Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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Das OLG Stuttgart hat sich in seinem Urteil vom 31.03.2021 (Az. 9 U 34/21) mit der Beweislast bei Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO befasst.
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Die Gestaltung von Consent Bannern ist seit Langem ein Thema. Zunächst waren auf Webseiten nur Cookie Banner notwendig, dann Cookie Consent Banner und nun – zu Recht – Consent Banner.
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In der ersten steuerstrafrechtlichen Folge von Otto Schmidt live – der Podcast erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des BVerfG zur Entscheidung über die echte Rückwirkung des Art. 316h S. 1 EGStGB zur selbständigen Einziehung bei verjährten Straftaten (§ 76a StGB). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung mit wesentlicher Relevanz für die Beachtung finanzieller Aspekte bei der Steuerstrafverteidigung und in der Selbstanzeigenberatung (§ 371 AO).
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In der IT ist der Spruch „Kein Backup – kein Mitleid“ bekannt und bedarf auch keiner Erklärung. Im Kontext von Cloud Services ist die Gestaltung des Services der Privatautonomie überlassen.
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Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 18.02.2021 den Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten aufgehoben. Anders als das LG Bonn folgt das LG Berlin nicht dem Ansatz des „funktionalen Unternehmensbegriffs des EU-Kartellrechts“.
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Melissa Peetz, Lektorin im Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Wienhold Schulte.
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BVerfG: EuGH muss über Bagatellgrenze bei Schmerzensgeld entscheiden.
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Wer die Datenschutzbestimmungen für Telekommunikation beachten muss, legt der TTDSG-RegE in § 3 Abs. 2 TTDS-RegE fest.
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Regierungsentwurf zum TTDSG: Großer Wurf oder "alter Wein in neuen Schläuchen"?
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Der Entwurf eines § 126a StGB-Entwurf mit Überschrift „Gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten“ steht im Raum. Der Podcast will zum lauten Nachdenken über die Gestaltung einer solchen Regelungen und ihre Verhältnis zur DSGVO einladen.