AG - Die Aktiengesellschaft Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Aktien-, Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
Die AG - Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Aktien-, Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Jetzt aktuell: 28. Regime und EU Inc., Environment, Social, Governance (ESG), Listing Act, Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) und Standortfördergesetz (StoFöG).
AG digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Beratermodul AG - Die Aktiengesellschaft
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
AG bei juris
juris Notare
juris Aktienrecht
juris Aktienrecht Premium
juris Handels- und Gesellschaftsrecht
juris Handels- und Gesellschaftsrecht Premium
- Inklusive Beratermodul AG - Die Aktiengesellschaft mit Archiv seit 1991
- Beiträge und Hinweise zur Umsetzung der Änderungen im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Aktiengesellschaft - Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Aktien-, Unternehmens- und Kapitalmarktrecht mit topaktuellen Inhalten: 28. Regime und EU Inc., Environment, Social, Governance (ESG), Listing Act, Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) und Standortfördergesetz (StoFöG).
Mit dieser Spezialzeitschrift erhalten Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre sowie ihre Berater vertiefende Analysen und konzentrierte Informationen zum Gesellschafts-, Wirtschafts-, Kapitalmarkt-, Steuer- und Rechnungslegungsrecht der AG. Die Aktiengesellschaft AG ist Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse.
Darüber hinaus hier für Sie in unserem Online-Dossier: Beiträge und News zu ESG-Themen!
Im Print-Abonnement enthalten die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der AG steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul AG, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der AG seit1991
Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen,
Verwaltungsanweisungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Entdecken Sie jetzt unseren Wirtschaftsrecht Blog
Profitieren Sie ganz nebenbei auch von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem Laufenden und besuchen Sie regelmäßig unseren Blog.
Erscheinungsweise:
2 x monatl. am 5. und am 20. (Doppelausgabe Januar u. Juli)
Aktuelles Heft
Heft 19/2026
Aufsätze
Ruthardt, Frederik, Neue Standards zur Unternehmensbewertung: IDW S 1 i.d.F. 2026 und IDW S 17, AG 2026, 681-696
Der Beitrag behandelt zwei neue Bewertungsstandards, die das IDW im Jahr 2026 veröffentlicht hat: die Neufassung des IDW S 1 i.d.F. 2026 sowie den neuen IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen. Beide Standards sind für die Praxis von erheblicher Bedeutung, da die Verlautbarungen des FAUB des IDW – allen voran IDW S 1 – von den Gerichten in Spruchverfahren regelmäßig als anerkannte betriebswirtschaftliche Expertenauffassung für die Ermittlung des Unternehmenswerts herangezogen werden. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des IDW S 1 i.d.F. 2026 gegenüber der Vorgängerfassung aus dem Jahr 2008, ordnet diese vor dem Hintergrund der Rechtsprechung in Spruchverfahren ein und ergänzt sie um Praxishinweise. In einem zweiten Teil wird – in Fortführung eines früheren Beitrags zu der Entwurfsfassung IDW ES 17 – das Beurteilungskonzept des nunmehr final veröffentlichten IDW S 17 dargestellt und werden die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf herausgearbeitet. Da der Entwurf in Teilen der Anwalts- und Gerichtspraxis auf deutliche Kritik gestoßen ist, geht der Beitrag zudem auf wesentliche Kritikpunkte ein und ordnet Intention und Reichweite des Standards ein.
Wasmann, Dirk, Die Kompensationsbestimmung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen im Spannungsfeld zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Bewertungsstandards des IDW – wer setzt sich durch?, AG 2026, 696-713
Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge, Squeeze-outs und Umwandlungen, die einer Kompensation (Abfindung, Ausgleich) für die Minderheitsaktionäre bedürfen, münden regelmäßig in Spruchverfahren. Gesetzgebung und Rechtsprechung bemühen sich seit vielen Jahren, die (vor allem in der Vergangenheit überlange) Dauer von Spruchverfahren zu verringern, auch weil es schon erfolgreiche Verfassungsbeschwerden und gar Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland zu Entschädigungszahlungen nach Art. 6 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überlanger Spruchverfahrensdauern gab. Neben stringenteren Verfahrensregelungen soll insbesondere eine Verschlankung des Streitstoffes die Dauer und die Komplexität der Verfahren verringern. Dazu gehören die zunehmende Bevorzugung des leicht zu bestimmenden Börsenkurses gegenüber dem streitanfälligen Ertragswertverfahren durch Gesetzgeber und Rechtsprechung, aber auch die gerichtliche Entschärfung von Streitfragen innerhalb des Ertragswertverfahrens, wie etwa die Anerkennung einer Einschätzungsprärogative der Geschäftsführung bei der Planung. In diesem Jahr hat das IDW nun nach jahrelanger Abstinenz gleich zwei Bewertungsstandards vorgelegt, den neu gefassten S 1 i.d.F. 2026 mit den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen als Nachfolger des IDW S 1 i.d.F. 2008 und den gänzlich neuen S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen. Beide scheinen auf den ersten Blick die Vereinfachungstendenzen von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu konterkarieren, der neue S 1, in dem er z.B. nach seinem Wortlaut die Einschätzungsprärogative der Geschäftsführung hinsichtlich der Planung in Zweifel zu ziehen scheint und komplexe Vorgaben zur Berücksichtigung von Synergien macht, S 1 und S 17 gemeinsam dadurch, dass sie ersichtlich versuchen, die Bedeutung des Börsenkurses zugunsten von Ertragswert(gutacht)en zurückzudrängen. Im nachfolgenden Beitrag wird nach einer Einleitung und Darlegung der rechtlichen Leitlinien zur Bestimmung der Kompensation bei Strukturmaßnahmen zunächst für den S 1, dann für den S 17 gezeigt, inwieweit diese neuen Bewertungsstandards mit (den Vereinfachungstendenzen von) Gesetzgebung und Rechtsprechung in Einklang gebracht werden können, aber auch, wo es Diskrepanzen gibt und Gesetzgebung und Rechtsprechung der Vorrang gebührt. Im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen der Bewertungsstandards für die Praxis – insbesondere die Gefahr der unbotmäßigen Zurückdrängung des Börsenkurses – schließt der Beitrag mit der Hoffnung, dass der Gesetzgeber die Bewertung des Börsenkurses noch stärker hervorhebt und das IDW seine Bewertungsstandards an Gesetz und Rechtsprechung anpasst, zumindest aber (wieder) annähert. IDW und Wirtschaftsprüfer hätten dadurch ein besseres “Standing“ vor Gericht.
Steuer-Journal
Binnewies, Burkhard, Verdeckte Gewinnausschüttungen an einen Minderheitsaktionär, AG 2026, 714
Rechtsprechung
BGH v. 26.2.2026 - III ZB 22/24, Persönlicher Anwendungsbereich des KapMuG bei der Schadensersatzklage einer kreditgebenden Bank gegen den Abschlussprüfer, AG 2026, 715-717
BGH v. 29.4.2026 - 1 StR 172/25, Wegfall der Abschirmwirkung einer ausländischen Kapitalgesellschaft bei rein künstlicher Gestaltung und gesellschaftsrechtlicher Verflechtung, AG 2026, 717-719
BGH v. 3.6.2026 - I ZR 213/25, Wegfall der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr bei Verschmelzung des verletzenden Rechtsträgers, AG 2026, 719-720
Rechts-Report
Finanzmarktaufsicht
Harnos, Rafael, Vermessung des Binnenmarkts im Bankwesen durch die EU-Kommission, AG 2026, R267-R269
Environmental Social Governance (ESG)
Reich, Sandra, Sustainable Finance: Die klimabezogene Offenlegung in den USA im Fokus, AG 2026, R269-R270
Kapitalmarkt-Report
Börse
Gajo, Marianne, ESMA kooperiert mit indischer Wertpapieraufsichtsbehörde, AG 2026, R270-R271
Gajo, Marianne, Euronext Athen startet IPOready in Griechenland, AG 2026, R271
Gajo, Marianne, Börse London plant tokenisierte Aktienstrukturen in Großbritannien, AG 2026, R271
Gajo, Marianne, Schweizer Börse lanciert Alternative für europäische Marktdaten, AG 2026, R271-R272
Gajo, Marianne, Finanzaufsichtsbehörde will Singapurs Wettbewerbsfähigkeit stärken, AG 2026, R272
Gajo, Marianne, Börse und Clearinghaus Saudi-Arabien wollen Derivatemarkt verbessern, AG 2026, R272
Branchen- und Unternehmens-Report
Branchen-Nachrichten
Müller, Marion, KI-Einsatz treibt Lohndruck, AG 2026, R272-R273
Müller, Marion, Insolvenzen in Deutschland, AG 2026, R273
Müller, Marion, Deutsche Musikindustrie, AG 2026, R273-R274
Jahresabschlüsse
Schlienkamp, Christoph, Nordex SE, AG 2026, R274-R275
Schlienkamp, Christoph, ProSiebenSat.1 Media SE, AG 2026, R275-R277
Bibliothek
Harnos, Rafael, Zeitschriftenspiegel, AG 2026, R277-R278
Autoren und Redaktion
Herausgegeben von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann und Prof. Dr. Mathias Habersack
in Verbindung mit VorsRiBGH Manfred Born, Prof. Dr. Volker Emmerich, PräsBVerfG Prof. Dr. Stephan Harbarth, Prof. Dr. Jens Koch, Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider, RA Prof. Dr. Jochen Vetter, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Zöllner.
Prof. Dr. Rafael Harnos (verantw. Redakteur), E-Mail: dieaktiengesellschaft@otto-schmidt.de
Dr. Birgitta Peters (Leiterin Geschäftsbereich Recht), E-Mail: peters@otto-schmidt.de
Ass. iur. Katharina Melkko, E-Mail: dieaktiengesellschaft@otto-schmidt.de
Redaktionssekretariat: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: dieaktiengesellschaft@otto-schmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: