09.12.2013

Derivatebranche: Kommission verhängt Geldbußen i.H.v. 1,71 Mrd. € für Teilnahme an Zinskartellen

Die EU-Kommission hat gegen acht internationale Finanzinstitute Geldbußen in einer Gesamthöhe von rd. 1,71 Mrd. € für die Teilnahme an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verhängt. Vier dieser Institute beteiligten sich an einem Kartell in Bezug auf Zinsderivate in Euro, sechs von ihnen nahmen an einer oder mehreren bilateralen Absprachen in Bezug auf Zinsderivate in japanischen Yen teil.

Zinsderivate sind Finanzprodukte (z.B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen), die von Banken und Unternehmen für die Handhabung des Risikos von Zinsschwankungen verwendet werden. Diese Produkte werden weltweit vermarktet und spielen eine wichtige Rolle in der globalen Wirtschaft. Ihr Wert richtet sich nach der Höhe eines Referenzzinssatzes; Beispiele sind der LIBOR (London Interbank Offered Rate), der für verschiedene Währungen einschließlich des japanischen Yen (JPY) verwendet wird, oder der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) für den Euro.

Diese Referenzzinssätze spiegeln einen Mittelwert der Kurse wider, die täglich durch eine Reihe von Banken berechnet werden, die Mitglieder eines Panels sind ("Panel-Banken"). Sie sollen die Kosten der Interbankenfinanzierung in einer bestimmten Währung wiedergeben und dienen als Grundlage für verschiedene Finanzderivate. Investmentbanken stehen beim Handel mit diesen Derivaten miteinander im Wettbewerb. Die Werte dieser Referenzzinsätze können entweder die Cashflows beeinflussen, die eine Bank von einer Gegenpartei erhält, oder aber diejenigen, die sie eben dieser Gegenpartei im Rahmen von Zinsderivatekontrakten zu entrichten hat.

Das Kartell in Euro-Zinsderivaten (EIRD)
Das EIRD-Kartell war zwischen September 2005 und Mai 2008 tätig. Die Parteien des Vergleichsverfahrens sind Barclays, Deutsche Bank, RBS und Société Générale. Das Kartell zielte auf Verfälschung der normalen Preisfestlegungskomponenten für diese Derivate ab. Die Händler der verschiedenen Banken diskutierten die Angebote ihrer Banken für die Berechnung des EURIBOR sowie ihre Handels- und Preisstrategien.

Barclays wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, da die Bank die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Deutsche Bank, RBS und Société Générale erhielten verminderte Geldbußen, da sie die Nachforschungen der Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung unterstützten. Diesen Banken wurde die Geldbuße um weitere 10 Prozent erlassen, weil sie sich mit der Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission einverstanden erklärten. Im Zusammenhang mit der gleichen Untersuchung wurden Verfahren gegen Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan eingeleitet, und die Nachforschungen werden auch im Rahmen des Standardkartellverfahrens (Scheitern einer Abwicklung) fortgesetzt.

Die Kartelle in Yen-Zinsderivaten (YIRD)
Im YIRD-Sektor deckte die Kommission sieben verschiedene bilaterale Zuwiderhandlungen auf, die zwischen einem Monat und zehn Monaten andauerten und sich im Zeitraum 2007 bis 2010 abspielten. Die geheimen Absprachen betrafen Diskussionen zwischen Händlern der beteiligten Banken über bestimmte LIBOR-Angebote in JPY. Auch tauschten die betroffenen Händler gelegentlich wirtschaftlich sensible Informationen zu Handelspositionen oder LIBOR-Angeboten in JPY aus. Die an einer oder mehreren Zuwiderhandlungen beteiligten Banken sind UBS, RBS, Deutsche Bank, Citigroup und JPMorgan.

UBS wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, da die Bank die Kommission über die Zuwiderhandlungen informierte. Auch Citigroup erhielt einen vollständigen Geldbußenerlass für die Teilnahme an einer bilateralen Zuwiderhandlung. Für ihre Mitarbeit an der Untersuchung gewährte die Kommission Citigroup, Deutsche Bank, RBS und RP Martin im Rahmen ihrer Kronzeugenregelung eine Minderung der Geldbuße. Den Banken wurde die Geldbuße um 10 Prozent erlassen, weil sie sich zur Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission einverstanden erklärten.

Im Zusammenhang mit der gleichen Untersuchung hat die Kommission auch Verfahren gegen die internationale Partnerschaft zum Emissionshandel (ICAP) eingeleitet. Diese Nachforschungen erfolgten im Rahmen des Standardkartellverfahrens (Scheitern einer Abwicklung).

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiteren Hintergrundinformationen hier.

EU-Kommission PM vom 4.12.2013
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