Bader

Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsgerichtsordnung
Buch C.F. Müller Verlag
Strikter Praxisbezug und straffe Systematik!

ISBN 978-3-8114-5647-1

145 X 210 mm, 8., neu bearbeitete Auflage 2021, 1.457 Seiten, Kommentar, Buch Hardcover
99,00 € inkl. MwSt.
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Beschreibung

Dieser von Praktikern aus Gerichtsbarkeit und Rechtsanwaltschaft verfasste Kommentar zeichnet sich durch seinen strikten Praxisbezug und seine
straffe Systematik aus. So ermöglicht er eine schnelle Vorbereitung und Abwicklung des Verwaltungsprozesses.

Die Vorschriften der VwGO werden in prägnanter und übersichtlicher Form erläutert. Hierdurch behält das Werk seine kompakte Form und kann unproblematisch zu Gericht und anderen Gelegenheiten mitgenommen werden.

Die 8. Auflage berücksichtigt u.a.:

  • das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung anderer Gesetze,
  • die elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung,
  • das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften,
  • das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
  • sowie die aktuelle Rechtsprechung.
Autoren
Von (Verfasser) Professor Johann Bader, Rechtsanwalt und Mediator, Michael Funke-Kaiser, Vors. Richter am VGH Baden-Württemberg a.D., Dr. jur. Thomas Stuhlfauth, Richter am VGH Baden-Württemberg, Jörg von Albedyll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Bau- und Architektenrecht .
Rezensionen

Der „Bader" bildet für Verwaltungsbeamte, Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte ein unentbehrliches Hilfsmittel, also insbesondere für alle, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind und die für ihre tägliche Arbeit schneller Information bedürfen.
Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Richter am Bundesverfassungsgericht, Bayreuth/Karlsruhe, in: Die Öffentliche Verwaltung 1/2023

Überzeugend ist die gute Lesbarkeit, die durch Fettdruck gefördert ... wird. ... Eine Leselitze sowie ein insgesamt durch perfekte Größe und gute Oberflächenstruktur geprägtes Handling runden den sehr guten Eindruck ab.
Matthias Wiemers, in: https://justament.de, 2021

Er stellt ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle dar, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind und für ihre tägliche Arbeit schneller und zuverlässiger Informationen bedürfen. ... Wegen seiner durchgehend verständlichen Sprache und der kompakten Darstellung der Gesamtzusammenhänge kann dieser Kommentar zudem auch jedem in der Ausbildung Befindlichen als ein ohne Einschränkung geeignetes Nachschlagewerk zu allen verwaltungsprozessualen Fragen empfohlen werden.
Andreas-Christian Büchel, Richter am VG, Dresden, in: VBl Sachsen 8-2019

...bleibt der Heidelberger Kommentar stets ein zuverlässiger Begleiter in der täglichen Praxis und hat zu Recht einen festen Platz in der Kommentarliteratur zur VwGO errungen. Zu fast jeder verwaltungsprozessualen Frage findet man hier eine Antwort, meist verbunden mit Hinweisen auf die einschlägige Rechtsprechung.
Dr. Kolja Naumann, Richter am VG, Köln, in: NWVBl 11/2015

Insgesamt kann dem Kommentar größte Praxistauglichkeit bescheinigt werden; er genügt gleichermaßen aber auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen seiner durchgehend verständlichen Sprache und der Darstellung von Gesamtzusammenhängen kann er darüber hinaus auch jedem in der Ausbildung Befindlichen als bestens geeignetes Nachschlagewerk zu allen verwaltungsprozessualen Fragen empfohlen werden.
Dr. Alfred Scheidler in: UBWV 7/2015

... bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, strikt an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientiert eine zupackende und schnörkellose Kommentierung der VwGO zu liefern. Zu so gut wie jedem Problem findet man schnell eine praxisorientierte Stellungnahme.
Vors. Richter am Verwaltungsgericht Michael Huschens in: NWVBl. 7/2013

Insgesamt liegt mit der 5. Auflage des "Bader" ein ausgereiftes Werk vor. Es ermöglicht eine schnelle Unterrichtung und Beantwortung verwaltungsprozessualer Fragen. Eine vertiefte Befassung mit einzelnen Problemen ist über weiterführende Hinweise in den Fußnoten möglich. Das Werk kann den Praktikern in Gerichten, Behörden und Anwaltschaft nur empfohlen werden.
Prof. Dr. Jürgen Held, Vorsitzender Richter am OVG, in: Die Öffentliche Verwaltung 2/2012

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