Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts

Steuer-Seminar

Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht

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  • Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
  • Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen: Monat für Monat 10 - 12 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
  • Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
  • Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
  • Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0177-9656

Jahresbezugspreis 2026: 84 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 14,80 € (inkl. MwSt), Ausland: 47,70

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Steuer-Seminar und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt

Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.

Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.

Ihre Vorteile:

  • Recherchieren Sie in allen Jahrgängen der Steuer-Seminar ab 2019 und nutzen Sie die Verlinkungen mit Gesetzen und Urteilsvolltexten.

  • Lesen Sie die Steuer-Seminar auch in der Otto Schmidt Zeitschriften-App auf Ihrem Smartphone.

  • Digital lesen Sie die neuen Inhalte jeweils einige Tage früher als das gedruckte Heft.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Kundenservice: kundenservice@otto-schmidt.de oder per Telefon 0221/93738-01.

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Praktische Fälle des Steuerrechts

Einkommensteuer

Schoor, Walter, Betrieblich genutzte Räume in einem privaten Einfamilienhaus als Betriebsvermögen, StSem 2026, 65-68

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nach § 8 Satz 1 und 2 ESDV n.F. nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 qm oder ihr Wert nicht mehr als 40.000 € beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

Fischer, Uwe, Mindern freiwillige Zahlungen eines Unternehmens an Anwohner den Gewinn?, StSem 2026, 68-70

Plant ein Unternehmen Maßnahmen, die mit einem erheblichen Eingriff in die Umwelt verbunden sind und leistet es deshalb freiwillige Zahlungen an die Anwohner, um die Akzeptanz für die Maßnahmen zu erhöhen, ist fraglich, ob derartige Zahlungen voll abzugsfähig oder als Geschenke nicht abziehbar sind.

Weber, Christian, Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahme, StSem 2026, 70-72

Nachzahlungszinsen für Gewerbesteuer sind nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Sind Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen zu erfassen?

Schoor, Hans Walter, Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage bei Veräußerung einer GmbH-Beteiligung durch eine Personengesellschaft ab 2026, StSem 2026, 73-77

§ 6b EStG ist auch auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Personenunternehmen anzuwenden. Durch das StoFöG hat die entsprechende Vorschrift eine für die Praxis wichtige Änderung erfahren.

Weber, Christian, Mindern Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz den geldwerten Vorteil?, StSem 2026, 78-79

Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstwagenüberlassung Kfz-Kosten selbst zu tragen, kann der geldwerte Vorteil gemindert werden. Gilt dies auch für vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelte für einen vom Arbeitgeber an der ersten Tätigkeitsstätte angemieteten Parkplatz?

Weber, Christian, Steuerbefreiung für die Aktivrente, StSem 2026, 80-81

Ab 1.1.2026 besteht für Altersrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Möglichkeit bis zu 24.000 € steuerfrei neben ihrer Rente zu beziehen (Aktivrente). Dies regelt die neue Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 21 EStG.

Gewerbesteuer

Haar, Horst, Gewerbesteuerpflicht bei einer vermögensverwaltenden GbR mit Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft, StSem 2026, 81-84

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann an einer anderen Personengesellschaft beteiligt sein, die gewerblich tätig ist. Nach der Abfärbetheorie ist dann davon auszugehen, dass bei der Obergesellschaft alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen sind. Damit stellt sich die Frage nach der Gewerbesteuerpflicht.

Erbschaftsteuer/Abgabenordung

Haar, Horst, Anlaufhemmung bei der Schenkungsteuer, StSem 2026, 84-87

Wenn die Ermittlung des Werts der Schenkung langwierig ist, kann es sein, dass bis zum Erlass eines Schenkungsteuerbescheids ein längerer Zeitraum vergeht. U.U. kann die Zeitdauer bis zum Erlass des Bescheids so lange dauern, dass sich die Frage der Verjährung stellt und damit die Frage einer Anlaufhemmung.

Abgabenordnung

Walter, Axel, Unkenntnis der Finanzbehörde bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen, StSem 2026, 87-91

Die elektronische Bereitstellung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten durch Dritte an die Finanzbehörden hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen Umständen unterstellt werden kann. Hierzu hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen.

Weber, Christian, Beraterprivileg bei Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft, StSem 2026, 91-93

Gilt die verlängerte Abgabefrist, wenn ein Steuerberater für die Erstellung seiner eigenen Steuererklärung eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragt, an der er selbst beteiligt ist?

Umsatzsteuer

Grotehen, Rainer, Unrichtiger Steuerausweis und die Gefährdung des Steueraufkommens, StSem 2026, 93-96

Die Entwicklung der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Gefährdungshaftung hat in den letzten Jahren einige Fahrt aufgenommen. Der BFH hat sich den Vorgaben des EuGH weitestgehend angeschlossen und geht in seiner neuesten Entscheidung offenbar noch einen Schritt weiter.

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld – Ulrike Burmann, RAin/StBin.

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