11.07.2011

Bundestag beschließt Neuregelungen im Zivilprozess

Der Deutsche Bundestag hat am 8.7.2011 Veränderungen hinsichtlich des Rechtsschutzes im Zivilprozess beschlossen, mit denen u.a. eine Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel gegen Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgerichte eingeführt wird. Außerdem muss künftig auch im Berufungsverfahren immer mündlich verhandelt werden, wenn die mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten erscheint.

Die Neuregelung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
  • Künftig muss auch im Berufungsverfahren immer mündlich verhandelt werden, wenn die mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten erscheint - z.B. wegen existenzieller Bedeutung des Rechtsstreits für eine Partei. Dies gilt selbst dann, wenn die Sache aussichtslos erscheint und keine Grundsatzbedeutung hat.
  • Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss wird heraufgesetzt. Künftig kann dies nur noch geschehen, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, während bislang Offensichtlichkeit nicht gefordert wurde.
  • Das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wird eingeführt. Selbst wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, kann dagegen künftig ab einer Beschwer von 20.000 € Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit werden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon Berufungsurteile anfechtbar. Zugleich werden regionale Unterschiede im Rechtsschutz beseitigt.
BMJ PM vom 8.7.2011