StuW - Steuer und Wirtschaft Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften
Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.
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Online-Modul StuW plus
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
- Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
- Inklusive Online-Modul StuW plus
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
- Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Beschreibung
Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.
Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
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Steuer und Wirtschaft, Archiv seit 2000
Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe 2014-2025
Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe
Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38
Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39
Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40
Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41
Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42
Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43
Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44
Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45
Desens (Hrsg.), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität, Bd. 46
Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)
Aktuelles Heft
Heft 1/2026
Editorial
Hey, Johanna / Spengel, Christoph, Editorial, StuW 2026, 1-2
Abhandlungen
Englisch, Joachim, Rechtsstaatliche Herausforderungen des Einsatzes von Algorithmen im Steuerverfahren, StuW 2026, 3-20
Der Einsatz von Algorithmen durch Steuerverwaltungen hat in den letzten Jahren weltweit erheblich zugenommen und wird von internationalen Institutionen wie der OECD weiter vorangetrieben. Hauptanwendungsfelder des automationsgestützten Steuervollzugs sind die Aufdeckung bislang unbekannter bzw. nicht ordnungsgemäß deklarierter Steuerfälle sowie das Risikomanagement bei der Überprüfung von Steuererklärungen. Inzwischen gelangen dabei häufig auch Anwendungen künstlicher Intelligenz zur Anwendung; Deutschland hinkt dieser Entwicklung allerdings noch hinterher. Die Automatisierung des Besteuerungsverfahrens dient vornehmlich der Verwaltungseffizienz und der Optimierung des Einsatzes der vorhandenen personellen Ressourcen der Verwaltung. Sie ist inzwischen unverzichtbar für eine risikoorientierte Verarbeitung großer Datenmengen mit Relevanz für Besteuerungsgrundlagen. Außerdem kann die automationsgestützte Bearbeitung im Massenverfahren des Steuervollzugs auch der Gleichmäßigkeit der Gesetzesanwendung förderlich sein. Insgesamt leistet die Nutzung von Algorithmen in Besteuerungsverfahren daher einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von Besteuerungsgleichheit. Allerdings gehen damit auch besondere rechtsstaatliche Risiken einher. Algorithmen und insbesondere komplexe Anwendungen der Künstlichen Intelligenz können aus verschiedenen Gründen zu rechtswidrigem Verwaltungshandeln führen. Darüber hinaus besteht vor allem beim Einsatz Künstlicher Intelligenz ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Herausbildung gruppenspezifisch diskriminierender Entscheidungsmuster. Die traditionellen individualrechtsschützenden Rechtsbehelfe adressieren diese Risiken nicht adäquat. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Anwendungen maschinellen Lernens im Besteuerungsverfahren Defizite in der Begründung verwaltungsseitiger Entscheidungen bewirken kann, die rechtsstaatlich nicht hinnehmbar sind. Mit Blick auf diese Risiken und etwaige datenschutzrechtliche Implikationen der Verwendung von Algorithmen sind außerdem erhöhte Anforderungen an die Wahrung des Gesetzesvorbehalts zu stellen. Es bedarf daher besonderer Vorkehrungen zur Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Steuervollzugs. Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, die maßgeblichen rechtsstaatlichen Anforderungen herauszuarbeiten und die besonderen Risiken für deren Beachtung im automationsgestützten Steuervollzug zu identifizieren. Er präsentiert im Anschluss mögliche Ansätze zur Adressierung dieser Risiken und will damit Anstöße für Reformüberlegungen liefern. Zu diesem Zweck gibt werden zunächst überblicksartig die Einsatzfelder von Algorithmen in modernen Finanzverwaltungen weltweit skizziert. Die Haupteinsatzbereiche speziell im Besteuerungsverfahren werden anhand ausgewählter Anwendungen illustriert. Im Anschluss werden zentrale rechtsstaatliche Grundsätze untersucht, die in spezifischer Weise durch einen automationsgestützten Steuervollzug tangiert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei jeweils auf der Betrachtung der deutschen und unionsrechtlichen Rechtslage. Der Beitrag analysiert die Herausforderungen, die an die jeweiligen Rechtsgrundsätze durch die Verwendung von Algorithmen und insbesondere durch den Einsatz von Anwendungen Künstlicher Intelligenz herangetragen werden, und skizziert auch die hierfür maßgeblich verantwortlichen technologischen Eigenheiten von Algorithmen. Er zeigt außerdem auf, warum das bestehende Rechtsschutzinstrumentarium den besonderen Gefahren des automationsgestützten Vollzugs für die Rechtmäßigkeit der Besteuerung und die Grundrechte der betroffenen Steuerpflichtigen nur unzureichend entgegenwirken kann. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden mögliche Reformansätze diskutiert, für die sich meist bereits Vorbilder in anderen Rechtsordnungen finden lassen. Vorgeschlagen wird ein Bündel von Maßnahmen, über deren Umsetzung und Ausgestaltung Gesetzgeber und Verwaltung unter Berücksichtigung von Art und Ausmaß der Risiken für einen rechtsstaatlichen Steuervollzug einerseits und der Funktionsweise und dem Nutzen des eingesetzten Algorithmus andererseits entscheiden sollten. Lassen sich speziell bei fortgeschrittenen Anwendungen Künstlicher Intelligenz relevante Risiken nicht auf ein akzeptables Maß reduzieren, ist schließlich auch der vorläufige Verzicht auf deren Einsatz zu erwägen, wenn er absehbar hohen Einfluss auf Entscheidungen in grundrechtssensiblen Bereichen des Steuerverfahrens haben kann.
Richter, Wolfram F., Die Grundbesteuerung als Instrument zur Finanzierung kommunaler Ausgaben, StuW 2026, 21-30
Die Reform der Grundbesteuerung wird raumwirtschaftlich gewürdigt. Wegen der großen Bedeutung für den Wohlstand eines Landes, die der Bewirtschaftung von Grund und Boden zukommt, hat grundstücksbezogene Kommunalpolitik vorrangig Allokationspolitik zu sein. Gezeigt wird, dass das Bundesmodell trotz gewisser Unvollkommenheiten am ehesten geeignet erscheint, mit seiner Besteuerung des Bodens und der Bebauung drei zentralen allokationspolitischen Erfordernissen zu genügen. Die ersten beiden Erfordernisse werden durch die Besteuerung der Bodenwerte gesichert. Die vollkommene Starrheit des Bodenangebots ermöglicht zum einen, kommunale Steuereinnahmen verzerrungsfrei zu generieren. Sie sorgt zum anderen dafür, dass sich die Traglast langfristig nicht auf die Grundstücksnutzer überwälzen lässt. Genau deswegen werden diejenigen Grundstückseigentümer, die von kommunalen Investitionen und stadtbezogenen Planungen stärker profitieren als andere, auch stärker belastet. Diese ausgleichende Inzidenzwirkung reduziert wirtschaftliche Interessensgegensätze zwischen Grundstückseigentümern, die planungsbezogene Entscheidungen auf kommunaler Ebene ansonsten erschweren. Die Besteuerung der Bebauung wirkt völlig anders. Sie verteuert die Bebauung, was für sich genommen verzerrend wirkt, aber eine gewisse Überwälzung der Traglast auf die Grundstücksnutzer ermöglicht, und zwar nicht nur kurz-, sondern auch langfristig. Die Besteuerung der Bebauung muss als das Mittel der Wahl begriffen werden, wenn es darum geht, die kommunalen Kosten einer Zunahme der Wohnbevölkerung verursachungsgerecht anzulasten. Das entspricht dem dritten allokationspolitischen Erfordernis, dem eine (objektiv bemessene) Besteuerung des Grundvermögens zu genügen hat.
Baaken, Stefan / Finsterwalder, Anna / Schanz, Deborah, Die steuerliche Forschungszulage – Hemmnisse und Reformansätze auf dem Weg zur Erfolgsgeschichte, StuW 2026, 31-54
Deutschland hat mit Einführung der Forschungszulage ein attraktives steuerliches Förderinstrument für Forschung und Entwicklung geschaffen. Trotzdem bleibt ihre Inanspruchnahme hinter den Erwartungen zurück. Im Rahmen einer explorativen Interviewstudie mit 34 Teilnehmenden untersuchen wir, (1) welche Erfahrungen Unternehmen, Intermediäre und Behörden mit der Forschungszulage gesammelt haben und (2) welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen. Wir zeigen, dass die Forschungszulage aufgrund der Förderbedingungen, der rückwirkenden Geltendmachung und der thematischen Offenheit als sehr attraktiv eingeschätzt wird. Die Antragsstufe bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird zwar positiver als die Antragsstufe beim Finanzamt bewertet, offenbart jedoch ebenfalls Defizite, z.B. im Hinblick auf fehlende Ansprechpartner oder den sich um das Instrument gebildeten Förderberatermarkt. Die Antragsstufe beim Finanzamt leidet unter erheblichen strukturellen Schwächen, insbesondere im Hinblick auf fehlende Transparenz, lange Bearbeitungszeiten, aufwendige bzw. bei rückwirkenden Anträgen kaum erfüllbare Dokumentationspflichten, bei Unternehmen in Schwierigkeiten und mit Blick auf zukünftige Betriebsprüfungen. Einschätzungen zur Einführung eines möglichen Self-Assessment-Verfahrens lassen auf ein großes Bedürfnis nach sicherheitsstiftenden Elementen schließen. Mit der anschließenden Diskussion von Handlungsempfehlungen leistet diese Studie einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Instruments – insbesondere vor dem Hintergrund der 2025 vorgesehenen Evaluierung des Forschungszulagengesetzes.
Gramer, Julia, Einstimmigkeit in EU-Steuerfragen und Rechtsversteinerung, StuW 2026, 55-64
Der Beitrag analysiert die Auswirkungen des Einstimmigkeitsprinzips auf die Aufhebung und Änderung von steuerlichen Rechtsakten der EU. Das Einstimmigkeitsprinzip soll die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten schützen, führt jedoch auch zu einer strukturellen Reformunfähigkeit und einer sog. “Rechtsversteinerung“, bei der überholte steuerliche Rechtsakte trotz notwendiger Anpassungen fortbestehen. Der Beitrag beleuchtet verschiedene Lösungsansätze für diese Problematik, darunter ein vollständiger Übergang zu Mehrheitsentscheidungen für steuerliche Rechtsakte, eingeschränkte Vertragsänderungen sowie Maßnahmen ohne Vertragsänderung wie die Übertragung von Befugnissen auf die Kommission, Opt-Out-Klauseln, Evaluierungs- und Sunset-Klauseln. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass ein vollständiger Übergang zur Mehrheitsentscheidung derzeit weder möglich noch sinnvoll ist, aber bereits bestehende Mechanismen und weniger weitreichende Vertragsänderungen zur Abmilderung der Rechtsversteinerung beitragen können.
Häsner, Christoph, Verfassungsrechtliche Grenzziehungen im Rahmen der Steuerbilanzgewinnermittlung bei Abkehr von handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen, StuW 2026, 65-71
Den handelsrechtlichen GoB wohnt naturgemäß eine hohe Auslegungsbedürftigkeit inne. Zwar lassen sich im Ausgangspunkt keine nach dem handels- und steuerrechtlichen Rechenwerk differenzierenden Bilanzierungsgrundsätze identifizieren. Dennoch muss – insbesondere angesichts der ständigen Finanzrechtsprechung – konstatiert werden, dass sich handelsrechtliche Gläubigerschutzinteressen und verfassungsrechtliche Anforderungen an eine gleichmäßige Besteuerung innerhalb des angezeigten Auslegungsprozesses regelmäßig diametral gegenüberstehen. Es kommt folglich zu unterschiedlichen Wertungen, was dem § 5 Abs. 1 S. 1 EStG zugrunde liegenden Vereinfachungspostulat dezidiert widerspricht. Die vorliegende Abhandlung hält eine Analyse der Entscheidung des BVerfG vom 12.5.2009 bereit, um darauf aufbauend den Rechtfertigungsmaßstab an eine Durchbrechung des handelsrechtlichen Imparitätsprinzips anhand des steuerbilanziellen Passivierungsverbots für Drohverlustrückstellungen abzuleiten.
Tagungsberichte
Matthes, Linda Susann, Copenhagen EU Tax Law Conference 2025 “Key Challenges for EU Tax Law and Transfer Pricing“, StuW 2026, 72-86
Autoren und Redaktion
Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.
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