Umsatzsteuergesetz Kommentar
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Owlit Steuerabteilung
- Lückenlose und kritische Auswertung von Literatur, Rechtsprechung und Verwaltungsansicht
- Erläuterungen von Umsatzsteuer-Experten aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft
- Veranschaulichung durch Praxishinweise und Beispiele
- Schlagwort-ABCs zu Einzelfällen
- Inklusive Online-Modul "Rau/Dürrwächter online"
Beschreibung
Schwierige umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte durchdringen und genau beurteilen können: Der führende Großkommentar Rau/Dürrwächter unterstützt Sie dabei, indem er das gesamte UStG und seine Systematik bis ins Detail erläutert – umfassend und tiefgehend, wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend.
Als echter Kommentar für die Praxis zeigt der Rau/Dürrwächter, wo das deutsche Umsatzsteuerrecht nicht EU-konform umgesetzt wurde und wie sich Risiken in Chancen umwandeln lassen. Aus kritischer Sicht weisen die Kommentierungen auf möglichen umsatzsteuerrechtlichen Spielraum hin, der in der Beratungspraxis genutzt werden kann. Topaktuell sind die Kommentierungen des § 2 UStG unter Berücksichtigung der EuGH-Vorlagen zur Organschaft und der Neuregelung des (fiktiven) Reihengeschäftsnach § 3 Abs. 3a, Abs. 6a, Abs. 6b UStG, die durch das JStG 2019 und das JStG 2020 in das UStG eingefügt werden.
Gemäß einem Großkommentar basiert jede Einzelkommentierung auf
- dem Wortlaut der jeweiligen Rechtsvorschrift
- unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien der Norm sowie
- der Rechtsprechung des EuGH, des BFH und anderer Gerichte
- unter kritischer Auseinandersetzung mit den einschlägigen Abschnitten des UStAE und den weiteren Anweisungen zur Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung
- den entsprechenden Artikeln der unionsrechtlichen Richtlinien und Verordnungen
Die Erläuterungen behandeln zunächst die Entstehungsgeschichte und Entwicklung der einzelnen Norm. Sie geben einen Überblick über ihren allgemeinen Inhalt und deren Zweck und legen die Vorschrift absatz-, satz- und wortweise aus.
Unionsrechtlich abgesichert.
Eine ausführliche Kommentierung des unionsrechtlichen Rahmens der MwStSystRL ist im Vorbereitung.
In der Praxis geschätzt und anerkannt.
Umfassend angelegt, juristisch geprägt und wissenschaftlich fundiert setzen sich die Erläuterungen intensiv und insbesondere kritisch mit Literatur, Rechtsprechung und der Verwaltungsmeinung auseinander; sie weisen auf missglückte Gesetzesformulierungen hin und wirken einer einseitigen fiskalischen Auslegung entgegen.
Darüber hinaus veranschaulichen Praxishinweise und Beispiele die schwierige Materie. Wichtige Rechtsprechung zu bestimmten Vorschriften ist in zusätzlichen Einzelfall- ABCs abgebildet – schnell zu finden unter dem entsprechenden Schlagwort.
Wissenspakete auf über 12.000 Seiten.
Interessant nicht nur für Spezialisten. Die Schwerpunkte des Kommentars liegen bei den in der Praxis sehr wichtigen Vorschriften, darunter
- § 1 UStG, steuerbare Umsätze (350 S.)
- § 2 UStG, Unternehmer und Unternehmen (440 S.)
- § 2b UStG, Juristische Personen des öffentlichen Rechts (116 S.)
- § 3 UStG, Lieferungen und sonstige Leistungen (900 S.)
- § 4 UStG, Steuerbefreiungen (1.600 S.)
- § 6a UStG, innergemeinschaftliche Lieferung (320 S.)
- § 12 UStG, ermäßigte Steuersätze unter Berücksichtigung der temporären Steuersatzsenkung aufgrund der Corona-Pandemie (600 S.)
- § 13b UStG, Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (210 S.)
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug (530 S.)
- § 15a UStG, Vorsteuerberichtigung (200 S.)
- § 21 UStG, Einfuhrumsatzsteuer (324 S.)
Höchste Qualitätsmaßstäbe.
Dafür stehen die Köpfe hinter dem Großkommentar. Aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft – die Autoren sind Umsatzsteuer-Experten und seit vielen Jahren in diesem Steuerbereich aktiv tätig.
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Inhalte von „Rau/Dürrwächter online":
- Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz Kommentar
- Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch
- Umsatzsteuer-Rundschau, 24 Ausgaben/Jahr, Zeitschriften-Archiv ab 1980
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 212 – November 2024
Gegenstand dieser Lieferung sind die Kommentierungen zu § 3a UStG, § 4 Nr. 26 UStG und § 14c UStG. Zudem wurden die gesetzlichen Änderungen in den Text der UStDV eingearbeitet.
Prof. Dr. Holger Stadie hat die Erläuterungen zu § 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung) aktualisiert und vertieft. Zu erwähnen sind u.a. die Entscheidungen des EuGH zum „eigenen" Personal einer festen Niederlassung (§ 3a Rz. 50.1, 198 u. 630), zu Tochtergesellschaften, die grundsätzlich keine (richtig niemals) feste Niederlassung sein können (§ 3a Rz. 52.1, 208), und zum Festhalten am Vorrang des Stammhauses (Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit) gegenüber der festen Niederlassung (§ 3a Rz. 54 f., 194, 647). Ferner sind zu nennen die [zu erwartenden] Änderungen der Vorschrift durch das JStG 2024 zur Übertragung von kulturellen u.ä. Leistungen per sog. Streaming (Änderung des § 3a Abs. 3 Nr. 3, § 3a Rz. 382) und zur virtuellen Teilnahme an entsprechenden (Veranstaltungen (Änderung des § 3a Abs. 3 Nr. 5, § 3a Rz. 454.1).
Stefan Heinrichshofen hat die Erläuterungen zu § 4 Nr. 26 UStG (Ehrenamtliche Tätigkeit) aktualisiert. Eingearbeitet wurden hierbei insbesondere die neuen Maßstäbe der EuGH-Rechtsprechung zu Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern und deren nachfolgende Umsetzung durch die deutsche Finanzgerichtsbarkeit, nach der der ehrenamtlich Tätige selbständig tätig werden muss (§ 4 Nr. 26 Rz. 41 ff.).
Prof. Dr. Holger Stadie hat die Erläuterungen zu § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis) aktualisiert und erweitert; zu erwähnen sind die folgenden Punkte:
- Der Bundestag hat am 18.10.2024 das JStG 2024 verabschiedet. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat am 22.11.2024 ist zu rechnen. Im Rahmen des JStG 2024 soll § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG erweitert werden, indem der Vorschrift nach „gesondert ausweist" die Variante zugefügt wird, „oder einem nach einer vorherigen Vereinbarung erstellten, als
- Gutschrift verwendeten Dokument mit gesondertem Steuerausweis nicht unverzüglich widerspricht", obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt (§ 14c Rz. 101.2).
- Die Entscheidung des EuGH zu Art. 203 MwStSystRL, wonach die Vorschrift nicht eingreife, wenn die Leistung ausschließlich an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher erbracht wird, und die daraus gezogenen Folgerungen durch das BMF sind zu kritisieren, weil diese Sichtweise häufig dazu führen wird, dass der Rechnungsaussteller in Höhe des zu Unrecht vereinnahmten Steuerbetrags, vornehmlich bei Bargeschäften mit Kleinbetragsrechnungen, auf Kosten der Rechnungsempfänger endgültig bereichert bleibt (§ 14c Rz. 8, 184, 192, 212.1, 247.1, 252).
- Leistungen an Endverbraucher sind nach Ansicht des BMF auch Leistungen an Nichtunternehmer oder Unternehmer für deren nichtunternehmerischen Bereich (§ 14c Rz. 247.1), nicht jedoch von Nichtunternehmern erteilte Rechnungen an Endverbraucher (§ 14c Rz. 252).
- Der Rechnungsempfänger kann die Rückzahlung des Rechnungsbetrags nicht zivilrechtlich vom Rechnungsaussteller (§ 14c Rz. 312 f.), sondern nur mittels eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs vom Steuergläubigers erlangen (§ 14c Rz. 317 ff.). Entgegen BFH und BMF ist nicht Voraussetzung, dass der vereinnahmte Steuerbetrag vom Rechnungsaussteller an das Finanzamt abgeführt worden ist (§ 14c Rz. 320), denn der Unternehmer (Steuerpflichtiger) fungiert als Steuereinnehmer für Rechnung des Staates als dessen öffentlich-rechtlicher Gehilfe (Einf. Rz. 197) und berechnet dem Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer auch bei unzutreffendem Ausweis der Steuer in einer Rechnung ausschließlich zur Erfüllung einer vermeintlichen Steuerpflicht, so dass sich der Steuergläubiger das in der Nichtweiterleitung liegende Fehlverhalten seines Gehilfen zurechnen lassen muss (zur weiteren Kritik an der restriktiven Ansicht von BFH und BMF zum sog. Direktanspruch des Rechnungsempfängers § 14c Rz. 321 ff.).
Zuletzt erschien Lieferung 212 (November 2024/136,- € zzgl 67,- € für die Datenbank).