EU-Kommission schlägt Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vor
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile bringen. Es
EU-Kommission PM vom 11.10.2011
- bringt eine gemeinsame, jedoch fakultative Kaufrechtsregelung, die für alle 27 Mitgliedstaaten identisch ist, so dass Unternehmen nicht mehr den Unwägbarkeiten der verschiedenen nationalen Vertragssysteme ausgesetzt sind,
- bietet Verbrauchern ein einheitliches Verbraucherschutzniveau in allen Mitgliedstaaten, mit freier Wahl zwischen verschiedenen Abhilfemöglichkeiten bei Erwerb eines fehlerhaften Produkts (Kündigung, Ersatz, Reparatur oder Preisnachlass),
- gilt nur, wenn sich beide Vertragsparteien freiwillig und ausdrücklich darauf verständigen,
- ist auf grenzübergreifende Verträge anwendbar, in deren Kontext die meisten Probleme in Bezug auf Transaktionskosten und rechtliche Komplexität auftreten; die Mitgliedstaaten haben die Wahl, das Gemeinsame Europäische Kaufrecht auch auf inländische Verträge anzuwenden,
- ist auf Kaufverträge - diese machen den Löwenanteil des EU-Binnenhandels aus - und auf Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte wie Musik, Filme, Software oder Smartphone-Anwendungen anwendbar,
- gilt sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern als auch für Geschäfte zwischen Unternehmen,
- ist anwendbar, wenn eine der Vertragsparteien ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat. Unternehmen können auf dieselben Vertragsbedingungen zurückgreifen, wenn sie Geschäfte mit anderen Unternehmen aus der EU oder außerhalb der EU machen.
Linkhinweis:
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