FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FinanzRundschau - FR

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2024: 564 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 42,70 € (inkl. MwSt.), Ausland: 71,40 €

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com 

Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 8 / 2024

Aufsätze

Schumacher, Andreas, Anteilsveräußerung nach Auf- oder Abspaltung, FR 2024, 345-350

Nach langer Hängepartie ist das Wachstumschancengesetz in Kraft getreten, durch das auch die steuerliche Behandlung von Anteilsveräußerungen nach einer Auf- oder Abspaltung neu geregelt wurde. Dadurch soll Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerbegünstigten Veräußerung von Teilbetrieben entgegengewirkt werden, die nach der bisherigen Rechtslage bestanden. Die Neuregelung beseitigt allerdings nicht alle bisherigen Zweifelsfragen und wirft neue auf. Dieser Beitrag enthält eine erste Analyse der Neuregelung.

Krüger, Christiane, Buchwertübertragungen nunmehr auch zwischen Schwesterpersonengesellschaften möglich – Auswertung des Beschlusses des BVerfG v. 28.11.2023 und Konsequenzen für die Beratungspraxis, FR 2024, 350-362

Mit seinem am 12.1.2024 veröffentlichten Beschluss vom 28.11.2023 (Az. 2 BvL 8/13, FR 2024, 171) hat das BVerfG mehr als 10 Jahre nach dem Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der bislang geltenden Fassung für verfassungswidrig erklärt. Hiermit zog es einen Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Streit um eine Rechtsfrage, hinsichtlich derer praktischen Handhabung zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur seit Jahren keine Einigkeit bestand und die Auslöser für den als solchen bekannt gewordenen “Zoff im BFH“ war. Das BVerfG erachtet es als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften bislang nicht möglich war. Es hat den Gesetzgeber daher zu einer rückwirkenden Neuregelung verpflichtet. Diese aus Sicht der Beratungspraxis zu begrüßende Entscheidung wird den Gesetzgeber jedoch in Teilen vor nicht unerhebliche Herausforderungen stellen.

Bartsch, Gerrit, Gewinne ausschütten oder mit verkaufen? – Eine ökonomische Analyse, FR 2024, 363-375

Anteilseigner von Kapitalgesellschaften stehen bei einer Veräußerung ihrer Anteile vor der Frage, ob sie Gewinne der Gesellschaft noch ausschütten oder die Anteile mit den aufgelaufenen Gewinnen veräußern sollten. Dieser Beitrag untersucht die Steuerwirkungen einer Veräußerung mit Gewinnausschüttung im Vergleich zu einer Veräußerung ohne Gewinnausschüttung. Für Veräußerer, bei denen Dividenden der Abgeltungsteuer, Veräußerungsgewinne aber dem Teileinkünfteverfahren unterworfen sind, wirken unterschiedliche Steuerbefreiungen, Steuertarife und Progressionseffekte auf die Steuerbelastung ein. Durch Modellierung werden für solche Veräußerer die Bedingungen herausgearbeitet, unter denen die richtige Kombination aus Dividende und Veräußerungsgewinn zu relevanten Steuerersparnissen führt.

Ceterum censeo

Bloggen, was das Zeug hält, FR 2024, 375

Kurzbeiträge

Wienke, Lukas M. / Graßl, Benjamin, Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden – Anmerkung zum BFH, Urt. v. 16.11.2023 – III R 27/21, FR 2024, 396, FR 2024, 376-380

Rechtsprechung

Personengesellschaften

BFH v. 16.11.2023 - IV R 28/20, Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung, FR 2024, 380-388

Arbeitnehmer

BFH v. 21.12.2022 - I R 11/20, Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels, FR 2024, 388-391

Außensteuerrecht

BVerfG v. 8.11.2023 - 2 BvR 1079/20, Steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – (konkludente) Annahme eines “acte clair“ bzw. eines “acte éclairé“ auf Grundlage der EuGH-Entscheidung “Hornbach-Baumarkt“, FR 2024, 391-396

Gewerbesteuer

BFH v. 16.11.2023 - III R 27/21, Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden, FR 2024, 396-400

Autoren

 Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer