Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts

Steuer-Seminar

Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht

Erhältlich auch in diesem Modul:

Beratermodul Ausbildung und Praxis Steuerrecht

  • Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
  • Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen
  • Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
  • Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
  • Monat für Monat 7 bis 10 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten

ISSN 0177-9656

Jahresbezugspreis 2025: 67 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 6,80 € (inkl. MwSt)

1 Ausgabe kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt

Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Die Kehrseite

Thierfeld, Rainer, Gewürfelt, StSem 2025, 97-98

Praktische Fälle des Steuerrechts

Einkommensteuer

Weber, Christian, Periodengerechte Ermittlung des tatsächlichen Kilometerwerts, StSem 2025, 99-101

Bei den Reisekosten können die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden. Fraglich war, wie dabei Einmalzahlungen, die mehrere Jahre betreffen, wie z.B. eine Leasingsonderzahlung, zu berücksichtigen sind. Der BFH hat dazu seine Rechtsprechung geändert.

Ruscheinsky, Werner, Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding, StSem 2025, 101-103

Stehen die bei einer Holdinggesellschaft angefallenen Konzernabschlusskosten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Beteiligungserträgen mit der Folge, dass sie nur anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden können?

Weber, Christian, Ersatzneubauten nach § 7b EStG steuerlich gefördert?, StSem 2025, 103-105

Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 oder 5a EStG in Anspruch genommen werden. Es stellt sich die Frage, ob unter den Begriff “neue Wohnungen“ auch Ersatzneubauten fallen.

Weber, Christian, Erste Tätigkeitsstätte bei einem Teilzeitstudium?, StSem 2025, 105-107

Eine erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Der BFH hat nun die Frage entschieden, ob eine erste Tätigkeitsstätte auch bei einem Teilzeitstudium vorliegt, wenn keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.

Weber, Christian, Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Verkauf eines Sicherheitsobjekts, StSem 2025, 107-109

Bei der Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zuge der Veräußerung von Immobilien wird der ggf. bestehende wirtschaftliche Zusammenhang mit einer bisherigen Vermietungstätigkeit überlagert bzw. ersetzt von einem neuen, durch die Veräußerung ausgelösten Veranlassungszusammenhang. Was gilt für eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Objekt verkauft wird, welches der Bank bisher als Sicherheit für die Finanzierung eines Vermietungsobjekts diente?

Gewerbesteuer

Thierfeld, Rainer, Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Unterbeteiligung, StSem 2025, 110-115

Veräußerungsgewinne unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen soll das allerdings nur gelten, soweit Veräußerungsgewinne nicht auf eine “natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer“ entfallen. Entschieden ist, dass bei einer Personengesellschaft als Mitunternehmer der Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer unterliegt. Gilt das auch, wenn ein Mitunternehmeranteil veräußert wird, an dem eine atypische Unterbeteiligung besteht?

Schoor, Hans Walter, Erweiterte Grundstückskürzung bei Verkauf des gesamten Grundbesitzes kurz vor Ablauf des Erhebungszeitraums, StSem 2025, 115-117

Kann ein grundbesitzverwaltendes Unternehmen, das kurz vor Ende des Erhebungszeitraums das letzte von ihm gehaltene Grundstück veräußert, aber noch über Bankkonten verfügt, noch die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen?

Erbschaftsteuer

Kälberer, Daniel R., Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten, StSem 2025, 118-120

Zu den Nachlassregelungskosten gehören z.B. Kosten für die Verteilung des Nachlasses, insbesondere die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gem. § 2042 BGB. Der BFH hatte jetzt zu entscheiden, ob das auch für Aufwendungen gilt, die für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.

Umsatzsteuer

Fischer, Uwe, Öffentliche Zuweisung: Entgelt oder echter Zuschuss?, StSem 2025, 120-122

Erhält eine Gemeinde Beträge aus öffentlichen Mitteln, z.B. Landes-, Kreis- oder Stadtzuweisungen, können diese Entgelt von dritter Seite für einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz oder einen nicht steuerbaren echten Zuschuss darstellen. Fraglich ist auch, ob sich eine Finanzierung von Eingangsleistungen durch echte Zuschüsse auf die Höhe des Vorsteuerabzugs auswirkt.

Abgabenordnung

Walter, Axel, Schätzungsbefugnis und Aussetzung der Vollziehung bei nachträglicher Beauftragung eines Steuerberaters, StSem 2025, 123-126

Im Einspruchsverfahren nach einer Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung ist fraglich, ob für die Aussetzung auch die nachträgliche Beauftragung eines Steuerberaters genügt, wenn im Zeitpunkt des Erlasses des Schätzungsbescheids die Steuererklärungsfrist für beratene Stpfl. noch nicht abgelaufen war. Hierzu hat ein Finanzgericht in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen.

Ulbrich, Matthias, Wirksamkeit der Einspruchsrücknahme nach Erlass einer Einspruchsentscheidung, StSem 2025, 126-128

Ein Verwaltungsakt kann nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO unter gewissen Voraussetzungen auch zum Nachteil des Einspruchsführers geändert (“verbösert“) werden. Dies kann der Stpfl. ggf. vermeiden, wenn er den Einspruch rechtzeitig zurücknimmt. Fraglich ist, bis zu welchem Zeitpunkt eine wirksame Rücknahme möglich ist.

Themenvorschau

In Heft 5/2025

  • ESt: Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur "Glättung" von Bp-Mehrergebnissen

  • ESt: Unentgeltliche Betriebsübertragung bei negativem Kapitalkonto und fehlenden stillen Reserven

  • ESt: Zwangsversteigerung als Veräußerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts?

  • ESt: Sind Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio außergewöhnlichen Belastungen?

  • GewSt: Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine

  • Personengesellschaft bei Einbringung

  • ErbSt: Vorabvermächtnisse für die Erben

  • ErbSt: Abfindung für Verzicht auf Pflichtteil

  • USt: Haftet ein Grundstückserwerber für einen unrichtigen Steuerausweise in übernommenen

  • Mietverträgen?

  • USt: Rückwirkende Rechnungsberichtigung bei Dreiecksgeschäften?

  • GrESt: Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude

  • AO: Auftragsprüfung bei einem Steuerberater

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, StB, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, StB – Ulrike Burmann, RAin/StBin – Manfred Modrow – Dipl.-St-Jur. (FH) Claudia Zolc – Dipl.-Betrw. Thomas Holzer

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