25.03.2024

Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus vorgestellt

Bundesfinanzminister Lindner und Arbeitsminister Heil haben das Rentenpaket II vorgestellt. Damit will die Regierung in den nächsten 15 Jahren ein Rentenniveau von 48 % des Durchschnittslohns garantieren und das Beitragswachstum abbremsen. Als zusätzliches Standbein soll mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut werden. Die Mittel daraus sollen renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt werden.

Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationen­kapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Mit dem Gesetz soll die gesetzliche Rente langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgaben­entwicklung finanzierbar gehalten und dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Renten­versicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt.

Stabilisierung des Rentenniveaus

Vereinfacht dargestellt wird mit dem Rentenniveau ausgedrückt, wie sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Sinkt es, werden die Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Sie werden im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung ärmer. Nach bislang geltendem Recht und ohne Rentenpaket II würde das Niveau schon bald unter 48 % und längerfristig sogar unter 45 % sinken. Das wäre gerade gegenüber den heute jungen Beschäftigten unfair, die für ihre Beiträge weniger Rente bekommen würden.

Daher soll die bestehende Haltelinie dauerhaft verlängert werden. Das erfolgt durch eine "Niveauschutzklausel" in der Rentenanpassungsformel, die bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert wird und damit bis Juni 2040 ihre Wirkung entfaltet. In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel greift, wird der aktuelle Rentenwert jeweils so festgelegt, dass das Rentenniveau den Wert von 48 % erreicht.

Wie wirkt das stabile Rentenniveau?

Die Renten bleiben an die Lohnentwicklung gekoppelt. Eine ausgebildete Krankenschwester aus Sachsen verdient rd. 3.100 € pro Monat. Wenn diese heute 57 Jahre alt ist und im Jahr 2032 nach 45 Erwerbsjahren im Alter von 65 Jahren in Rente geht, würde ihre Rente dank des Rentenpakets statt rd. 1.450 € rd. 1.500 € betragen. Das ist ein Plus von rd. 600 € im Jahr.

Wäre sie heute erst 49 Jahre alt und würde erst im Jahr 2040 nach 45 Erwerbsjahren im Alter von 65 Jahren in Rente gehen, wäre die Differenz mit rund 1.100 € bzw. 6,3 % im Jahr sogar noch höher. (Berechnungen auf Basis des Jahres 2023 ohne weitere Rentenanpassung)

Wie entwickeln sich die Beiträge?

Die Beiträge sind seit 2018 stabil bei 18,6 %; sie sind niedriger als zu Helmut Kohls Zeiten. Das liegt an einem starken Arbeitsmarkt, auf dem heute mehr ältere Beschäftigte, Frauen und ausländische Fachkräfte arbeiten als früher. Der Beitragssatz von 18,6 % wird nach den aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2027 stabil bleiben.

Ab 2028 geht das BMAS von einem Anstieg auf 20 %, ab 2035 von einem Satz von 22,3 % aus, der dank des Generationenkapitals dann bis 2045 stabil bleibt.

Generationenkapital

Um die Beitragszahler langfristig zu entlasten, wird mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut. Es werden keine Beitragsmittel in diesen Kapitalstock fließen. Die zusätzliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Stiftung "Generationenkapital" soll ab 2036 eine Entlastung des Beitragssatzes durch Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden € p.a. ermöglichen. Diese Mittel werden renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt.

Innerhalb des Generationenkapitals wird ein Sicherheitspuffer bei Ausschüttungen eingerichtet, mit dem die Substanz des Stiftungsvermögens, insbesondere die gewährte Darlehenssumme, geschützt wird. Die Mittel aus dem Generationenkapital sind strikt an den Zweck gebunden, als Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet zu werden. Als Beitrag für die Einhaltung des Generationenvertrags sollen seine Erträge ab Mitte der 2030er Jahre insbesondere die jüngere Generation der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten.

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BMAS PM vom 5.3.2024
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