FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten.
Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien
- Arbeitnehmer
- Entschädigung
- Betriebsausgaben
- Bilanzen
- Doppelbesteuerung
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- EU-Recht
- Gebäude-AfA
- Geldwerter Vorteil
- Gewerbesteuer
- Grenzüberschreitende Besteuerung
- Grundstücks-AfA
- Insolvenzsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Investitionsabzugsbetrag
- Kapitaleinkünfte
- Kindergeld
- Körperschaften
- Landwirtschaft und Forstwirtschaft
- Nachlassspaltung
- Organschaft
- Personengesellschaften/Verfahren
- Progressionsvorbehalt
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Sonstige Einkünfte
- Umwandlungen
- Verfahren
- Verluste, EU-Umzug
- Vorweggenomme Erbfolge
- Werbungskosten
- Zebragesellschaft
Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen
- Arbeitnehmer
- Billigkeitsverfahren
- Gewerbesteuer
- Körperschaften
- Rentenbesteuerung
- Steuerbefreiungen
- Umwandlungssteuerrecht
- Verfahren
Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 18 / 2023
Aufsätze
Schirmer, Manuel, Ertragsteuerliche Aspekte der verbilligten Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, FR 2023, 817-826
Die ertragsteuerliche Beurteilung der verbilligten Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen weist einen hohen Aktualitätsbezug auf. Der Gesetzgeber (CDU/CSU und SPD) führte mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) vom 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1498) zwei wesentliche einkommensteuerliche Neuregelungen ein, die die Attraktivität der verbilligten Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf der Ebene der Arbeitnehmer stärken sollen. Zum einen wurde der Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von € 360 auf € 1.440 erhöht und zum anderen § 19a EStG eingeführt, der einen Besteuerungsaufschub vorsieht. Die aktuelle Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP möchte an der Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung festhalten. So heißt es u.a. im Koalitionsvertrag 2021: “Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden wir attraktiver machen, u. a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP 2021, 20. Legislaturperiode, Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, 25 sowie 15). Erste konkrete Schritte sind bereits erfolgt. So wurde am 18.8.2023 der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Diesem ist u.a. zu entnehmen, dass der Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG auf € 5.000 angehoben und der Anwendungsbereich des Besteuerungsaufschubs nach § 19a EStG, der derzeit nur für bestimmte Start-ups gilt, ausgeweitet werden soll (BR-Drs. 362/23, Art. 17).
Die aktuelle Debatte um die Stärkung der verbilligten Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bezieht sich auf die einkommensteuerliche Beurteilung auf der Ebene der Arbeitnehmer. Auf ertragsteuerliche Aspekte auf den Ebenen des Arbeitgebers und der Anteilseigner des Arbeitgebers wird derzeit – soweit ersichtlich – kaum eingegangen. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag ertragsteuerliche Aspekte der verbilligten Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf der Ebene des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers und der Anteilseigner des Arbeitgebers. Vorrangiges Ziel ist es, dem hilfesuchenden Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber eine übersichtliche Darstellung der derzeit bestehenden gesetzlichen Gemengelage für die verbilligte Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse genutzt, um die geplanten Neuregelungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Regierungsentwurf des ZuFinG kritisch zu würdigen und eigene Reformüberlegungen zu entwickeln. Die Untersuchung bezieht sich ausschließlich auf Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften (z.B. Aktien oder Gesellschaftsanteile). Insbesondere umfasst die Untersuchung keine sog. virtuellen Beteiligungen, Beteiligungen an Personengesellschaften, Fremdkapitalinstrumente oder hybride Finanzierungsinstrumente. Sozialversicherungsrechtliche sowie schenkungsteuerliche Themen bleiben ausgeklammert.
Ost, Yorick, Die Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten nach § 129 AO und § 173a AO – insbesondere im Ertragsteuerrecht, FR 2023, 827-836
Während zur Auslegung des § 129 AO bereits auf eine jahrzehntelange Rechtsprechungspraxis zurückgegriffen werden kann, widmet sich die Rechtsprechung in aktuellen Verfahren erstmals grundlegenden Fragen der 2016 neu geschaffenen Korrekturnorm des § 173a AO. Dies gibt Anlass, die Tatbestände der beiden Korrekturnormen für offenbare Unrichtigkeiten zu analysieren und darauf aufbauend die Anwendungsbereiche voneinander abzugrenzen. Der Verfasser zeigt dabei einerseits die weiterhin fortbestehenden Unklarheiten im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 173a AO auf und legt andererseits dar, dass aufgrund des eng gefassten Tatbestands der Norm weiterhin Korrekturlücken für Fehler des Steuerpflichtigen bestehen. Zudem veranschaulicht der Beitrag anhand aktueller Rechtsprechungsbeispiele, dass auch der Tatbestand des § 129 AO trotz seines langjährigen Bestehens noch immer neue Fragestellungen aufwirft.
Ceterum censeo
Zuckerbrot und Peitsche – Neue Köpfe (Trainer) braucht das Land, FR 2023, 836-837
Rechtsprechung
Betriebsausgaben
BFH v. 22.3.2023 - XI R 45/19, Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind, FR 2023, 837-840
Termingeschäfte/Knock-out-Zertifikate
BFH v. 8.12.2021 - I R 24/19, Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S.v. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG/Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbs. 2 KStG, FR 2023, 841-848
Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
BFH v. 14.12.2022 - X R 10/21, Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 EStG, FR 2023, 848-852
Arbeitnehmer
BFH v. 21.6.2022 - VI R 20/20, Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn, FR 2023, 852-854
Gewerbesteuer
BFH v. 20.4.2023 - III R 53/20, Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, FR 2023, 854-858
Außensteuerrecht
BFH v. 13.1.2022 - I R 15/21, Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung, FR 2023, 858-862
Betriebsaufgabe
BFH v. 6.4.2022 - X R 28/19, Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe, FR 2023, 862-867
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer