CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie
Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul CR - Computer und Recht
CR bei juris:
juris IT-Recht
- Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
- Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
- Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul CR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf.
Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext.
Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.
Im Print-Abonnement enthalten die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 2/2026
IT und Software
Aufsätze
Weidert, Stefan, Die Kontrolle missbräuchlicher Klauseln nach Art. 13 Data Act, CR 2026, 73-80
Mit dem am 12.9.2025 in Kraft getretenen Data Act hat die EU ein Regelwerk geschaffen, das den Zugang zu und die Nutzung von Daten neu ordnet. Art. 13 DA etabliert hierbei eine eigenständige, unionsweit harmonisierte Missbrauchskontrolle datenbezogener Vertragsklauseln im B2B-Bereich und ist damit für die anwaltliche Praxis von unmittelbarer Relevanz. Bei genauer Betrachtung lässt Art. 13 DA jedoch einige Lücken offen, so dass eine tiefergehende Analyse geboten ist.
Rechtsprechung
OLG Hamburg v. 10.12.2025 - 5 U 104/24, OLG Hamburg: Notwendige Maschinenlesbarkeit des Nutzungsvorbehalts bei Text and Data Mining von KI-Trainingsdaten, CR 2026, 80-91
Daten und Sicherheit
Aufsätze
Schantz, Peter, Die Zukunft des transatlantischen Datenverkehrs – eine Chronik eines angekündigten Todes, CR 2026, 91-98
Die Entscheidung des EuG über eine Nichtigkeitsklage gegen den EU-US Data Privacy Framework (DPF) in der Rs. Latombe sorgt nur für eine Atempause. Sollte der Supreme Court Präsident Trump die uneingeschränkte Personalgewalt über die Federal Trade Commission (FTC) zubilligen, müsste die EU-Kommission den DPF aussetzen. Auch Standardvertragsklauseln bieten keine einfach gangbare Alternative. Somit rückt eine Datenverarbeitung in der EU in den Fokus, was auch dem Bedürfnis nach digitaler Souveränität entspricht.
Hartung, Jürgen, Die divergierende höchstrichterliche Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz wegen Kontrollverlust nach Art. 82 DSGVO, CR 2026, 99-105
Der Autor hat in einem ersten Beitrag (CR 2026, 25) den Ansatz des BGH in seinen Urteilen vom 18.11.2024 (“Scraping-Urteil“) und vom 11.11.2025 (“Deezer-Urteil“) zum immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO im Vergleich zum Ansatz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dargestellt. Diese Divergenz des BGH vom EuGH hat viele überrascht und stößt auf zahlreiche Kritik sowie Ablehnung bei Gerichten und im Schrifttum, nicht nur wegen der verfehlten Ausführungen des BGH zum Kontrollverlust, sondern auch, weil die BGH-Entscheidungen ohne Vorlage an den EuGH ergangen sind. Selbst wenn die vom BGH angedeutete Höhe des möglichen Schadenersatzes im Einzelfall nicht sehr hoch erscheint, können für betroffene Unternehmen in den zahlreichen Fallkonstellationen eines massenhaft behaupteten Kontrollverlustes über personenbezogene Daten ganz erhebliche finanzielle Risiken entstehen. In diesem Folgebeitrag wird im Einzelnen dargestellt, warum dem EuGH-Ansatz der Vorzug zu geben ist.
Rechtsprechung
EuGH v. 18.12.2025 - C-422/24, EuGH: DSGVO-Anforderungen an Einsatz von Körperkamera bei Fahrkartenkontrolle, CR 2026, 105-107
BGH v. 18.12.2025 - I ZR 115/25, BGH: Personenbezug von Informationen zum Beitragsverlauf privater Krankenversicherungsverträge, CR 2026, 107-110
LG Hamburg v. 23.9.2025 - 324 O 461/25, LG Hamburg: Von KI erstellte Aussagen als Tatsachenbehauptungen, CR 2026, 110
BGH v. 7.10.2025 - VI ZR 297/24, BGH: Verantwortlichkeit nach DSGVO, CR 2026, 110
BGH v. 17.6.2025 - EnVR 10/24, BGH: Unternehmensidentifizierende Pressemitteilung der BNetzA, CR 2026, 110
OLG Köln v. 19.2.2025 - 6 W 6/25, OLG Köln: Herabsetzung im Instagram-Chat, CR 2026, 110
Internet und E-Commerce
Aufsätze
Schirmbacher, Martin / Köhn von Wedelstedt, Max, Neue Informationspflichten im Handel zu Gewährleistung und Garantien, CR 2026, 111-118
Nach kurzer Einleitung (I.) bietet der Beitrag vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage zur Information über Gewährleistung und Garantien im Fernabsatz und stationären Handel (II.) für die Praxis einen sorgfältigen Überblick zur europarechtlichen Grundlage der Neuerungen und zu deren Umsetzung durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung (III.). Dabei wird auf die neuen Belehrungen zu Mängelgewährleistungsrechten (IV.) ebenso intensiv eingegangen wie auf die neue Belehrung zu Garantien und harmonisierte Kennzeichnung (V.), bevor ein erstes Fazit (V.) gezogen wird. Schwerpunkt des Beitrags ist die Umsetzung der neuen Vorgaben in der E-Commerce-Praxis.
Rechtsprechung
BGH v. 9.10.2025 - I ZR 159/24, BGH: Bestätigung der Provisionspflicht beim Online-Maklervertrag, CR 2026, 119-123
OLG Düsseldorf v. 30.10.2025 - 20 U 19/25, OLG Düsseldorf: Unzulässige Preiserhöhung von Amazon Prime, CR 2026, 123-126
OLG Bamberg v. 28.7.2025 - 4 U 62/25 e, OLG Bamberg: Einstweiliger Rechtsschutz bei Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers, CR 2026, 126
OLG München v. 7.11.2024 - 29 U 1691/23 e, OLG München: Unzulässige Voreinstellung kostenpflichtiger Versandoption auf Online-Ticketbörse, CR 2026, 127
Telekommunikation und Medien
LG Koblenz v. 16.9.2025 - 3 HK O 69/24, LG Koblenz: Unzulässige Werbung für Glasfaser-Anschluss mit Vectoring-Technologie, CR 2026, 127-130
EuGH v. 18.12.2025 - C-448/23, EuGH: Vorrang des Unionsrechts auch für das nationale Verfassungsgericht, CR 2026, 130-131
Report und Technik
Aufsätze
Borges, Georg, Per Omnibus zur besseren KI-Gesetzgebung? – Zur Reform der KI-Regulierung im sog. “Digitalen Omnibus“-Paket, CR 2026, 131-141
Mit dem sog. Omnibus-Paket VII (I.) will die EU-Kommission weitreichende Korrekturen im Datenrecht, Datenschutzrecht und der KI-Regulierung vornehmen. Die sog. “Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“ (II.) bringt Verbesserungen der KI-Verordnung unterschiedlichen Gewichts (III.). Zugleich bleiben wichtige Problemfelder der KI-Verordnung unbearbeitet (IV.). Die sog. “Digital-Omnibus-Verordnung“ soll die DSGVO durch Einfügung von Spezialnormen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen ergänzen (V.).
Niemann, Fabian, Mit dem Omnibus zur besseren Datenregulierung – zum Vorschlag einer digitalen Omnibus-Verordnung, CR 2026, 141-144
Der Beitrag stellt die wesentlichen von der EU-Kommission beabsichtigten Änderungen am Data Act dar, beleuchtet die unterschiedlichen Stellungnahmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und bewertet kritisch, welche Verbesserungen gelungen sind, welche Fragen offenbleiben und welche Schwachstellen nicht adressiert wurden.
Computer Law Review International (CRi)
Neue Inhalte in Otto Schmidt online, CR 2026, R17
IT und Software
Limbach, Paul, LG Darmstadt: Keine Vergütung für KI-Gutachten, CR 2026, R17-R18
Internet und E-Commerce
Hunter, Julian, EuGH: Haftung nach Recht des Wohnsitzes bei Online-Glücksspiel, CR 2026, R18
Pfeiffer, Jan, KG: Kein Anspruch auf Löschung von Facebook-Gruppen, CR 2026, R19
Pfeiffer, Jan, VG Mainz: Keine Katzen für TikToker, CR 2026, R19-R20
Pfeiffer, Jan, LG Frankfurt/M.: Irreführende Online-Rabattaktion von Fitness First, CR 2026, R20
Pfeiffer, Jan, LG Berlin II: Irreführung von gesetzlich Versicherten durch Doctolib, CR 2026, R20-R21
TK und Medien
Schröder, Lilly, BGH: Beginn der Mindestlaufzeit mit Abschluss des Telekommunikationsvertrags, CR 2026, R21
Autoren und Redaktion
Schriftleitung:
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.).
Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.
RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.
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