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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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20.03.2025

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.3.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer Stellung genommen.

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20.03.2025

Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.3.2025 hat die Finanzverwaltung ein neues Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) veröffentlicht.

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20.03.2025

Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

Kurzbesprechung

1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerentrichtungspflichtiger im Sinne der Vorschrift gelten.
2. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO ist sachlich auf den im angefochtenen Bescheid festgesetzten Anspruch und persönlich auf die Person des Anfechtenden beschränkt (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.06.2019 - IV R 34/16, BFH/NV 2019, 1078, Rz 40). Die Fiktion des § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 3a AO zu beachten mit der Maßgabe, dass zwischen der Trägerkörperschaft als Schuldner der Kapitalertragsteuer und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als fiktivem Steuerentrichtungspflichtigen Personenverschiedenheit anzunehmen ist.

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20.03.2025

Britische "remittance basis"-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne des Außensteuerrechts

Kurzbesprechung

1. Die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland für Zugezogene gewährte "remittance basis"-Besteuerung kann eine Vorzugsbesteuerung sein, die zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) führt.
2. Eine gegenüber der allgemeinen Besteuerung im Wegzugsstaat eingeräumte Vorzugsbesteuerung kann die dortige steuerliche Belastung für den Steuerpflichtigen jedenfalls dann erheblich im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG mindern, wenn bestimmte Teile des grundsätzlich steuerpflichtigen Einkommens vollständig steuerfrei gestellt sind.
3. Die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 2 AStG verletzt weder das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot noch den allgemeinen Gleichheitssatz.
4. § 2 AStG ist mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar.

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20.03.2025

Economy statt First Class: Zum Anspruch aus Art. 10 FluggastrechteVO wegen Herabstufung

BGH v. 5.11.2024 - X ZR 10/24

Art. 10 Abs. 2 FluggastrechteVO findet bei einer aus mehreren Flügen bestehenden Beförderung nur auf diejenigen Flüge Anwendung, auf denen der Fluggast in eine niedrigere Klasse verlegt worden ist, nicht hingegen auf andere Flüge, zu denen der Flugschein den Fluggast ebenfalls berechtigt. Schuldner eines Anspruchs aus Art. 10 Abs. 2 FluggastrechteVO ist nur dasjenige Luftfahrtunternehmen, das den von der Herabstufung betroffenen Flug durchführt.

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19.03.2025

Beschlussersetzungsklage: Zulässigkeit der Klage hängt nicht von der Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen an die Eigentümerversammlung ab

BGH v. 14.2.2025 - V ZR 86/24

Wird mit der Beschlussersetzungsklage die Gestattung einer Maßnahme nach § 20 Abs. 3 WEG verlangt, genügt es für die Vorbefassung, dass der Kläger in der Eigentümerversammlung die Beschlussfassung verlangt hat, wie er sie in der Folge von dem Gericht ersetzt verlangt. Die Zulässigkeit der Klage hängt nicht davon ab, dass der Kläger der Eigentümerversammlung weitere Informationen und Unterlagen vorgelegt hat. Ob der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Gestattung einer baulichen Veränderung das Einverständnis anderer Wohnungseigentümer voraussetzt, hängt entscheidend davon ab, ob sich ein Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

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19.03.2025

Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen für das sog. Konzernprivileg

BAG v. 12.11.2024 - 9 AZR 13/24

Das Rechtsfolgensystem der §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 AÜG ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG auf die Überlassung zwischen Konzernunternehmen iSd. § 18 AktG nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt worden ist (sog. Konzernprivileg). Die Konjunktion "und" beschreibt ein alternatives Verhältnis der Merkmale Einstellung und Beschäftigung. Das Konzernprivileg ist danach bereits ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.

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19.03.2025

Kündigung per Einwurf-Einschreiben nebst Sendestatus reichen nicht für einen Beweis des ersten Anscheins aus

BAG v. 30.1.2025 - 2 AZR 68/24

Der vom Arbeitgeber vorgelegte Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens zusammen mit einem im Internet abgefragten Sendungsstatus genügte nicht für einen Beweis des ersten Anscheins, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist. Der Sendungsstatus ist kein Ersatz für den Auslieferungsbeleg. Er sagt nichts darüber aus, ob der Zusteller tatsächlich eine besondere Aufmerksamkeit auf die konkrete Zustellung gerichtet hat, die den Schluss rechtfertigen würde, dass die eingelieferte Sendung in den Briefkasten des Empfängers gelangt ist.

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18.03.2025

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung des BFH

BVerfG v. 21.2.2025 - 1 BvR 2267/23

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BFH stattgegeben. Der BFH hatte bemängelt, die Beschwerdeführerin habe in ihrer Beschwerdeschrift nicht hinreichend dargestellt, welche für sie günstige Folgen es haben werde, wenn das BVerfG die betreffende Steuervorschrift verwerfe. Eine solche Anforderung an die Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde überspanne jedoch die Darlegungsanforderungen, entschied das BVerfG. Derartige Prognosen fordere das BVerfG nicht einmal von Gerichten, die eine Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über ihre Verfassungsmäßigkeit vorlegten. 

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18.03.2025

Einfrieren von Wertpapieren war widerrechtlich: BGH zu Schadensersatzansprüchen einer iranischen Bank gegen die deutsche Wertpapiersammelbank

BGH v. 18.3.2025 - XI ZR 59/23

Der BGH hat im Rechtsstreit über Schadensersatzforderungen einer iranischen Bank gegen die deutsche Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Klägerin stünden zwar keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte zu, die Beklagte habe durch das Einfrieren der Wertpapiere aber das Eigentum und ein sonstiges Recht der Klägerin i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt. Das Einfrieren der Wertpapiere geschah widerrechtlich, entschied der BGH. Das Berufungsgericht müsse nun Feststellungen dazu treffen, ob die Wertpapiersammelbank schuldhaft gehandelt hat und ob die Eigentumsverletzung bzw. die Verletzung des sonstigen Rechts i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB kausal für den geltend gemachten Schaden ist. 

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