FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Steuerrecht inkl. Otto Schmidt Answers
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten.
Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 21/2024
Aufsätze
Prinz, Ulrich, Aktuelle BFH-Judikatur zu Verlusten nach § 15a EStG – Bestandsaufnahme und Gestaltungsüberlegungen, FR 2024, 965-969
Der IV. Senat des BFH hat in jüngerer Zeit drei wichtige Urteile zu Detailfragen bei Verlusten nach § 15a EStG veröffentlicht, die im Beitrag analysiert und eingeordnet werden. Im Ergebnis werden nach Meinung des BFH einerseits verrechenbare Verluste nach § 15a Abs. 4 EStG bei Mitunternehmerkapitalgesellschaften nicht durch § 8c KStG beschädigt; des Weiteren ist der fiktive Gewinn i.S.d. § 15a Abs. 3 EStG auch bei unterjährigem Gesellschafterwechsel nicht beteiligungs-, sondern gesellschafterbezogen zuzurechnen. Beide Urteile sind aus Sicht der Praxis im Ergebnis erfreulich. Andererseits hält der BFH eine Aufwärtsabfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei einer vermögensverwaltenden Oberpersonengesellschaft auch bei nur verrechenbaren Verlusten einer gewerblichen Unterpersonengesellschaft für geboten. Die Praxis muss hier einmal mehr äußerst umsichtig gestalten. Die aktuelle BFH-Judikatur weist aus Praktikersicht also “Licht und Schatten“ auf, ist dessen ungeachtet aber stets von systematischen Erwägungen im Rahmen transparenter Besteuerungsgrundsätze getragen.
Marx, Franz Jürgen, 150 Jahre Maßgeblichkeitsgrundsatz – Zwischenbilanz und Prognose, FR 2024, 969-976
Der Beitrag setzt sich mit dem zentralen Bindeglied von handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung auseinander. Dabei wird angesichts der ersten Regulierung vor einhundertfünfzig Jahren in Bremen ein intensiver Blick auf das Entstehen des Grundsatzes und dessen spätere Entwicklung geworfen. Zugleich gibt das Jubiläum aber auch Möglichkeit zur aktuellen Standortbestimmung. Noch immer liegt keine geschlossene Kodifikation des Steuerbilanzrechts vor, so dass in wesentlichen Bereichen für Ansatz und Bewertung Rückgriffe auf die handelsrechtlichen GoB notwendig sind. Ausgehend von der Bestimmung des Status quo dokumentiert der Beitrag die Entwicklung des Grundsatzes und richtet einen Blick in die Zukunft der steuerrechtlichen Gewinnermittlung.
Richter, Andreas / Welling, Berthold, Tagungs- und Diskussionsbericht zum 92. Berliner Steuergespräch am 16.9.2024 “Aktuelle Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer“, FR 2024, 976-985
Der Fokus des 92. Steuergesprächs zu aktuellen Problemen und Perspektiven der Kapitalertragsteuer lag auf einer konstruktiven Diskussion. Das Problem der überlangen Bearbeitungsdauern von Freistellungs- und Erstattungsverfahren war durch die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offengelegt worden. Hierzu ging man besonders auf die Perspektiven und Lösungsansätze ein. Besondere Brisanz hat das Thema der Erstattung von Kapitalertragsteuer erst durch die Cum-Ex-Fälle und die weniger prominenten Cum-Cum-Fälle erlangt. Diese sollten im Rahmen des Steuergesprächs aber ausgeklammert werden, da die Kommission beim Bundesfinanzministerium sich in ihrem fast 300-seitigen Zwischenbericht Anfang des Jahres bereits ausreichend damit beschäftigt und sich das Gesetz an den relevanten Stellen bereits geändert hat. Thema des Steuergesprächs waren daher der aktuelle Stand von Reformvorschlägen zur Kapitalertragsteuer und deren Vereinbarkeit miteinander sowie ihre Umsetzbarkeit.
Das 92. Berliner Steuergespräch bot den Referenten Prof. Dr. Deborah Schanz, Ludwig-Maximilians-Universität München, Dr. Nils Weith, Leiter der Steuerabteilung im BMF und Sylvia Heckmeier, Head of Group Tax bei Merck KGaA, sowie den Podiumsdiskutanten Prof. Dr. Achim Dannecker, Partner bei Gleiss Lutz und Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, und Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel, Vorsitzende Richterin am BFH im VIII. Senat und Honorarprofessorin an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die Gelegenheit zu ausführlichem Gedankenaustausch, auch mit den Zuhörern.
Ceterum censeo
Die Justiz an der Spitze – ihrer Zeit voraus, FR 2024, 985
Kurzbeiträge
Dannecker, Achim, Erstattung von Quellensteuern – Statement, FR 2024, 986-987
Stöwhase, Sven, Die Koppelung von Kinderfreibetrag und Kindergeld durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) – Wirkungen und Implikationen, FR 2024, 988-990
Rechtsprechung
Verluste
BFH v. 20.6.2024 - IV R 17/21, Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG, FR 2024, 990-993
BFH v. 11.7.2024 - IV R 18/22, Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gem. § 15a EStG, FR 2024, 993-997
Verfahren/EU-Recht
EuGH v. 29.7.2024 - C-623/22, Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, FR 2024, 997-1011
Buchbesprechungen
Brandis, Peter, Schaumburg/Hendricks, Steuerrechtsschutz, 5. Aufl. 2024, FR 2024, 1012
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de