Datenschutzrecht
Der Datenschutzrecht-Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten im Datenschutzrecht, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta – abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!
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Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024, 4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise. Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und beleuchtet die Thematik etwas umfassender.
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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist wirft unter dem Aspekt der Transparenz, Fairness und Richtigkeit – sowohl nach Art. 5 DSGVO als auch im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO – besondere Fragen auf. Denn der KI sind der BIAS (Verzerrungseffekt) und die Halluzination (Konfabulation) immanent. Aber was ist und was bedeutet das? Im Gespräch mit den Experten Christian Specker und Hendrik Schlademann gehe ich dieser Frage nach.
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Der EuGH hat sich mit dem Beschäftigtendatenschutz mehrfach befasst - zuletzt mit der Betriebsvereinbarung. Im Interview zeigt Vorsitzender Richter am VG i.R. Hans-Hermann Schild auf, wie die Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, und was sich für die Praxis hieraus ergibt.
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Die Anforderungen an die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage konkretisiert der EuGH in seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF weitergehend. Er setzt seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C 621/22 – Niederländischer Tennisbund fort.
In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der vierte Podcast befasst sich mit der Konkretisierung der Anforderungen in der Entscheidung SNCF.
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In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF konkretisiert der EuGH seine Auslegung an die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage. Neben der Konkretisierung der Interessenabwägung ist das der zweite wesentliche Teil der Entscheidung SNCF.
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In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF befasst sich der EuGH zunächst mit dem Verhältnis der Einwilligung zu den weiteren Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO und den generelle mit Anforderungen an die Rechtsgrundlagen nach Buchst. b bis Buchst. f des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO. Er setzt dabei seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C 621/22 – Niederländischer Tennisbund fort.
In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Dieser zweite Podcast befasst sich mit generellen Aspekte der Rechtsgrundlagen.
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Der EuGH hat sich in Urteilen vom 04.10.2024 (Niederländischer Tennisbund) und 09.01.2025 (SNCF) mit der Interessenabwägung als Rechtsgrundlage und den Anforderungen hieran befasst. In der Gesamtschau der Entscheidungen ergeben sich wesentliche Anhaltspunkte zur Anwendung, aber auch Kritikpunkte an der Auslegung durch den EuGH.
In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der erste Podcast befasst sich mit den Grundlagen im Urteil vom 04.10.2024, Rs. C 621/22 – Niederländischer Tennisbund
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Der Podcast beleuchtet die Grundlagen des Transfers personenbezogener Daten in die USA und regt an darüber nachzudenken, was die Rücknahme der „Executive Order On Enhancing Safeguards For United States Signals Intelligence Activities” für den Drittlandtransfer bedeutet könnte.
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Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit der „Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models“ zu den datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung von KI Modellen befasst. Im Podcast teilt Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), ihre persönliche Sicht auf diese Positionierung des EDSA und ordnet diese ein. Das beginnt bereits mit der Einordnung des Verfahrens nach Art. 64 DSGVO und schafft ein weitergehendes Verständnis für das datenschutzrechtliche Verständnis!