StuW - Steuer und Wirtschaft Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

StuW - Steuer und Wirtschaft

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.

Online erhältlich auch in diesem Modul:
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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft

  • Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
  • Inklusive Online-Modul StuW online plus
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
  • Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

ISSN 0341-2954

Jahresbezugspreis 2025: 533 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 23,80€ (inkl. MwSt.), Ausland: 29,50 €

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1 Ausgabe + 3 Monate Testzugang zum Online-Modul StuW online plus und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.

Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der StuW steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Online-Modul "StuW online plus", mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Steuer und Wirtschaft inklusive Archiv seit 2000

  • Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe

    • Jahrgang 2014/2015

    • Jahrgang 2015/2016

    • Jahrgang 2016/2017

    • Jahrgang 2017/2018

    • Jahrgang 2018/2019

    • Jahrgang 2019/2020

    • Jahrgang 2022/2023

    • Jahrgang 2023/2024

  • Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe

    • Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38

    • Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39

    • Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40

    • Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41

    • Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42

    • Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43

    • Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44

    • Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45

    • Desens (Hrsg.), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität, Bd. 46

  • Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen 

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 4/2024

Abhandlungen

Drüen, Klaus-Dieter, Der ungeschriebene Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte im Bilanz(steuer)recht, StuW 2024, 289-298

Der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte zählt zu den ungeschriebenen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Er ist – wie alle Bilanzierungsgrundsätze – kein absolut geltender Grundsatz, sondern abwägungsoffen und zum Teil durchbrechungsbedürftig. Dieser Beitrag zum Bilanz(steuer)recht legt Grund und Grenzen der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte zunächst rechtsdogmatisch dar, um sie sodann sachbereichsspezifisch für Film(verwertungs)rechte anhand der Wertungen des Urheberrechts zu illustrieren.

Hardeck, Inga / Schirmer, Manuel, Zur Abgrenzung der Einkunftsarten bei Rückflüssen aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, StuW 2024, 299-314

Rückflüsse aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (MKB) sind im Rahmen der Kapitaleinkünfte oder im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. Hinsichtlich der Abgrenzung besteht Rechtsunsicherheit, die angesichts der Anwendung unterschiedlicher Steuerregime von materieller Bedeutung ist. Der vorliegende Beitrag untersucht mithilfe einer qualitativen Rechtsprechungsanalyse sämtliche Entscheidungen des BFH und der FG, die zur Frage der Abgrenzung der Einkunftsarten bei Rückflüssen aus MKB ergangen sind. Die Analyse zeigt, dass die Gerichte Abgrenzungsgrundsätze und Abgrenzungskriterien entwickelt haben und die Rechtsentwicklung in diesem Zusammenhang fortgeschritten ist. Indem die Kriterien aus den verschiedenen Entscheidungen herausgearbeitet und zueinander in Beziehung gesetzt werden, trägt der folgende Beitrag dazu bei, die Rechtsunsicherheit in der Praxis zu verringern.

Buchholz, Tim / Durakovic, Haris, Grundrechtsschutz vor kumulierten Steuern und Sozialabgaben, StuW 2024, 315-324

Der deutsche Staat belastet die finanziellen Erträge der Bürger mehrfach mit verschiedenen Steuern und Sozialabgaben. Angesichts des stetig steigenden Finanzbedarfs des Staates und des demographischen Wandels werden perspektivisch sowohl Steuern als auch Sozialabgaben erhöht. Die Grundrechte schützen über die Figur des additiven Grundrechtseingriffs vor der kumulierten Abgabenlast. Diese bedarf daher über die Rechtfertigung jeder einzelnen Abgaben hinausgehend einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung am Maßstab der Gesamtverhältnismäßigkeit. Diese erscheint im Lichte sinkender Versicherungsleistungen und degressiv ausgestalteter Gesamtabgabenbelastung zweifelhaft.

Pracht, Robert, Die Verhältnismäßigkeit steuerlicher Verfahrenslasten, StuW 2024, 325-334

Verfahrenslasten als Folge von Mitwirkungsverpflichtungen stellen für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Belastung dar und sind auch verfassungsrechtlich viel problematischer als verbreitet angenommen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz setzt insbesondere verselbständigten Verfahrenslasten Grenzen und verbietet eine unbegrenzte Kumulation von verfahrensrechtlichen Mitwirkungsverpflichtungen. Nach einem Maßstabsteil untersucht der Beitrag anhand zweier prominenter Referenzgebiete – dem Lohnsteuerabzugsverfahren und den Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) – die Zulässigkeit dieser Verfahrenspflichten.

Schulz, Kim Alina / Sureth-Sloane, Caren, Tax Compliance Management Systeme in deutschen Betriebsprüfungen, StuW 2024, 335-353

Regulatorische Änderungen der vergangenen Jahre sowie die Umsetzung der “DAC 7“-EU-Richtlinie haben dazu geführt, dass Tax Compliance Management Systeme (Tax CMS) zu einem zunehmend relevanten Faktor in deutschen Betriebsprüfungen avanciert sind. Unsere Interviewstudie, die sich auf Erfahrungen von Expertinnen und Experten aus Industrie, Handel und Steuerberatung stützt, zeigt, dass die Anzahl an Tax CMS in deutschen Unternehmen in den vergangenen Jahren gewachsen ist und insbesondere große Unternehmen mehrheitlich ein solches Kontrollsystem implementiert haben. Während aus Unternehmenssicht noch keine spürbaren Effekte auf die Betriebsprüfungsdauer, -umfang und -schwerpunkte sowie die Anzahl an Steuerstreitigkeiten und Höhe der Steuernachzahlungen feststellbar sind, nehmen die Befragten der steuerberatenden Berufe eine erste positive Entwicklung des Betriebsprüfungsklimas und damit einhergehend weniger Steuerstreitigkeiten sowie eine effizienzorientierte Verschiebung der Prüfungsschwerpunkte hin zu zunehmenden Prozessprüfungen wahr. Die Ergebnisse spiegeln Erfahrungen mit Tax CMS in Betriebsprüfungen wider und erlauben so Einblicke in die Nutzung, sowie Vor- und Nachteile dieser Systeme. So verdeutlichen die Ergebnisse etwa, dass Konkretisierungen der Vorschriften für den Aufbau und die Zertifizierung von Tax CMS sowie konkretere Rahmenbedingungen, die die Einbeziehung von Tax CMS in Betriebsprüfungen und daraus entstehende potentielle Betriebsprüfungserleichterungen verlässlich regeln, besonders wichtig sind. Die Einblicke dieser Studie bieten Orientierungspunkte für die Gestaltung der Nutzung von Tax CMS. Dies gilt insbesondere, da Tax CMS im Zuge der regulatorischen Änderungen und der wachsenden Anzahl implementierter Tax CMS zukünftig zunehmend eine relevante Rolle in Betriebsprüfungsprozessen in Deutschland spielen werden.

Döllefeld, Cedric, Steuererhebung mit der Nilpferdpeitsche – Vorarbeiten zu einer Geschichte des Steuerrechts der deutschen Kolonien, StuW 2024, 354-379

Wenngleich dies in der heutigen Steuerwissenschaft in Vergessenheit geraten zu sein scheint, war die Besteuerung ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Kolonialherrschaft. Mit Kopfsteuern wurden die Kolonialisierten zur Aufnahme von Lohnarbeit – insbesondere auf deutschen Plantagen – getrieben. Wer die geforderte Steuer nicht entrichten konnte, wurde unmittelbar zu sog. Steuerarbeit für die deutsche Kolonialverwaltung gezwungen. Innerhalb dieses Systems der Steuererhebung kam es systematisch zu Gewalt. Eine Vielzahl der deutschen Kolonialverbrechen hatte gerade einen steuerlichen Ausgangspunkt. Der vorliegende Beitrag versucht exemplarisch an der deutschen Kolonie in Togo einen Überblick über das Steuersystem zu geben. Er skizziert die rassistischen Prämissen dieses Systems und beschreibt einige der Kolonialverbrechen, zu denen es im Rahmen dieses Systems gekommen ist.

In eigener Sache

Danksagung, StuW 2024, 380

Autoren

Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.