05.05.2025

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 19)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG München 10.12.2024, 7 W 1704/24 e
Zur Zulässigkeit einer stillen Beteiligung von Privatärzten an einer MVZ-GmbH

1. Atypisch stille Beteiligungen an einer MVZ-Trägergesellschaft von nicht gründungsberechtigten Ärzten sind zulässig.

2. Die Versorgungsbereiche GKV und PKV sind dabei strikt zu trennen.
(alle nicht amtl.)

 

LG Frankfurt/M. 10.4.2024, 3-5 O 30/23
Wissenszurechnung bei einer öffentlichen Übernahme; Zumutbarkeit der Klageerhebung und Verjährung des übernahmerechtlichen Nachzahlungsanspruchs

1. Bei einem "Irrevocable Commitment" handelt es sich um eine einem Erwerb nach § 31 Abs. 3 bis 5 WpÜG gleichgestellte Vereinbarung nach § 31 Abs. 6 Satz 1 WpÜG.

2. Sieht das "Irrevocable Commitment" vor, dass sich ein Paketaktionär vor dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, mit seinen Stimmrechten die Zustimmung der Hauptversammlung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu unterstützen, wenn den außenstehenden Aktionären eine dem Betrag nach bestimmte Mindestabfindung angeboten wird, ist der Nachzahlungsausschluss nicht nach § 31 Abs. 6 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 Fall 1 WpÜG ausgeschlossen, weil die Vereinbarung nicht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Zielgesellschaft gem. § 305 Abs. 1 AktG steht.

3. Ansprüche aus § 31 Abs. 5 und 6 WpÜG verjähren nach §§ 195, 199 BGB; § 12 Abs. 4 WpÜG gilt nicht analog.

4. Zur Wissenszurechnung bei Doppelmandaten.

5. Die Verjährungsfrist beginnt nicht zu laufen, wenn die Klageerhebung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit wegen Rechtsunsicherheit ist nur bei besonders unübersichtlicher und verwickelter Rechtslage anzunehmen. Sie liegt etwa vor, wenn höchstrichterliche Rechtsprechung einen Anspruch durch Rechtsfortbildung schafft, nicht aber, wenn der Anspruch im Wege der Auslegung (im Fall: von § 31 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 WpÜG) hergeleitet wird.
(alle nicht amtl.)

 

LG Frankfurt/M., Urt. v. 10.4.2024 - 3-5 O 532/23
Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und Verjährung des übernahmerechtlichen Nachzahlungsanspruchs; Verzinsung des Nachzahlungsanspruchs

1. Die Veröffentlichung eines landgerichtlichen Urteils in einer juristischen Fachzeitschrift ist keine breite mediale Berichterstattung, die zu Kenntnis oder Kennenmüssen i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt.

2. Von einem Anleger kann nicht verlangt werden, im Nachgang zu einem öffentlichen Angebot nach dem WpÜG jahrelang juristische Fachzeitschriften darauf durchzuschauen, ob andere Aktionäre eine landgerichtliche Entscheidung erwirkt haben, aus deren Tatbestand sich tatsächliche Umstände für einen Anspruch des Anlegers ergeben könnten.

3. Der Anspruch auf Zinsen aus § 38 WpÜG entsteht nur bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots i.S.v. § 35 WpÜG; auf Nachzahlungsansprüche aus § 31 Abs. 5, 6 WpÜG ist § 38 WpÜG nicht analog anwendbar.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 21.8.2024, II R 11/21
Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, ist die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ausgeführt.
(amtl.)

 

Verlag Dr. Otto Schmidt