FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten.
Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Inklusive Online-Datenbank.
Beziehern der FR steht im Rahmen ihre Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online.
Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien
- Arbeitnehmer
- Entschädigung
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- Werbungskosten
- Zebragesellschaft
Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen
- Arbeitnehmer
- Billigkeitsverfahren
- Gewerbesteuer
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- Rentenbesteuerung
- Steuerbefreiungen
- Umwandlungssteuerrecht
- Verfahren
Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 11 / 2023
Aufsätze
Waldhoff, Christian, Steuerrecht in der Inflation – der verfassungsrechtliche Rahmen für den Ausgleich der kalten Progression, FR 2023, 485-490
Ob das Steuerverfassungsrecht einen Inflationsausgleich verlangt, hängt entscheidend von der Justierung des Leistungsfähigkeitsprinzips ab. Entgegen einer vielfach vertretenen Meinung handelt es sich dabei nicht um ein “Realprinzip“, sondern baut auf der Belastungsentscheidung des Steuergesetzgebers für jede Einzelsteuer gesondert auf. Nach dieser Ansicht ist ein Ausgleich der kalten Progression ökonomisch wie politisch sinnvoll, von Verfassungs wegen jedoch nicht gefordert.
Mayr, Gunter, Inflation und Abschaffung der kalten Progression in Österreich, FR 2023, 490-494
Der Verfasser erläutert zunächst die Maßnahmen Österreichs gegen die Inflation im Zusammenspiel mit dem österreichischen Stufentarif. Sodann wird die Frage der “Gerechtigkeit“ des Steuertarifs beleuchtet, die sich für Deutschland wie für Österreich gleichermaßen stellt.
Richter, Andreas / Welling, Berthold, Tagungs- und Diskussionsbericht zum 86. Berliner Steuergespräch “Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht“, FR 2023, 494-499
Die derzeit höchste Inflationsrate seit 40 Jahren belastet den Bürger erheblich. Das gilt nicht nur für die allgemeine Steigerung des Preisniveaus. Sinkende Kaufkraft führt bei nominal gleichbleibender Steuerlast zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Durch die Inflation wird sukzessive die ursprüngliche Belastungsentscheidung des Gesetzgebers verändert. Je höher die Inflationsrate steigt, desto schwächer wird die demokratische Legitimation der Steuergesetze. Es drohen kalte Progression und die Besteuerung von Scheingewinnen, womit nicht zuletzt die damit zusammenhängende Problematik möglicher Zugriffe auf die Vermögenssubstanz angesprochen ist.
Eine Reaktion erfolgte durch das Inflationsausgleichsgesetz v. 8.12.2022, BGBl. I 2022, 2230. Aktualisiert wurden u.a. der Einkommensteuertarif, der Grundfreibetrag und das Kindergeld. Das Thema der inflationsbedingten Auswirkungen auf das Steuerrecht hat daneben noch weitere Dimensionen. Muss für steuerliche Zwecke ein “Wert“ ermittelt werden, kann sich das Recht vor der ökonomischen Wirklichkeit nicht verschließen. Es besteht die Herausforderung, die Besteuerung realitätsgerecht und handhabbar zu gestalten. Besonders deutlich wird das bei der aktuellen Erhöhung der Vermögenswerte für Immobilien, die zu einer Steigerung insbesondere der Erbschaftsteuer führen wird.
Im Rahmen des 86. Berliner Steuergesprächs am 27.2.2023 bot den Referenten, Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer und Prof. Dr. Christian Waldhoff, den Mit-Diskutanten Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Dr. Arno Diekmann sowie Dr. Andreas Richter, LL.M. und den Teilnehmenden über diese und weitere Aspekte inflationsbedingter Auswirkungen auf das Steuerrecht zu diskutieren. Die Gesprächsleitung hatte Prof. Dr. Roman Seer.
Kozlowski, Olivia, Die Vermögensteuer im grenzüberschreitenden Kontext – eine steuerrechtliche Bestandsaufnahme aus heutiger Perspektive, FR 2023, 499-508
Die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit ermöglicht ein Vielsteuersystem in verschiedener Weise. Die Erfassung der Vermögenskomponente hat – unter hier erfolgender Vernachlässigung der Grundsteuer – in Hinblick auf den exponentiell steigenden Finanzbedarf des Gemeinwesens eine zunehmende Sensibilisierung in der Öffentlichkeit erfahren. Die Belastung des Vermögens durch die Vermögensteuer fand ihr damaliges Ende mit dem Vermögensteuerbeschluss des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995, 655. Seitdem beschränkte sich die Auseinandersetzung mit der Thematik auf die politischen, verfassungsrechtlichen als auch ökonomischen Aspekte der Vermögensteuer. Allerdings hat sich das Steuerrecht und insbesondere das Abkommensrecht durch die voranschreitende Globalisierung seit dem Ende der Vermögensteuer stetig weiterentwickelt. Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer wird zurzeit ernsthaft erwogen, daher werden nachfolgend die grenzüberschreitenden Implikationen der Vermögensteuer untersucht. Da neben einer Vermögensteuer in Nachholung früherer Nichtbesteuerung und zur Deckung eines Einmalbedarfs regelmäßig die Einführung einer Vermögensabgabe nach dem Vorbild des Lastenausgleichs diskutiert wird, bedarf es zunächst einer steuerrechtlichen Einordnung der Vermögensabgabe. Nachfolgend wird sodann die Vermögensteuer im grenzüberschreitenden Kontext unter den nunmehrigen Rahmenbedingungen beleuchtet und insbesondere untersucht, inwiefern nach aktuellem Stand eine Doppelbesteuerung oder eine doppelte Nichtbesteuerung effektiv vermieden werden kann. Basierend auf den daraus resultierenden Erkenntnissen wird eine gesetzgeberische Handlungsempfehlung abgeleitet.
Ceterum censeo
Rent an Oldie, FR 2023, 508
Rechtsprechung
Immobilien/Körperschaften
BVerfG v. 7.12.2022 - 2 BvR 988/16, Ausnahmeregelung zur Körperschaftsteuererhöhung, FR 2023, 508-519
Verluste
BFH v. 9.2.2023 - IV R 34/19, Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften, FR 2023, 520-525
Private Veräußerungsgeschäfte
BFH v. 23.4.2021 - IX R 8/20, Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung – grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch, FR 2023, 525-527
BFH v. 14.2.2023 - IX R 11/21, Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners, FR 2023, 527-533
Verwaltungsentscheidungen
Einkünfte aus Kapitalvermögen
BMF v. 11.4.2023 - IV C 6 - S 2133/19/10004 :002, Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital, FR 2023, 533-536
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer