FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2025: 604 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 46,20 € (inkl. MwSt.), Ausland: 76,90 €

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

Entdecken Sie jetzt unseren Steuerrecht Blog
Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.

Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 10/2025

Aufsätze

Bärsch, Sven-Eric / Hillers, Jan-Hendrik, Der Fremdvergleichsnachweis nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. bzw. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F. – Zugleich Anmerkung zu FG Münster v. 20.2.2025 – 10 K 764/22 K, FR 2025, 441-454

Die Gewährung von Gesellschafterdarlehen innerhalb einer Unternehmensgruppe stellt eine übliche und weit verbreitete Finanzierungsform dar. Bei internationalen Unternehmensgruppen mit deutschen Konzernobergesellschaften ist es zudem nicht unüblich, Gesellschafterdarlehen ins Nicht-EU-Ausland in Fremdwährungen zu gewähren. Indes können sich während des “Lebenszyklus“ eines solchen Gesellschafterdarlehens aus unterschiedlichen Gründen mit diesen zusammenhängende Gewinnminderungen auf Ebene des Darlehensgebers ergeben; dies gilt insbesondere auch für Währungskursverluste im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Fremdwährungsdarlehen. Diese Gewinnminderungen unterliegen nach § 8b Abs. 3 S. 3 ff. KStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerrechtlichen Abzugsverboten und wirken sich somit steuerlich nicht aus. Nachdem die steuerrechtliche Behandlung von Währungsverlusten im Rahmen des § 8b Abs. 3 S. 3 ff. KStG lange umstritten war, wurden Währungskursverluste für Veranlagungs-/Erhebungszeiträume ab 2022 durch § 8b Abs. 3 S. 6 KStG vom steuerrechtlichen Abzugsverbot ausgenommen. § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. bzw. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F. sieht eine Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot für Gewinnminderungen i.Z.m. Gesellschafterdarlehen vor. Demnach gilt doch kein steuerrechtliches Abzugsverbot, wenn die Fremdüblichkeit der Darlehensgewährung bzw. des Stehenlassens der Darlehensforderung nachgewiesen wird. Da die Finanzrechtsprechung dieser Escape-Klausel rar ist, stellt jede finanzgerichtliche Entscheidung zu dieser Thematik, wie auch eine aktuelle Entscheidung des FG Münster v. 20.2.2025 (FG Münster v. 20.2.2025 – 10 K 764/22 K – juris), einen begrüßenswerten Schritt zur Rechtsfortbildung dar. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die steuerrechtlichen Abzugsverbote nach § 8b Abs. 3 S. 3 ff. KStG im Überblick dar und ordnet anschließend die aktuelle Entscheidung des FG Münster v. 20.2.2025 zur Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. bzw. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F. ein.

Büttner, Marc, Dezentrale Autonome Organisationen als eigenständige Steuersubjekte – Zur (fehlenden) Rechtfertigung des Trennungsprinzips aus ökonomischer Perspektive, FR 2025, 454-464

Unter “Dezentralen Autonomen Organisationen“ (DAOs) sind digitale Organisationsformen auf Basis der Blockchain-Technologie und sog. Smart Contracts zu verstehen. Die Einordnung der DAOs in den Dualismus der Unternehmensbesteuerung ist bislang ungeklärt. Der Beitrag zeigt auf, dass eine institutionale Besteuerung von DAOs unter Anwendung des Trennungsprinzips aus ökonomischer Perspektive nicht gerechtfertigt werden kann.

Ceterum censeo

None in – All out – Kettensäge statt Heckenschere im Steuerrecht, FR 2025, 465

Rechtsprechung

Personengesellschaften

BFH v. 16.10.2024 - I R 24/22, Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter, FR 2025, 465-467

Investitionsabzugsbetrag

BFH v. 16.1.2025 - IV R 28/23, Zur Auswirkung der Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG, FR 2025, 467-473

Werbungskosten

BFH v. 10.1.2024 - VI R 16/21, Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten, FR 2025, 473-475

Immobilien

BFH v. 23.1.2024 - IX R 14/23, Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV, FR 2025, 475-479

Gewerbesteuer

BFH v. 21.11.2024 - IV R 26/22, Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, FR 2025, 480-487

BFH v. 11.1.2024 - IV R 24/21, Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Hotelgrundstücks, FR 2025, 487-492

Tagungshinweise

11. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage, 16.6.2025, FR 2025, 492

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de
Zuletzt angesehen
Buch

Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht

Mit Bezügen zum Europarecht. Mit ebook: Lehrbuch & Entscheidungen
Mehr erfahren
27,00 €  (inkl. MwSt.)