Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts

Steuer-Seminar

Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht

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  • Darstellung steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle – praxisnah, verständlich und fallorientiert aufbereitet
  • Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen
  • Monat für Monat 10-12 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
  • Steuerliche Auswirkungen von Rechtsprechung, Praxisfällen und Verwaltungsanweisungen werden deutlich
  • Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0177-9656

Jahresbezugspreis 2026: 84 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 14,80 € (inkl. MwSt), Ausland: 47,70

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Steuer-Seminar und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt

Seit dem Jahr 1956 vermittelt das Steuer-Seminar aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht in einer einzigartigen Form – praxisnah, verständlich und fallorientiert aufbereitet. Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt.

Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.

Ihre Vorteile:

  • Recherchieren Sie in allen Jahrgängen des Steuer-Seminars ab 2019 und nutzen Sie die Verlinkungen mit Gesetzen und Urteilsvolltexten.

  • Lesen Sie das Steuer-Seminar auch in der Otto Schmidt Zeitschriften-App auf Ihrem Smartphone.

  • Digital lesen Sie die neuen Inhalte jeweils einige Tage früher als das gedruckte Heft.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Kundenservice: kundenservice@otto-schmidt.de oder per Telefon 0221/93738-01.

Aktuelles Heft

Heft 9/2026

AO/FGO

Wedel, Dominik, AdV-Zinsen vor 2019 verfassungswidrig?, StSem 2026, 257

Das FG Münster hatte darüber zu entscheiden, ob ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der AdV-Zinsen von 6 % pro Jahr bestehen.

Schmitz, Aaron, Wirksame Zustellung auf der auf Hausflurtruhe, StSem 2026, 290

Das LG Lübeck hatte darüber zu entscheiden, ob eine Hausflurtruhe für Zwecke einer (Ersatz-)Zustellung eine “ähnliche Vorrichtung“ sein kann.

Grotehen, Rainer, Steuerhinterziehung durch falsche Angaben bei der Entfernung zum Arbeitsweg, StSem 2026, 290

Ein Urteil des FG Niedersachsen dürfte all diejenigen wachrütteln, die bisher das Thema Angaben beim Arbeitsweg etwas sorglos betrachtet haben. Es macht deutlich, wie schnell sich eine strafrechtliche Relevanz einstellen könnte.

Weber, Christian, Zurechnung einer Einkommensteuererstattung bei Ehegatten nach Rückabwicklung einer rechtswidrigen Steuerfestsetzung, StSem 2026, 290

Das FG München hatte zu entscheiden, ob bei der Aufteilung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs (bei Ehegatten) immer eine Gesamtaufrollung der bisher (jemals) geleisteten Zahlungen erfolgen muss.

EStG

Kälberer, Daniel R., Gebraucht erworbene Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen, StSem 2026, 290

Der Praxisfall geht auf die AfA bei gebraucht erworbenen Elektrofahrzeugen ein.

Ruscheinsky, Werner, Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers, StSem 2026, 290

Nach § 4 Abs. 7 Satz 1 EStG sind u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Zusätzlich verlangt der BFH eine zeitnahe Aufzeichnung. Wird diese Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, scheitert nach § 4 Abs. 7 Satz 2 EStG jeglicher Betriebsausgabenabzug.

Bleschick, Sascha, Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben bei ausländischer Gruppenbesteuerung (§ 4i Satz 1 EStG), StSem 2026, 290

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob § 4i EStG den Sonderbetriebsausgabenabzug auch dann versagt, wenn die Zinsen im Ausland gar nicht als Aufwand erscheinen, weil eine Gruppenbesteuerung sie mit dem Zinsertrag verrechnet.

Oehrle, Jost, Influencer: Abschreibung des eigenen Namensrechts, StSem 2026, 290

Zur Frage der Aktivierungs- und Abschreibungsfähigkeit des Namensrechts einer Influencerin hatte jüngst das FG Berlin-Brandenburg zu entscheiden.

Schoor, Hans Walter, Einstellung der werbenden Tätigkeit und Vermietung des Betriebsgrundstücks an branchenfremdes Unternehmen als Betriebsaufgabe?, StSem 2026, 290

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften haben bei Verpachtung eines Gewerbebetriebs im Ganzen das Verpächterwahlrecht des § 16 Abs. 3b EStG. Geben sie keine Betriebsaufgabeerklärung ab, gilt der Gewerbebetrieb einkommensteuerlich als fortbestehend, Gewebesteuer fällt für die Pachteinkünfte jedoch nicht mehr an. Der Praxisfall behandelt die Frage, ob das Wahlrecht auch besteht, wenn eine Personengesellschaft ihre werbende Tätigkeit aufgibt und nur noch ihr Betriebsgrundstück an ein Unternehmen einer anderen Branche verpachtet.

Fischer, Uwe, Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters, StSem 2026, 290

Fraglich war vor dem BFH, ob ein stiller Gesellschafter als Mitunternehmer einzustufen ist, wenn die stille Beteiligung statt durch eine Geldeinlage “durch Erbringung von Dienstleistungen“ vereinbart wird.

KStG

Haar, Horst, Abschreibung von Zins- und Darlehnsforderung gegenüber einer Tochtergesellschaft, StSem 2026, 290

Wird einer nachgeordneten Kapitalgesellschaft ein Darlehen gewährt, ist dieses in der Bilanz neben den Anteilen auszuweisen. Werden vereinbarte Zinsen nicht vereinnahmt, ist eine Zinsforderung auszuweisen. Gerät die nachgeordnete Gesellschaft dann in eine finanzielle Schieflage, kann es erforderlich sein, die Anteile, die Darlehensforderung und auch die Zinsforderung abzuschreiben. In diesen Fällen ist der dabei gebuchte Aufwand daraufhin zu untersuchen, ob außerbilanzmäßig eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Sätze 3 ff. KStG vorzunehmen ist, weil der Aufwand nach einer Entscheidung des BFH teilweise außer Ansatz zu bleiben hat.

UStG

Tsyganov, Alexander / Kappenhagen, Hannah, Steuerbefreiungen in der umsatzsteuerlichen Organschaft, StSem 2026, 290

Eine Vielzahl von Steuerbefreiungen stellen nicht nur an die erbrachte Leistung, sondern auch an den Leistenden selbst Anforderungen. Im Falle einer umsatzsteuerlichen Organschaft stellt sich die Frage, wer diese “persönlichen“ Steuerbefreiungsvoraussetzungen erfüllen muss: Der Organträger als alleiniger Unternehmer (Abschn. 2.8 Abs. 1 Satz 6 UStAE) und/oder die umsatzsteuerlich unselbständige Organgesellschaft. Darüber hatte nun das EuG in einem niederländischen Sachverhalt zu entscheiden.

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Prof. Dr. Gary Rüsch, Nordkirchen

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