20.07.2017

Pflegemindestlohn erhöht sich ab 2018

Der Pflegemindestlohn erhöht sich ab Januar 2018 auf 10,55 € pro Stunde im Westen und 10,05 € pro Stunde im Osten. Zu Beginn des Jahres 2019 und 2020 wird er dann jeweils noch einmal angehoben. Die entsprechende Verordnung dazu hat das Kabinett passiert.

Einheitlicher Pflegemindestlohn ab 1.11.2017
Ab November 2017 gibt es in der Pflegebranche einen einheitlichen Mindestlohn. Er beträgt erstmal 10,20 € pro Stunde im Westen und 9,50 € im Osten. Der Pflegemindestlohn ist damit höher angesetzt als der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € pro Stunde.

Kontinuierliche Erhöhung des Pflegemindestlohns ab 2018 -2020
Die dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, die zum November 2017 in Kraft tritt, ordnet an, dass zum Januar 2018 der Pflegemindestlohn sodann auf 10,55 € pro Stunde im Westen und 10,05 € im Osten angehoben wird. Weitere Erhöhungen werden zu Beginn des Jahres 2019 und 2020 folgen. Letztlich wird der Pflegemindestlohn dadurch bei 11,35 € pro Stunde im Westen und 10,85 € im Osten liegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Pflegemindestlohn so aufgrund eines Vorschlags der Paritätischen Kommission bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Vertretern der Gewerkschaft der Branche beschlossen.

Der Mindestlohn gilt auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie ambulant und stationär. Er gilt jedoch nicht in Privathaushalten. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Pflegemindestlohn unterstreicht Bedeutung der Pflege
Der spezielle Pflegemindestlohn, der über dem gesetzlichen liegt, soll der Bedeutung der Pflege Rechnung tragen und zur Gewinnung von guten Arbeitskräften beitragen .Der Mindestlohn stellt dabei nur eine Untergrenze dar, unter die der Lohn nicht Fallen sollte. Der Fachkräftemangel in Branche ist hoch und gute Arbeitskräfte sollten dementsprechend gut entlohnt werden. Insbesondere Pflegehilfskräfte profitieren von dem Mindestlohn. Angestellte Pflegekräfte werden in der Regel z.B. nach Tarifvertrag bereits höher entlohnt.

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