15.06.2020

Pflicht zum Präsenzunterricht während Corona-Pandemie auch für 62jährigen Lehrer

Ein 62jähriger kann Lehrer trotz seines Alters zum Präsenzunterricht an einer Berufsschule mit Förderunterricht während der Corona-Pandemie verpflichtet werden.

ArbG Mainz v. 8.6.2020 - 4 Ga 10/20
Der Sachverhalt:
Der Lehrer erteilt an einer Berufsschule Förderunterricht für benachteiligte Schüler. Er war der Meinung, sich in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken auszusetzen, obwohl ein Interesse an solchem Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei. Das ArbG Mainz hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Die Gründe:
Die Schulen haben einen Ermessensspielraum, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden kann. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass der Antragsteller Einzelunterricht in einem 25 m² großen Raum erteilen soll, wo nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden kann. Die Auffassung des Diplom-Pädagogen, es bestehe kein Interesse an seinem Präsenzunterricht, kann das Gericht nicht nachvollziehen, da er benachteiligten Schülern Förderunterricht erteilt, die typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben.
ArbG Mainz PM vom 10.6.2020
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