CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie
Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul CR - Computer und Recht
CR bei juris:
juris IT-Recht
- Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
- Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
- Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul CR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf.
Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext.
Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.
Im Print-Abonnement enthalten die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 8/2026
IT und Software
Aufsätze
Frei, Tarmio / Twehues, Clara / Sparzynski, Greta, Rechtliche Implikationen des neuen Produkthaftungsrechts für Open-Source-Hardware-Akteure, CR 2026, 489-497
Der Beitrag analysiert die Auswirkungen der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 und ihrer geplanten deutschen Umsetzung auf Open-Source-Hardware (OSH) Projekte. Bei digitalen Designvorlagen sind grundsätzlich erst funktionale, gerätespezifische Ansteuerungsdateien (etwa G-Code) als “digitale Konstruktionsunterlagen“ haftungsrelevant, während bloße CAD-Dateien bzw. 3D-Modelle nicht der Produkthaftung unterfallen. Zudem spielen Sicherheitskommunikation, Dokumentation und die adressierte Nutzergruppe eine zentrale Rolle für die Haftungsrisiken von OSH-Stakeholdern.
Imhof, Ralf, Miturheberschaft bei der Softwareentwicklung, CR 2026, 497-505
Software wird heute typischerweise arbeitsteilig von vielen Beteiligten erstellt. Schaffen mehrere ein Werk gemeinsam, sind sie nach § 8 Abs. 1 UrhG Miturheber des Werkes, wenn sich ihre Anteile nicht gesondert verwerten lassen. Die Verträge mit den an der Softwareerstellung Beteiligten gehen nur selten auf Miturheberschaft ein. Der Beitrag zeigt Wege, wie resultierende Schwierigkeiten bei der Verwertung der Software vermieden werden können.
Daten und Sicherheit
Menke, Simon, Der Datenschutz als Bestandteil europäischer Schnittstellenregulierung, CR 2026, 505-509
Praktiker im Datenschutz können sich in ihrer Beratung schon seit Längerem nicht mehr ausschließlich auf rein datenschutzrechtliche Gesetze beschränken. Es existieren mittlerweile mehrere EU-Rechtsakte, deren Inhalte auch für den Datenschutz relevant sind. Diese Rechtsakte erzeugen eine für durchschnittliche Rechtsanwender kaum zu durchdringende Komplexität, obwohl u.a. die DSGVO von ihnen (grundsätzlich) unberührt bleibt.
Monschke, Julian / Kuhl, Aline, Die Auslegung des Begriffs des Cloud-Computing-Dienstes im BSIG, CR 2026, 510-515
Der folgende Aufsatz untersucht, wie der Begriff “Cloud-Computing-Dienst“ im BSIG auszulegen ist. Dabei behält der Beitrag die technische Realität im Blick und verfolgt das Ziel, dogmatische Klarheit zu fördern sowie eine ebenso funktionsorientierte wie konsistente Auslegungslinie für den Begriff “Cloud-Computing-Dienst“ gem. § 2 Nr. 4 BSIG im Lichte der NIS1-2-Richtlinie zu entwi-ckeln. Im Ergebnis erscheint eine einschränkende Auslegung geboten.
Rechtsprechung
EuGH v. 8.7.2026 - C-199/24, EuGH: Kein Medienprivileg für kostenpflichtige Online-Datenbank mit Strafurteilen, CR 2026, 515-519
EuGH v. 18.6.2026 - C-484/24, EuGH: Datenverarbeitung durch die Justiz bei Beweisangeboten der Parteien, CR 2026, 519-524
BGH v. 31.3.2026 - VI ZR 157/24, BGH: Unzulässige Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, CR 2026, 524
Internet und E-Commerce
Aufsätze
Kraetzig, Viktoria, Unionsgrundrechte per AGB?, CR 2026, 525-533
Nach Art. 14 Abs. 4 DSA muss die Anwendung und Durchsetzung von Inhaltsbeschränkung aufgrund von Plattform-AGB unionsgrundrechtskonform vonstattengehen, während die vorgelagerte Ausgestaltung von Plattform-AGB der grundgesetzkonformen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt. Für die Handhabung dieser unterschiedlichen Grundrechtsregime für die Etappen der Inhaltemoderation bieten die grundrechtlichen Mindestgarantien der EMRK eine gemeinsame Basis, an der in der Rechtspraxis alle Etappen der Inhaltemoderation belastbar gemessen werden können.
Redeker, Helmut, Rechtliche Einordnung von Streaming-Verträgen, CR 2026, 533-536
Der Beitrag nimmt die beiden höchstrichterlichen Entscheidungen zum Anlass, nach kurzer Skizzierung des Hintergrunds (I.) die vertragstypologische Einordnung von Streamingverträgen nach deutscher Zivilrechtsdogmatik (II.) und die Klassifizierung der Leistung eines Streamingdienstes nach Unionsrecht (III.) zu hinterfragen und einer Schlussbemerkung (IV.) zuzuführen.
Rechtsprechung
EuGH v. 9.7.2026 - C-234/25, EuGH: Widerrufsrecht bei Streaming-Abo, CR 2026, 536-540
EuGH v. 9.7.2026 - C-788/24, EuGH: Geoblocking für nur in anderem EU-Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützte Werke, CR 2026, 540-544
Telekommunikation und Medien
Aufsätze
Frey, Dieter / Magnus, Hanno, Weitersendung: Von der Zimmerantenne bis ins Seniorenheim – wo endet das Urheberrecht?, CR 2026, 545-552
Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Dogmatik der öffentlichen Wiedergabe in der EuGH-Rechtsprechung (I.). Anschließend ordnen die Autoren die Erkenntnisse aus den EuGH-Entscheidungen GEMA und GEMA/VHC 2 in diese Dogmatik ein (II.) und leiten daraus Schlussfolgerungen sowie praktische Handreichungen ab (III.).
Rechtsprechung
EuGH v. 2.7.2026 - C-67/25, EuGH: “Betreiber“ russischer Desinformationskampagnen, CR 2026, 552-555
BGH v. 21.5.2026 - III ZR 220/25, BGH: Anfängliche Laufzeit von TK-Vertrag, CR 2026, 555-556
Report und Technik
Aufsätze
Bäuerle, Michael, Der Anwendungsbereich des Dual-Use-Regimes, CR 2026, 556-560
Das klassische Exportkontrollmodell für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) setzt voraus, dass sich zwischen ziviler Nutzung einerseits und militärischer Nutzung andererseits unterscheiden lässt und auf dieser Grundlage Güter ausgemacht werden können, die beidem dienen. Lässt sich dieses Modell in Zeiten der Digitalisierung aufrechterhalten oder ist nicht inzwischen jede digitale Technik Dual-Use? Wie reagiert das europäische Recht auf diese Herausforderung?
Computer Law Review International (CRi)
CRi Redaktion, Neue Inhalte in Otto Schmidt online, CR 2026, R93
IT und Software
Wasilewski, David, EuGH: Keine öffentliche Wiedergabe bei wirksamen Geoblocking-Systemen, CR 2026, R93
Wasilewski, David, LG Frankfurt/M.: Bearbeitung Lichtbildes mittels KI, CR 2026, R94
Daten und Sicherheit
Pfeiffer, Jan, EuGH: Kein Journalistenprivileg für kostenpflichtige Straftäterdatenbank, CR 2026, R94-R95
Internet und E-Commerce
Limbach, Paul, EuGH: Widerrufsrecht bei Streamingdiensten, CR 2026, R95
Hunter, Julian, EuGH: Kein Haftungsprivileg für Videoplattformbetreiber, CR 2026, R96
Pfeiffer, Jan, EuGH: Milliardengeldbuße gegen Google im Android-Verfahren rechtskräftig, CR 2026, R96-R97
Pfeiffer, Jan, BGH: Keine Kündigungsalternativen auf der Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons, CR 2026, R97-R98
Buchbesprechungen
Raue, Benjamin, Schuster/Grützmacher (Hrsg.), IT-Recht Kommentar. EU-Recht – Nationales Recht – Besondere Vertragsbedingungen, CR 2026, R98
Autoren und Redaktion
Schriftleitung:
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.).
Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.
RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.
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