Umsatzsteuergesetz Kommentar
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Steuerrecht inkl. Otto Schmidt Answers
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Rau/Dürrwächter Umsatzsteuerrecht
juris Otto Schmidt Umsatzsteuerrecht
juris Otto Schmidt Steuerrecht premium
Owlit Steuerabteilung
- Lückenlose und kritische Auswertung von Literatur, Rechtsprechung und Verwaltungsansicht
- Erläuterungen von Umsatzsteuer-Experten aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft
- Veranschaulichung durch Praxishinweise und Beispiele
- Schlagwort-ABCs zu Einzelfällen
- Inklusive Online-Modul "Rau/Dürrwächter online"
Beschreibung
Schwierige umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte durchdringen und genau beurteilen können: Der führende Großkommentar Rau/Dürrwächter unterstützt Sie dabei, indem er das gesamte UStG und seine Systematik bis ins Detail erläutert – umfassend und tiefgehend, wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend.
Als echter Kommentar für die Praxis zeigt der Rau/Dürrwächter, wo das deutsche Umsatzsteuerrecht nicht EU-konform umgesetzt wurde und wie sich Risiken in Chancen umwandeln lassen. Aus kritischer Sicht weisen die Kommentierungen auf möglichen umsatzsteuerrechtlichen Spielraum hin, der in der Beratungspraxis genutzt werden kann. Topaktuell sind die Kommentierungen des § 2 UStG unter Berücksichtigung der EuGH-Vorlagen zur Organschaft und der Neuregelung des (fiktiven) Reihengeschäftsnach § 3 Abs. 3a, Abs. 6a, Abs. 6b UStG, die durch das JStG 2019 und das JStG 2020 in das UStG eingefügt werden.
Gemäß einem Großkommentar basiert jede Einzelkommentierung auf
- dem Wortlaut der jeweiligen Rechtsvorschrift
- unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien der Norm sowie
- der Rechtsprechung des EuGH, des BFH und anderer Gerichte
- unter kritischer Auseinandersetzung mit den einschlägigen Abschnitten des UStAE und den weiteren Anweisungen zur Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung
- den entsprechenden Artikeln der unionsrechtlichen Richtlinien und Verordnungen
Die Erläuterungen behandeln zunächst die Entstehungsgeschichte und Entwicklung der einzelnen Norm. Sie geben einen Überblick über ihren allgemeinen Inhalt und deren Zweck und legen die Vorschrift absatz-, satz- und wortweise aus.
Unionsrechtlich abgesichert.
Eine ausführliche Kommentierung des unionsrechtlichen Rahmens der MwStSystRL ist im Vorbereitung.
In der Praxis geschätzt und anerkannt.
Umfassend angelegt, juristisch geprägt und wissenschaftlich fundiert setzen sich die Erläuterungen intensiv und insbesondere kritisch mit Literatur, Rechtsprechung und der Verwaltungsmeinung auseinander; sie weisen auf missglückte Gesetzesformulierungen hin und wirken einer einseitigen fiskalischen Auslegung entgegen.
Darüber hinaus veranschaulichen Praxishinweise und Beispiele die schwierige Materie. Wichtige Rechtsprechung zu bestimmten Vorschriften ist in zusätzlichen Einzelfall- ABCs abgebildet – schnell zu finden unter dem entsprechenden Schlagwort.
Wissenspakete auf über 12.000 Seiten.
Interessant nicht nur für Spezialisten. Die Schwerpunkte des Kommentars liegen bei den in der Praxis sehr wichtigen Vorschriften, darunter
- § 1 UStG, steuerbare Umsätze (350 S.)
- § 2 UStG, Unternehmer und Unternehmen (440 S.)
- § 2b UStG, Juristische Personen des öffentlichen Rechts (116 S.)
- § 3 UStG, Lieferungen und sonstige Leistungen (900 S.)
- § 4 UStG, Steuerbefreiungen (1.600 S.)
- § 6a UStG, innergemeinschaftliche Lieferung (320 S.)
- § 12 UStG, ermäßigte Steuersätze unter Berücksichtigung der temporären Steuersatzsenkung aufgrund der Corona-Pandemie (600 S.)
- § 13b UStG, Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (210 S.)
- § 15 UStG, Vorsteuerabzug (530 S.)
- § 15a UStG, Vorsteuerberichtigung (200 S.)
- § 21 UStG, Einfuhrumsatzsteuer (324 S.)
Höchste Qualitätsmaßstäbe.
Dafür stehen die Köpfe hinter dem Großkommentar. Aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft – die Autoren sind Umsatzsteuer-Experten und seit vielen Jahren in diesem Steuerbereich aktiv tätig.
Rau/Dürrwächter mit online-plus.
Beziehern des Rau/Dürrwächter steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Rau/Dürrwächter online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.
Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.
Inhalte von „Rau/Dürrwächter online":
- Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz Kommentar
- Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch
- Umsatzsteuer-Rundschau, 24 Ausgaben/Jahr, Zeitschriften-Archiv ab 1980
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 210 – August 2024
Gegenstand dieser Lieferung sind die Kommentierungen zu § 3 UStG, § 3g UStG, § 4 Nr. 18a UStG, § 10 UStG und § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG.
Prof. Dr. Hans Nieskens hat die weiteren Teile des § 3 UStG – Ort der Lieferung, §§ Abs. 5a, 6 und 7 UStG § 3 Rz. 2190 ff. – Reihengeschäfte, § 3 Abs. 6a und 6b inkl. § 3 Abs. 3a UStG § 3 Rz. 2521 ff. – Ortsverlagerung gem. § 3 Abs. 8 UStG § 3 Rz. 3640 ff. – aktualisiert. Eingearbeitet wurde die neueste EuGH- und BFH-Rechtsprechung z.B. zur gebrochenen Versendung/Beförderung, BFH, Beschl. v. 22.11.2023 - XI R 1/20 oder das EuGH-Urt. zur Anwendbarkeit von § 3d Satz 2 UStG neben und zusätzlich zur Erwerbsteuer gem. § 3d Satz 1 UStG (EuGH, Urt. v. 7.7.2022 – C-696/20 - B). Der Teil K. zu den Reihengeschäfte wurde vor allem unter Beachtung des BMF-Schreibens v. 25.4.2023 überarbeitet.
Prof. Dr. Holger Stadie hat die Erläuterungen zu § 3g UStG (Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte) aktualisiert (§ 3g Rz. 1 ff.).
Prof. Dr. Bernhard Frye hat die Vorschrift des § 4 Nr. 18a UStG (Steuerbefreiung für politische Parteien) aktualisiert (§ 4 Nr. 18a Rz. 1 ff.).
Prof. Dr. Thomas Stapperfend hat die Erläuterungen zu § 10 UStG (Bemessungsgrundlage) umfassend aktualisiert und u.a. im Hinblick auf Preis- und Startgelder die Entscheidung des EuGH vom 9.2.2023 (C-713/21) in der Rechtssache Finanzamt X (§ 10 Rz. 88) und in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Entgelt und Schadensersatz das EuGH-Urteil vom 20.1.2022 (C-90/20) in der Rechtssache Apcoa Parking Danmark (§ 10 Rz. 93) ausgewertet. Ferner werden zum Tausch und tauschähnlichen Umsatz die Änderung der Verwaltungsauffassung zur nunmehrigen Maßgeblichkeit des subjektiven Werts (§ 10 Rz. 311 ff.) und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 8.5.2024 (C-241/23) behandelt, wonach bei der Einbringung von Grundstücken gegen Ausgabe von Aktien deren Ausgabepreis und nicht der Nennwert als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist (§ 10 Rz. 315). Zudem wird die Entscheidung des EuGH vom 25.4.2024 (C-207/23) in der Rechtssache Finanzamt X zur Einbeziehung von Herstellungs- und Nebenkosten sowie mittelbaren Kosten wie Finanzierungskosten in die Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG (§ 10 Rz. 467 ff.) einer Analyse zugeführt. Schließlich wird die Änderung der Rechtsprechung des BFH kritisch beleuchtet, wonach § 10 Abs. 5 UStG spätestens seit der Änderung durch das KroatienAnpG nicht mehr als eine von der MwStSystRL abweichende Sonderregelung anzusehen ist (§ 10 Rz. 556).
Prof. Dr. Bernhard Frye hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG (Steuerermäßigung für Schwimmbäder, Heilbäder und Kureinrichtungen) vollständig neu kommentiert. Als Stichworte hervorzuheben sind:
- entgegen Verwaltung und Literatur kein Schwimmbad, wenn das Wasserbecken nur andere Wassersportarten als das Schwimmen ermöglicht (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 Rz. 53),
- entgegen Rechtsprechung kein Betrieb eines Schwimmbads bei sog. Betriebsführung eines Pächters des Schwimmbads gegenüber einer Gemeinde gegen Betriebskostenzuschuss (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 Rz. 57),
- Erteilung von Schwimmunterricht entgegen Verwaltung keine begünstigte Nebenleistung der Verschaffung der Schwimmgelegenheit (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 Rz. 63),
- entgegen verbreiteter Praxis keine Definition des Begriffs „Heilbad" allein durch Heilzweck (Rz. 78), unzutreffende Herleitung des Heilzwecks durch Rechtsprechung (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 Rz. 79).
Zuletzt erschien Lieferung 210 (August 2024/139,- € zzgl 67,- € für die Datenbank).