Forschungsbericht über die Evaluierung der FGG-Reform übergeben
In dem jetzt nunmehr vorliegenden Abschlussbericht wird dokumentiert, dass die Ziele, die der Gesetzgeber mit einer der größten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht verfolgt hat, erreicht wurden. Insbesondere sind dies:
- der Ausbau des lückenhaften FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung,
- die weitergehende rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens,
- die bessere Koordinierung mit anderen Verfahrensordnungen,
- ein anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau sowie eine moderne Gesetzessprache und
- die Stärkung konfliktvermeidender und konfliktlösender Elemente im familiengerichtlichen Verfahren.
Grundlage der Untersuchung ist eine umfangreiche Praxisbefragung in der Justiz und bei anderen FamFG-Praktikern, u.a. Rechtsanwälten, Notaren, Verfahrensbeiständen und Mitarbeitern der Jugendämter. Die Evaluation wurde von der InterVal GmbH Berlin in Kooperation mit einem interdisziplinären Team durchgeführt. Das Vorhaben wurde durch einen vom BMJV berufenen Beirat unterstützt, dem u.a. Wissenschaftler, Vertreter der Verbände und der Landesjustizverwaltungen sowie des BGH angehört haben.
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Für die auf den Webseiten des BMJV veröffentlichte Kurzfassung des Schlussberichts klicken Sie bitte hier.