Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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Nicht nur die Zahl der Corona-Infektionen steigt. Viele Beschäftigte leiden gerade auch heftig unter „normalen“ Erkältungen. Die Rechtsanwältin Dr. Sandy Siegfanz-Strauß und die ArbRB-Redakteurin Petra Rülfing nehmen das zum Anlass, um sich eingehend mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit zu beschäftigen.
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– Eva Becker zur Frage: Brauchen wir gesetzliche Regelungen zur „Ehe light“ oder zu einer Verantwortungsgemeinschaft?
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Seit dem 01.10.2021 sind Einwilligungen von Verbrauchern in Telefonwerbung nach Maßgabe des § 7a UWG zu dokumentieren.
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Das OLG Dresden hat sich in seinem Urteil vom 31.08.2021 (4 U 324/21) mit den Grenzen des Auskunftsanspruchs vor dem Hintergrund der Löschung eines Datenträgers befasst.
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Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) enthält keine dem Art. 32 DSGVO vergleichbare Regelung zur Sicherheit der Verarbeitung.
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Schmerzensgeldansprüche sind (berechtigt oder unberechtigt) ein stetiges Thema in der Praxis.
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (HmBfDI) hat aktuell ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Transparenzpflichten nach Artt. 12, 13 DSGVO verhängt.
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Bei einer Veranstaltung der IHK Region Stuttgart und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 28.09.2021 hielt Dr. Jens Eckhardt einen Vortrag zu den Erfahrungen nach drei Jahren DSGVO.
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In der fünften steuerstrafrechtlichen Folge erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung von 0,5% pro Monat für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014.
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Das Anknüpfung des Anwendungsbereichs in § 3 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG an „geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten“ ist weder mit Blick auf DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie.