Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
-
Der Podcast geht anhand einer Entscheidung des LG Köln der Frage nach, wann ein Auskunftsanspruch (nicht) erfüllt ist, ob eine eidesstattliche Versicherung gefordert werden kann, und wann ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO (nicht) bestehen kann.
-
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 12.06.2024, W211 2281442-1/10E instruktiv mit dieser Frage und den Zulässigkeitstatbeständen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO beschäftigt. Aber nicht nur das macht die Entscheidung interessant, sondern auch der Umstand, wie es dazu gekommen ist, kann für die Praxis Denkanstöße geben.
-
Der AI Act wurde am 12.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Podcast befasst sich mit den „First Steps“. Zuerst stellt sich nämlich die Frage, was gilt wann!
-
Der Vormittag des zweiten Tages der Kölner Tage Datenschutzrecht widmet sich Art. 22 DSGVO und dem AI Act. Der Podcast greift die drei Vorträge auf spricht den Zusammenhang an, regt aber auch dazu an, über den Tellerrand zu blicken!
-
Der Vortrag von Frau Rechtsanwältin Nina Diercks im Rahmen der Kölner Tage Datenschutzrecht 2024 unter dem Titel „Existiert ein datenschutzrechtliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? – Spoiler: Nein!“ ist der Anlass im Podcast der Frage nachzugehen, wie weit die Regelung der betrieblichen Mitbestimmung in Bezug auf den Datenschutz gehen und regen dazu an, mal wieder über die gesetzlichen Regelungen vertieft nachzudenken!
-
Die Kölner Tage Datenschutzrecht am 20. und 21.06.2024 standen in diesem Jahr unter dem Motto „DSGVO, Datenrecht & Digitale Dekade“. Der Podcast wirft ein Schlaglicht auf die spannenden Vorträge der ersten Hälfte des Vormittags am 20.06.2024 und gibt einen Ausblick auf die weiteren Themen.
-
Die Schufa-Entscheidung des EuGH ist nicht mehr neu, aber die Auswirkungen sind noch nicht zu Ende diskutiert und vor allem sind noch nicht alle Herausforderungen gelöst. Gleichzeitig steht eine Neuregelung im BDSG im Raum. Dr. Simon Menke, Leiter Group IP and Data Protection, Otto Group, geht im Gespräch auf den Inhalt und die Auswirkungen der Entscheidung ein und gibt einen Ausblick auf die Lösung der Herausforderungen.
-
Herr Prof. Dr. Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz gibt im Gespräch wesentliche Einblicke in den AI-Act, das Verhältnis zwischen AI-Act und DSGVO sowie die Rolle der Datenschutzaufsichtsbehörden.
-
Ist die Betriebsvereinbarung eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen? Diese Frage beleuchtet der Podcast im Lichte des Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl. v. 22.09.2022, 8 AZR 209/21) – auch mit Blick auf die zu erwartende Entscheidung des EuGH.
-
Der EuGH hat in der jüngeren Rechtsprechung eine Risikomanagementpflicht herausgestellt. Das LG Mannheim (Urt. v. 15.03.2024, 1 O 93/23) konkretisiert hieran anschließend die Anforderungen an die Dokumentation und Darlegung anhand des BSI-Grundschutzes und des Standard-Datenschutzmodells. Hieraus lassen sich Anforderungen für die Umsetzung der Pflichten durch den Verantwortlichen, aber auch für die Darlegung im Rechtsstreit ableiten.
-
Der AI Act soll den Einsatz von KI-Systemen regulieren. Hierzu enthält er ein eigenständiges Regelungsregime, „verzahnt“ sich auch mit der DSGVO. Der Podcast beleuchtet die Parallelitäten, die Verzahnung, aber auch die Eigenheiten der Prüfungen nach den beiden EU-Rechtsakten.
-
Der Data Governance Act ist neben dem Data Act eine weitere Regulierung, die auf das „Sharing“ von Daten abzielt. Er schafft keine Pflicht zum „Sharing“, aber Anforderungen an ein „Sharing“ von Daten. Auf den ersten Blick ein Spannungsverhältnis zur DSGVO oder doch nicht. Dieser Frage geht der Podcast nach!
-
Der Data Act (Datenverordnung) enthält Regelungen, die das Datenschutzrecht ergänzen und tangieren. Der Podcast gibt einen kurzen Überblick aus Perspektive des Datenschutzrechts!
-
Der Data Act (Datenverordnung) regelt in Art. 1 Abs. 5 und in ErwGr. 7 das Verhältnis zum Datenschutzrecht. Der Podcast befasst sich mit diesen beiden Regelungen und spricht Überlegungen zu deren Bedeutung an.
-
Das OLG Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 02.02.2024 (2 U 63/22) grundlegend zur Zulässigkeit der Bereitstellung von Daten zur Direktwerbung mittels Briefpost zur Neukundengewinnung Stellung genommen und diese im Anschluss an die Vorinstanz bestätigt. Neben dem zutreffenden Ergebnis ist auch die Begründung von grundlegender Bedeutung. Der Podcast beleuchtet die Begründung!
-
Der Digital Markets Act (DMA) reguliert die sog. zentralen Plattformdienste der sogenannten Torwächter und soll dadurch eine faire Marktsituation schaffen. Der Datenschutz ist dadurch unmittelbar und mittelbar betroffen: Der DMA enthält Regelungen zum Datenschutz und Regelungen, die durch die Pflicht zur Bereitstellung von Daten im Konflikt zum Datenschutzrecht stehen können, sowie Regelungen deren Umsetzung auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Der Podcast hinterfragt dieses – vielleicht nur vermeintliche – Spannungsverhältnis.
-
Der Digital Services Act (DSA) lässt das Datenschutzrecht unberührt. Was bedeutet das konkret? Ist das so einfach, wie es klingt?
-
Der EuGH hat sich insbesondere in seinen Entscheidungen vom 14.12.2023 (Rs. C-340/21) und vom 25.01.2024 (Rs. C-687/21) mit der Pflicht zur Risikobeherrschung nach der DSGVO und deren Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche befasst. Der Podcast beleuchtet die Pflicht zur Risikobeherrschung und die Fortführung der Auslegung zu Art. 82 DSGVO. Hat der EuGH damit – wie ich meiner – den Ansatz einer datenschutzrechtlichen Verkehrssicherungspflicht begründet?
-
Das EU-Datenwirtschaftsrecht schafft mit einer Vielzahl von Rechtsakten Vorgaben zum Umgang mit Daten, insbesondere zum „Sharing“ (Data Act, Digital Governance Act, AI Act, etc.) zusätzlich werden weitere Vorgaben geschaffen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten - zumindest - zum Teil erfordern (Digital Services Act, Cyber Resilience Act, DORA, etc.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vorrang dieser jüngeren Rechtsakte. Sofern der Gesetzgeber diesen Aspekt geregelt haben sollte, hat er den möglichen Konflikt zum Datenschutzrecht nicht „zu Ende diskutiert“, sondern überlässt ihn mit unterschiedlichen Maßgaben der Praxis. Diese Unterschiede werden in dieser Podcast-Folge beleuchtet.
-
Der Podcast geht anhand von drei Konstellationen dem nach und wirft die Frage auf, ob nicht differenziertere Betrachtungen geboten sind und das Hinweisgeberschutzgesetz im Lichte der DSGVO doch Unstimmigkeiten – jedenfalls auf den zweiten Blick oder an unerwarteten Stellen – hat.