19.12.2011

EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Beseitigung von Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften vor

Die EU-Kommission hat am 15.12.2011 ein umfassendes Paket zur Beseitigung von Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften angenommen. In einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument hat die Kommission die Probleme analysiert und Lösungen für grenzübergreifende Erbschaftsteuerangelegenheiten in der EU vorgeschlagen.

EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. Mitunter sind sie gezwungen, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuern zahlen zu können. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass der Gesamtwert eines grenzübergreifend geerbten Vermögens in Steuern gezahlt werden muss. Auch beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers eines Kleinunternehmens entstehen oftmals Schwierigkeiten.

Die Kommission empfiehlt eine breitere und flexiblere Anwendung der nationalen Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung, um eine pragmatische, zügige und kostenwirksame Lösung für die mitunter erheblichen Steuerbelastungen der Bürger herbeizuführen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Lösungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken aufzunehmen.

Einige Mitgliedstaaten wenden einen höheren Steuersatz an, wenn sich die Vermögenswerte, der Erblasser und/oder der Erbe im Ausland befinden. In solchen Fällen ist das EU-Recht eindeutig: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit zu wahren. Das Arbeitsdokument der Kommission enthält Grundsätze für eine nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuer, die durch Beispiele aus der Rechtsprechung gestützt werden.

Die Kommission wird nun Gespräche mit den Mitgliedstaaten einleiten, um eine angemessene Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen. In drei Jahren wird die Kommission einen Bewertungsbericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie sich die Situation entwickelt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts wird sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene erforderlich sind.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung hier.

EU-Kommission PM vom 15.12.2011
Zurück