StuW - Steuer und Wirtschaft Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

StuW - Steuer und Wirtschaft

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.

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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft

  • Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
  • Inklusive Online-Modul StuW plus
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
  • Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

ISSN 0341-2954

Jahresbezugspreis 2026: 567 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.

Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
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  • Steuer und Wirtschaft, Archiv seit 2000

  • Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe 2014-2025

  • Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe

  1. Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38

  2. Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39

  3. Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40

  4. Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41

  5. Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42

  6. Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43

  7. Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44

  8. Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45

  9. Desens (Hrsg.), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität, Bd. 46

  • Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen 

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Festbeiträge

Hey, Johanna, Festbeiträge zum 50. Jubiläum der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, StuW 2026, 197

Kirchhof, Paul, 50 Jahre Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, StuW 2026, 198-208

Die DStjG sucht Maßstäbe für eine gerechte Steuer zu entwickeln und durch Leitprinzipien, Systematisierung und Begriffsdisziplin sinnstiftend zu wirken. Für ein sich neu entfaltendes Steuerverfassungsrecht trägt sie mit Anregungen und Impulsen bei. Doch die tatsächliche Entwicklung stellt das Steuerrecht und die DStjG vor wachsende Probleme. Eine im Zugriffsgegenstand undefinierte Umverteilung ist durch Freiheitsrechte zu mäßigen. Das Besteuerungsverfahren muss – ausgerichtet auf den staatlichen Jahreshaushalt und das unternehmerische Jahresergebnis – gegenwartsnah abgeschlossen werden. Die Europäisierung und Internationalisierung des Wirtschaftswesens begründen Gefahren der Übernominierung, aber auch Chancen für ein allgemeines, einfaches Steuerrecht. Die Epochenwende durch KI und globale Werteverschiebung erinnert an die Regel: Ein Gesetz ohne Werte ist wertlos, ein Gesetz ohne Positivität kraftlos.

Seer, Roman, Bedeutung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStjG) für das Steuerrecht, StuW 2026, 209-226

Zum 50-jährigen Bestehen untersucht der Beitrag die Verwirklichung der Vereinszwecke der DStjG. Sie bestehen in der Pflege des Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis, der steuerjuristischen Ausbildung und des akademischen Nachwuchses sowie in der Einflussnahme auf die Steuergesetzgebung. Anhand der bisher erschienenen 47 Tagungsbände als dem Herzstück der wissenschaftlichen Erkenntnisse der DStjG werden deren Inhalte kategorisiert und in den entwicklungsgeschichtlichen Kontext gebracht. Ein Ausblick in die Zukunft zeigt auf, welche Themenstellungen zukünftig behandelt werden sollten, welche Ausbildungsdefizite bestehen, wie diese zu schließen sind und schließlich, ob und wie der Einfluss auf die Steuergesetzgebung verbessert werden könnte.

Mellinghoff, Rudolf, Zukunftsfragen im digitalen Steuerstaat, StuW 2026, 227-239

Der digitale Strukturwandel im Steuerrecht ist eine Herausforderung für Gesetzgeber, Finanzverwaltung, Beraterschaft, Unternehmen, Steuerpflichtige und die Finanzgerichtsbarkeit. Die Digitalisierung verlangt dabei nicht weniger, sondern mehr Steuerrechtsdogmatik. Nur klare Tatbestände, folgerichtige Wertungen und verständliche Rechtsfolgen lassen sich rechtssicher digital vollziehen. Ein digitaltaugliches Steuerrecht ist darüber hinaus stärker auf realitätsgerechte Typisierungen, Pauschalierungen und Vereinfachungen angewiesen. Im Mittelpunkt des Beitrags steht der Übergang vom klassischen Einzelfallvollzug zu einer Prozess- und Systemarchitektur, in der Datenketten, digitale Schnittstellen, Tax-Compliance-Systeme und Systemkontrolle zu zentralen Kategorien des Steuerverfahrens werden. Abschließend fragt der Beitrag danach, wie Beraterschaft, Finanzgerichtsbarkeit und Steuerrechtswissenschaft ihre Vermittlungs-, Kontroll- und Orientierungsfunktionen im digitalen Steuerstaat neu wahrnehmen müssen.

Tagungsbeiträge

9. Steuerwissenschaftliches Symposium im Bundesfinanzhof

Drüen, Klaus-Dieter, Die Generalklausel des § 42 AO in der Rechtsanwendung, StuW 2026, 240-249

Im Steuerstaat ist Missbrauchsabwehr ein legitimes Anliegen, das die drei Staatsgewalten arbeitsteilig entsprechend der Funktionsordnung des gewaltengegliederten Verfassungsstaates des Grundgesetzes verfolgen dürfen und punktuell sogar müssen. Dabei hat der Gesetzgeber mehrfach versucht, die Anwendung von § 42 AO als allgemeiner Vorschrift zur Verhinderung von Gestaltungsmissbrauch zu aktivieren. Der Beitrag zeigt Anwendungsdirektiven für § 42 AO auf und verdeutlicht dabei zugleich Anwendungsgrenzen für die rechtsprechende Gewalt.

Graw, Christian, Missbrauchs-Generalklausel im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, StuW 2026, 250-258

Dem Beitrag liegt das Manuskript eines Vortrags zugrunde, den der Verfasser am 17.3.2026 auf dem 9. Steuerwissenschaftlichen Symposium im BFH gehalten hat. Er befasst sich mit dem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Lichte des nationalen Rechts. Konkret geht es um die Anwendung des § 42 AO in der jüngeren Rechtsprechung des BFH. Dabei hat sich der Verfasser auf das (nationale) Ertragsteuerrecht, speziell auf das Unternehmensteuerrecht (einschließlich § 17 EStG), beschränkt. Die Überschusseinkünfte sowie Fragen im Zusammenhang mit sog. Cum-ex- und Cum-cum-Gestaltungen sind nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Osterloh-Konrad, Christine, § 42 AO und spezielle Antimissbrauchsbestimmungen – neue Gedanken zu einem bekannten Problem, StuW 2026, 259-270

Der folgende Beitrag widmet sich auf der Basis einer funktionalen Einordnung allgemeiner Antimissbrauchsinstrumente wie § 42 AO dem Verhältnis dieser Norm zu speziellen Antimissbrauchsbestimmungen. Anlass dafür sind neuere Entscheidungen des BFH zu § 42 Abs. 1 S. 2 und 3 AO, die (nur) auf den ersten Blick eine Abkehr von dessen früherer Abschirm-Judikatur signalisieren. Eine nähere Analyse macht deutlich, dass hinter der materiellen Konkurrenzfrage auch eine institutionelle Machtfrage steht: Liegt es überhaupt in der Kompetenz des Gesetzgebers, über die Bedeutung spezieller Antimissbrauchsbestimmungen für die Anwendung der Generalklausel zu entscheiden? Neben diesen beiden Punkten behandelt der Beitrag nach einem Blick auf verschiedene Rechtsfolgenprobleme im Rahmen von § 42 AO schließlich auch die strategische Frage, ob der Gesetzgeber gut beraten ist, für die Umgehungsbekämpfung primär auf spezielle Vorschriften zu setzen.

Treiber, Andreas, Das unionsrechtliche Missbrauchsverbot, seine Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union und sein Verhältnis zum nationalen Steuerrecht, StuW 2026, 271-280

Der Beitrag stellt die Rechtsgrundlagen des unionsrechtlichen Missbrauchsverbots und seinen Tatbestand sowie die Rechtsfolgen dar. Das Verhältnis zu den nationalen Missbrauchsverboten (§ 42 AO, § 22 BAO) wird aufgezeigt. Daneben wird das unionsrechtliche Betrugsverbot kurz erläutert.

Marquardsen, Maria, Missbrauchsabwehr und Doppelbesteuerungsabkommen, StuW 2026, 281-287

Die Abwehr von missbräuchlichen Gestaltungen im Abkommensrecht war eines, wenn nicht sogar das bestimmende Thema der OECD-Arbeit in den 2010er Jahren. Entsprechend viel hat sich vor allem in der letzten Dekade in diesem Rechtsbereich getan. Das OECD-Musterabkommen und der zugehörige Kommentar wurden signifikant angepasst – die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen wurde deutlich in den Fokus gerückt und mit der nun empfohlenen Präambel sogar zu einem der primären Abkommensziele erklärt. Auf nationaler Ebene fanden sich diverse neue bzw. angepasste Treaty Overrides, die eine angemessene Besteuerung sichern sollen.Dieser Beitrag soll den bi- und unilateralen Normbestand zum Abkommensmissbrauch sortieren. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, in welchem Anwendungsverhältnis unilaterale Missbrauchsabwehr-Vorschriften zu Doppelbesteuerungsabkommen stehen. Welche Vorschriften sind in welchen Konstellationen anwendbar – wo sind die Grenzen der Anwendung? Scheint die Frage auf den ersten Blick infolge der unilateralen Regelungsweise im Wege des Treaty Override geklärt, zeigen sich bei näherem Hinsehen noch einige offene Fragen. Um zu dieser Kernfrage zu kommen, sind zuvor einige Grundlagen als Ausgangspunkt der Analyse zu schaffen: Es gilt zu klären, in welchen Formen Abkommensmissbrauch auftritt und mit welchem Normbestand zu operieren ist.

Tagungsberichte

BFH, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten – Herausforderungen im nationalen und internationalen Recht: Tagungsbericht zum 9. Steuerwissenschaftlichen Symposium im Bundesfinanzhof, StuW 2026, 288-297

Abhandlungen

Pistone, Pasquale, Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab materieller Steuergerechtigkeit: Auf der Suche nach einer globalen Dimension, StuW 2026, 298-312

Der Beitrag untersucht das Leistungsfähigkeitsprinzip als Ausdruck materieller Steuergerechtigkeit und plädiert für dessen globale Weiterentwicklung. Im Mittelpunkt stehen grenzüberschreitende Sachverhalte, konfiskatorische und übermäßige Besteuerung sowie die Bedeutung des Prinzips im europäischen und internationalen Steuerrecht. Der Autor zeigt, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht nur Maßstab, sondern auch Grenze staatlicher Besteuerung sein muss.

Editorial

Leber, Fabian, Perspektiven der Steuerverwaltung, StuW 2026, S001-S002

Geleitworte

Klingbeil, Lars, Steuergerechtigkeit ist wichtig für unsere Demokratie, StuW 2026, S003

Fecker, Björn, Steuergerechtigkeit im Bundesstaat, StuW 2026, S004

Bösinger, Rolf, Gemeinsam gegen Steuerkriminalität: Zusammenarbeit als Erfolgsfaktor, StuW 2026, S005-S008

Abhandlungen

Gegenwart und Zukunft der Steuerverwaltung

Dautzenberg, Deborah / Derix, Reinhard, Die neuen Koordinaten der Finanzverwaltung aus Sicht der Verwaltungspraxis, StuW 2026, S009-S016

Der Beitrag zeigt aus der Perspektive der Verwaltungspraxis, dass sich das Koordinatensystem der Steuerverwaltung grundlegend erweitert hat. Neben Steuerrecht, Personal, Organisation und Digitalisierung treten Künstliche Intelligenz, Krisenresilienz und demokratische Legitimation als eigenständige Steuerungsgrößen. Daraus wird für die Bundesfinanzakademie die Option einer fortentwickelten Rolle abgeleitet: Sie sollte künftig nicht nur Qualifizierung sichern, sondern auch als föderale Austauschplattform und Kompetenzzentrum für Transformation wirken.

Bepperling, Konstanze / Hohmann, Michael, SMART in Hessen: Wie eine Strukturreform die Steuerverwaltung der Zukunft prägt, StuW 2026, S017-S025

Die SMART-Strukturreform der Hessischen Steuerverwaltung (2018–2026) zeigt, wie eine regionale Strukturreform nicht nur demografische, gesellschaftliche und technologische Herausforderungen bewältigt, sondern auch universelle Prinzipien für moderne Verwaltungen liefert. Durch konkrete Maßnahmen wie die landesweite Zentralisierung von Aufgaben (in strukturschwächerem Raum), die finanzamtsübergreifende Zusammenführung von Arbeitsbereichen und schlussendlich die Verlagerung von 1.200 Arbeitsplätzen in den ländlichen Raum wurden Effizienz, Fachkompetenz und Arbeitgeberattraktivität nachhaltig gestärkt. Gleichzeitig nutzte die Strukturreform rechtliche Handlungsspielräume, um ausreichend flexible Organisationsstrukturen – etwa durch Fusionen von Finanzämtern – zu schaffen. Der Erfolg basiert auf fünf Säulen: Interdisziplinäres Veränderungsmanagement sicherte die Akzeptanz der Beschäftigten, transformative Führung ermöglichte den aktiven Wandel, agile Projektstrukturen erlaubten dynamische Anpassungen, und strategische Nachhaltigkeit schuf Planungssicherheit. Diese Elemente verdichten sich im hessischen SMART-Prinzip (Strategische Spezialisierung, Mensch im Mittelpunkt, Agilität, Rechtliche Handlungsspielräume, Transformative Führung), das als Blaupause für Verwaltungsreformen dient.

Thesling, Hans-Josef, Gegenwart und Zukunft der Finanzverwaltung aus Sicht der Finanzgerichtsbarkeit, StuW 2026, S026-S032

Aus Anlass des 75. Geburtstags der Bundesfinanzakademie unternimmt der Verfasser von der Warte der Finanzgerichtsbarkeit aus den Versuch einer Standortbeschreibung der Finanzverwaltung sowie eines Blicks auf ihre zu erwartende Entwicklung. Der Steuervollzug durch die Finanzverwaltung wird maßgeblich von der stetig zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung geprägt. Dies ist nicht möglich ohne einen tiefgreifenden Wandel im Verhältnis zwischen Steuerbürger und Steuerstaat. Das herkömmlich durch Über-/ Unterordnung geprägte Verhältnis entwickelt sich zunehmend stärker kooperativ. Die Auswirkungen dieses Wandels auf den finanzgerichtlichen Rechtsschutz werden ebenso beleuchtet wie der rechtliche Rahmen und die rechtlichen Grenzen dieser Entwicklung.

Schwab, Hartmut, Steuerverwaltung 2035 – Beiträge und Perspektiven der steuerberatenden Berufe, StuW 2026, S033-S039

Die Steuerberatung steht vor großen Herausforderungen. Zum einen aufgrund des bereits herrschenden und sich weiter verstärkenden Fachkräftemangels im Zuge der demografischen Entwicklung, zum anderen im Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. Gleichzeitig zwingen die internationalen Entwicklungen im Steuerrecht dazu, Verfahren zu beschleunigen und auf Alleingänge zu verzichten. Um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern, müssen Steuerberater und Verwaltung ein neues Mindset entwickeln. Steuerberater werden auch im digitalen Zeitalter durch Aufbereitung komplexer Sachverhalte integraler Bestandteil des Besteuerungssystems bleiben. Die Finanzverwaltung sollte sich auf große, risikoreiche Fälle konzentrieren und nicht jeden Fehler oder jede Abweichung als Steuerhinterziehung einstufen.

Kirchhof, Gregor, Freiheit im Vielsteuerstaat, StuW 2026, S040-S046

Deutschland ist in der Zahllast, aber auch in der Anzahl der erhobenen Steuern ein Höchststeuerland. Angesichts der rund 40 geltenden Steuern, des in weiten Teilen hochkomplexen Steuerrechts und der zuweilen kaum zu überblickenden Vielzahl der Steuerfälle mutet der deutsche Steuerstaat den Steuerpflichtigen, Steuerberatern und der Steuerverwaltung fast Unmögliches zu. Dennoch spielen die Freiheitsrechte im Steuerrecht gegenwärtig keine entscheidende Rolle. Dies liegt auch daran, dass die Wirkungen des Steuerrechts kaum erfasst werden. Der Grundrechtsprüfung fehlen notwendige realwissenschaftliche Befunde. Jede Steuer bewirkt regelmäßig drei unterschiedliche grundrechtliche Eingriffe, die Zahllast, die Verwaltungspflichten und die Verhaltensvorgaben. Die vielen Steuern, die in Deutschland erhoben werden, steigern diese Eingriffe in kumulativen Belastungen und grundrechtlichen Breitenwirkungen. Das Vielsteuersystem hat Deutschland historisch vorgefunden und insbesondere durch sog. Lenkungssteuern erweitert. Doch sind auch diese Abgaben verfassungsrechtlich genauer zu prüfen, wenn sie ihren Finanz- und auch ihren Lenkungszweck nicht erreichen. Der Steuerstaat wird vor allem freiheitlich gerechtfertigt. Dann aber sind die Freiheitsrechte im Steuerrecht nicht zu vernachlässigen, sondern zu entfalten. Der Steuer- und der Grundrechtsstaat bedingen sich.

Ismer, Roland / Meinert, Carsten, Tatsächliche Belastungsgleichheit im Steuerrecht – Vom strukturellen Vollzugsdefizit zur digitalen Transparenz, StuW 2026, S047-S056

Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung setzt nicht nur gleichheitsgerecht ausgestaltete Steuergesetze voraus, sondern verlangt auch deren gleichmäßige Anwendung durch die Finanzverwaltung. Ausgehend von Tipkes grundlegender Analyse aus dem Jahr 1992 zeichnet der Beitrag seither getroffene Anstrengungen zur Verbesserung des Steuervollzugs nach. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum gleichmäßigen Belastungserfolg, die Einführung neuer Quellensteuer- und Kontrollinstrumente sowie der Ausbau nationaler und internationaler Melde- und Informationssysteme haben frühere strukturelle Vollzugsdefizite in weiten Teilen beseitigt. Zugleich entstehen neue Herausforderungen. So wird die Einführung weiterer Instrumente zur Sicherung eines gleichmäßigen Steuervollzugs bei den Alterseinkünften und im Umsatzsteuerrecht diskutiert. Umgekehrt gilt es, eine angemessene Balance zwischen effektiver Steuerdurchsetzung, Bürokratieabbau und den Freiheitsrechten der Steuerpflichtigen zu wahren. Der Beitrag plädiert dafür, die Balance zwischen effektivem Steuervollzug und den Freiheitsrechten der Steuerpflichtigen fortlaufend neu auszutarieren.

Digitale Transformation in der Steuerverwaltung

Wagner, Anette / Reusch, Alfried / Völzke-Krolik, Andreas, Digitalisierung von Steuergesetzen – Von der Juristensprache zur algorithmischen Norm, StuW 2026, S057-S063

Die digitale Transformation verändert nicht nur den Vollzug des Steuerrechts, sondern auch die Gesetzgebung selbst. Der vorliegende Beitrag versteht sich als Impuls für eine Diskussion darüber, wie digitaltaugliche Normentstehung künftig ausgestaltet werden könnte. Er hinterfragt die hergebrachte, rein nachgelagerte technische Umsetzung von Steuergesetzen und beschäftigt sich mit Wegen, die Digitaltauglichkeit als Gütekriterium im Gesetzgebungsverfahren zu vereinbaren. Im Zentrum der Betrachtung steht das Spannungsverhältnis zwischen der bewährten juristischen Abstraktion und den binären Anforderungen maschineller Logik. Dabei bezieht der Beitrag auch internationale Debatten wie Rules as Code und die OECD-Initiative Tax Administration 3.0 ein. Steuergesetze sind danach bereit für das digitale Zeitalter, wenn Mensch und Maschine sie gleichermaßen verstehen.

Hohmann, Michael / Wilpert, Laura, Steuerverwaltung neu gedacht: Innovation made in Hessen, StuW 2026, S064-S072

Die Hessische Steuerverwaltung beweist mit ihren innovativen Ansätzen, wie gut sich Digitalisierung und Bürgerorientierung ergänzen. Der Artikel “Steuerverwaltung neu gedacht: Innovation made in Hessen“ von Michael Hohmann und Laura Wilpert zeigt anhand von drei Leuchtturmprojekten, wie die Hessische Steuerverwaltung die digitale Transformation hin zur KI-nativen Steuerverwaltung aktiv gestaltet – und dabei die Bürgerorientierung weiter stärkt. Die KI-gestützte Rechtsbehelfsbearbeitung im Rahmen der Grundsteuer, die KI-gestützte Aufdeckung von Cum-Cum-Geschäften sowie das Pilotprojekt “Ihre Steuer: Macht jetzt das Finanzamt für Sie!“, welches die gesetzliche Steuererklärungspflicht in ein proaktives Serviceangebot verwandelt. Der Beitrag skizziert zudem die organisatorischen Grundlagen dieser Transformation – von der Bündelung technologischer Expertise einerseits bis zur kontinuierlichen flächendeckenden Qualifizierung der Beschäftigten andererseits. Abschließend gibt der hessische KI-TaxBot MAXi einen Ausblick, der die Vision einer intelligent vernetzten Steuerverwaltung auf den Punkt bringt: “Die Zukunft der Steuerverwaltung ist nicht digital oder analog – sie ist intelligent vernetzt.“

Schmidt, Christoph, Governance des digitalisierten Besteuerungsverfahrens, StuW 2026, S073-S080

Die automationsgestützte Steuerfestsetzung auf Basis eines Risikomanagementsystems verändert die Offenbarungsbedingungen im Besteuerungsverfahren. Das qualifizierte Freitextfeld (§ 150 Abs. 7 Satz 1 AO i.V.m. § 155 Abs. 4 AO) wird zum zentralen Aussteuerungs- und Schutzinstrument, um individuelle Besonderheiten und abweichende Rechtsauffassungen im strukturierten Erklärungssystem sichtbar zu machen und eine personelle Prüfung auszulösen. Der Beitrag analysiert die Formularanpassung 2025 (Vier-Varianten-Logik), ordnet die Nutzung dogmatisch zwischen Freiwilligkeit, Obliegenheit und faktischer Pflicht ein und zeigt praktische Grenzen (999 Zeichen) sowie Fehlanreize einer Übernutzung auf. Abschließend werden Perspektiven einer hybriden Fallbearbeitung und KI-gestützter Unterstützung diskutiert, zugleich aber die engen normativen Grenzen weitergehender automatisierter Rechtsanwendung herausgearbeitet.

Fleig, Bastian, Rechtliche und praktische Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, StuW 2026, S081-S088

Ein wichtiger Teil des Lehrangebots der Bundesfinanzakademie war und ist der Bereich der Umsatzsteuer. Ein bedeutender Aspekt in diesem Kontext ist dabei die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Dessen Bedeutung resultiert aus der Relevanz der Umsatzsteuer für den Staatshaushalt und ihrer zugleich konstruktionsbedingt hohen Betrugsanfälligkeit. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der folgende Beitrag die rechtlichen und praktischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Er berücksichtigt dabei sowohl die nationalen als auch die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Vossebürger, Brigitte / Fischer, Marcus, Besteuerung der digitalen Wirtschaft, StuW 2026, S089-S094

Die steuerlichen Aspekte der Digitalisierung von Geschäftsmodellen mit ihren weitreichenden Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft werden seit einiger Zeit zunehmend Gegenstand von steuerlichen Diskussionen. Dabei stehen die aus der Digitalisierung resultierenden Herausforderungen für bestehende Steuersysteme im Fokus der Debatten. Zu diesen Herausforderungen gehört bei digitalisierten Geschäftsmodellen auch die Suche nach der geeignetsten Verrechnungspreismethode für konzerninterne grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen. Die ursprünglich für traditionelle Unternehmen mit physischer Präsenz entwickelten Auswahlkriterien sind auf digitalisierte Unternehmen nur bedingt übertragbar, da diese global Werte schaffen, ohne an einen bestimmten Ort gebunden zu sein. Infolgedessen muss untersucht werden, inwieweit die digitale Wertschöpfung die Eignung klassischer Verrechnungspreismethoden beeinflusst und welche Anpassungen erforderlich sind, um eine steuerlich konsistente Gewinnabgrenzung sicherzustellen.

Perspektiven für die Aus- und Fortbildung

Schwenk, Anne, Die Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes in der Zoll- und Steuerverwaltung in Deutschland, StuW 2026, S095-S102

Der Beitrag vergleicht die Ausbildung für den mittleren und gehobenen Dienst in der Zoll- und Steuerverwaltung. Er zeigt die unterschiedlichen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen einer zentral organisierten Bundesverwaltung und einer föderal ausgestalteten Landesverwaltung auf, arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Ausbildungs- und Studienstrukturen heraus und beleuchtet aktuelle Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Digitalisierung, Internationalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Abschließend werden Perspektiven für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Ausbildung entwickelt, um die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung langfristig zu sichern.

Leber, Fabian, Führungskräftefortbildung in der Steuerverwaltung im Spannungsfeld von Rechtswissenschaft und Managementlehre, StuW 2026, S103-S112

Die Anforderungen an Führungskräfte in der Steuerverwaltung verändern sich durch demografischen Wandel, Digitalisierung und zunehmende Spezialisierung grundlegend. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Führungskräftefortbildung der Bundesfinanzakademie neben steuerjuristischen Inhalten und Personalführung künftig stärker um steuerverwaltungswissenschaftliche Elemente ergänzt werden sollte. Nach einer Analyse des geltenden Fortbildungssystems werden Begriff und Inhalt einer Steuerverwaltungswissenschaft entwickelt sowie deren Verhältnis zur Managementlehre aufgezeigt. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass eine moderne Führungskräftefortbildung steuerjuristische Fachkompetenz, Führungskompetenz und steuerverwaltungswissenschaftliche Steuerungskompetenz miteinander verbinden sollte, um den Anforderungen einer sich wandelnden Steuerverwaltung gerecht zu werden.

Autoren und Redaktion

Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.

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Hersteller
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