Alleinhaftung des in die Straße einfahrenden PKW bei Kollision mit Radfahrer
LG Hanau v. 30.8.2023 - 2 S 65/22
Der Sachverhalt:
Die Klägerin hatte beabsichtigt, mit ihrem Pkw aus ihrem Anwesen auf die anliegende Straße einzubiegen. Infolgedessen tastete sie sich in diese ein. Die Sicht war durch am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge erschwert. Auf der Hauptfahrspur näherte sich zugleich eine Fahrradfahrerin, obwohl an der Unfallstelle ein kombinierter Fahrrad-/Fußgängerweg existierte. Es kam zur Kollision, indem das Fahrrad gegen die linke vordere Seitenwand des PKW stieß.
Die Klägerin war der Ansicht, die Hälfte des an ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens müsse die Fahrradfahrerin begleichen. Diese treffe schließlich ein nicht unerhebliches Mitverschulden, weil sie verkehrswidrig nicht den Fahrradweg benutzt habe.
Das AG hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb vor dem LG erfolglos. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Gründe:
Die klagende PKW-Fahrerin hatte aufgrund des Verstoßes gegen das in § 10 S. 1 StVO festgehaltene Sorgfaltsgebot bei Einfahren von einem Grundstück in den Straßenverkehr den Unfall allein verursacht. Ein Mitverschulden der Fahrradfahrerin an der Kollision konnte in diesem Fall nicht angenommen werden.
Zwar hatte die beklagte Fahrradfahrerin durch Nichtbenutzung des gem. Zeichen 241 StVO ausgewiesenen Radwegs gegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO verstoßen. Auch wäre der Unfall möglicherweise nicht geschehen, weil sich das Fahrrad bei Benutzung des Radwegs im Moment des Einfahrens des PKWs in die Straße an einer anderen Stelle befunden hätte. Die Nutzungspflicht für Radwege soll jedoch keine Kollisionen mit PKW verhindern, die aus einem Grundstück in die Straße einfahren. Es soll vielmehr Gefahren eines gemischten Verkehrs begegnet werden. Insbesondere dienen getrennte Radwege dem Schutz von Radfahrern im dichten Verkehr mit geringen Seitenabständen.
Mehr zum Thema:
Rechtsprechung:
Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Häufung typischer Umstände
OLG Hamm vom 16.10.2023 - 20 U 156/23
VersR 2024, 935
Rechtsprechung:
Nachweis eines versicherten Unfalls in der Kfz-Kaskoversicherung
OLG Karlsruhe vom 15.10.2024 - 12 U 12/24
Aufsatz:
Aktuelle Entwicklungen im zivilprozessualen Beweisrecht
Holger Jäckel, MDR 2024, 688
Beratermodul VersR - Zeitschrift für Versicherungsrecht:
Das Beratermodul für den gezielten digitalen Zugriff auf sämtliche Inhalte der VersR zum Versicherungsrecht, zum Schadenrecht und zum Haftungsrecht. Inklusive online Archiv und Selbststudium nach § 15 FAO. Mit dem Beratermodul VersR haben Sie Zugriff auf das Archiv der Zeitschrift VersR seit 1970 mit jeweils 24 Ausgaben pro Jahr. 4 Wochen gratis nutzen!
LG Hanau - Pressemitteilung v. 25.11.2024
Die Klägerin hatte beabsichtigt, mit ihrem Pkw aus ihrem Anwesen auf die anliegende Straße einzubiegen. Infolgedessen tastete sie sich in diese ein. Die Sicht war durch am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge erschwert. Auf der Hauptfahrspur näherte sich zugleich eine Fahrradfahrerin, obwohl an der Unfallstelle ein kombinierter Fahrrad-/Fußgängerweg existierte. Es kam zur Kollision, indem das Fahrrad gegen die linke vordere Seitenwand des PKW stieß.
Die Klägerin war der Ansicht, die Hälfte des an ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens müsse die Fahrradfahrerin begleichen. Diese treffe schließlich ein nicht unerhebliches Mitverschulden, weil sie verkehrswidrig nicht den Fahrradweg benutzt habe.
Das AG hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb vor dem LG erfolglos. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Gründe:
Die klagende PKW-Fahrerin hatte aufgrund des Verstoßes gegen das in § 10 S. 1 StVO festgehaltene Sorgfaltsgebot bei Einfahren von einem Grundstück in den Straßenverkehr den Unfall allein verursacht. Ein Mitverschulden der Fahrradfahrerin an der Kollision konnte in diesem Fall nicht angenommen werden.
Zwar hatte die beklagte Fahrradfahrerin durch Nichtbenutzung des gem. Zeichen 241 StVO ausgewiesenen Radwegs gegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO verstoßen. Auch wäre der Unfall möglicherweise nicht geschehen, weil sich das Fahrrad bei Benutzung des Radwegs im Moment des Einfahrens des PKWs in die Straße an einer anderen Stelle befunden hätte. Die Nutzungspflicht für Radwege soll jedoch keine Kollisionen mit PKW verhindern, die aus einem Grundstück in die Straße einfahren. Es soll vielmehr Gefahren eines gemischten Verkehrs begegnet werden. Insbesondere dienen getrennte Radwege dem Schutz von Radfahrern im dichten Verkehr mit geringen Seitenabständen.
Rechtsprechung:
Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Häufung typischer Umstände
OLG Hamm vom 16.10.2023 - 20 U 156/23
VersR 2024, 935
Rechtsprechung:
Nachweis eines versicherten Unfalls in der Kfz-Kaskoversicherung
OLG Karlsruhe vom 15.10.2024 - 12 U 12/24
Aufsatz:
Aktuelle Entwicklungen im zivilprozessualen Beweisrecht
Holger Jäckel, MDR 2024, 688
Beratermodul VersR - Zeitschrift für Versicherungsrecht:
Das Beratermodul für den gezielten digitalen Zugriff auf sämtliche Inhalte der VersR zum Versicherungsrecht, zum Schadenrecht und zum Haftungsrecht. Inklusive online Archiv und Selbststudium nach § 15 FAO. Mit dem Beratermodul VersR haben Sie Zugriff auf das Archiv der Zeitschrift VersR seit 1970 mit jeweils 24 Ausgaben pro Jahr. 4 Wochen gratis nutzen!