FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
FR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien
Arbeitnehmer
Entschädigung
Betriebsausgaben
Bilanzen
Doppelbesteuerung
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
EU-Recht
Gebäude-AfA
Geldwerter Vorteil
Gewerbesteuer
Grenzüberschreitende Besteuerung
Grundstücks-AfA
Insolvenzsteuerrecht
Internationales Steuerrecht
Investitionsabzugsbetrag
Kapitaleinkünfte
Kindergeld
Körperschaften
Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Nachlassspaltung
Organschaft
Personengesellschaften/Verfahren
Progressionsvorbehalt
Private Veräußerungsgeschäfte
Sonstige Einkünfte
Umwandlungen
Verfahren
Verluste, EU-Umzug
Vorweggenomme Erbfolge
Werbungskosten
Zebragesellschaft
Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen
Arbeitnehmer
Billigkeitsverfahren
Gewerbesteuer
Körperschaften
Rentenbesteuerung
Steuerbefreiungen
Umwandlungssteuerrecht
Verfahren
Entdecken Sie jetzt unseren Steuerrecht Blog
Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Aufsätze
Titgemeyer, Marion, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter besonderer Berücksichtigung energetischer Gebäudesanierung, FR 2026, 385-391
Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden sind für Eigentümer ein bedeutendes Thema. Durch das Bundes-Klimaschutzgesetz und die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) sind speziell energetische Sanierungen in den Fokus getreten. Aus steuerlicher Sicht stellen sich bei Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden verschiedenste Fragen bezüglich der Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Diese greift das BMF in seinem Schreiben vom 26.1.2026, BStBl. I 2026, 272 = FR 2026, 423 auf. Der vorliegende Beitrag ordnet die Gesamtthematik zunächst ein, stellt wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens vor und würdigt es kritisch.
Kahle, Lars-Henrik, Offenheitsgrenzen von Typusbegriffen, FR 2026, 392-400
Mit beachtlichen praktischen Konsequenzen hat der IV. Senat des BFH in einem obiter dictum mit Urteil vom 19.7.2018 seine langjährige Rechtsprechung zur sog. “doppelten Mitunternehmerstellung“ i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgegeben. Neben der Relevanz für den Steuerpflichtigen und dem ausgelösten lebhaften steuerlichen Diskurs wirft der vom IV. Senat angedeutete dogmatische Ansatz auch eine tiefergreifende rechtsmethodische Frage auf: In welchen Grenzen kann die Rechtsprechung im Rahmen der typologischen Rechtsfindung Typusmerkmale zu unverzichtbaren Tatbestandsvoraussetzungen erklären? Die Frage führt auf grundlegende rechtstheoretische Besonderheiten von Typusbegriffen und der Notwendigkeit ihrer Beachtung im Rahmen der Rechtsanwendung zurück. Der nachfolgende Beitrag dient dazu, sich diesen rechtstheoretischen Hintergründen an dem aktuellen Beispiel zu widmen. Da der IV. Senat des BFH seit seinem obiter dictum die konkrete Rechtsfrage, in dessen Rahmen die methodischen Erwägungen relevant werden, auch in seinen jüngst zu dem Themenkomplex ergangenen Urteilen noch immer offen gelassen hat, erlangt die rechtstheoretische Fragestellung zudem unmittelbare praktische Relevanz.
Schaumberger, Marcus / Stößel, Johannes / Kavouras, Simon / Ditandy, Maximilian / Grabinger, Antonia, Steuererleichterungen durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 18.7.2025 an der Schnittstelle zum Außensteuergesetz, FR 2026, 400-407
Im Zuge des Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm vom 18.7.2025 hat der Gesetzgeber beschlossen, den aktuellen Körperschaftsteuersatz von 15 % ab dem Jahr 2028 schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr zu senken. Im Rahmen dieser Gesetzesanpassung wurden jedoch negative Wechselwirkungen mit anderen Steuerrechtsgebieten nicht bedacht. Im Zuge der Untersuchung wird daher zunächst anhand eines Fallbeispiels die Entstehung der Wechselwirkung im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung des §§ 7 ff. AStG aufgezeigt. Anschließend werden die aufgezeigten Wechselwirkungen materiell-rechtlich und europarechtlich gewürdigt. Abschließend werden mögliche Reformvorschläge aufgezeigt.
Ceterum censeo
Ruhe sanft (jedenfalls nicht hörbar), FR 2026, 407-408
Kurzbeiträge
Haug, Felix, Zulässige rückwirkende Anwendung von § 6e EStG – Anm. zu BFH v. 15.7.2025 – IX R 13/24, BStBl. II 2026, 59 = FR 2026, 420, FR 2026, 408-412
Rechtsprechung
Realteilung
BFH v. 21.8.2025 - IV R 16/22, “Unechte“ Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung “eigener“ Anteile, FR 2026, 412-420
Fondsetablierungskosten als AK
BFH v. 15.7.2025 - IX R 13/24, Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG, FR 2026, 420-423
Verwaltungsentscheidungen
Immobilien
BMF v. 26.1.2026 - IV C 1 - S 2253/00082/001/064, Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, FR 2026, 423-432
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: