FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die FinanzRundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
FR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die FinanzRundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der FinanzRundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
ifst-Schriften, Archiv seit 2011
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien
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Personengesellschaften/Verfahren
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 15/2026
Aufsätze
Waldhoff, Christian, Konjunkturen von Prüfungsmaßstäben und Prüfungsdichte im Steuerverfassungsrecht – eine Bestandsaufnahme, FR 2026, 689-702
Der Beitrag versucht eine (Zwischen-)Bilanz zum Stand von Prüfungsmaßstäben und Prfungsdichte im Steuerverfassungsrecht zu ziehen. Im Vordergrund stehen dabei der Gleichheitssatz sowie die Eigentumsgarantie. Bei der Anwendung des Gleichheitssatzes auf Besteuerungsvorgänge ist die Dogmatik weitgehend konsolidiert, bei dem Problem des Verhältnisses von Besteuerung zur Eigentumsgarantie sind wesentliche Fragen nach wie vor ungeklärt. Als neuere Entwicklung kann eine Renaissance der Einzelsteuerbegriffe des Grundgesetzes beobachtet werden, die auch inhaltliche Vorgaben für die Steuergesetze umfassen.
Schmidtsdorff, Lillian, Wer das richtige Protokoll wählt, zahlt keine Steuern – Rebasing-Token, § 23 EStG und die Steuerlücke beim Liquid Staking, FR 2026, 703-711
Der Beitrag untersucht, ob das Rebasing einen Zufluss i.S.v. § 11 Abs. 1 EStG auslöst und welche Konsequenzen die Verneinung für die Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hat. Die These lautet: Da beim Rebasing kein Wirtschaftsgut auf den Anleger übertragen wird und kein diskreter Leistungsakt bestimmbar ist, liegt kein steuerbarer Zufluss vor. Folge ist, dass die gesamte Liquid Staking Position nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei veräußerbar ist, einschließlich sämtlicher eingebetteter Staking-Erträge. Die Protokollwahl des Anlegers determiniert damit seine Steuerlast; wer das richtige Protokoll wählt, zahlt keine Steuern. Das ist kein Fehler im System, sondern es ist das System. Nach der Darstellung der technischen Grundlagen (B.) und der Analyse des BMF-Schreibens 2025 (C.) erfolgt die steuerrechtliche Subsumtion (D. bis G.), gefolgt von der Auseinandersetzung mit Gegenargumenten (H.) und der Frage eines Gestaltungsmissbrauchs (I.). Ein Fazit mit Reformvorschlägen schließt den Beitrag ab (J.).
Kempf, Andreas / Gelsdorf, Frederik / Hoffmann, Niklas, Wieviele Versuche bestehen nach § 35b Abs. 1 GewStG, den Gewerbesteuermessbescheid zutreffend zu ändern?, FR 2026, 712-715
§ 35b Abs. 1 GewStG stellt keine Änderungsvorschrift dar, die täglich in der Praxis zur Anwendung kommt. Diese Vorschrift ist trotzdem in verschiedenen Fällen relevant, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Einzelheiten gerichtlich geklärt sind. Das FG Münster hat sich nun zu der Frage geäußert, wie häufig ein (Gewerbesteuermess-) Bescheid nach Änderung eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (G+E Bescheid) geändert werden kann, in dem der Gewinn erhöht worden war. Diese Frage war soweit ersichtlich zuvor noch nicht gerichtlich entschieden worden.
Ceterum censeo
Auf dem Weg zur Glücksteuer, FR 2026, 716
Rechtsprechung
Bilanzen
BFH v. 5.2.2026 - IV R 11/24, Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell, FR 2026, 716-724
Gewerbesteuer
BFH v. 12.2.2026 - IV R 30/23, Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr, FR 2026, 724-730
BFH v. 17.10.2024 - III R 33/22, Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung, FR 2026, 730-736
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer
RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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