Üblicher Verschleiß beim "Gebrauchten" kein Mangel
OLG Zweibrücken v. 19.12.2024 - 6 U 19/20Der Käufer erwarb einen acht Jahre alten gebrauchten Mercedes Benz, Typ ML420 CDI mit einer Laufleistung von über 200.000 km. Nachdem das Fahrzeug ca. 4 Wochen später nach weiteren gefahrenen 7.000 km mit einem Motorschaden liegen blieb, forderte der Käufer von dem Verkäufer Schadensersatz für die angefallenen Reparaturkosten. Ursache für das Liegenbleiben des Fahrzeugs war eine Undichtigkeit an der Zylinderkopfdichtung.
Das OLG hat die Klageabweisung des LG bestätigt.
Die Gründe:
Der Verkäufer hat bewiesen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war und lediglich ein Zustand an der Zylinderkopfdichtung vorlag, der gewöhnlichem Verschleiß entsprochen hat. Dieses Ergebnis steht nach dem gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten fest. Aufgrund des Verschleißes ist es nur kurze Zeit nach dem Kauf zu einer Panne wegen Undichtigkeit der Zylinderkopfdichtung gekommen.
Es handelt sich bei dem konkreten Verschleiß der Zylinderdichtung um eine typische und vom Käufer hinzunehmende alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungserscheinung. Wegen des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs beim Kauf muss der Käufer mit einem solchen Verschleiß rechnen, denn dieser ist bei einer Laufleistung von 200.000 km nicht ungewöhnlich. Den Verkäufer trifft auch bei nicht sichtbar eingetretenen Verschleißerscheinungen keine Pflicht, auf natürliche Alterserscheinungen und begrenzte Haltbarkeiten von Einzelteilen hinzuweisen.
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