UR - UmsatzsteuerRundschau Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis
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Beschreibung
In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.
Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:
Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben
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Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Aufsätze
Menebröcker, Matthias, Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Schadensersatzzahlungen aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung, UR 2026, 321-327
Mit Urteil vom 27.6.2025 (5 K 2169/23 U) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter keine Dienstleistung gegen Entgelt erbringt, wenn ein Vertrag vor der Freischaltung im Netz und damit vor Beginn der Leistungsausführung gekündigt wird und der Anbieter hierfür eine Entschädigungszahlung erhält. Die bloße vertragliche Verpflichtung stellt nach Auffassung des FG noch keine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dar. Auch vorbereitende Tätigkeiten des Anbieters verschaffen den Kunden keinen verbrauchbaren Vorteil. Ein Fall der sog. Leistungsbereitschaft liegt ebenso wenig vor wie eine steuerbare Verzichtsleistung. Die Revision wurde nicht zugelassen, die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 89/25) ist aber anhängig. Der Beitrag analysiert und würdigt die Entscheidung vor dem Hintergrund des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschs.
Diskussionsbeiträge
Heuermann, Bernd, Umsatzsteuersubjektivität nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen?, UR 2026, 328-332
Wer Steuersubjekt sein kann, ist ziemlich einfach zu beantworten. Es ist der Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG). Doch wer ist eigentlich Unternehmer? Wendet man den Blick auf die unionsrechtliche Vorgabe, so spricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL von dem Steuerpflichtigen. Er muss eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Was man unter einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu verstehen hat, ist und wird hinreichend erläutert. Ein blinder Fleck öffnet sich aber in Bezug auf das Subjekt der Tätigkeit. Wer ist “wer“?
Wenn hier nicht rechtsfähige Gemeinschaften im Vordergrund stehen, so hat sich das BMF in seinem Schreiben vom 9.4.2026 (UR 2026, 358) der Auffassung angeschlossen, auch z.B. eine Bruchteilsgemeinschaft könne entsprechend dem Auftreten ihrer Teilhaber nach außen als Unternehmerin zu betrachten sein (eingehend dazu FN 13). Das verwischt die Grenzen und führt uns dazu, die Rechtslage von Grund auf und an der Schnittstelle und im Kontext zu den umgebenden Rechtmaterien zu beleuchten.
Rechtsprechung
Steuerbare Umsätze
BFH v. 20.11.2025 - V R 10/23, Umsatzsteuer und Transfergesellschaft, UR 2026, 332-342
Ort der sonstigen Leistung
BFH v. 4.12.2025 - V R 37/23, Zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte, UR 2026, 342-347
Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr
EuGH v. 29.1.2026 - C-72/24, C-73/24, Einfuhren von Waren – Zollwert – Unterbewertung – Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung – Methode, die auf dem “Mindestakzeptanzpreises“ beruht, der auf der Grundlage von auf Unionsebene erhobenen aggregierten statistischen Werten berechnet wird, UR 2026, 347-348
Vorsteuerabzug
EuGH v. 12.3.2026 - C-521/24, Abzug der Mehrwertsteuer, die für einen ig. Erwerb geschuldet wird – Verspätete Rechnungsvorlage – Nationale Selbstberichtigungsregelung, die es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, den Vorsteuerabzug nach Ablauf des Steuerzeitraums, in dem das Vorsteuerabzugsrecht entstanden ist, auszuüben, UR 2026, 348-355
EuGH v. 26.3.2026 - C-167/26 RX, Überprüfung von EuG, Urt. v. 11.2.2026 – T-689/24, ECLI:EU:T:2026/112 – Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, UR 2026, 191 zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts, UR 2026, 355-356
Verwaltungsentscheidungen
Unternehmer, Unternehmen
BMF v. 1.4.2026 - III C 2 - S 7105/00035/008/056, Organschaft – Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i.e.S., BFH, Urt. v. 29.8.2024 – V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19), UR 2025, 8, UR 2026, 356-358
BMF v. 9.4.2026 - III C 2 - S 7104/00030/006/041, Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und weiteren nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden; Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 UStG durch das Jahressteuergesetz 2022; Veröffentlichung der BFH-Urteile v. 22.11.2018 – V R 65/17 und vom 7.5.2020 – V R 1/18, UR 2026, 358-360
Steuersätze
BMF v. 10.4.2026 - III C 2 - S 7225/00009/002/051, EuGH, Urt. v. 1.8.2025 – C-375/24 – Keesing Deutschland; Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften, UR 2026, 360
Steuerberechnung
BMF v. 1.4.2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/032, Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat März 2026, UR 2026, 360
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat: RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann
Redaktion: Ass.-iur. Michael Kunze, LL.M. (verantwortlich)
Redaktionssekretariat: Renate Klöckner, Tel. 0221-93738-152, Fax: 0221-93738-902, ur@otto-schmidt.de
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