StuW - Steuer und Wirtschaft Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

StuW - Steuer und Wirtschaft

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.

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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft

  • Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
  • Inklusive Online-Modul StuW online plus
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
  • Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

ISSN 0341-2954

Jahresbezugspreis 2025: 533 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 23,80€ (inkl. MwSt.), Ausland: 29,50 €

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Beschreibung

Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.

Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der StuW steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Online-Modul "StuW online plus", mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Steuer und Wirtschaft inklusive Archiv seit 2000

  • Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe

    • Jahrgang 2014/2015

    • Jahrgang 2015/2016

    • Jahrgang 2016/2017

    • Jahrgang 2017/2018

    • Jahrgang 2018/2019

    • Jahrgang 2019/2020

    • Jahrgang 2022/2023

    • Jahrgang 2023/2024

  • Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe

    • Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38

    • Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39

    • Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40

    • Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41

    • Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42

    • Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43

    • Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44

    • Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45

    • Desens (Hrsg.), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität, Bd. 46

  • Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen 

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 3/2025

Abhandlungen

Hongler, Peter, Das Gleichbehandlungsgebot im Steuerrecht, StuW 2025, 157-170

Der Beitrag untersucht die erkenntnistheoretischen Grundlagen des Gleichbehandlungsgebots im Steuerrecht. Dabei wird die These vertreten, dass sich die Steuerrechtswissenschaft wieder vermehrt mit den sittlichen Grundfragen auseinandersetzen sollte. Der Autor plädiert für eine restriktive Anwendung des Gleichbehandlungsgebots – beschränkt auf willkürliche sowie besonders verpönte Ungleichbehandlungen. Fragen der Verteilungsgerechtigkeit sollen dabei keine Rolle mehr spielen.

Tappe, Henning, Die Formalisierung des Steuerverfassungsrechts, StuW 2025, 171-182

Für die großen steuerverfassungsrechtlichen Fragen unserer Zeit – die Zulässigkeit von Steuern, die Gestaltung der Steuergesetze – verlagert sich die verfassungsgerichtliche Prüfung zunehmend auf formelle Aspekte: Kompetenz- und Verfahrensfragen scheinen wichtiger zu werden als die Prüfung anhand von inhaltlichen Maßstäben. Darlegungslasten, Begründungen im Gesetzgebungsverfahren ersetzen ein Hinterfragen der materiellen “Richtigkeit“. Das klassische steuerverfassungsrechtliche Universalmittel, der allgemeine Gleichheitssatz, der ganz grundlegend die Steuergerechtigkeit garantieren soll, tritt oftmals dahinter zurück. Auch die Freiheitsgrundrechte dienen häufig nur dem Einstieg in die Prüfung, sind aber in der Folge kein ernstzunehmender Maßstab mehr für die verfassungsgerichtliche Kontrolle staatlicher Steuererhebung.

Bimek, Kerstin / Ruf, Martin, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183-195

Der Beitrag diskutiert mögliche Belastungsgründe der Grundsteuer und Folgerungen für die Bemessungsgrundlage daraus. Die Grundsteuer kann über die Gruppenäquivalenz als Belastungsgrund gerechtfertigt werden. Den Einwohnern einer Gemeinde werden als Gruppe die Kosten für die Bereitstellung öffentlicher Güter durch die Gemeinde zugeordnet. Die interne Verteilung der Kosten innerhalb der Gruppe erfolgt dann auf Basis der subjektiven Leistungsfähigkeit der Gruppenmitglieder, die durch die Grundsteuer approximiert wird. Eine Rechtfertigung über die Individualäquivalenz ist dagegen nicht möglich, denn der individuelle Nutzen aus dem Konsum öffentlicher Güter lässt sich nicht im Wert von Grundvermögen ablesen. Mieten sind eine geeignete Bemessungsgrundlage für eine über die Gruppenäquivalenz gerechtfertigte Grundsteuer, denn sie approximieren die subjektive Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und können anders als Bodenwerte umfangreich beobachtet werden, was eine realitätsgerechte Abbildung der Wertrelationen ermöglicht.

Richter, Wolfram F., Plädoyer für die Abschaffung der Pendlerpauschale und die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Umzugskosten, StuW 2025, 196-200

Die Absicht der Regierungskommission aus CDU/CSU und SPD, die Pendlerpauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft zu erhöhen, wird in diesem Beitrag kritisch hinterfragt. Es wird gezeigt, dass die herkömmliche Rechtfertigung der Pauschale unter Bezugnahme auf das Veranlassungs- und Nettoprinzip wirkungsanalytisch nicht überzeugt. Allokationspolitisch ließe sich sogar eine negative Pendlerpauschale rechtfertigen. Das liegt daran, dass beim Pendeln die Einkommensteuer externalisiert wird, die dann fällig wäre, wenn die Pendelzeit für die Erzielung von Arbeitseinkommen genutzt würde. Und wenn eine Besteuerung des Pendelns zum Arbeitsplatz politisch nicht vermittelbar erscheint, bietet es sich an, die steuerliche Abzugsfähigkeit auf ausgabewirksame Umzugskosten zu beschränken. Sollte die Politik indes die Auffassung vertreten, dass bei speziellen Sachverhalten einem pendelreduzierenden Umzug anerkennungswürdige Hindernisse im Wege stehen und sollten die resultierenden Mehraufwendungen als leistungsfähigkeitsmindernd angesehen werden, böte sich die Gewährung eines Sonderausgabenabzugs als sachgerechte Lösung an.

Kockrow, Madeleine, Rechtsgeschichtliche und völkerrechtliche Einordnung von Vergeltungs- und Gegenmaßnahmen, StuW 2025, 201-214

In der ersten Jahreshälfte 2025 war die internationale, europäische und deutsche steuerpolitische Debatte durch die angekündigten Maßnahmen der Trump Administration bestimmt. Diese prüfte, ob US-amerikanische Staatsangehörige oder Unternehmen mit diskriminierenden oder extraterritorialen Steuern belastet werden sowie mögliche Gegenmaßnahmen. Dabei stellen die IRC Sec. 891 de lege lata und der – zwischenzeitlich infolge der G7-Einigung verworfene – Entwurf der IRC Sec. 899 eine Gegenmaßnahme de lege ferenda dar. Der Beitrag ordnet einerseits die rechtshistorische Funktion der IRC Sec. 891 v. 1934 und ähnlicher deutscher, schweizerischer und britischer Kompetenzgrundlagen für Vergeltungsmaßnahmen als prä-abkommensrechtlichen Schutzmechanismus ein und andererseits den Rückgriff auf diese als Gegenmaßnahmen im völkerrechtlichen Sinne.

Dietz, Milena, Die Bandbreite des Begriffs der “wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle“, StuW 2025, 215-222

Der Frage, was eine “wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle“ i.S.d. Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG ist, soll sich dieser Beitrag nähern. Dass die Gewerbesteuer eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle ist, darf aber als gesichert gelten. Daher wird sich der Beitrag zunächst dieser Steuerart widmen, indem er sie aus der Perspektive des Koalitionsvertrags aus dem Frühjahr 2025 sowie der Expertenkommission “Vereinfachte Unternehmensteuer“ betrachten wird (II.). Doch alternativlos ist die Gewerbesteuer nicht. Vielmehr ist zu fragen, welche anderen Optionen dem Gesetzgeber zu Gebote stehen. Dafür ist eine Exegese des Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG und des Art. 106 Abs. 6 GG erforderlich (III.). Im vierten Teil werden schließlich vier unterschiedliche Alternativen des Gesetzgebers bewertet (IV.).

Tagungsberichte

Naumann, Julian, EATLP-Kongress 2025 zum Thema “Taxing Real Estate (Ownership)“, StuW 2025, 223-235

Autoren und Redaktion

Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.

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