Art. 50 ff. KI-VO normieren schließlich einige Pflichten für die Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme; darunter fallen insb. KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. In diesem Beitrag werden Hochrisiko-KI-Systeme behandelt und die von der EU-Kommission herausgegebenen Mustervertragsklauseln für die Vergabe öffentlicher Aufträge für derartige Systeme und deren Anwendbarkeit im Privatrechtsverkehr erläutert.

Literaturempfehlungen

Lippert, Anna, Bürokratieabbau und Datenschutzstandards, ITRB 2026, 103-104

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de

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