Erbschaft-Steuerberater - ErbStB Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage

Erbschaft-Steuerberater - ErbStB

Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
  • konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ErbStB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-4072

Jahresbezugspreis 2024: 348 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,40 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul erbstb und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der "Erbschaft-Steuerberater" (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ErbStB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ErbStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Erbschaft-Steuerberaters seit 2003
  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
  • Steuer ABC online von Braun/Günther
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen  Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Weitere Zeitschriften
Der "Erbschaft-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.

Aktuelles Heft

Heft 10/2024

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 6.5.2024 - III R 7/22 / Knittel, Michael, Nachträgliche Betriebsausgaben bei unentgeltlichem Betriebsübergang, ErbStB 2024, 273-274

BFH v. 10.4.2024 - II R 34/21 / Halaczinsky, Raymond, Grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung in der Hand eines Treuhänders, ErbStB 2024, 274-275

FG Münster v. 23.5.2024 - 3 K 2585/21 Erb / Knittel, Michael, Unentgeltlichkeit als subjektives Tatbestandsmerkmal von § 7 Abs. 8 ErbStG, ErbStB 2024, 275-276

Hess. FG v. 31.1.2024 - 4 K 558/23 / Rothenberger, Franz, Gesonderte Feststellung des gemeinen Werts von Gesellschaftsbeteiligungen, ErbStB 2024, 276-278

FG Mecklenburg-Vorpommern v. 31.1.2024 - 1 K 231/22 / Kollenbroich, Wilhelm, Voraussetzungen der § 13 Abs. 1 Nr. 15 und Nr. 17 ErbStG zur Steuerbefreiung von Zuwendungen an eine dem Umwelt- und Klimaschutz sowie der Förderung einer Gaspipeline dienenden Landesstiftung, ErbStB 2024, 278-279

FG Düsseldorf v. 24.5.2024 - 3 K 2297/20 E / Marfels, Michael, Festsetzungsverjährung: Ablaufhemmung bei unterlassener Berichtigung der vom Erblasser vorsätzlich unrichtig abgegebenen Steuererklärung, ErbStB 2024, 279-281

BFH v. 13.3.2024 - I R 1/20 / Günther, Karl-Heinz, Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach dem InvStG 2004, ErbStB 2024, 281-282

BFH v. 8.5.2024 - I R 6/20 / Günther, Karl-Heinz, Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004, ErbStB 2024, 282

FG Mecklenburg-Vorpommern v. 25.6.2024 - 1 K 180/23 / Günther, Karl-Heinz, Einbeziehung der auf einem verkauften Waldgrundstück aufstehenden Bäume in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, ErbStB 2024, 282-283

FG Rheinland-Pfalz v. 1.2.2024 - 4 K 2285/20 / Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerpflicht der Grundstücksübertragung von kirchlichem Träger auf Gemeinde vor Kita-Neubau, ErbStB 2024, 283

FG Münster v. 18.6.2024 - 2 V 699/24 Kfz / Günther, Karl-Heinz, Zur Haltereigenschaft und Kraftfahrzeugsteuerpflicht im Erbfall bei Nachlasspflegschaft, ErbStB 2024, 283-284

Rechtsprechung Zivilrecht

BGH v. 28.11.2023 - X ZR 11/21 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Grundstück muss spätestens bei Tod weiterverschenkt werden; Auflage zulässig, ErbStB 2024, 284-285

Verwaltung

BMF v. 27.8.2024 - IV C 1 - S 2410/22/10001 :001 / Anemüller, Christian, Meldeverfahren nach §§ 45b, 45c EStG in Umsetzung des AbzStEntModG: Verschiebung des Anwendungszeitpunkts, ErbStB 2024, 285

BMF v. 26.6.2024 - IV B 5 - S 1305/19/10003 :008 / Günther, Karl-Heinz, Änderung des Anwendungserlasses zu §§ 89 und 89a AO, ErbStB 2024, 286

BMF v. 19.6.2024 - IV D 3 - S 1316/21/10019 :025 / Günther, Karl-Heinz, Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG), ErbStB 2024, 286

Beiträge für die Beratungspraxis

Bruschke, Gerhard, Erhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer, ErbStB 2024, 287-289

Die Frage, wie Instandhaltungsrücklagen (Erhaltungsrücklagen) nach dem WEG (v. 12.1.2021, BGBl. I 2021, 34.) bei der Grunderwerbsteuer zu behandeln sind, ist nicht eindeutig und sicher zu beantworten. Bedingt durch eine Neufassung des WEG hat sich zumindest nach Ansicht des BFH und der Kommentarliteratur eine wesentliche Änderung in der steuerlichen Beurteilung ergeben. War es in der Vergangenheit eigentlich unstreitig, dass die Erhaltungsrücklage nicht zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehörte, ist dies inzwischen nicht mehr der Fall. Allerdings sind an der neuen Auffassung durchaus Zweifel angebracht, die nicht zuletzt auch durch die ertragsteuerliche Behandlung der Erhaltungsrücklage genährt werden.

Schermann, Olaf, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2024, ErbStB 2024, 290-295

Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2024, 142 (Heft 5) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2024 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zur Testamentsvollstreckung und zum Pflichtteilsrecht.

Anemüller, Christian, Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer – Teil I, ErbStB 2024, 295-302

Das Verfahren zur Anmeldung und Entrichtung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist in den §§ 44 und 45a EStG geregelt. Hierbei regelt § 44 EStG insb. den Zeitpunkt der Entstehung und den Zeitpunkt der Abführung der entstandenen Kapitalertragsteuer. In § 45a Abs. 1 EStG ist zum einen die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer beim zuständigen FA in zeitlicher Hinsicht geregelt als auch die Art und Weise der Steueranmeldung. Die der elektronischen Schnittstelle zugrunde liegenden amtlichen Formulare wurden in den vergangenen Jahren stets fortentwickelt und erweitert. Insbesondere sind hier die umfangreichen Angaben für bestimmte Gewinnausschüttungen, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen und vororganschaftliche Mehrabführungen in den Zeilen 27 bis 29 zu nennen, mit deren Hilfe der “richtige“ Zuflusszeitpunkt – dieser ist maßgeblich für die Steuerentstehung – bestimmt werden soll.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Verwandtenunterhalt: Angemessener Selbstbehalt bei Rückforderung einer Schenkung, ErbStB 2024, 302

Günther, Karl-Heinz, Dritten “zur Nutzung überlassene Grundstücke“ als steuerschädliches Verwaltungsvermögen, ErbStB 2024, 302

Günther, Karl-Heinz, Steuerfolgen der (un-)entgeltlichen Übertragung von Immobilien, ErbStB 2024, 302-303

Günther, Karl-Heinz, Die Jastrowsche Klausel und das Berliner Testament, ErbStB 2024, 303

Günther, Karl-Heinz, Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber Erben, ErbStB 2024, 303

Günther, Karl-Heinz, BMF-Schreiben zum 90 %-Einstiegstest, ErbStB 2024, 303

Günther, Karl-Heinz, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2025 möglich?, ErbStB 2024, 303-304

Service

Arzttätigkeit in ausländischen Hotels oder Resorts und auf Kreuzfahrtschiffen – Ertragsteuerliche Fragestellungen und weitere steuerliche Aspekte, ErbStB 2024, R5

Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten der Arbeitnehmer – Wann greift die Entfernungspauschale?, ErbStB 2024, R5

Finanzielle Eingliederung im Rahmen einer Organschaft – Bedeutung einer “qualifizierten Mehrheit“, ErbStB 2024, R5

Übertragung und Einbringung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen bei Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) – Zusätzliche Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz, ErbStB 2024, R5-R6

Neuerungen im Recht der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz, ErbStB 2024, R6

Rückforderung von Corona-Hilfen: insolvenzrechtlicher Handlungsbedarf, ErbStB 2024, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Die Abgabepflicht- und -frist von Steuererklärungen: Praxisprobleme und Rechtsschutzaspekte bei Fristverlängerungsanträgen in Beratenenfällen, ErbStB 2024, R6

Autoren

Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†

Redaktion

RA Iris Theves-Telyakar (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)