10.05.2017

BMF-Schreiben: Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Mit Schreiben vom 3.5.2017 (IV A 3 - S 0550/15/10028 - DOK 2017/0384389 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf die Anwendungsfragen zum BFH-Urteil vom 10.2.2015 (Az.: IX R 23/14) reagiert. Darin hat sich der BFH zu den steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters - insbesondere der Einkommensteuerentrichtungspflicht - im Zusammenhang mit Einkünften aus einem vermieteten/verpachteten und der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück geäußert.

Die in dem BMF-Schreiben enthaltenen Grundsätze sind anzuwenden, wenn das zwangsverwaltete Grundstück vermietet oder verpachtet wird und dem Schuldner aus dieser Tätigkeit Einkünfte zuzurechnen sind. Einen Beitrag von RA, StB Dr. Günter Kahlert sowie RA, StB Dr. Arne Schmidt zum Thema finden Sie in der FR 2015, 596 (Heft 13): Neues zu den steuerlichen Pflichten von Vermögensverwaltern. Außerdem: Besprechung BFH, Urt. v. 10.2.2015 (Az.: IX R 23/14), FR 2015, 622.
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Linkhinweise:

Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte ausführliche BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier.

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