UR - UmsatzsteuerRundschau Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis
Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.
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- Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
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Beschreibung
In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.
Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:
Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben
Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps
Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 2/2026
Aufsätze
Menebröcker, Matthias, Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Schadensersatzzahlungen bei Eingriffen in Urheber- und verwandte Schutzrechte, UR 2026, 41-50
Die umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen wirft grundlegende Fragen zur Qualifikation als “Dienstleistung gegen Entgelt“ auf. Anlass für eine nähere Betrachtung geben die aktuellen Schlussanträge des Generalanwalts vom 3.12.2025 in der Rechtssache Credidam (T-643/24). Dieser bewertet die streitgegenständliche Zahlung einer gesetzlichen Vergütung bei ungenehmigter Nutzung geschützter Werke als Entgelt für eine Dienstleistung. Die Analyse der bisherigen Rechtsprechung (SAWP, UCMR-ADA, Credidam) sowie der Systematik der MwStSystRL zeigen, dass die bisherige Annahme eines nicht steuerbaren Schadensersatzes zunehmend in Zweifel gezogen wird. Unter verbrauchsteleologischer Betrachtung spricht vieles dafür, dass auch der Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG als Entgelt zu qualifizieren ist. Die Bemessungsgrundlage umfasst dabei sämtliche Zahlungen. Dies deutet auf eine Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht bei Eingriffen in Urheber- und verwandte Schutzrechte hin.
Praxisforum Umsatzsteuer
Lohmar, Oliver / Grove, Marcel, Freiwillige Zahlungen als Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs, UR 2026, 50-57
Der Beitrag geht anlässlich jüngerer finanzgerichtlicher Rechtsprechung sowie einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH (BFH, Beschl. v. 19.5.2025 – V B 25/24, UR 2025, 609) der Frage nach, welche Anforderungen an einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zu stellen sind, wenn der Leistungsempfänger freiwillig, also ohne rechtliche Verpflichtung, an den leistenden Unternehmer zahlt. Hierzu analysiert der Beitrag zunächst die bisherige Rechtsprechung von EuGH und BFH zu ungewissen und freiwilligen Zahlungen sowie die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und untersucht sodann neue und alte Problemfelder, die sich insbesondere im Zusammenhang mit neuartigen, digitalen Geschäftsmodellen ergeben.
Rechtsprechung
Änderung der Bemessungsgrundlage
BFH v. 8.7.2025 - XI R 31/23, Vorsteuerberichtigung bei Entgeltrückzahlung durch Bürgen, UR 2026, 57-61
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
EuG v. 3.12.2025 - T-646/24, Lieferkette, in die vier in drei verschiedenen Mitgliedstaaten steuerlich erfasste Wirtschaftsteilnehmer einbezogen sind – Steuerpflichtiger, der Kenntnis von Umsätzen, die einen Missbrauch des Mehrwertsteuersystems darstellen, hat oder haben musste, UR 2026, 61-72
Verwaltungsentscheidungen
Steuerbare Umsätze
BMF v. 8.12.2025 - III C 2 - S 7100/00097/037/064, Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen; BFH, Urt. v. 5.12.2024 – V R 13/22, UR 2026, 72
Unternehmer, Unternehmen
BMF v. 17.12.2025 - III C 2 - S 7124/00010/002/173, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung, UR 2026, 73
Steuerbefreiungen
BMF v. 11.12.2025 - III C 3 - S 7175/00036/001/054, Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z.B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt, UR 2026, 73
BMF v. 14.11.2025 - III C 3 - S 7493/00005/005/009, Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG, UR 2026, 73-77
Steuersätze
BMF v. 22.12.2025 - III C 2 - S 7220/00023/014/027, (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026; Änderung der Abschn. 10.1. und 12.16. Abs. 12 UStAE sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 1.1.2026, UR 2026, 77
BMF v. 18.12.2025 - III C 2 - S 7229/00011/002/010, (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 1.1.2025, UR 2026, 77-79
BMF v. 2.12.2025 - III C 2 - S 7229/00013/002/002, Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Umsätze mit Sammlermünzen; Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2026, UR 2026, 79
Anlagegold
BMF v. 27.11.2025 - III C 1 - S 7068/00017/009/012, Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2026, UR 2026, 80
Umsatzsteuerrecht
BMF v. 4.12.2025 - IV D 5 - S 2223/00044/030/052, Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben v. 17.3.2022, v. 7.6.2022 und v. 13.3.2023, UR 2026, 80
Umsatzsteuer-Anwendungserlass
BMF v. 19.12.2025 - III C 3 - S 7015/00054/001/110, Änderung des UStAE zum 31.12.2025, UR 2026, 80
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat: RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann
Redaktion: Ass.-iur. Michael Kunze, LL.M. (verantwortlich)
Redaktionssekretariat: Renate Klöckner, Tel. 0221-93738-152, Fax: 0221-93738-902, ur@otto-schmidt.de
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