Betriebliche Altersversorgung
BMF-SchreibenEStG § 6a
Nach der Rechtsprechung des BFH verlieren Versorgungszusagen den Charakter als betriebliche Altersversorgung nicht, wenn Leistungen nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis abhängig gemacht werden. Allerdings dienen Pensionsleistungen in erster Linie der Deckung des Versorgungsbedarfes und werden daher regelmäßig erst bei Wegfall der Bezüge aus der betrieblichen Tätigkeit gezahlt.
Das BMF hat hierzu nun darauf hingewiesen, dass Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG wegen der Ausgeglichenheitsvermutung von Arbeitsleistung und Entgelt grundsätzlich nur auf Basis der nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zu gewährenden Leistungen angesetzt und bewertet werden.
- Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben weitergehende Aussagen zu
- Versorgungszusagen ohne Aussagen zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis;
- Versorgungszusagen, die Versorgungsleistungen neben dem Arbeitslohn in Aussicht stellen;
- Teilweise Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen ohne Ausscheiden;
- Körperschaftsteuerlichen Regelungen;
- Vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen.