ErbStB - Erbschaft-Steuerberater Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage
Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Kapp/Ebeling Erbschaftsteuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Beratermodul Steuerrecht
- Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
- konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
- Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ErbStB
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der Erbschaft-Steuerberater (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.
Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!
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Archiv des Erbschaft-Steuerberaters seit 2003
Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
Steuer ABC online von Braun/Günther
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
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Der "Erbschaft-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.
Aktuelles Heft
Heft 8/2026
Aktuelles
Günther, Karl-Heinz, Finanzverwaltung aktualisiert FAQ zur Grundsteuer, ErbStB 2026, 233
Günther, Karl-Heinz, Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens v. 29.5.1996, ErbStB 2026, 233
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung Steuerrecht
BFH v. 25.2.2026 - II R 27/22 / Knittel, Michael, Nießbrauch an der Rückkaufsleistung bei einer Kapitallebensversicherung, ErbStB 2026, 233-234
BFH v. 14.1.2026 - II R 35/23 / Modrzejewski, Matthias / Rüsch, Gary, BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Bewertungszinses von 5,5 % bei lebenslänglichen Renten, ErbStB 2026, 234-235
BFH v. 25.2.2026 - II R 1/22 / Münch, Lukas, Zulässigkeit einer abweichenden Erbschaftsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, ErbStB 2026, 235-236
BFH v. 4.12.2025 - V R 11/24 / Halaczinsky, Raimund, Erbschaftsteuer: Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung, ErbStB 2026, 236-238
BFH v. 11.3.2026 - II R 10/23 / Gruner, Ann-Kristin / Borgmeier, Matthias, Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten, ErbStB 2026, 238-240
BFH v. 24.3.2026 - VIII R 30/24 / Knittel, Michael, Keine Zinsschenkung bei Zahlung von unverzinslichen Raten anlässlich eines Grundstückskaufs, ErbStB 2026, 240-241
FG Berlin-Brandenburg v. 3.12.2025 - 16 K 3098/22 / Marquardt, Robert, Geeignetheit von Liegenschaftszinssätzen des Gutachterausschusses, ErbStB 2026, 241-242
FG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2026 - 3 K 3080/24 / Marquardt, Robert, Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines Miteigentumsanteils nach § 198 BewG, ErbStB 2026, 242-243
FG München v. 28.1.2026 - 4 K 929/24 / Günther, Karl-Heinz, Inanspruchnahme des Beschenkten nach formunwirksamem Schenkungsteuerübernahmeversprechen des Schenkers, ErbStB 2026, 244
BFH v. 25.3.2026 - X R 23/24 / Günther, Karl-Heinz, Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben, ErbStB 2026, 245
BFH v. 11.3.2026 - I R 13/23 / Günther, Karl-Heinz, Zur Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG a.F. auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sog. S-Corporation, ErbStB 2026, 245-246
FG Münster v. 11.10.2024 - 8 K 2838/21 GrE / Günther, Karl-Heinz, Zum einheitlichen Erwerbsgegenstands “bebautes Grundstück“ bei Zusammenhang von Grundstückskauf- und Bauvertrag, ErbStB 2026, 246
FG Berlin-Brandenburg v. 29.1.2026 - 12 K 12146/22 / Günther, Karl-Heinz, Grundstückserwerb im Wege der Anwachsung, ErbStB 2026, 246-247
FG Berlin-Brandenburg v. 27.2.2026 - 16 K 3017/20 / Günther, Karl-Heinz, Nichtigkeit eines Grundbesitzwert-Feststellungsbescheids für die Schenkungsteuer bei fehlender Benennung des Schenkers, ErbStB 2026, 247
FG Berlin-Brandenburg v. 3.3.2026 - 3 K 3118/25 / Günther, Karl-Heinz, Einbeziehung von Kellerräumen in die maßgebliche Wohnfläche eines Einfamilienhauses, ErbStB 2026, 247-248
Verwaltung
BMF v. 8.6.2026 - IV D 3 - S 1315/00304/071/023 / Günther, Karl-Heinz, Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem FKAustG, ErbStB 2026, 248
BMF v. 18.6.2026 - IV B 2 - S 1301/01410/007/264 / Günther, Karl-Heinz, Grundsätze für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatl. und intern. Steuerrecht, ErbStB 2026, 248-249
FinMin. Niedersachsen v. 30.4.2026 - S 4503-018 / Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei der Veräußerung von Grundstücken mit Solar- bzw. Photovoltaikanlagen, ErbStB 2026, 249-250
Beiträge für die Beratungspraxis
Saecker, Christian, Neuntes StBerRÄndG: Gesetzgeber distanziert sich von Signing-Closing-Theorie i.R.d. Grunderwerbsteuer, ErbStB 2026, 250-255
Das Grunderwerbsteuerrecht erfährt bereits seit vielen Jahren immer wieder neue Impulse, die den Anwender jeweils mehr oder weniger vor hohe Herausforderungen stellen. Problematisch daran ist auch, dass eingeschlagene Kurse wieder schnell verlassen werden, der zurückgelegte Weg wiederholt eher einer Schlangenlinie denn einem klar abgesteckten Ziel ähnelt. So auch jetzt: Die seit 2022 von der Steuerverwaltung praktizierte Signing-Closing-Theorie wird jetzt, vier Jahre später, praktisch wieder abgeschafft. Der Preis dafür ist allerdings ein heftiger Eingriff in die seit Jahrzehnten praktizierte Rangfolgenprüfung der Ergänzungstatbestände, die nun – im wahrsten Sinne des Wortes – auf den Kopf gestellt wird. Dieser Beitrag zeigt die gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkung auf.
Halaczinsky, Raymond, Auswirkungen der Gemeinnützigkeit im Bereich der Erbschaftsteuer, ErbStB 2026, 256-263
Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keiner Befreiung etwa im Grunderwerbsteuerrecht. In diesem Beitrag werden unter Einbeziehung aktueller Gesetzgebung, Rspr. und Verwaltungsauffassung die Auswirkungen der Gemeinnützigkeit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer behandelt; ein Folgebeitrag stellt die Auswirkungen der Gemeinnützigkeit i. R. weiterer Verkehrsteuern dar. Hier wird der Begriff “Gemeinnützigkeit“ verwendet; gleichwohl werden die mildtätigen und kirchlichen Zwecke ebenfalls mit einbezogen.
Anemüller, Christian, Brennpunkt: Veräußerung von Alt-Anteilen nach dem InvStG, ErbStB 2026, 263-267
Die Besteuerungssituation bei Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Investmentanteilen hat einer Überprüfung durch den BFH unterlegen (s. insb. BFH-Entscheidungen VIII R 15/22, VIII R 22/23, VIII R 31/23). Ausweislich dieser Entscheidungen dürfen sich die Übergangsregelungen nach dem InvStG 2018 (insb. § 56 Abs. 2 InvStG) im Fall der Veräußerung nicht bestandsgeschützter Alt-Anteile unter Berücksichtigung der Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens nicht nachteilig für die Investoren auswirken. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Angaben der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in den Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen genau zu analysieren und erforderliche Korrekturen i.R.d. Deklaration gegenüber dem FA geltend und gem. § 150 Abs. 7 AO kenntlich zu machen.
Literaturempfehlungen
Günther, Karl-Heinz, Steuerklassenprivileg im Schenkungsteuerrecht: Verstoß gegen EU-/EWR-Recht, ErbStB 2026, 267
Günther, Karl-Heinz, Quo vadis, Grundsteuer? – BFH qualifiziert das Ertragswertverfahren im sog. Bundesmodell als verfassungsgemäß, ErbStB 2026, 267
Günther, Karl-Heinz, Die erbschaftsteuerliche Optionsverschonung bei der Unternehmensnachfolge, ErbStB 2026, 268
Service
Die erste Tätigkeitsstätte im Lichte der Rechtsprechung – Zuordnung, Geringfügigkeitsschwelle und offene Fragen zu fliegendem Personal, ErbStB 2026, R5
Aktuelle Entwicklungen bei dem Investitionsabzugsbetrag und den Sonderabschreibungen des § 7g EStG (I) – Förderung kleiner und mittlerer Betriebe im Fokus, ErbStB 2026, R5
Aktuelle FG-Rspr. rund um die GmbH, ErbStB 2026, R5
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Immobilien-GmbH (Teil 2) – Erweiterte Gewerbesteuerkürzung, ErbStB 2026, R5
Die Vereinbarungstreuhand – Besonderheiten und Aufhebung, ErbStB 2026, R5
Aktuelle Rspr. zum Steuerstrafrecht, ErbStB 2026, R6
§ 396 AO: Verfahrensbeschleunigung wider Willen? – Anmerkung zu BGH v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23, ErbStB 2026, R6
Die neuen “Ergänzenden Angaben zur Steueranmeldung“ in der UStVA ab 2026 – Strafrechtliche Bedeutung, Offenlegungsstrategien und Musterformulierungen für die Beratungspraxis, ErbStB 2026, R6
Das “Selbstanzeige-Vollständigkeitsgebot“ bei sukzessiver Abgabe von Steuererklärungen, ErbStB 2026, R6
Autoren und Redaktion
Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†
RA Iris Theves-Telyakar (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)
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