FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2026: 642 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 49,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 82 €

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

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  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 23/2025

Aufsätze

Kahle, Holger, Aktuelle Entwicklungen im Bilanzsteuerrecht, FR 2025, 1053-1066

Der Verf. diskutiert bedeutende Rechtsänderungen sowie Urteile des BFH und der Finanzgerichte im Bereich des Bilanzsteuerrechts aus der jüngeren Vergangenheit. Es wird deutlich, dass die Rechtsprechung zu weiteren bedeutenden Konkretisierungen des Bilanzsteuerrechts beigetragen hat, die in der Praxis für Rechtssicherheit sorgen. Mit Blick auf die enormen Klimaschutzinvestitionen im Gebäudebereich zeichnet sich ein weiteres Abweichen der Steuer- von der Handelsbilanz ab, das sich mit dem Lenkungszweck der Besteuerung aber rechtfertigen lässt.

Hübner, Hendrik / Letzner, Steven, Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft, FR 2025, 1067-1074

Die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht und ihre Widerlegbarkeit sind bereits vielfach Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung gewesen. In dem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v. 1.7.2025 – VIII R 3/23, FR 2025, 1083 hat der BFH ausführlich Stellung dazu genommen, unter welchen Voraussetzungen die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht im Fall der unentgeltlichen Bürgschaft eines Nichtgesellschafter-Bürgen widerlegt werden kann und der Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Hierbei gelangte der VIII. Senat zu einem von der Vorinstanz deutlich abweichenden Ergebnis. Auf Grundlage dieses Urteils wirft der vorliegende Beitrag daher einen Blick auf den Hintergrund und die Bedeutung der getroffenen Entscheidung.

Petersen, Nils / Dorn, Katrin, Der Transfer von Wirtschaftsgütern aus der vermögensverwaltenden in die gewerbliche Personengesellschaft, FR 2025, 1074-1082

Die Verf. Analysieren die ertragsteuerlichen Folgen des “Transfers“ von Wirtschaftsgütern von einer vermögensverwaltenden auf eine gewerbliche Personengesellschaft. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Betriebseröffnung durch gewerbliche Prägung oder Infektion. Eine damit im Zusammenhang stehende Frage ist, ob die Betriebseröffnung tatsächlich als Einlage bzw. im Einzelfall als Veräußerung (tauschähnlicher Vorgang) qualifiziert werden kann oder vielmehr als eigenständiger Typusbegriff im Steuerrecht gleichrangig neben Einlage und Veräußerung steht.

Ceterum censeo

Der Steuergesetzgeber und die irreführende Werbung, FR 2025, 1082

Rechtsprechung

Einkünfte aus Kapitalvermögen

BFH v. 1.7.2025 - VIII R 3/23, Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft, FR 2025, 1083-1085

Immobilien

BFH v. 12.8.2025 - IX R 24/24, Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau, FR 2025, 1085-1087

Körperschaften

BVerfG v. 23.7.2025 - 2 BvL 19/14, Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaftsteuer (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG) und Gewerbesteuer (§ 10a S. 1 und 2 GewStG) verfassungsgemäß – insb. kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch begrenzten Verlustvortrag bzw. formale Gleichbehandlung in Fällen des “Definitiveffekts“ nach “bilanzsteuerrechtlichem ´Umkehreffekt´, FR 2025, 1087-1102

BFH v. 8.5.2024 - I R 37/21, Körperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts, FR 2025, 1102-1104

FR-aktuell

EU-Entwicklungen, GewSt und FR-Urteilsanmerkungsvorschau, FR 2025, R3-R6

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de
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