22.01.2016

IAB-Studie zum Mindestlohn: Kaum Verbesserungen bei "Aufstockern" und weniger Mini-Jobs

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde zum 1.1.2015 hat keine größeren Arbeitsplatzverluste nach sich gezogen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Anders sieht danach es bei der Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten aus: Diese ist deutlich gesunken.

Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigtenzahl insgesamt
Die Zahl der Erwerbstätigen lag im dritten Quartal 2015 um 0,8 Prozent und das Arbeitsvolumen um 1,0 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Dies spricht aus Sicht der Arbeitsmarktforscher grds. dagegen, dass der gesetzliche Mindestlohn in größerem Umfang Arbeitsplatzverluste nach sich gezogen hat. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass die Beschäftigungszahlen ohne den Mindestlohn noch stärker gestiegen wären - zumal die Einführung des Mindestlohns in eine Phase robusten wirtschaftlichen Wachstums gefallen sei.

Auswirkungen auf die Zahl der geringfügig Beschäftigten
Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sank ausweislich der IAB-Studie zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs sei dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben hätten aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt verlassen bzw. tauchten in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielten bei der Erklärung aber insgesamt eine eher untergeordnete Rolle.

Auswirkungen auf sog. "Aufstocker"
Die Zahl der Beschäftigten, die ergänzend zum Arbeitslohn SGB-II-Leistungen erhalten, ist in den ersten vier Monaten des Jahres 2015 um ca. 40.000 bis 60.000 zurückgegangen. Bei einer Gesamtzahl von knapp 1,1 Millionen "Aufstockern" ist dieser Rückgang relativ gering.

Auswirkungen auf Unternehmen
2014 waren etwa 12 Prozent der Betriebe in Deutschland direkt vom Mindestlohn betroffen, weil sie mindestens einen Beschäftigten mit weniger als 8,50 Euro pro Arbeitsstunde entlohnten. Die Ergebnisse der Studie deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bereits bei Einstellungen im Jahr 2014 die spätere Einführung des Mindestlohns berücksichtigt haben. So wurde ein Einstiegslohn von genau 8,50 Euro bei Neueinstellungen am häufigsten genannt.

Kritik an Mindestlohn für Praktikanten
Überdies übt die Wirtschaft weiterhin massive Kritik am Mindestlohn. Diese richtet aktuell insbesondere gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns an Praktikanten, die länger als drei Monate in einem Unternehmen sind. So forderte der Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages Eric Schweitzer jüngst, dass die Mindestlohnpflicht für Praktikanten erst nach sechs oder zwölf Monaten eingreifen solle. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte überdies kürzlich berichtet, dass sich der Anteil der Dreimonatspraktika nach der Mindestlohneinführung verdoppelt habe.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des IAB veröffentlichte Studie im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

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