FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FinanzRundschau - FR

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2024: 564 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 42,70 € (inkl. MwSt.), Ausland: 71,40 €

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer
  • Entschädigung
  • Betriebsausgaben
  • Bilanzen
  • Doppelbesteuerung
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • EU-Recht
  • Gebäude-AfA
  • Geldwerter Vorteil
  • Gewerbesteuer
  • Grenzüberschreitende Besteuerung
  • Grundstücks-AfA
  • Insolvenzsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Kapitaleinkünfte
  • Kindergeld
  • Körperschaften
  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Nachlassspaltung
  • Organschaft
  • Personengesellschaften/Verfahren
  • Progressionsvorbehalt
  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Sonstige Einkünfte
  • Umwandlungen
  • Verfahren
  • Verluste, EU-Umzug
  • Vorweggenomme Erbfolge
  • Werbungskosten
  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer
  • Billigkeitsverfahren
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaften
  • Rentenbesteuerung
  • Steuerbefreiungen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Verfahren

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com 

Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 21 / 2023

Aufsätze

Krumm, Marcel, Bodenrichtwerte im grundsteuerlichen Bewertungsrecht und Rechtsschutz, FR 2023, 957-967

Das neue Bundesbewertungsrecht für Grundsteuerzwecke folgt einem Zonenwertkonzept, wonach der Bodenrichtwert grundsätzlich für alle Grundstücke, die innerhalb der Bodenrichtwertzone liegen, verbindlich ist. Anpassungen an die Grundstückseigenschaften des zu bewertenden Grundstücks sind grundsätzlich nicht zulässig und der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes ist ausgeschlossen. Der nachfolgende Beitrag betrachtet die sich gleichwohl innerhalb dieses Zonenwertkonzept auftuenden Ausnahmen von der Bindungswirkung und befasst sich mit der Frage des Rechtsschutzes “gegen“ die Bodenrichtwerte.

Müller-Gatermann, Gert, Streubesitzdividenden und Pkw-Maut im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, FR 2023, 967-972

Den Verfasser überzeugt die Rechtsprechung des EuGH zu Streubesitzdividenden (EuGH, Urt. v. 20.10.2011 – C 284/09, IStR 2011, 840 = FR 2011, 1112) und zur PKW-Maut (EuGH v. 18.6.2019 – C-591/17, NJW 2019, 2369) nicht. Er zeigt Widersprüche zur bisherigen Rechtsprechung auf und bewertet die Reaktion des deutschen Gesetzgebers als kritisch.

Bromme, Anna Maria / Poerschke, Philip, Ökonomische Analyse der Bauausführungen auf eigenem Grund und Boden im Lichte der Art. 7 OECD-MA und Art. 13 OECD-MA, FR 2023, 972-979

Im Rahmen einer ökonomischen Analyse untersuchen die Autoren, wie die Gewinne grenzüberschreitend tätiger Bauträger abkommensrechtlich zu behandeln sind. Hierzu grenzen die Autoren, unter Berücksichtigung der typischen Risiken im Baugewerbe, den Bauträger vom Bauunternehmer ab und arbeiten die Gemeinsamkeiten beider Unternehmensformen heraus. Basierend auf dieser Analyse plädieren die Autoren dafür, die Eigentumsverhältnisse am Grund und Boden nicht als ausschlaggebendes Kriterium für die territoriale Zuordnung der Besteuerung anzusehen. Andernfalls würde der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verkannt werden und grenzüberschreitend tätige Bauträger hätten durch Vertragsausgestaltungen die Möglichkeit, ihre Gewinne der Besteuerung wahlweise im In- oder Ausland zu unterwerfen.

Morawitz, Markus, Die Entwicklung des Mikrokosmos doppelte Haushaltsführung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, FR 2023, 979-983

Auch wenn allen bekannt ist, dass Steuergesetze kein tatsächliches Abbild eines jeden Lebenssachverhaltes bieten können, ist doch immer wieder erstaunlich, welche Auswirkungen – auf den ersten Blick– -kleine gesetzliche Anpassungen haben können: Obwohl diese zur Verfahrensvereinfachung gedacht waren, ergaben sich seit der Gesetzesänderung zum Mikrokosmos der doppelten Haushaltsführung im Jahr 2013 viele Rechtsfragen, von denen auch zehn Jahre später noch nicht alle (final) geklärt sind. Nach den Entscheidungen zweier Verfahren durch den BFH zugunsten der Steuerpflichtigen sind bereits die nächsten Verfahren anhängig; in diesen ist der Einbezug von gewissen Kosten in die sog. (gedeckelten) Unterkunftskosten streitig. Aber selbst dann sind sicherlich noch nicht alle potentiellen Rechtsfragen in diesem Kontext geklärt und neue kommen aufgrund der derzeitigen sowie zukünftigen Entwicklungen sicherlich hinzu.

Ceterum censeo

Neuer Schub für Olaf, FR 2023, 984

Rechtsprechung

Betriebsstätte/Doppelbesteuerung

BFH v. 7.6.2023 - I R 47/20, Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich, FR 2023, 984-990

Körperschaften

BFH v. 7.6.2023 - I R 50/19, Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden, FR 2023, 990-992

Werbungskosten

BFH v. 29.9.2022 - VI R 34/20, Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium, FR 2023, 993-996

Arbeitnehmer

BFH v. 12.1.2023 - VI R 39/19, Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, FR 2023, 996-998

Einkünfte aus Kapitalvermögen

BFH v. 25.10.2022 - VIII R 1/19, Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung, FR 2023, 999-1001

Private Veräußerungsgeschäfte

BFH v. 19.7.2022 - IX R 20/21, Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns, FR 2023, 1001-1004

Erbschaft- und Schenkungsteuer

BFH v. 12.10.2022 - II R 5/20, Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht, FR 2023, 1004-1008

Autoren

 Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer