26.04.2021

Bundestag beschließt Stärkung des Fondsstandorts Deutschland

Der Bundestag will den Fondsstandort Deutschland stärken. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz) nahm er am Donnerstag, 22.4.2021, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung an.

Für das Regelwerk stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs wird das deutsche Recht an EU-Vorgaben angepasst, steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen werden gebündelt. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichen laut Regierung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So werden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart werden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen mit dem Gesetz attraktiver werden. Dafür wird mit Wirkung zum 1.7.2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 € auf 1.440 € pro Jahr angehoben. Für Arbeitnehmer von Start-ups wurde in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.

Im Zuge der Gesetzesberatungen änderte der Bundestag u.a. das Bewertungsgesetz, um die erste Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten auf den 1.1.2022 leichter umsetzen zu können.

Initiativen der Opposition abgelehnt

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf. Sie hatte darin u.a. gefordert, Gestaltungsmissbrauch zulasten der Arbeitnehmer zu verhindern und bis Ende 2021 einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer eigenen Anteilsklasse für Mitarbeiterbeteiligungen vorzulegen. Die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen.

Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Fraktion Mitarbeiterbeteiligungen in Start-ups und etablierten Unternehmen erleichtern wollte. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sollten u.a. durch eine Anhebung des steuerlichen Freibetrags verbessert werden, forderten die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag. So sollte der steuerliche Freibetrag beim Erhalt von Mitarbeiterbeteiligungen in jungen, innovativen Unternehmen auf 5.000 € erhöht werden. Der steuerliche Freibetrag beim Erhalt von Mitarbeiterbeteiligungen in sonstigen Unternehmen sollte ebenfalls spürbar erhöht werden. Zugleich sollte mit der Gewährung der Steuerbefreiung eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren verbunden werden.

Nach Ansicht der Fraktion kann eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung zur Gewinnung neuer Mitarbeiter beitragen, die Position der Beschäftigten in den Unternehmen stärken und Mitarbeiter bei einem Verkauf von Unternehmen am finanziellen Erfolg teilhaben lassen. Derzeit seien die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland im Vergleich mit den USA und innerhalb Europas besonders schlecht, stellten die Abgeordneten unter Berufung auf Untersuchungen fest. Während in deutschen Start-ups in der fortgeschrittenen Wachstumsphase Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich 10 % des Unternehmens gehörten, seien es in den USA mit 20 % doppelt so viele.

 

Deutscher Bundestag PM vom 22.4.2021
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