30.04.2025

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Prof. Dr. Waldemar Röhsler verstorben

Am 16. April 2025 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Waldemar Röhsler kurz vor seinem 99. Geburtstag verstorben.

Waldemar Röhsler wurde am 22. April 1926 geboren. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung war Herr Prof. Dr. Röhsler seit dem Herbst 1953 Richter in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit. 1956 wurde er zum Arbeitsgerichtsrat beim Arbeitsgericht Ulm ernannt und promovierte in diesem Jahr. Seit 1969 war er als Landesarbeitsgerichtsdirektor bzw. Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg tätig. Im Januar 1978 wurde Herr Prof. Dr. Röhsler zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem Vierten Senat und später dem Zweiten Senat des Gerichts an. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Januar 1986 leitete er bis zu seinem Ausscheiden Ende April 1991 den Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts, der damals vor allem für die Tarifauslegung im öffentlichen Dienst und das Gratifikationsrecht zuständig war.

Herr Prof. Dr. Röhsler hat vielfach entscheidende Impulse für die Fortentwicklung des Arbeitsrechts gegeben und dazu beigetragen, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Bundesrepublik Deutschland Anerkennung gefunden hat. Als Mitglied des Präsidiums hat sich Herr Prof. Dr. Röhsler für die Belange der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts eingesetzt.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit versah Herr Prof. Dr. Röhsler seit 1974 einen Lehrauftrag für das Arbeitsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 1982 wurde ihm dort eine Honorarprofessur verliehen.
 
BAG PM Nr. 18 vom 30.4.2025