29.09.2017

Warum eine Reform des Bauvertragsrechts?

Mit der Reform des Bauvertragsrechts soll das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz.

Die Baubranche ist einer der größten Wirtschaftszweige der Bundesrepublik Deutschland. Das Baurecht ist zu einer sehr komplexen Spezialmaterie geworden, zu der eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen ist. Die Bautechnik ist immer komplizierter geworden. Das geltende Werkvertragsrecht ist dagegen mit Blick auf die unterschiedlichen möglichen Vertragsgegenstände sehr allgemein gehalten. Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts sind nicht gesetzlich geregelt, sondern der Vereinbarung der Parteien und der Rechtsprechung überlassen. Für Verbraucher birgt die Durchführung eines Bauvorhabens darüber hinaus weitere Risiken: Etwa unerwartete Mehrkosten durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung des Baus oder die Insolvenz des beauftragten Bauunternehmers können gravierende Auswirkungen haben. Gleichwohl enthält das geltende Werkvertragsrecht, abgesehen von einigen Einzelvorschriften, keine besonderen Verbraucherschutzvorschriften, wie es sie in anderen für den Verbraucher wichtigen Rechtsbereichen gibt.

Verlag Dr. Otto Schmidt