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Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 12.01.2023 (Rs. C‑154/21) den Auskunftsanspruch in Bezug auf die Benennung der (Kategorie der) Empfänger (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO) konkretisiert.
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Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024, 4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise. Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und beleuchtet die Thematik etwas umfassender.
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Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta – abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!
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In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v. 20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang. Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann. Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken an.
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Mit seinem Urteil vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, hat der EuGH einen Meilenstein zur Bestimmung des Personenbezugs im Datenschutzrecht gesetzt. Der EuGH erteilt dem absoluten bzw. objektiven Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs eine klare Absage. Es gilt damit der relative bzw. subjektive Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs. Der EuGH befasst sich anhand seiner Rechtsprechung seit 2016 mit Kriterien zur Bestimmung des Personenbezugs. Diese Ausführungen müssen jedoch unter vertiefter Berücksichtigung dieser Entscheidungen gelesen werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Darüber hinaus befasst sich der EuGH auch mit der Frage, ob die betroffenen Personen (dennoch) über potentielle Empfänger informiert werden müssen, auch wenn die Information für diese nicht personenbezogen ist. Der Podcast arbeitet die wesentlichen Aussagen des Urteils des EuGH vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, heraus, stellt sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und wirft einen Blick auf die Auswirkungen für Auftragsverhältnisse (bspw. der Nutzung von Cloud Services), den Drittlandtransfer und die Bewertung des Einsatzes von KI.
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„The Bridge Blueprint - Thesen zur einheitlichen Anwendung von Datenschutz- und KI-Regulierung beim KI-Einsatz“ in seiner Version wurde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein und Den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Version 0.9 veröffentlicht, um den Brückenschlag zwischen Datenschutz und KI-Nutzung zu erreichen. Es werden 5 Hauptthesen formuliert. Im Gespräche mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein, werden diese beleuchtet und besprochen.
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Sind Zweckbestimmung im Sinne des AI-Act und Zweckbindung im Sinne der DSGVO Unterschiedliches oder doch gleich? Diese Frage diskutiere ich mit Kristin Benedikt. Wir beleuchten die Bedeutung der Zweckbestimmung im AI-Act und wie sich diese auf die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO auswirkt. In der Diskussion ergeben sich Leitlinien für die Praxis zum Zusammenspiel von AI-Act und DSGVO!
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Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 13. November 2025, Rs. C-654/23, Inteligo Media SA / ANSPDCP mit der Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden befasst. Die Grundlage für die Entscheidung ist Art. 13 der Datenschutzrichtline für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, der in Deutschland in § 7 UWG umgesetzt wurde. Darüber hinaus nimmt der EuGH auch Stellung zum Verhältnis dieser Richtlinie zur DSGVO mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlage. Der Podcast setzt die Regelungen in ihren – auch historischen – Kontext, beleuchtet die Aussagen des EuGH und ordnet sie für die Praxis ein.
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Der Frage, wann eine gemeinsame Entscheidung über Zweck und Mittel vorliegt und wie das sog. Lettershop-Verfahren einzuordnen ist, hat sich das VG Berlin in seinem Urteil vom 14.10.2025, VG 1 K 74/24. Über die konkrete Bewertung hinaus ist die Betonung der Eigenständigkeit der (Mit-)Entscheidung über das Mittel neben dem Zweck für die Praxis von Bedeutung und bringt Diskussion über Auslegung der Anforderungen an die Annahme einer Joint Controllership voran.
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Braucht es das Opportunitätsprinzip - ähnlich der StPO - im datenschutzaufsichtlichen Beschwerdeverfahren? Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz und Pressesprecherin beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, hat die Diskussion in einem LinkedIn-Post angeregt … Im Podcast beginnen wir sie!
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Der Podcast widmet sich der Haftung der Geschäftsleitung für Geldbußen, die gegen das Unternehmen verhängt worden sind. In der Praxis lassen sich immer wieder allerhand Mythen hören, warum ein solche „Durchreichen“ von Geldbußen durch das Unternehmen an die Geschäftsleitung nicht in Betracht kommt. Sind diese Mythen aber auch zutreffend?
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Der Einsatz generativer KI hält Einzug in die Arbeitswelt. Das Datenschutzrecht setzt Grenzen. Der AI Act fordert Transparenz – zumindest in bestimmten Konstellationen. Ist aber im Übrigen alles erlaubt? Der Podcast beleuchtet drei Entscheidungen, die dem Einsatz von KI Grenzen setzen, weil ein überwiegend durch KI erstellter Content per se nicht der Anforderungen genügt.
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Nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sind bei einer zweckändernden Weiterverarbeitung der Zweck und die maßgeblichen Informationen des Art. 13 Abs. 2 DSGVO mitzuteilen – so jedenfalls der Wortlaut des Gesetzes. Anderer Ansicht ist hingegen das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach sind auch Informationen nach Abs. 1 des Art. 13 DSGVO Pflicht und ein Fehlen des Hinweises nach Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO führt dann zu einem negativen Ergebnis der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO (siehe hierzu auch den Podcast „Zweckändernde Weiterverarbeitung: Welche Relevanz hat Art. 6 Abs. 4 DSGVO“).
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Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelt die Rechtsgrundlage einer zweckändernden Weiterverarbeitung. So eine bisher weit verbreitete Rechtsansicht. Anderer Ansicht ist jedoch das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach ist sowohl die Prüfung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO auch eine (eigene) Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich. Sollte diese die Interessenabwägung sein, so ist für diese der Hinweis nach Art. 13 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO Voraussetzung, obwohl Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei zweckändernder Weiterverarbeitung) nicht vorsieht. Eine dogmatische Klärung oder ein Missverständnis?
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Nur personenbezogene Informationen sind Gegenstand des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 18.12.2025, I ZR 115/25, zu dem Ergebnis, dass das nur gegeben ist, wenn diese mit der Person so verknüpft sind, dass die Person auf der Grundlage der Information identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann. Ein neuer Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs? Kann das zutreffend sein?
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Die Erfüllung der Informationspflicht des Verantwortlichen und mit ihr der Wegfall des Zwecks der Verarbeitung tritt frühestens ein, nachdem dem Auskunftsantragsteller die begehrten Informationen vollständig und innerhalb der maßgeblichen Frist zur Verfügung gestellt wurden – so das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.01.2026, 29 K 7470/24. Ist das richtig? Was bedeutet das für die Praxis? Diesen Fragen geht der Podcast nach.
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Bereits mit Urteil vom 28.01.2025 hatte sich der BGH mit Frage eines immateriellen Schadens bei E-Mail-Werbung befasst und diesen verneint (Az. VI ZR 109/23). Dabei hat der BGH instruktiv die Prüfung eines immateriellen Schadens dargestellt. Diese Betrachtung und weitergehende Aspekte werden in dem Podcast angesprochen.
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Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Artt. 33, 34, 4 Nr. 12 DSGVO) ist kein Nachweis, noch nicht einmal – so das LG Krefeld, Urt. v. 06.11.2025, 3 O 93/24 – ein belastbares Indiz für einen Verstoß gegen Art. 32 DSGVO.
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Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 19.03.2026 (Rs. C 526/24 - Brillen Rottler) eine grundlegende Entscheidung getroffen – ein Meilenstein! Vordergründig hat der EuGH nur ausgesprochen, dass bereits ein erster Auskunftsanspruch „exzessiv“ sein kann und die Erteilung verweigert werden kann. In der Sache hat der EuGH die Verweigerung der Auskunft von dem Merkmal „exzessiv“ befreit und einen allgemein den Einwand des Rechtsmissbrauchs eingeführt. Der EuGH war – wenn man das so formulieren darf – „schlau genug“, direkt auch dem Missbrauch des Missbrauchs-Einwands einen „Riegel“ vorzuschieben. Das macht die Entscheidung zu einem Meilenstein der Auslegung des Auskunftsanspruchs!
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juris Steuerrecht Premium
Das gesamte steuerrechtliche Wissen der jurisAllianz in einem mächtigen, intelligenten Recherche-Werkzeug
Das gesamte steuerrechtliche Wissen der jurisAllianz in einem mächtigen, intelligenten Recherche-Werkzeug -
In der dritten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des BGH zur Bedeutung der Mitunternehmerschaft in der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerhinterziehung.
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Die praxisbezogenen Datenbankinhalte unterstützen die vielseitigen Anforderungen für Beratertätigkeiten im Steuerrecht. Dazu stehen Ihnen ausgewählte Werke des führenden Fachverlags Dr. Otto Schmidt auf der Plattform von juris online zur Verfügung.
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Zielgenau recherchieren im Brennpunkt von Strafrecht und Verwaltungsrecht.
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Der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 31.01.2023 „Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten“ befasst sich mit der Frage, ob Auftragsverarbeitern mit Muttergesellschaften in Drittländern die Zuverlässigkeit im Sinne des Art. 28 Abs. 1 DSGVO fehlen kann, wenn ein Risiko einer Zugriffsbefugnis durch öffentliche Stelle des Drittlandes besteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Podcast beleuchtet diesen Beschluss kritisch.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
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Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Corona-Verstöße im Betrieb - Welche Sanktionen drohen? - 11.12.2020
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Melissa Peetz, Lektorin für den Bereich Arbeitsrecht im Verlag Dr. Otto Schmidt, im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht. -
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich mit Urteil vom 11.11.2021, 1 K 17/21 mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten (m/w/d) im Lichte einer befristeten Anstellung befasst.
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Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO - 23.09.2020
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert.
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert. -
– Eva Becker zur Frage: Brauchen wir gesetzliche Regelungen zur „Ehe light“ oder zu einer Verantwortungsgemeinschaft?
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Das EU-Datenwirtschaftsrecht schafft mit einer Vielzahl von Rechtsakten Vorgaben zum Umgang mit Daten, insbesondere zum „Sharing“ (Data Act, Digital Governance Act, AI Act, etc.) zusätzlich werden weitere Vorgaben geschaffen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten - zumindest - zum Teil erfordern (Digital Services Act, Cyber Resilience Act, DORA, etc.). Hier stellt sich die Frage nach dem Vorrang dieser jüngeren Rechtsakte. Sofern der Gesetzgeber diesen Aspekt geregelt haben sollte, hat er den möglichen Konflikt zum Datenschutzrecht nicht „zu Ende diskutiert“, sondern überlässt ihn mit unterschiedlichen Maßgaben der Praxis. Diese Unterschiede werden in dieser Podcast-Folge beleuchtet.
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Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst, weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert.
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Das VG Wiesbaden hatte sich in seinem Urteil vom 19.01.2022, 6 K 361/21.WI, mit der Frage zu befassen, ob das Datenschutzrecht die Rechtsverteidigung im Prozess beschränkt.
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TTDSG-RefE vom 12.01.2021 - 28.01.2021
Wofür soll das neue Datenschutzrecht gelten?
Wofür soll das neue Datenschutzrecht gelten? -
Das OVG Saarlouis hat sich in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (2 A 355/19) im Spannungsverhältnis DSGVO, UWG und Richtlinie 2002/58/EG (Stichwort: ePrivacy-Richtlinie) bei der Bewertung der Zulässigkeit von Telefonwerbung bewegt.
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Mit Urteil vom 22.06.2023, Rs. C-579/21, hat sich der EuGH erneut mit dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO befasst und ihm eine Grenzen durch Interessenabwägung gezogen. Der Podcast stellt die Entscheidung in den Kontext der Entscheidungen vom 12.01.2023 und 04.05.2023 und beleuchtet die Grenzen des Auskunftsanspruchs anhand der aktuellen EuGH-Entscheidung.
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Der Podcast gibt einen Überblick über den Inhalt der Orientierungshilfe und hebt einzelne Aspekte der Orientierungshilfe hervor.
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Im Interview mit dem Vergaberechtsexperten Prof. Dr. Alexander Wichmann wird die Entscheidung der Vergabekammer und die Rechtsmittelentscheidung des OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.09.2022, 15 Verg 8/22, aus der Perspektive des Vergaberechts beleuchtet.
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Die Datenschutzkonferenz hat am 24.03.2022 die „Hinweise – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang“ beschlossen.
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Der Podcast geht der Frage nach, dass sich die Anerkennung des Bezahlens mit Daten auf die Auslegung im Rahmen der DSGVO auswirkt, aber auch der Frage, welche Folgen die Unterscheidung zwischen Vertragserfüllung und Einwilligung auf die Anwendung der Regelungen über die „Verbraucherverträge über digitale Produkte“ hat.
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Urteile-App – Aktuelle Meldungen im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht kostenlos (für Apple iOS)
Die wichtigsten Meldungen aus den Bereichen Steuerrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht - recherchiert und qualitativ hochwertig aufbereitet für iOS.
Die wichtigsten Meldungen aus den Bereichen Steuerrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht - recherchiert und qualitativ hochwertig aufbereitet für iOS. -
Das Online-Modul enthält aktuelle Informationen und Kommentare für die gehobene steuerliche Beratung zum Ertragsteuerrecht, verlinkt mit der juris Datenbank, ständig aktualisiert.
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In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF konkretisiert der EuGH seine Auslegung an die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage. Neben der Konkretisierung der Interessenabwägung ist das der zweite wesentliche Teil der Entscheidung SNCF.
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Der Podcast geht anhand von drei Konstellationen dem nach und wirft die Frage auf, ob nicht differenziertere Betrachtungen geboten sind und das Hinweisgeberschutzgesetz im Lichte der DSGVO doch Unstimmigkeiten – jedenfalls auf den zweiten Blick oder an unerwarteten Stellen – hat.
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Der AI Act wurde am 12.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Podcast befasst sich mit den „First Steps“. Zuerst stellt sich nämlich die Frage, was gilt wann!
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Im ersten von bisher sieben Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtsfhof hat der Generalanwalt bereits im Oktober 2022 seinen Schlussantrag veröffentlicht.
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Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 28.11.2024 (Rs. C-169/23) die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Artt. 13 und 14 DSGVO geklärt, ein Beispiel für die Auslegung der DSGVO bei unterschiedlichen Sprachfassungen gegeben, den Maßstab für die Auslegung der Aufnahmen aufgezeigt sowie den Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) in diesem Kontext eingeordnet. Eine Entscheidung, die Aufmerksamkeit verdient.
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Mit diesem Online-Modul sind Sie für alle Herausforderungen im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht gewappnet. Hochwertige Kommentare, renommierte Fachzeitschriften sowie Hand- und Formularhandbücher bieten, integriert in die juris Recherche-Umgebung, schnelle und kompetente Unterstützung in Ihrer täglichen Praxis.
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Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) – Klingt nicht nur sperrig-altbacken, ist es auch? - 11.08.2020
Aktuell kursiert ein „geleakter“ Referentenentwurf aus Juli 2020 zu einem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Aktuell kursiert ein „geleakter“ Referentenentwurf aus Juli 2020 zu einem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). -
Art. 17 DSGVO gibt der betroffenen Person den Anspruch auf Löschung. Aber muss nur dann gelöscht werden, oder besteht eine vom Löschverlangen unabhängige Pflicht zur Löschung?. Woraus ergibt sich die Pflicht, und welches ist die Rechtsgrundlage?
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zur Neustrukturierung der Düsseldorfer Tabelle.