Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts
Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht
Steuer-Seminar digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Beratermodul Steuer-Seminar
Beratermodul Ausbildung und Praxis Steuerrecht
Beratermodul Steuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Aktionsmodul Steuerrecht
- Darstellung steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle – praxisnah, verständlich und fallorientiert aufbereitet
- Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen
- Monat für Monat 10-12 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
- Steuerliche Auswirkungen von Rechtsprechung, Praxisfällen und Verwaltungsanweisungen werden deutlich
- Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt
Seit dem Jahr 1956 vermittelt das Steuer-Seminar aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht in einer einzigartigen Form – praxisnah, verständlich und fallorientiert aufbereitet. Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt.
Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.
Ihre Vorteile:
Recherchieren Sie in allen Jahrgängen des Steuer-Seminars ab 2019 und nutzen Sie die Verlinkungen mit Gesetzen und Urteilsvolltexten.
Lesen Sie das Steuer-Seminar auch in der Otto Schmidt Zeitschriften-App auf Ihrem Smartphone.
Digital lesen Sie die neuen Inhalte jeweils einige Tage früher als das gedruckte Heft.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Kundenservice: kundenservice@otto-schmidt.de oder per Telefon 0221/93738-01.
Aktuelles Heft
Heft 10/2026
AO/FGO
Rode, Oliver, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei formunwirksamer Klageerhebung, StSem 2026, 289-291
Der BFH hatte im Zusammenhang mit einer beantragten Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu entscheiden, ob die formunwirksame Erhebung einer Klage für das Gericht ohne weiteres erkennbar war und deshalb eine unverzügliche Hinweispflicht aus der prozessualen Fürsorgepflicht bestand.
Tenbergen, Michelle, Erbe bestreitet den Zugang des Bescheids beim Erblasser, StSem 2026, 292-293
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob auch der Rechtsnachfolger des Bescheidadressaten den Zugang eines Bescheids bestreiten kann.
EStG
Nöcker, Gregor, Vereinigung zweier Gewerbebetriebe aufgrund eines Erbfalls, StSem 2026, 293-296
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob der Erwerb eines weiteren Gewerbebetriebs im Wege der Erbfolge zur Vereinigung beider Betriebe führt oder ob weiterhin zwei selbständige Gewerbebetriebe bestehen.
Oehrle, Jost, Betriebsaufspaltung: Tarifliche Besteuerung von Ausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft, StSem 2026, 296-298
Das FG München hatte darüber zu entscheiden, ob die tarifliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegenüber der Abgeltungsbesteuerung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.
Rupp, Dominik, Besteuerung von Sondervergütungen nach Wegzug, StSem 2026, 298-300
Der Praxisfall beschäftigt sich mit der Frage, wie Sondervergütungen nach dem Wegzug eines Gesellschafters im Kontext von § 50d Abs. 10 EStG zu besteuern sind.
Gilles, Tim, Gutschriften auf Prämienkonten sind kein steuerfreier Sachbezug, StSem 2026, 300-301
Das FG Sachsen hatte zu entscheiden, ob ein Prämienguthaben, das erst anschließend in Gutscheine verschiedener Anbieter umgewandelt wird, als begünstigter Sachbezug behandelt werden kann.
Hübner, Marcus, Minderung des Abzugs von Sonderausgaben um pauschale Beihilfen, StSem 2026, 302-304
Das FG Berlin-Brandenburg hatte darüber zu entscheiden, ob pauschale Beihilfen zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs führen.
Weber, Christian, Abzugsbeträge nach § 10f EStG beim Erben, StSem 2026, 304-306
Fraglich vor dem BFH war, ob der Rechtsnachfolger noch nicht verbrauchte Abzugsbeträge des Rechtsvorgängers fortführen kann.
ErbStG
Grootens, Mathias, Kürzung der Erbfallkostenpauschale, StSem 2026, 306-308
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob die Erbfallkostenpauschale (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) anteilig zu kürzen ist, wenn nur ein Teil des Erbfalls der deutschen Besteuerung unterliegt.
Peschke, Thomas, Schenkungsteuer bei nachträglicher Änderung eines befristeten zinslosen Darlehens, StSem 2026, 308-311
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine spätere Verzinsung oder vorzeitige Beendigung eines befristeten Darlehens die Kapitalisierung des Nutzungsvorteils rückwirkend verändert.
Haar, Horst, Schenkung einer Kapitallebensversicherung und Nießbrauch, StSem 2026, 311-313
Wird eine Kapitallebensversicherung unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts am Rückkaufswert übertragen, ist fraglich, ob bereits die Übertragung eine Schenkung darstellt und der Nießbrauch deren Wert mindert. Hierzu hat der BFH nun Klarheit geschaffen.
GrEStG
Stark, Julian, Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs an einem Grundstück bei Kauf zu Miteigentum, StSem 2026, 313-315
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob bei einem Austausch der Käuferseite lediglich eine Vertragsübernahme oder eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs vorliegt, wenn Kaufpreis und sonstige Vertragsbestimmungen unverändert bestehen bleiben.
UStG
Tsyganov, Alexander / Peters, Julia, Vorsteuerabzug bei niemals ausgeübter unternehmerischer Tätigkeit?, StSem 2026, 316-318
Der BFH hatte im Kontext der gescheiterten Pkw-Maut zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.
Grotehen, Rainer, Regelversteuerung bei Hilfsgeschäften eines pauschalierenden Landwirts, StSem 2026, 318-320
Durch ein Urteil des BFH haben sich die steuerliche Behandlung von Hilfsgeschäften und die daraus möglicherweise ergebenden Vorsteuerberichtigungen den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen erheblich angeglichen. Die Möglichkeit zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs besitzt insofern über den Anwendungsbereich der Pauschalierung hinaus eine grundsätzliche Relevanz.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Prof. Dr. Gary Rüsch, Nordkirchen
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: