FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2025: 604 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 46,20 € (inkl. MwSt.), Ausland: 76,90 €

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2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 17/2025

Aufsätze

Schumacher, Andreas, Änderung der Rn. 15.35a des UmwSt-Erlasses – Verschärfung der Verwaltungsauffassung zur Anteilsveräußerung nach Auf- oder Abspaltung, FR 2025, 773-775

Am 1.8.2025 wurde ein BMF-Schreiben zur Änderung des UmwSt-Erlasses vom 2.1.2025 veröffentlicht. Es enthält insbesondere eine Verschärfung der Verwaltungsauffassung zu § 15 Abs. 2 Satz 7 Halbs. 2 UmwStG. Dieser Beitrag erläutert die Änderungen, die erhebliche Folgen für die Gestaltungspraxis haben.

Kraft, Gerhard / Hentschel, Sven / Waldraff, Mattias, Strukturelle, steuersystematische und praxisrelevante Dreieckskonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext – zugleich Überlegungen zur Dogmatik der Konkurrenz von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 AStG (Teil 2), FR 2025, 776-788

Im ersten Teil des Beitrags (FR 2025, 734) wurden Konfliktpotentiale beleuchtet, die sich aus der Normenkonkurrenz zwischen § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG bei grenzüberschreitenden Dreiecksfällen ergeben. Zudem wurde die Rechtsprechung des BFH zur Normenkonkurrenz dargestellt und in Teilen gewürdigt. Der zweite Teil widmet sich nun den noch verbleibenden nicht eindeutigen Aussagen des BFH sowie abweichenden Ansätzen zu Dreiecksfällen mit Nutzungsvorteilen und zwei inländischen Rechtsträgern. Ziel ist es, die zutreffende steuerliche Würdigung solcher Fallkonstellationen herauszuarbeiten.

Bulk, Steffen, Rechtshistorische Analyse zur Einordnung einer 100%igen Kapitalgesellschaftsbeteiligung als Teilbetrieb i.S.d. § 24 Abs. 1 UmwStG, FR 2025, 788-796

Das FG Niedersachsen hat mit seinem Urteil vom 2.9.2024 den (alten) Streit aufgegriffen, ob eine 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i.S.d. § 24 Abs. 1 UmwStG anzusehen ist. Es ließ diese Frage offen. Ziel des Beitrags ist es, diese Frage auf Grundlage einer rechtshistorischen Analyse zu beantworten. Hierzu beleuchtet der Beitrag die historische Entwicklung und den gesetzgeberischen Willen seit dem UmwStG 1969, insbesondere unter Berücksichtigung des UmwStG 1995 und des mit dem SEStEG eingeführten UmwStG 2006.

Ceterum censeo

Mal was Neues: Tatoo-Erklärungspflicht, FR 2025, 797

Rechtsprechung

Reinvestitionsrücklage

BFH v. 20.3.2025 - VI R 20/23, Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG, FR 2025, 797-801

Werbungskosten

BFH v. 29.4.2025 - VI R 12/23, Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt, FR 2025, 802-805

Kapitalertragsteuererstattung

BFH v. 3.6.2025 - VIII R 21/22, Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften, FR 2025, 805-815

Verwaltungsentscheidungen

Umwandlungen

BMF v. 1.8.2025 - IV C 2 - S1978/00051/004/026, UmwStE 2025: Änderung des BMF-Schreibens vom 2.1.2025, BStBl. I 2025, 92, bzgl. Rn. 15.35a und Rn. Org. 33, FR 2025, 815-816

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

Angaben zur Produktsicherheit

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Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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Festschrift 190 Jahre Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover

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