IT-Rechtsberater - ITRB Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

IT-Rechtsberater - ITRB

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2023: 343 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 23,90 € (inkl. MwSt.), Ausland: 37,80 €
Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 291 € (inkl. MwSt.).
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.  

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 9 / 2023

Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, BGH: Unzulässige Filmberichterstattung über Entführungsopfer, ITRB 2023, 225

Scheuch, Brian, OLG Düsseldorf: Informationspflicht bei Werbung mit Zusatz “klimaneutral“, ITRB 2023, 225

Fuchs-Galilea, Stefanie, LG Bonn: Unzulässige Bereitstellung eines Nationalen Gesundheitsportals – gesund.bund.de, ITRB 2023, 226

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Untersagungsverfügung gegen Facebook-Fanpage des Freistaats Sachsen, ITRB 2023, 226

Fuchs-Galilea, Stefanie, Untersagung der Nutzung von NYT-Inhalten für KI-Systeme, ITRB 2023, 226

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Elektronik-Kennzeichnung in Onlineshops, ITRB 2023, 227

Rechtsprechung

EuGH v. 4.5.2023 - C-487/21 / Vogt, Aegidius, Umfang des Rechts auf Datenkopie, ITRB 2023, 227-228

BGH v. 23.5.2023 - VI ZR 476/18 / Rössel, Markus, Nachweis der Unwahrheit bei Auslistung, ITRB 2023, 228-231

OLG Köln v. 2.6.2023 - 6 U 17/23 / Siara, Carsten, Zulässige Entfernung von Metadaten aus Bilddateien, ITRB 2023, 231-233

OLG Hamm v. 21.3.2023 - 21 U 116/21 / Rössel, Markus, Online-Glücksspiel mit Kondiktionssperre, ITRB 2023, 233-235

OLG Stuttgart v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22 / Kartheuser, Ingemar / Pabst, Elias, Streitwert datenschutzrechtlicher Klagen, ITRB 2023, 235-236

LG Köln v. 20.10.2022 - 33 O 258/21 / Wübbeke, Michael, Unwirksame Gültigkeitsbeschränkung einer mobilen Briefmarke, ITRB 2023, 236-238

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Johnson, Victoria / Kornbrust, Jörg, Angemessenheitsbeschluss für sicheren Datenverkehr zwischen EU und USA, ITRB 2023, 238-243

Lange Zeit erwartet und nun doch überraschend: Das neue EU-US Data Privacy Framework (DPF) ist da! Es stellt den mittlerweile dritten Anlauf der EU-Kommission zur Ermöglichung einer rechtssicheren Datenübermittlung von der EU in die USA dar.

Keppeler, Lutz Martin, Vorgaben des DSA für Online-Marketing vor dem Hintergrund der DSGVO, ITRB 2023, 243-246

Bislang ergab sich der rechtliche Rahmen für Online-Marketing vorwiegend aus der DSGVO, dem TTDSG und dem UWG. Zusätzlich muss man sich in der Praxis für Rechtsfragen des digitalen Marketings nun auch mit Art. 25 und 26 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auseinandersetzen, das Anfang 2024 in Kraft tritt. Dem Gesetzgeber des DSA geht es vor allem um strikte Grenzen für Online-Marketing auf Online-Plattformen. Die Regeln verbieten teilweise Marketingmaßnahmen, die nach der DSGVO erlaubt sein können.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Intveen, Michael, Digitalisierung im Krankenhausbereich nach KHZG und KHSFV, ITRB 2023, 246-250

Auf Grundlage des 2020 in Kraft getretenen Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) soll mittels gezielter Projekte das Digitalisierungsniveau im Krankenhausbereich angehoben und die technische Ausstattung der Krankenhäuser deutlich verbessert werden. Der Beitrag zeigt Zielsetzung, rechtlichen Rahmen und Verfahren in diesem Zusammenhang auf.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Bußgeldrisiken für Unternehmen nach Datenschutzvorfällen, ITRB 2023, 251-252

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider