FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FinanzRundschau - FR

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2025: 604 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 46,20 € (inkl. MwSt.), Ausland: 76,90 €

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com 

Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 20/2024

Aufsätze

Schaumberger, Marcus / Stößel, Johannes / Ditandy, Maximilian, § 4g EStG und die umwandlungssteuerliche Entstrickung – Normative Würdigung am Beispiel der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften unter Einbezug des Entwurfs zum JStG 2024 – Teil I, FR 2024, 925-937

Im Regierungsentwurf eines JStG 2024 ist in Art. 3 Nr. 3 die Änderung des § 4g Abs. 1 S. 4 EStG vorgesehen, dass die Bildung eines Ausgleichpostens nach § 4g Abs. 1 S. 1 EStG bei der Entstrickungsbesteuerung in allen offenen Fällen einer Umwandlung entsprechend anzuwenden ist, in denen es zur Aufdeckung stiller Reserven infolge der Beschränkung oder des Ausschlusses des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Dentschland kommt. Im Rahmen dieser Untersuchung soll die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aufgrund der hohen Praxisrelevanz (z.B. aufgrund der vergleichsweise einfachen Durchführbarkeit in Ermangelung eines doppelten Teilbetriebserfordernisses) der Untersuchungsgegenstand sein. Ferner analysieren die Autoren, ob unter Einbezug der aktuellen Gesetzeslage eine mittels § 4g EStG nachgelagerte Besteuerung im Rahmen der umwandlungssteuerlichen Entstrickung möglich ist. Anschließend werden notwendige Reformvorschläge aufgezeigt.

Hübner, Hendrik / Letzner, Steven, Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschalen I und II und Überlegungen zu Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger (steuerlicher) Transferzahlungen – Teil 2, FR 2024, 938-942

Im ersten Teil des Beitrags (FR 2024, 836) wurde die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschalen I und II (EPP I und II) untersucht. Im Rahmen des zweiten Teils des Beitrags sollen nunmehr Überlegungen zu den dem Gesetzgeber zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten, die auch in Zukunft für (steuerliche) Transferzahlungen eingesetzt werden könn(t)en, aufgezeigt werden. Diese Überlegungen sollen insbesondere deshalb angestellt werden, um Aussagen dazu treffen zu können, ob eine entsprechende (alternative) Umsetzung bereits im Rahmen der Umsetzung der EPP I und der EPP II hätte in Erwägung gezogen werden können bzw. sollen, da die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten den verfolgten Zielen zielführender bzw. einfacher Rechnung getragen hätten als die gewählten Ausgestaltungen.

Bodden, Leo-Emilio, Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 lit. e GewStG – Systematische Einordnung und verfassungsrechtliche Würdigung im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG, FR 2024, 943-950

Der Verf. untersucht die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 lit. e GewStG im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Er arbeitet heraus, dass § 8 Nr. 1 lit. e GewStG weder das Prinzip der Finanzierungsneutralität noch das Objektsteuerprinzip verwirklicht. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Würdigung legt er dar, dass § 8 Nr. 1 lit. e GewStG Mieter und Eigentümer auf verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Weise ungleich behandelt. In der Folge gelangt der Verf. zu dem Ergebnis, dass § 8 Nr. 1 lit. e GewStG den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt.

Ceterum censeo

Lächeln – aber wie?, FR 2024, 950-951

Kurzbeiträge

Kleinert, Jens, Wie offenkundige Europarechtswidrigkeit, Untätigkeit des Gesetzgebers und überlanger Zinslauf erneut den Bundesrechnungshof sowie uns alle zum Weinen bringen, FR 2024, 951-953

Rechtsprechung

Kapitalerträge

BFH v. 13.3.2024 - I R 1/20, Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer, FR 2024, 954-962

Verfahren

BFH v. 14.12.2022 - X R 19/21, Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage, FR 2024, 962

BFH v. 6.5.2024 - III R 14/22, Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung, FR 2024, 963

Verwaltungsentscheidungen

Verdeckte Gewinnausschüttung

BMF v. 30.8.2024 - IV C 2 - S 2742/22/10003 :009, Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension; BFH, Urt. v. 15.3.2023 – I R 41/19, BStBl. II 2024, 654; Änderung des BMF-Schreibens vom 18.9.2017 (BStBl. I 2017, 1293), FR 2024, 963

Körperschaften/Stiftungen

BMF v. 24.4.2024 - IV C 2 - S 2204/24/10001 :001, Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen; Folgen aus dem BFH, Urt. v. 17.5.2023 – I R 42/19, BStBl. II 2024, 381, FR 2024, 963-964

Beschränkte Steuerpflicht/Europäisches Recht

BMF v. 5.8.2024 - IV B 8 - S 2301/22/10001 :001, Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 7 EStG, FR 2024, 964

Kapitalerträge

BMF v. 27.8.2024 - IV C 1 - S 2410/22/10001 :001, EStG – Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunkt, FR 2024, 964

Autoren

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

Redaktion

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de