Wirtschaftsrecht

Das sollten Sie im Wirtschaftsrecht unbedingt wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen und Beschlüssen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: AI Regulation & KI-Verordnung
Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten. Für Unternehmen gilt es, rechtzeitig tragfähige technische Lösungen aufzusetzen und in belastbaren Vertragsstrukturen einzufangen.

Online-Dossier: Data Act
Der Data Act verfolgt das Ziel, die Datenwirtschaft der EU zu verbessern und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, indem Daten (insbesondere Industriedaten) zugänglicher und nutzbarer gemacht, datengetriebene Innovationen gefördert und die Datenverfügbarkeit erhöht werden.

Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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22.11.2016

Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist nicht wettbewerbswidrig

BGH 23.6.2016, I ZR 71/15

Die sozialpolitischen Zwecken dienende Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG über die Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung weist weder in Bezug auf den Absatzmarkt der Arbeitsleistungen der Leiharbeitnehmer noch in Bezug auf den Beschaffungsmarkt der Arbeitskraft von Leiharbeitnehmern eine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion auf. Die Verletzung eines Schutzgesetzes begründet einen zivilrechtlichen Abwehranspruch allein für denjenigen, dessen Schutz die verletzte Norm dienen soll, nicht hingegen den Schutz anderer Verleiher.

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18.11.2016

Keine Restschuldbefreiung bei lediglich erteilter Verfahrenskostenstundung

BGH 22.9.2016, IX ZB 29/16

Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten berichtigt hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde. Der Gegenauffassung, wonach dem Schuldner Restschuldbefreiung zu erteilen ist, wenn er zwar nicht die Kosten des Verfahrens berichtigt hat, ihm jedoch Verfahrenskostenstundung bewilligt wurde, kann auf der Grundlage des eindeutigen Wortlauts des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO nicht beigetreten werden.

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16.11.2016

Rückzahlungspflicht der stillen Gesellschafter an den Geschäftsinhaber

BGH 20.9.2016, II ZR 120/15

Wird eine (hier: mehrgliedrige atypisch) stille Gesellschaft aufgelöst, sind die stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an den Geschäftsinhaber verpflichtet, wenn der Rückzahlungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner bisherigen Auslegung der Regelungen in §§ 9, 16 GV abzuweichen.

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15.11.2016

Keine Bierwerbung mit dem Begriff "bekömmlich"

OLG Stuttgart 3.11.2016, 2 U 37/16

Eine Brauerei darf ihre Biersorten nicht mit dem Begriff "bekömmlich" bewerben. Angaben zu von der "Health-Claims-Verordnung" erfassten alkoholischen Getränken müssen frei von jeder Mehrdeutigkeit sein.

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11.11.2016

Kosten eines Anrufs zu einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

EuGH, C-568/15: Schlussanträge des Generalanwalts vom 10.11.2016

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar dürfen die Kosten eines Anrufs zu einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Für den telefonischen Service-Dienst gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass er in dem vom Verbraucher bereits bezahlten Preis enthalten ist, so dass die Benutzung einer überteuerten Rufnummer dazu führen würde, dass der Verbraucher für ein und denselben Service zusätzliche Kosten tragen müsste.

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10.11.2016

Gleichstellung des Verleihens von E-Books mit dem Verleihen herkömmlicher Bücher

EuGH 10.11.2016, C-174/15

Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden. In diesem Fall findet die Ausnahme für gleichgestellt das öffentliche Verleihwesen Anwendung, die u.a. eine angemessene Vergütung für die Urheber vorsieht.

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10.11.2016

Zur Eintragung der Form des Rubik"s cube als Unionsmarke

EuGH 10.11.2016, C-30/15 P

Hinsichtlich der Frage, ob die Eintragung der Form des Rubik"s cube als Unionsmarke dem Unternehmen Seven Towns ein Monopol für eine technische Lösung einräumen kann, ist zu prüfen, ob diese Form zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Bei der Prüfung, ob die Eintragung abzulehnen war, weil diese Form eine technische Lösung enthielt, hätten auch nicht funktionelle Elemente der durch diese Form dargestellten Ware wie die Drehbarkeit der Einzelteile eines dreidimensionalen Puzzles der Art "Rubik"s cube" berücksichtigt werden müssen.

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09.11.2016

Verbraucherkredit: Anspruch auf Zinsen und Kosten bei Fehlen wesentlicher Informationen?

EuGH 9.11.2016, C-42/15

Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche Informationen in den Vertrag aufzunehmen, kann dies mit der Verwirkung des Anspruchs auf Zinsen und Kosten sanktioniert werden. Diese Sanktion ist zulässig, wenn das Fehlen dieser Informationen es dem Verbraucher unmöglich macht, den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung einzuschätzen.

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08.11.2016

Zur Unwirksamkeit von Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

BGH 8.11.2016, XI ZR 552/15

Eine Klausel über eine "Darlehensgebühr" i.H.v. 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern ist unwirksam. Mit ihr wird ein Entgelt erhoben, das abweichend vom gesetzlichen Leitbild für Darlehensverträge, das nach § 488 Abs. 1 S. 2 BGB einen laufzeitabhängigen Zins vorsieht, nicht laufzeitabhängig ausgestaltet ist. Entgeltklauseln in AGB sind mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar, wenn Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen der Verwender gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt.

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08.11.2016

Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife

OLG Karlsruhe 8.11.2016, 17 U 185/15

Im Hinblick auf die Besonderheiten des Bauspargeschäftes kommt eine entsprechende Anwendung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht in Betracht. Bausparkassen sind nicht schutzlos und können einen Anspruch auf weitere Besparung des Vertrages bis zum Erreichen der Bausparsumme durchsetzen.

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