Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Das WEG war zuletzt im Jahr 2007 grundlegend reformiert worden. Diese Reform betraf im Wesentlichen die Ausweitung der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, Änderungen im Verfahrensrecht und die Regelung der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU sieht für die laufende Legislaturperiode vor, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren, "um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern".
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppensitzungen wurden schriftlich in Teilberichten zusammengefasst und diese innerhalb der Arbeitsgruppe abgestimmt. Die Teilberichte sind die Grundlage des vorliegenden Abschlussberichtes. Er enthält zu einzelnen Punkten, jedoch nicht in allen Bereichen gesetzgeberische Änderungsvorschläge. Zu Themenbereichen, bei denen die Überlegungen der Arbeitsgruppe auf umfassendere Änderungen in der Struktur und in den Regelungsinhalten hinauslaufen, legte die Arbeitsgruppe keine detaillierten Änderungsvorschläge vor, sondern überlässt die detaillierten Änderungen einem späteren Gesetzentwurf. So solle der Gefahr begegnet werden, dass sich die Diskussion im Schwerpunkt vor allem auf die Umsetzung im Gesetz fokussiert und die grundlegenden Überlegungen möglicherweise darunter leiden könnten.
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Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppensitzungen wurden schriftlich in Teilberichten zusammengefasst und diese innerhalb der Arbeitsgruppe abgestimmt. Die Teilberichte sind die Grundlage des vorliegenden Abschlussberichtes. Er enthält zu einzelnen Punkten, jedoch nicht in allen Bereichen gesetzgeberische Änderungsvorschläge. Zu Themenbereichen, bei denen die Überlegungen der Arbeitsgruppe auf umfassendere Änderungen in der Struktur und in den Regelungsinhalten hinauslaufen, legte die Arbeitsgruppe keine detaillierten Änderungsvorschläge vor, sondern überlässt die detaillierten Änderungen einem späteren Gesetzentwurf. So solle der Gefahr begegnet werden, dass sich die Diskussion im Schwerpunkt vor allem auf die Umsetzung im Gesetz fokussiert und die grundlegenden Überlegungen möglicherweise darunter leiden könnten.
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Auf den Webseiten des BMJV finden Sie den umfangreichen Volltext des Abschlussberichtes.