27.02.2025

Sturz beim Straßenumzug - Gemeinde haftet nicht

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es auch jedem Teilnehmer bekannt und spätestens bei Beginn des Umzugs ersichtlich, dass die Sicht auf die Straße wegen der Menschenansammlung eingeschränkt ist. Eine besondere Absicherung der Straße aufgrund des einmal jährlich stattfindenden Großereignisses war daher nicht geboten.

LG Frankenthal v. 15.8.2024 - 3 O 88/24
Der Sachverhalt:
Die 66-jährige Klägerin hatte im November 2022 mit ihrem Enkelkind an einem Straßenumzug zum St. Martin teilgenommen. Dabei ist sie über einen bis zu drei Zentimeter über das Straßenniveau ragenden Gullydeckel gestolpert und gestürzt. Durch den Sturz hat sie sich das linke Handgelenk und das rechte Schultergelenk gebrochen.

Die Klägerin war der Ansicht, vor dem Umzug hätte die zuständige Verbandsgemeinde die Strecke besonders kontrollieren und absichern, Stolpergefahren beseitigen und etwa den hochstehenden Gullydeckel mit einer Gummimatte sichern müssen. Sie verlangte rund 1.700 € Schadensersatz und ein Schmerzensgeld i.H.v. 13.000 €.

Das LG hat die Klage abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Gründe:
Die Klägerin hat gegen die beklagte Gemeinde keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die Klägerin musste mit der Unebenheit auf der Straße rechnen. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist es auch jedem Teilnehmer bekannt und spätestens bei Beginn des Umzugs ersichtlich, dass die Sicht auf die Straße wegen der Menschenansammlung eingeschränkt ist. Eine besondere Absicherung der Straße aufgrund des einmal jährlich stattfindenden Großereignisses war daher nicht geboten.

Eine Abdeckung des Gullydeckels mit einer Gummimatte hätte den Höhenunterschied und die Stolpergefahr möglicherweise nur zusätzlich erhöht. Schließlich traf die Klägerin ein überwiegendes Mitverschulden, das die geltend gemachten Ansprüche ebenfalls ausschloss.

Mehr zum Thema:

Aktionsmodul Zivilrecht:
Sie können Tage nicht länger machen, aber effizienter. Recherchieren Sie hier mit den führenden Kommentaren, Handbüchern und Zeitschriften für die zivilrechtliche Praxis. Topaktuelle Werke: Zöller ZPO mit Online-Aktualisierungen, Vorwerk Das Prozessformularbuch, Erman BGB uvm. Inklusive LAWLIFT Dokumentautomation Zivilprozessrecht, Beiträge zum Selbststudium nach § 15 FAO und Unterhaltsrechner. 4 Wochen gratis nutzen!
LG Frankenthal - Entscheidung des Monats Februar 2025