Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts
Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht
Online in diesen Modulen:
Beratermodul Steuer-Seminar
Beratermodul Ausbildung und Praxis Steuerrecht
Beratermodul Steuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Aktionsmodul Steuerrecht
- Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
- Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen
- Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
- Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
- Monat für Monat 7 bis 10 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
- Inklusive Beratermodul Steuer-Seminar
- Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt
Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.
Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.
Ihre Vorteile:
Recherchieren Sie in allen Jahrgängen der Steuer-Seminar ab 2019 und nutzen Sie die Verlinkungen mit Gesetzen und Urteilsvolltexten.
Lesen Sie die Steuer-Seminar auch in der Otto Schmidt Zeitschriften-App auf Ihrem Smartphone.
Digital lesen Sie die neuen Inhalte jeweils einige Tage früher als das gedruckte Heft.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Kundenservice: kundenservice@otto-schmidt.de oder per Telefon 0221/93738-01.
Aktuelles Heft
Heft 11/2025
Praktische Fälle des Steuerrechts
Einkommensteuer
Asche, Michael / Wiese, Jasper, Bilanzierung bei Einheits-GmbH & Co. KG, insb. passiver Ausgleichsposten für Anteile an Komplementär-GmbH, StSem 2025, 321-326
Eine Einheits-GmbH & Co. KG muss lt. HGB für ihre Anteile an der Komplementär-GmbH einen Sonderposten (Ausgleichsposten) in ihrer handelsrechtlichen Gesellschaftsbilanz passivieren. Ungeachtet der zunehmenden Verbreitung von Einheits-GmbH & Co. KGs sind Grundlagen und Einzelheiten dieses Ausgleichspostens ungeklärt. Für eine wichtige Frage hat jüngst das IdW eine Erleichterung geschaffen.
Ruscheinsky, Werner, Ehegatten-Mietverhältnis bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieters, StSem 2025, 326-328
Ist ein Ehegatten-Mietverhältnis steuerlich anzuerkennen, wenn Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das Konto des Mieter-Ehegatten getätigt werden?
Fischer, Uwe, Steuerfreistellung ausländischen Arbeitslohns in Deutschland, StSem 2025, 328-330
Eine Freistellung ausländischer Einkünfte erfolgt nach verschiedenen DBA nur bei einer tatsächlichen Besteuerung im Quellenstaat. Leider regeln diese DBA nicht, wann genau eine “tatsächliche“ Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat vorliegt. Jetzt hat der BFH entschieden, ob ein in dem anderen Vertragsstaat steuerfrei ausgezahlter Teil des Arbeitslohns freizustellen ist oder nicht.
Weber, Christian, Erste Tätigkeitsstätte bei vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung, StSem 2025, 330-332
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung stellt sich die Frage, ob für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist – und damit keine Reisekosten in Betracht kommen – und ob diese beim Arbeitgeber oder am Beschäftigungsort beim Entleiher vorliegt.
Weber, Christian, Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland, StSem 2025, 333-335
Ab 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung auf höchstens 1.000 € pro Monat begrenzt. Für eine Wohnung im Ausland gilt dieser Höchstbetrag nicht. Gelten andere Regeln für eine Begrenzung?
Ulbrich, Matthias, Maßgebliche Anzahl von Mitarbeitern für die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils aus einem Firmenfitnessprogramm, StSem 2025, 335-337
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ein Incentive gewähren, das nicht der Lohnsteuer unterliegt, wenn die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht überschritten wird. Fraglich für die Einhaltung der Freigrenze ist, ob die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen maßgeblich ist, wenn diese von der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter abweicht.
Erbschaftsteuer
Haar, Horst, Verwaltungsvermögen bei Wohnungsunternehmen, StSem 2025, 337-340
Dritten überlassene Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu einem Betrieb gehören, sind grundsätzlich als Verwaltungsvermögen anzusehen. Eine Ausnahme betrifft Wohnungsunternehmen. Dabei darf es sich nicht um Vermögensverwaltung handeln, sondern es muss ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO) bestehen. Die Verwaltung geht pauschal davon aus, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb regelmäßig nur vorliegt, wenn mehr als 300 Wohnungen vermietet werden.
Umsatzsteuer
Fischer, Uwe, Freiwillige Zahlungen von Besuchern einer Internetseite, StSem 2025, 340-342
Liegt ein Leistungsaustausch vor, wenn der Betreiber einer Internetseite zur Finanzierung des Inhalts Spenden von Nutzern erhält? Bisher liegt hierzu keine BFH-Rechtsprechung vor. Jetzt hat sich erneut ein FG mit der Problematik befasst.
Finanzgerichtsordnung
Ulbrich, Matthias, Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs auch für Klagen von Rechtsanwälten in eigener Sache?, StSem 2025, 342-345
Mittlerweile hat sich das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), über das der prozessuale Schriftverkehr mit FG von Rechtsanwälten auf elektronischem Weg vorzunehmen ist, in der Praxis etabliert. Aber gilt diese Pflicht auch, wenn ein Rechtsanwalt in eigener Sache Klage erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Rechtsanwalt hinzuweisen?
Abgabenordnung
Rüsch, Gary, Änderung bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, StSem 2025, 345-347
Ist die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht (z.B. BFH), können die Finanzbehörden Steuerbescheide vorläufig erlassen. Über die Frage, inwieweit eine nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO angeordnete Vorläufigkeit auch Änderungen zum Nachteil des Stpfl. gestattet, hatte der BFH zu entscheiden.
Grotehen, Rainer, Richtsatzschätzung am Ende?, StSem 2025, 347-352
Der BFH hat eine sachgerechte Schätzung anhand der amtlichen Richtsätze infrage gestellt. Es lohnt sich jedoch eine differenzierte Betrachtung der BFH-Entscheidungen. Denn jede Schätzungsmethode hat ihre Tücken.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, StB, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, StB – Ulrike Burmann, RAin/StBin.
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