26.03.2024

Anti-SLAPP-Richtlinie: Endgültiges grünes Licht für EU-Gesetz zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern

Der Rat der Europäischen Union hat ein Gesetz angenommen, das Personen, die sich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse äußern, vor missbräuchlichen Klagen schützen soll, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen.

Personen, die von sogenannten strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung ("strategic lawsuits against public participation", SLAPP) betroffen sind, in der Regel Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, sollen von einer Reihe von Verfahrensgarantien und Maßnahmen profitieren. Diese Garantien und Maßnahmen werden für offensichtlich unbegründete Klagen oder missbräuchliche Gerichtsverfahren in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug gelten.

Verfahrensgarantien

Natürliche Personen, die von SLAPP-Fällen betroffen sind, können beim Gericht beantragen, eine offensichtlich unbegründete Klage zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuweisen. Wird ein Verfahren für missbräuchlich befunden, so kann das Gericht entscheiden, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten für die Rechtsvertretung, die dem SLAPP-Opfer entstanden sind, zu tragen hat. Um sicherzustellen, dass der Beklagte entschädigt wird, kann das Gericht auch anordnen, dass der Kläger eine finanzielle Sicherheit für die Kosten des Verfahrens und, sofern dies im nationalen Recht vorgesehen ist, für den dem Beklagten entstandenen Schaden zu leisten hat.

Gerichte müssen die Entscheidung über die vorzeitige Abweisung eines Falles und über die Bereitstellung einer finanziellen Sicherheit in einem beschleunigten Verfahren treffen. Um vor solchen missbräuchlichen Klagen abzuschrecken, kann der Richter auch entscheiden, gegen die Partei, die den SLAPP-Fall angestrengt hat, Sanktionen oder andere ebenso wirksame Maßnahmen zu verhängen.

Grenzüberschreitende Auswirkungen und Urteile aus Drittländern

Gemäß der Richtlinie wird davon ausgegangen, dass ein SLAPP-Fall einen grenzüberschreitenden Bezug hat, es sei denn, beide Parteien haben ihren Wohnsitz in demselben Mitgliedstaat wie das mit der Angelegenheit befasste Gericht und alle anderen für den betreffenden Sachverhalt relevanten Elemente befinden sich in diesem Mitgliedstaat.

Ist eine in der EU lebende Person von einem SLAPP-Fall in einem Drittland betroffen, so müssen die EU-Mitgliedstaaten die Anerkennung und Vollstreckung dieses Drittlandurteils verweigern, wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat als offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich angesehen wird.

Andere Unterstützungsmaßnahmen

Die Mitgliedstaaten müssen Vorschriften erlassen, die es Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften ermöglichen, den Beklagten zu unterstützen oder Informationen im Verfahren bereitzustellen. Um SLAPP-Opfer weiter zu unterstützen, müssen die Mitgliedstaaten an einer zentralen Stelle Informationen über die Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe bereitstellen, die SLAPP-Opfern zur Verfügung stehen.

Nächste Schritte

Die Richtlinie wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, das Gesetz in nationales Recht umzusetzen.

Mehr zu Thema:

Aufsatz:
Der Schutz vor einer Politisierung des Verfahrens(rechts) durch europäische Anti-SLAPP-Gesetzgebung
Madeleine Petersen Weiner, GVRZ 2024, 9

Kurzbeitrag:
Media Freedom Act, SLAPP und andere Medieninitiativen der EU-Kommission - in Kollision zum nationalen Medien(verfassungs)recht?
Ralph Schmidkonz, AfP 2023, 222

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Rat der Europäischen Union PM vom 19.2.2024
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