IT-Rechtsberater - ITRB Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz
Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
juris IT-Recht
Owlit Rechtsabteilung
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
- Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 8/2024
Aktuelle Kurzinformationen
Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Unzureichende Glaubhaftmachung einer technischen Störung des beA, ITRB 2024, 193
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Hamm: Elektronische Post via Social Media, ITRB 2024, 193
Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Stadtgericht Prag: Kein Urheberrechtschutz für KI-generiertes Bild, ITRB 2024, 193-194
Scheuch, Brian, Forderung wirksamer Missbrauchsverhinderung statt Chatkontrolle, ITRB 2024, 194
Scheuch, Brian, DDG statt TMG, ITRB 2024, 194
Rechtsprechung
EuGH v. 20.6.2024 - C-590/22 / Rössel, Markus, Bemessungskriterien für Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO, ITRB 2024, 195-197
EuGH v. 30.5.2024 - C-662/22, C-667/22 / Rössel, Markus, Herkunftslandprinzip bei Durchsetzung der P2B-VO, ITRB 2024, 197-200
EuGH v. 30.5.2024 - C-400/22 / Oelschlägel, Kay, Reichweite der Buttonlösung für Fernabsatzverträge, ITRB 2024, 200-201
ÖOGH v. 26.4.2024 - 6 Ob 210/23k / Vogt, Aegidius, Gesamtschuldnerische Haftung bei Beteiligung an Shitstorm, ITRB 2024, 201-202
OLG Oldenburg v. 14.5.2024 - 13 U 114/23 / Dovas, Maria-Urania, Schadensersatz bei Datenschutzverstoß, ITRB 2024, 202-204
OLG Rostock v. 3.4.2024 - 7 U 2/24 / Vogt, Aegidius, Kein Anscheinsbeweis für E-Mail-Zugang, ITRB 2024, 204-205
LG Hamburg v. 22.2.2024 - 327 O 250/22 / Kunczik, Niclas, Onlinemarktplatz ohne Gastzugang, ITRB 2024, 205-206
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Dreyer, Julia / Füllsack, Anna Lena, Der Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO: Reichweite und Rechtsfolgen bei Verstößen, ITRB 2024, 206-211
Im Herbst 2023 gab der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) bekannt, dass er seine dritte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme auf den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO richten wird. An dieser Aktion beteiligen sich zahlreiche deutsche Datenschutzbehörden. Die koordinierte Durchsetzungsmaßnahme soll zum einen etwaigen Anpassungsbedarf in den Leitlinien des EDSA zu Art. 15 DSGVO identifizieren. Zum anderen wird auf diesem Weg überprüft, wie datenschutzrechtlich Verantwortliche den Auskunftsanspruch in der Praxis handhaben. Der Beitrag gibt vor diesem Hintergrund einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Art. 15 DSGVO und den Konsequenzen im Fall eines Verstoßes.
Söbbing, Thomas / Schwarz, Alexander, KI-Training und DSGVO, ITRB 2024, 212-217
Im Juni 2024 plante der Meta-Konzern die Verwertung von Nutzerdaten aus öffentlichen Beiträgen auf Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Modelle. Dies löste datenschutzrechtliche Bedenken aus, da es die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer umfasste, was bedeutete, dass der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet war.
Erfasst die KI beim Auslesen des Internets (zufällig) personenbezogene Daten, so könnte es hierfür an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 DSGVO fehlen, was zur Verhängung erheblicher Bußgelder i.S.v. Art. 83 DSGVO führen könnte. Auch unter Geltung der KI-VO wird die DSGVO von dieser nicht verdrängt, vgl. Art. 2 Abs. 7 KI-VO. Beim Kampf um noch nicht gehobene große Datenschätze wird die Frage des Datenschutzes eine bedeutende Rolle spielen.
Schmidt, Stephan / Rätze, Martin, ITRB-Themenradar: Data Act, ITRB 2024, 217-218
Die Rubrik des Themenradars greift aktuelle Entwicklungen vor allem der europäischen und nationalen Gesetzgebung in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz und Cybersecurity auf, benennt die wesentlichen Eckpunkte, ordnet sie ein und zeigt, welche Auswirkungen sich für die Beratungspraxis des Anwalts ergeben. Vorliegend geht es um den Data Act.
Am 11.1.2024 trat die VO (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, in Kraft. Die EU-Kommission sieht darin einen wichtigen Pfeiler der europäischen Datenstrategie und einen wesentlichen Beitrag zum Ziel der digitalen Dekade.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Risiken und Chancen des Einsatzes von KI bei internen Untersuchungen, ITRB 2024, 219
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider