Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu
Ferner wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht: sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine E-Mail. Weitere Änderungen zum Bürokratieabbau beschloss der Bundestag u.a. bei der Melderegisterauskunft, der Gewerbeanzeige und der Datenverarbeitung durch Industrie- und Handelskammern. Er griff damit auch Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang auf.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.