Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Künftig sollen Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren Potenzial sich in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Mio. Euro zeigt. Das Bundeskartellamt kann in Zukunft auch Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung berücksichtigen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. von erworbenen Unternehmen bestehen bleibt. Gleichzeitig wird mit der GWB-Novelle die EU Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz in deutsches Recht umgesetzt.
Linkhinweis:
- Für die auf den Webseiten des Bundesrates veröffentlichten Erläuterungen zu der Novelle klicken Sie bitte hier.
- Für das auf den Webseiten des BMWI veröffentlichte Dossier zum Thema Wettbewerbspolitik klicken Sie bitte hier.