Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts
Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht
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Beratermodul Steuer-Seminar
Beratermodul Ausbildung und Praxis Steuerrecht
Beratermodul Steuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Aktionsmodul Steuerrecht
- Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
- Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen: Monat für Monat 10 - 12 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
- Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
- Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
- Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt
Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.
Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.
Ihre Vorteile:
Recherchieren Sie in allen Jahrgängen der Steuer-Seminar ab 2019 und nutzen Sie die Verlinkungen mit Gesetzen und Urteilsvolltexten.
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Aktuelles Heft
Heft 6/2026
Editorial
Thierfeld, Rainer, Abschied und Neuanfang, StSem 2026, 161
Praktische Fälle des Steuerrechts
Einkommensteuer
Schoor, Hans Walter, Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Handgeldzahlungen an einen Fußball-Lizenzspieler, StSem 2026, 162-166
Fraglich war, ob Handgelder, die für die bloße Unterzeichnung von Arbeitsverträgen an Fußball-Lizenzspieler gezahlt werden, als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig oder als Anschaffungskosten für das immaterielle Wirtschaftsgut “Spielerlaubnis“ zu aktivieren und auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen sind.
Weber, Christian, Investitionsabzugsbetrag: Gewinngrenze bei außerbilanziellen Korrekturen, StSem 2026, 167-168
Investitionsabzugsbeträge können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn die Grenze von 200.000 € nicht überschreitet. Der BFH hat die Frage entschieden, ob damit der Steuerbilanzgewinn gemeint ist oder ob auch außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz zu berücksichtigen sind.
Weber, Christian, Kindergeld: Minderung der Erwerbstätigkeitsgrenze in einzelnen Monaten durch Freistellung, StSem 2026, 169-170
Ein Kind wird nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung nur berücksichtigt, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Ist ein Kind kindergeldrechtlich zu berücksichtigen, wenn es nur in einzelnen Monaten die 20-Stunden-Grenze durch Freistellungen unterschreitet?
Weber, Christian, Verzinsung des Wohnförderkontos trotz Auszahlungsbeginn am 1. Januar, StSem 2026, 171-172
Bei geförderten Altersvorsorgeleistungen erfolgt in der Auszahlungsphase eine nachgelagerte Besteuerung. Beim “Wohn-Riester“ ist dafür das sog. Wohnförderkonto maßgebend, welches rein fiktiv nur die Bemessungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung abbildet. Dabei stellt sich die Frage, ob für das Jahr des Auszahlungsbeginns eines Riester-Vertrags noch ein Erhöhungsbetrag anzusetzen ist, wenn die Auszahlungsphase bereits am 01.01. beginnt und in diesem Jahr keine Beiträge mehr geleistet werden können.
Kirchensteuer
Rüsch, Gary, Kirchensteuerpflicht bei Einkünften nach dem Kirchenaustritt, StSem 2026, 173-175
Die Kirchensteuerpflicht erstreckt sich bei einer “Zwölftelregelung“ auch auf solche Einkünfte, die dem Stpfl. erst nach dem Kirchenaustritt zufließen, sofern der Zufluss noch im Austrittsjahr erfolgt. Die Regelung ist verfassungsgemäß und wird weiterhin durch den gesetzgeberischen Vereinfachungsgedanken gerechtfertigt.
Erbschaftsteuer
Haar, Horst, Rückwirkender Wegfall der Voraussetzungen für Familienheimbefreiung, StSem 2026, 176-178
Voraussetzung für die Steuerfreiheit eines Familienheims ist, dass das Kind in dem Familienheim nach dem unverzüglichen Beginn der Selbstnutzung mindestens 10 Jahre wohnen bleibt. Zieht das Kind ohne zwingenden Grund vorzeitig aus, entfällt die Steuerbefreiung. Dabei ist die Festsetzungsverjährung zu beachten.
Köster, Martina, (Keine) Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke gem. § 13d ErbStG, StSem 2026, 178-181
In der Praxis fallen die unterschiedlichsten Konstellationen beim Übergang von zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien an, so dass stets zu hinterfragen ist, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13d ErbStG erfüllt sind und damit der Wertabschlag i.H.v. 10 % in Betracht kommt.
Grunderwerbsteuer
Ruscheinsky, Werner, Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht, StSem 2026, 181-184
Wird Grundbesitz unter Fortbestand der bereits bestehenden dinglichen Belastungen (z.B. Wohnungsrecht oder Nießbrauch) erworben, stellt sich die Frage, ob der Wert der Belastung Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer hat.
Umsatzsteuer
Fischer, Uwe, Zahlung von Aufstockungsbeträgen an Transfergesellschaft, StSem 2026, 184-186
Häufig bedienen sich Unternehmen als Arbeitgeber sog. Transfergesellschaften, um Personal abzubauen. Diese übernehmen das Personal und erhalten – je nach Vertragsgestaltung – vom Alt-Arbeitgeber u.a. die für das Personal bestimmten Aufstockungsbeträge. Fraglich war die umsatzsteuerliche Behandlung solcher Aufstockungsbeträge.
Fischer, Uwe, Entgelt für Haftungsfreistellung bei der Vermietung von Fahrzeugen, StSem 2026, 186-188
Bei der Vermietung von Fahrzeugen hat der Mieter in der Regel die Möglichkeit, gegen Zahlung eines Zusatzentgelts seine Selbstbeteiligung bei Schäden teilweise oder vollständig auszuschließen. Fraglich war die umsatzsteuerliche Behandlung solcher Zahlungen.
Grotehen, Rainer, Aufteilungsgebot und unterschiedliche Steuersätze bei Hotelleistungen, StSem 2026, 188-192
Auch wenn ab 1.1.2026 dauerhaft der ermäßigte Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und Hotellerie gilt, gibt es weitere Hotelleistungen, wie das Zurverfügungstellen von Parkplätzen, WLAN, Fitness- und Wellnesseinrichtungen, die auch ohne gesonderte Berechnung durch das Aufteilungsgebot mit dem Regelsteuersatz zu erfassen sind.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld – Ulrike Burmann, RAin/StBin.
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