UR - UmsatzsteuerRundschau Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis

UR - UmsatzsteuerRundschau

Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.

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  • Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0341-8669

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Beschreibung

In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.

Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:

  • Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben

  • Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps

  • Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der UR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul UR mit folgenden Inhalten zur Verfügung.

  • Archiv der Umsatzsteuer-Rundschau seit 1980

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 18/2026

Aufsätze

Sterzinger, Christian, Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Umsatzbesteuerungsverfahren, UR 2026, 673-681

Kommt ein Unternehmer seiner Steuererklärungspflicht nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nach, kann das Finanzamt nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO einen Verspätungszuschlag festsetzen. Davon abweichend ist in den Fällen des § 152 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 AO vorbehaltlich der Rückausnahmen in § 152 Abs. 3 AO obligatorisch ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr bezieht, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht wird. Es handelt sich insofern (abweichend zum alten Recht) nicht mehr um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung. Liegen die Voraussetzungen des § 152 Abs. 2 AO nicht vor oder greift keine Rückausnahme nach § 152 Abs. 3 AO, steht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags gem. § 152 Abs. 1 AO auch nach neuem Recht (so wie zuvor) im Ermessen der Finanzbehörde (Entschließungsermessen). Der nachstehende Beitrag erläutert die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Umsatzbesteuerungsverfahren.

Rechtsprechung

Innergemeinschaftliche Lieferung

FG Münster v. 25.2.2026 - 5 K 2060/24 U, Zum Nachweis der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung, UR 2026, 681-690

Vorsteuerabzug

BFH v. 7.5.2026 - V R 15/24, Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz, UR 2026, 690-698

Berichtigung des Vorsteuerabzugs

FG München v. 16.7.2026 - 14 K 8/25, EuGH-Vorlage zur Unionsrechtskonformität der nationalen deutschen Bagatellgrenze beim Vorsteuerberichtigungsmechanismus, UR 2026, 698-702

Besteuerungsverfahren

BFH v. 7.5.2026 - V R 26/24, Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer in Erstattungsfällen, UR 2026, 702-706

BFH v. 7.5.2026 - V R 35/24, Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren, UR 2026, 706-711

Verwaltungsentscheidungen

Steuerberechnung

BMF v. 3.8.2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/095, Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2026, UR 2026, 711

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat:  RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann

Redaktion: Ass.-iur. Michael Kunze, LL.M. (verantwortlich)

Redaktionssekretariat: Renate Klöckner, Tel. 0221-93738-152, Fax: 0221-93738-902, ur@otto-schmidt.de

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