BMF-Schreiben: Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
Die in dem BMF-Schreiben enthaltenen Grundsätze sind anzuwenden, wenn das zwangsverwaltete Grundstück vermietet oder verpachtet wird und dem Schuldner aus dieser Tätigkeit Einkünfte zuzurechnen sind. Einen Beitrag von RA, StB Dr. Günter Kahlert sowie RA, StB Dr. Arne Schmidt zum Thema finden Sie in der FR 2015, 596 (Heft 13): Neues zu den steuerlichen Pflichten von Vermögensverwaltern. Außerdem: Besprechung BFH, Urt. v. 10.2.2015 (Az.: IX R 23/14), FR 2015, 622.
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Linkhinweise:
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