StuW - Steuer und Wirtschaft Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

StuW - Steuer und Wirtschaft

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.

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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft

  • Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
  • Inklusive Online-Modul StuW online plus
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
  • Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

ISSN 0341-2954

Jahresbezugspreis 2026: 567 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.

Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft

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  • Steuer und Wirtschaft inklusive Archiv seit 2000

  • Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe

    • Jahrgang 2014/2015

    • Jahrgang 2015/2016

    • Jahrgang 2016/2017

    • Jahrgang 2017/2018

    • Jahrgang 2018/2019

    • Jahrgang 2019/2020

    • Jahrgang 2022/2023

    • Jahrgang 2023/2024

  • Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe

    • Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38

    • Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39

    • Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40

    • Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41

    • Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42

    • Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43

    • Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44

    • Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45

    • Desens (Hrsg.), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität, Bd. 46

  • Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen 

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Abhandlungen

Kiesewetter, Dirk / Niemann, Rainer, Die Kapitaleinkommensbesteuerung: Ein steuerliches Kernthema, das im Koalitionsvertrag vergessen wurde, StuW 2025, 237-242

Wachstumsanreize sollen laut Koalitionsvertrag vor allem durch Maßnahmen im Bereich der Unternehmenssteuern und durch steuerliche Entlastung von Arbeitslohn gesetzt werden. Die Besteuerung privater Kapitaleinkommen wird dagegen nicht erwähnt. Diese ist seit Jahrzehnten durch einen sich stetig ausdifferenzierenden Pluralismus gekennzeichnet, der umfangreiche Entscheidungsverzerrungen und Effizienzeinbußen bewirken kann und hohe Steuerplanungs-, Deklarations-, und Kontrollkosten verursacht. Sollte eine entscheidungsneutrale Besteuerung von Kapitaleinkommen weiterhin politisch nicht realisierbar sein, wäre als minimal-invasive Maßnahme die Steuervereinfachung durch Typisierung und Pauschalierung naheliegend, insbesondere in Gestalt einer deutlichen Ausweitung und Erhöhung des Sparerpauschbetrags.

Bakowies, Sophie / Chirvi, Malte / Kiesewetter, Dirk / Maiterth, Ralf / Schenke, Ralf P. / Woitok, Niklas, Möglichkeiten zur Verringerung übermäßiger Steuerausfälle bei der Rentenbesteuerung – Eine interdisziplinäre Querschnittsaufgabe der Steuerwissenschaften, StuW 2025, 243-269

Der Beitrag untersucht die Bedeutung des Verbots der Doppelbesteuerung im System der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Nach der BFH-Rechtsprechung schien das Verbot absolut zu gelten; die Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom November 2023 haben diese Sicht jedoch deutlich in Frage gestellt und den gesetzgeberischen Spielraum erweitert. Unsere modellhaften Berechnungen für typisierte Erwerbsbiografien zeigen, dass das geltende Recht eine Doppelbesteuerung in vielen, jedoch nicht allen Fällen vermeidet, zugleich aber Fälle erheblicher Minderbesteuerungen auftreten. Mit Hilfe der Einkommensteuerstatistik werden die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen sowie die fiskalischen Auswirkungen abgeschätzt. Wir skizzieren sodann drei Reformoptionen für eine gleichmäßigere Rentenbesteuerung, deren umfassendste die Minderbesteuerung erheblich reduziert.

Blum, Daniel W., Gleichheitsrechtliche Grenzen der steuerlichen Begünstigung von neben der Regelpension bezogenen Arbeitseinkünften – Ein Blick nach Österreich, StuW 2025, 270-287

Um den Verbleib älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt auch nach Erreichen des Regelpensionsalters zu attraktivieren, sieht das Programm der österreichischen Bundesregierung die Einführung einer begünstigten Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, die neben der Regelpension bezogen werden. Diese sollen aus dem synthetischen Einkommensbegriff des öEStG herausgeschält und im Rahmen einer eigenen Einkünfteschedule mit einem flachen Tarif von 25 % im Abzugsweg endbesteuert werden. Die derart geschaffene Schedule “Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit neben dem Regelpensionsbezug“ würde im Ergebnis zu einer steuerlichen Differenzierung nach drei unterschiedlichen Kriterien führen: (1) Nach dem Alter des Einkünftebeziehers, steht doch die Begünstigung nur nach Antritt der Regelpension zu; (2) nach dem Geschlecht, da bis 2033 in Österreich weiterhin Unterschiede im Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen bestehen; und (3) nach der Natur der Einkünfte, da die begünstigte flache Besteuerung auf nichtselbständige Einkünfte beschränkt wäre. Dieser Beitrag geht – unter Rückgriff auf die Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und basierend auf dem Verständnis des Gleichbehandlungsgebots als Instrument zum Schutz des einzelnen Menschen als selbstbestimmtes, freies und gleiches Individuum – der Frage nach, welche Grenzen der in Art. 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes statuierte Gleichheitssatz dem Gesetzgeber hierbei auferlegt.

Sendke, Thomas, Stand der Harmonisierung des Steuervollzugs innerhalb der Europäischen Union, StuW 2025, 288-301

Die Gewährleistung eines wirksamen Grundrechtsschutzes wird mit zunehmendem Einfluss des Unionsrechts auch im Steuerrecht komplexer. Zum einen existieren mit den Unionsgrundrechten und den nationalen Grundrechten unterschiedliche Kontrollmaßstäbe. Insofern ist die Frage zu beantworten, ob die Unionsgrundrechte, die nationalen Grundrechte oder beide Grundrechtsordnungen kumulativ Anwendung finden. Zum anderen bestehen mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten verschiedene Grundrechtsverpflichtete. Entsprechend kann die Bestimmung des Kontrollgegenstands – also z.B. Richtlinienbestimmung, nationales Umsetzungsrecht oder administrativer Vollzugsakt – Schwierigkeiten bereiten. Zwingende Vorfrage sowohl für die Bestimmung des grundrechtlichen Kontrollmaßstabs als auch des Kontrollgegenstands ist dabei stets, ob es in einem Regelungsbereich überhaupt zu einer Harmonisierung durch das Unionsrecht gekommen ist und, wenn ja, ob es sich um eine vollständige oder nur teilweise Harmonisierung handelt. Diese Fragen sollen im folgenden Beitrag für den Bereich des Steuervollzugs untersucht werden.

Hey, Johanna, Multilateralismus im Steuerrecht: Lehren aus der Globalen Mindeststeuer, StuW 2025, 302-320

Seit 2012 bemüht sich die internationale Staatengemeinschaft um die Errichtung einer neuen Weltsteuerordnung. Waren die 15 Aktionspunkte des Jahres 2015 noch auf eine Standardisierung nationaler und DBA-rechtlicher Maßnahmen gegen Steuervermeidung fokussiert, schien mit der Einigung des Inclusive Frameworks auf das Zwei-Säulenmodell einer Neuverteilung der Beteuerungsrechte (Pillar One) und der Einführung der Globalen Mindeststeuer (Pillar Two) ein neues Stadium des Multilateralismus im Steuerrecht erreicht. Für einen Moment entstand der Eindruck, die Staatengemeinschaft sei bereit, sich auf eine neue Systematik des Internationalen Steuerrechts zu einigen. Doch spätestens seit der Aufkündigung des sog. Global Tax Deal durch die USA im Jahr 2025 stellt sich die Frage, was Multilateralismus im Steuerrecht tatsächlich leisten kann und wie die Arbeiten im Inclusive Framework fortgesetzt werden sollen. Trotz des erheblichen Aufwands, der auf Ebene der OECD in die Entwicklung detaillierter Modellregelungen geflossen ist, fehlt es an einer Diskussion der für die Zielerreichung zur Verfügung stehenden Instrumente, obwohl diese Rückwirkungen auf die Erreichbarkeit der gesetzten Ziele und die zu ihrer Erreichung geeigneten Regelungen haben. Ganz entscheidend sind dabei der erforderliche Grad der Verbindlichkeit der multilateralen Absprachen, ihre notwendige Reichweite sowie die Bedeutung einheitlicher Umsetzung.

Maciejewski, Tim / Gerhards, Maximilian, Tax Law Clinics in den USA und (künftig) in Deutschland, StuW 2025, 321-335

Der vorliegende Beitrag untersucht den rechtlichen Rahmen studentischer pro bono-Rechtsberatung in Steuersachen in den USA und in Deutschland. Tax Law Clinics sind ein etabliertes Ausbildungskonzept an US-amerikanischen Law Schools, das praxisnahe Lehre mit gesellschaftlichem Nutzen verbindet. Low Income Taxpayer Clinics spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Zugangs zum Recht für Personen mit niedrigem Einkommen und werden von der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde im Rahmen eines Förderprogramms finanziell unterstützt. Die klinische Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere im Bereich des Steuerrechts, steht hingegen noch an ihrem Anfang. Während Rechtsberatung pro bono durch Studierende in anderen Rechtsgebieten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig ist, ist sie in Steuersachen aufgrund der restriktiven Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes nicht erlaubt. Ein aktueller Reformvorschlag des Bundesfinanzministeriums zielt darauf ab, die rechtlichen Regelungen anzugleichen, wodurch Tax Law Clinics in Deutschland ermöglicht würden. Der Vergleich mit den USA zeigt, dass Tax Law Clinics in Deutschland in ähnlichen Organisationsformen umgesetzt werden könnten, sei es in Trägerschaft von Hochschulen oder gemeinnützigen Vereinen mit akademischer Anbindung. Gemeinnützigkeitsrechtlich können Tax Law Clinics in beiden Rechtssystemen zur Förderung der Bildung oder zur Förderung bedürftiger Personengruppen ausgestaltet werden. Deutliche Unterschiede zeigen sich im anwaltlichen Berufsrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht. Die Einführung von Tax Law Clinics in Deutschland ist zu begrüßen. Sie stärken die juristische Ausbildung, fördern gemeinnütziges Engagement und verbessern den Zugang zum Recht in Steuersachen.

Aus der internationalen Diskussion

Ausgewählt am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen

Prinz, Julian, “Tax Law Scholarship: Introspection and Typology“, StuW 2025, 336-337

In eigener Sache

Danksagung, StuW 2025, 338

Autoren und Redaktion

Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.

Angaben zur Produktsicherheit

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