Eckpunkte zur Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen
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Die jetzt vorgelegten Eckpunkte sehen eine Anzeigepflicht für klar abgrenzbare Fallgestaltungen vor. Dem Steuergesetzgeber soll damit die Möglichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren. Die Anzeigepflicht soll grundsätzlich für den Ertragsteuerbereich greifen. Zudem ist aus Sicht der Länder auch die Einbeziehung des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Grunderwerbsteuerbereichs zu prüfen. Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ergänzt die vorgesehene EU-Richtlinie und soll sich an ihr bzw. an der Umsetzung in das nationale Recht orientieren (Finanzministerium Schleswig - Holstein, Pressemitteilung v. 8.3.2018).
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