EFRAG beschließt Arbeitsplan zur Vereinfachung der ESRS Set 1
Im Detail ist der Arbeitsplan in zwei Phasen und fünf Etappen gegliedert:
Phase 1
1. Festlegung einer inhaltlichen Ausrichtung von EFRAG zur Vereinfachung des ESRS Set 1
2. Einholen von Stakeholder-Input (Interviews, Workshops, öffentlicher Aufruf für Feedback), Analyse von Nachhaltigkeitsberichten
3. Ausarbeitung und Annahme von Konsultationsentwürfen
Phase 2
4. Veröffentlichung der Konsultationsentwürfe und Einholen von Stakeholder-Feedback (inkl. Durchführung von zusätzlichen Outreach-Veranstaltungen)
5. Fertigstellung der fachlichen Empfehlungen zur Vereinfachung des ESRS Set 1 und Übermittlung an die EU-Kommission
Hintergrund:
Die EU-Kommission kündigte in ihren am 26.2.2025 veröffentlichten Omnibusvorschlägen an, einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS Set 1 zu erlassen. Mit einem Schreiben von EU-Kommissarin Albuquerque vom 27.3.2025 erteilte die EU-Kommission EFRAG das Mandat, fachliche Empfehlungen zur Vereinfachung des ESRS Set 1 zu erarbeiten. Abgabefrist ist der 31.10.2025. Im Schreiben wird ferner gefordert, einen Zeit- und Arbeitsplan bis zum 15.4.2025 zu übermitteln. Dieser Aufforderung kam EFRAG nach dem SRB-Beschluss am 25.4.2025 nun mit leichter Verspätung nach.
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