ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz
Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
juris IT-Recht
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 12/2025
Aktuelle Kurzinformationen
Scheuch, Brian, BGH: Vorlagebeschluss zu Bezahlen mit Daten, ITRB 2025, 309
Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Frankfurt: Unzulässiger 10 €-Gutschein für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, ITRB 2025, 309
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, VGH München: Kein Anspruch auf Tätigwerden der Datenschutzbehörde, ITRB 2025, 309-310
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, LG Bielefeld: Kein Phishing-Versicherungsschutz für SMS, ITRB 2025, 310
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, LG Karlsruhe: Haftung für Einkäufe eines Minderjährigen im Google Play Store, ITRB 2025, 310
Scheuch, Brian, Beschluss der Ministerpräsidenten zu mehr Überwachung und KI-Einsatz, ITRB 2025, 311
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Datenschutzbedenken gegenüber neuem KI-Modus bei Google, ITRB 2025, 311
Rechtsprechung
EuGH v. 4.9.2025 - C-655/23 / Vogt, Aegidius, Unterlassungsanspruch und immaterieller Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß, ITRB 2025, 312-313
BGH v. 28.8.2025 - VI ZR 258/24 / Rössel, Markus, Schadensprovokation bei Google Fonts, ITRB 2025, 313-315
BGH v. 31.7.2025 - I ZR 157/21 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Keine Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software für Spielekonsolen – Action Replay II, ITRB 2025, 315-316
BGH v. 22.7.2025 - XI ZR 107/24 / Schulteis, Thomas, Grob fahrlässige Weitergabe von Onlinebanking-TAN an Anrufer, ITRB 2025, 316-318
OLG Karlsruhe v. 27.8.2025 - 6 U 12/25 / Trost, Sebastian, Verdeckte Werbung in den Suchergebnissen eines Vergleichsportals, ITRB 2025, 318-319
OLG Celle v. 21.8.2025 - 5 U 271/23 / Elteste, Thomas, Unberechtigte Kündigung eines Nutzerkontos durch soziales Netzwerk, ITRB 2025, 319-320
OLG Celle v. 9.7.2025 - 24 U 12/25 / Wübbeke, Michael, Kein Fernunterricht durch Online-Coaching, ITRB 2025, 320-321
OLG Bamberg v. 16.4.2025 - 4 U 145/24 e / Oelschlägel, Kay, Beweislast bei Rückzahlungsansprüchen für Online-Glückspiel, ITRB 2025, 321-322
LAG Hamm v. 28.5.2025 - 18 SLa 959/24 / Daum, Oliver, Geldentschädigung bei Videoüberwachung eines Arbeitnehmers, ITRB 2025, 322-324
LG München I v. 11.11.2025 - 42 O 14139/24 / Rössel, Markus, Urheberrechtsverstoß durch ChatGPT sowie durch Memorisierung in GPT-4o, ITRB 2025, 324-326
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Seiter, Florian, Richtlinien für die Nutzung von KI im Unternehmen, ITRB 2025, 326-333
Die Fähigkeiten künstlicher Intelligenz (KI) haben in der jüngeren Vergangenheit gewaltige Sprünge gemacht. KI lässt sich heute produktiv für vielfältige Aufgaben einsetzen und ist insb. durch die weite Verbreitung von Large Language Models (LLMs) wie OpenAIs ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini kaum mehr wegzudenken. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass KI auch Einzug in den Arbeitsalltag gefunden hat. Indes gibt es in zahlreichen Unternehmen bislang keine Regeln für den KI-Einsatz, obwohl ein unregulierter Umgang mit KI erhebliche Risiken birgt. Dieser Beitrag beleuchtet zunächst die Notwendigkeit unternehmensinterner Regelungen zur KI-Nutzung und erörtert anschließend die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechender Richtlinien. Darauf aufbauend werden besonders betroffene Rechtsgebiete analysiert, bevor abschließend mögliche Inhalte einer KI-Richtlinie vorgestellt werden.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Smart Courts in China – (k)ein Vorbild für die Digitalisierung der deutschen Justiz?, ITRB 2025, 333-334
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de
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