ISR - Internationale SteuerRundschau Zeitschrift für das gesamte Internationale und Europäische Steuerrecht

ISR - Internationale SteuerRundschau

Die ISR erörtert alltägliche und komplexe grenzüberschreitende Steuerfragen. Aufsätze mit konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, aktuelle Rechtsentwicklungen sowie Analysen der neuesten Rechtsprechung mit hilfreichen Hinweisen unterstützen Sie in der Praxis.

  • Top informiert über die Steuergestaltungs- und die Rechtsdurchsetzungs-Beratung
  • Ertragsteuerliche Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht
  • Erläuterungen über Rechtsentwicklungen in anderen Staaten
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ISR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2194-539X

Jahresbezugspreis 2026: 615€ (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 34,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 51,30 € 

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Beratermodul ISR:

  • Archiv der ISR seit 2012

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

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Beschreibung

Die Internationale SteuerRundschau bietet Ihnen als Zeitschrift für Internationales Steuerrecht monatlich alles, was Sie über die aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in der Steuergestaltungs- und für die Rechtsdurchsetzungs-Beratung wissen müssen.

Die ISR unterstützt Steuerberater und Rechtsberater ebenso wie Praktiker im Unternehmen bei alltäglichen und komplexen grenzüberschreitenden Steuerfragen.

Dabei liegt der Fokus auf ertragsteuerlichen Themen aus dem Deutschen Internationalen Steuerrecht, Rechtsentwicklungen in anderen Staaten werden auch in regelmäßigen Abständen erläutert.

Alle Beiträge sind systematisch folgenden Rubriken zugeordnet:

  • Außensteuerrecht

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)/OECD

  • Europäisches Steuerrecht

  • Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise (Transfer Pricing)

Kooperation mit dem „Institut für Internationales Steuerrecht/Institute for Internationale Taxation e.V. (Ifitax)“
Das IFITAX verfolgt das Ziel, das Gespräch zwischen den auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen zu fördern und die Zusammenarbeit mit allen im Bereich des Internationalen Steuerrechts tätigen Personen und Institutionen zu pflegen. Die Ziele des Instituts werden u.a. verwirklicht durch die Unterrichtung über die Themenbereiche des Internationalen Steuerrechts im Rahmen gezielter Informationsveranstaltungen und sonstiger Informationsträger sowie die Organisation von Konferenzen sowie von Workshops und Seminaren.

Durch die Kooperation mit dem IFITAX erweitert sich das Spektrum der ISR um weitere wertvolle gegenseitige Anregungen und Beiträge.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ISR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ISR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Internationalen SteuerRundschau seit 2012

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Europäisches Steuerrecht

Aufsätze

Köhler, Stefan, Keine Entstrickungsbesteuerung ohne Entstrickung!?, ISR 2025, 389-397

Das deutsche Steuerrecht kennt eine sog. Entstrickungsbesteuerung (Exit Tax). Diese greift gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn eine Beschränkung oder ein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vorliegt. Durch einen weiteren Satz 4 wurde später hinzugefügt, dass eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss des Besteuerungsrechts insbesondere dann vorliegt, wenn ein Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist. In Bezug auf diesen Satz 4 könnte man Formulierungen in einer neuen Entscheidung des BFH auch so verstehen, dass eine Exit Tax auch dann erhoben werden könnte, wenn zwar eine Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer ausländischen Betriebsstätte jedoch keine Beschränkung oder kein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vorliegt (fehlender Gefährdungstatbestand). Der nachfolgende Beitrag legt dar, dass eine so weitgehende Auslegung des Satz 4 sowohl nach der Gesetzesbegründung, aus Sicht des Unionsrechts als auch des deutschen Verfassungsrechts problematisch sein dürfte und vor diesem Hintergrund eine engere, besser am Ziel der Norm ausgerichtete Auslegung des Satzes 4 als vorzugswürdig erscheint.

Rechtsprechung kompakt

BFH v. 26.3.2025 - I R 5/24 (I R 99/15) / Hagemann, Tobias / Kunert, Ruben, Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte – verfassungsrechtliches Vertrauensschutzgebot bei rückwirkenden Gesetzen, ISR 2025, 397-402

DBA/OECD

Aufsätze

Strotkemper, Noemi, Schiedsverfahren nach Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan, ISR 2025, 403-409

Der vorliegende Beitrag fasst zusammen, welche Bedeutung die deutsch-japanische Vereinbarung zu Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan hat. Herausgearbeitet werden dazu zunächst der bestehende und auslegungsbedürftige Regelungsgehalt der Schiedsklausel des DBA und des zwischenstaatlichen Protokolls. Sodann wird der Charakter entsprechender Konsultationsvereinbarungen als DBA ergänzende und normkonkretisierende Verwaltungsvereinbarungen dargestellt. Der Beitrag schließt mit der Besprechung des wesentlichen Inhalts der Konsultationsvereinbarung und für Verständigungs- und Schiedsverfahren abzuleitende Beratungsempfehlungen für die Beantragung und Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren.

Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise

Dworaczek, Michael / Bickenbach, Daniel, Dezentrale Verrechnungspreissyteme – Aufgriffspunkte in der Betriebsprüfung, ISR 2025, 409-416

Die Verfasser werden in Betriebsprüfungen zu Verrechnungspreisthemen verschiedentlich mit dem Vorhaben der Finanzverwaltung konfrontiert, dezentral ausgerichtete Verrechnungspreismodelle aus fiskalischen Gründen in sog. Central-Entrepreneur Systeme mit einzigem Strategieträger in Deutschland umzudeuten. Die Beweggründe hierfür sind in dem Interesse zu erkennen, zugunsten der deutschen Unternehmen den ausländischen Gruppengesellschaften lediglich die Erzielung eines Routinegewinns statt eines Anteils am Residualgewinn zu ermöglichen. In ihrem Beitrag führen die Autoren in die genannte Problematik ein. In einem ersten Schritt wird ein Überblick über wesentliche Merkmale und Unterschiede von zentralen vs. dezentralen Verrechnungspreismodellen geboten. Anschließend werden ausgesuchte Diskussionspunkte aus der Betriebsprüfungspraxis erörtert. Im letzten Schritt stellen die Verfasser ihr Fazit vor.

Wilmanns, Jobst / Ebeling, Felix, Studie zum Verfahrensecht in deutschen Betriebsprüfungen: Fokus Verrechnungspreise, ISR 2025, 417-425

Die vorliegende Studie analysiert die Praxis steuerlicher Betriebsprüfungen in Deutschland mit Schwerpunkt auf Verrechnungspreisen. Basierend auf einer Umfrage unter 102 Unternehmensvertretern, überwiegend aus international agierenden Großunternehmen, werden zentrale Schwachstellen wie lange Prüfungsdauern, ineffiziente Nutzung von Dokumentationspflichten und ungelöste Doppelbesteuerung empirisch fundiert identifiziert. Trotz dieser Herausforderungen wird das Verhältnis zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung als überwiegend positiv bewertet. Die Autoren empfehlen eine Präzisierung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten, die Einführung risikoorientierter Prüfmethoden sowie eine stärkere Nutzung vorhandener Datenquellen, um die Effizienz und Transparenz der Betriebsprüfungen nachhaltig zu verbessern.

Außensteuerrecht

Scholz, Christian M., Die Berücksichtigung von Kündigungsrisiken bei Funktionsverlagerungen, ISR 2025, 426-429

Die deutschen Finanzbehörden haben mehrfach Umwandlungen von vollwertigen zu Routine-Einheiten im Rahmen der deutschen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen beanstandet. Sie argumentieren, dass bei der Ermittlung des Exitpreises Kündigungsrisiken nicht berücksichtigt wurden. Ihre Kritik lautet, dass bei der Berechnung des Exitpreises als Differenz zwischen den Unternehmenswerten vor und nach der Umstrukturierung der Wert nach der Umstrukturierung das Risiko berücksichtigen muss, dass der ausländische Prinzipal den Vertrag mit der verbleibenden routinemäßigen Einheit kurzfristig kündigen kann. Der vorliegende Beitrag vertritt die Auffassung, dass die von den deutschen Finanzbehörden behaupteten Auswirkungen solcher Risiken übertrieben sind. Es gibt viele realistische Fälle, in denen die Berücksichtigung des Kündigungsrisikos zu einer Senkung und nicht – wie behauptet – Erhöhung des Exitpreises führt.

Autoren und Redaktion

Herausgegeben von StB Prof. Dr. Xaver Ditz, StB Christian Ehlermann, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Eilers, LL.M., MR Dr. Thomas Eisgruber, StB Prof. Dr. Stefan Köhler, Generalanwältin Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M., MDir a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, RA/FAStR Prof. Dr. Stephan Rasch, Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Prof. Dr. Alexander Rust, LL.M., RiBFH Dr. Michael Schwenke.

RA Ruth Sterzinger (verantwortlich), Anschrift des Verlags, isr@otto-schmidt.de, Tel. 0221/93738-152 (Redaktionssekretariat), Fax 02 21/9 37 38-9 02

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