Steuer und Wirtschaft - StuW Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

Steuer und Wirtschaft - StuW

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.

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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft

  • Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
  • Inklusive Online-Modul StuW online plus
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
  • Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

ISSN 0341-2954

Jahresbezugspreis 2024: 498 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 3 Monate Testzugang zum Online-Modul StuW online plus und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.

Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft

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Beziehern der StuW steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Online-Modul "StuW online plus", mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Steuer und Wirtschaft inklusive Archiv seit 2000
  • Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe
    • Jahrgang 2014/2015
    • Jahrgang 2015/2016
    • Jahrgang 2016/2017
    • Jahrgang 2017/2018
    • Jahrgang 2018/2019
    • Jahrgang 2019/2020
  • Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe
    • Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38
    • Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39
    • Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40
    • Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41
    • Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42
    • Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43
    • Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44
    • Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45 
  • Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)
  • Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen 
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 1 / 2024

Editorial

Hey, Johanna / Spengel, Christoph, Editorial, StuW 2024, 1-2

Tagungsbeiträge

Schön, Wolfgang, Menschen – Steuern – Staaten, StuW 2024, 3-15

Die steigende Mobilität von Individuen stellt die Besteuerung von Einkommen vor Herausforderungen. Namentlich vermögende und gut ausgebildete Personen sind in der Lage, durch Wohnsitzwechsel steuerliche Belastungsunterschiede zwischen Jurisdiktionen zu nutzen. Dies veranlasst mehr und mehr Staaten, umzugswilligen Steuerpflichtigen gezielt günstige steuerliche Rahmenbedingungen zu bieten, namentlich einen Verzicht auf die Besteuerung von Auslandseinkünften oder eine ermäßigte Steuer auf Inlandseinkünfte. Diese Praxis bietet Anlass, der Rechtfertigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auf den Grund zu gehen und nach einer überzeugenden Konzeption der Zugehörigkeit von Personen zu einer Gemeinschaft der Steuerpflichtigen zu fragen. Traditionelle Steuerprinzipien wie das Nutzenprinzip und das Opferprinzip erhalten im internationalen Steuerwettbewerb eine neue Dimension.

Hey, Johanna, Verfassungsrechtliche Grenzen steuerrechtlicher Mitwirkungspflichten, StuW 2024, 16-25

Die Gleichmäßigkeit des Steuervollzugs ist ein Gemeingut von herausgehobener Bedeutung. Ohne Mitwirkung der Steuerpflichtigen, aber auch in Dienst genommener Dritter ist das Ziel eines gleichheitssatzkonformen Gesamtvollzugs nicht erreichbar. Beständig hat der Gesetzgeber in den vergangenen Fahrzehnten Mitwirkungspflichten ausgedehnt, Dokumentationspflichten angeordnet, neue Meldepflichten geschaffen. Die hiermit einhergehenden Mitwirkungspflichten begrenzen grundrechtliche Freiheiten. Der Beitrag betont die Bedeutung der Vereinfachung des materiellen Steuerrechts, um Verwaltungslasten zu reduzieren, und fragt sodann nach Grenzen des Übermaßverbots für Verwaltungslasten im Dienste der Steuergleichheit.

Abhandlungen

Siegel, Theodor, Nominelle oder “reale“ Einkommensbesteuerung bei Inflation? – Zur Berechtigung eines Inflationsabzugsbetrages, StuW 2024, 26-32

Der Beitrag diskutiert auf der Basis eines Aufsatzes von Hundsdoerfer die Forderung, Inflationsverluste durch den Abzug innerhalb der Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Dies soll durch einen Inflationsabzugsbetrag (= Inflationsrate x Eigenkapital) erfolgen. Diese Forderung wird auf das objektive Nettoprinzip gestützt: durch erwerbswirtschaftliches Handeln verursachte oder veranlasste Vermögensminderungen verringern das steuerpflichtige Einkommen. Dieser Argumentation wird entgegengehalten, dass inflationsbedingter Wertverlust völlig unabhängig von der Verwendung des betroffenen Vermögens stattfindet. Eine “sowieso“ eintretende Wertverringerung liegt also außerhalb der Einkommenserzielung und mindert somit die auf das erwerbswirtschaftliche Handeln bezogene steuerliche Leistungsfähigkeit nicht. – Ergänzend wird die Beseitigung der kalten Progression durch Änderung des Tarifs kurz dargestellt, um anschließend eine auf eine konkret kaufkraftbezogene Einkommensbemessungsgrundlage bezogene Einkommensbesteuerung zu betrachten (aber nicht zu empfehlen); ein Inflationsabzug hat auch hier keine Berechtigung. – Schließlich wird die Möglichkeit angesprochen, bei spezieller Berechtigung Milderungen der Inflation gezielt nach dem Sozialstaatsprinzip zu gewähren.

Kempny, Simon / Plesdonat, Dr. Sebastian, Zur Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, StuW 2024, 33-47

Wer eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu einem über dem Buchwert liegenden Preis veräußert, realisiert einen Gewinn. Es läge nahe, dass solcher Gewinn – ebenso wie ein Gewinn aus der Veräußerung von Waren oder Grundstücken – auch in voller Höhe steuerlich erfasst würde. Ein Blick in das geltende Recht offenbart, dass dies nicht der Fall ist (§ 8b Abs. 2 KStG, § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a–c, § 32d Abs. 1 EStG). Stattdessen werden Rechtsfolgen ausgelöst, die denen entsprechen, die auf ausgeschüttete Gewinne einer Kapitalgesellschaft angewendet werden, demnach Rechtsfolgen, mit denen eine auf Ebene der Kapitalgesellschaft angefallene Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung pauschalierend angerechnet wird (§ 8b Abs. 1 KStG, § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d, § 32d Abs. 1 EStG). Es sind Rechtsfolgen, die dem Besteuerungsaufschub Rechnung tragen, welcher seit der Abkehr vom Anrechnungsverfahren das geltende Körperschaftsteuerrecht prägt. Auf der Suche nach einer Begründung, die den Gesetzgeber vor über zwanzig Jahren dazu veranlasst haben könnte, derartige Veräußerungsgewinne wie ausgeschüttete Gewinne zu besteuern, stößt man auf die “These von der Totalausschüttung“. Diese Abhandlung zeigt auf, ob und inwieweit diese These zur Begründung der rechtlichen Gleichstellung von Veräußerungs- und Ausschüttungsvorgängen taugt. Dabei wird erkennbar, dass bei Beteiligungsveräußerungen innerhalb der derzeitigen Körperschaftsteuersystematik mit einem zweiten Besteuerungsaufschub umzugehen ist, der seit je mit stillen Reserven einhergeht und üblicherweise bei Veräußerung (Realisation) endet. Mit diesem zuletzt genannten Besteuerungsaufschub hat die “These von der Totalausschüttung“ aber nichts zu tun. Eine unvollständige Besteuerung bei Realisation stiller Reserven im Rahmen von Beteiligungsveräußerungen kann sie nicht begründen.

Werthebach, Felix, Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Personenunternehmen, StuW 2024, 48-70

Beim Erwerb von Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile) kann es sich zivil- und insbesondere steuerrechtlich um den Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter handeln. Die bilanzielle Abbildung solcher als “asset deal“ bezeichneten Vorgänge stellt sich wegen der Notwendigkeit der Verteilung der Anschaffungskosten auf die Einzelwirtschaftsgüter regelmäßig als Herausforderung dar. Die vorliegende Untersuchung identifiziert zunächst die Erwerbsvorgänge bei Personenunternehmen, in denen Anschaffungskosten handels- und steuerrechtlich auf eine Sachgesamtheit zu verteilen sind. Sodann werden die derzeit in Schrifttum und Rechtsprechung anerkannten Verteilungsmethoden analysiert, zahlreiche offene Rechtsfragen geklärt und Schwächen herausgearbeitet. Hierauf aufbauend wird ein eigener Ansatz entwickelt, wie der Anschaffungsvorgang bei Personenunternehmen ursachengerecht bilanziell abgebildet werden kann. Die Untersuchung trägt damit neben der systematischen Aufarbeitung der Bilanzierung von erworbenen Personenunternehmen auch zu einer methodischen Weiterentwicklung der bilanziellen Abbildung des Erwerbsvorgangs durch eine stärkere Orientierung an der ökonomischen Realität bei.

Schön, Lena / Graßl, Benjamin / Giese, Henning, Die Kriterien und Zusammensetzung der EU-Blacklist als Grundlage des Steueroasen-Abwehrgesetzes – Eine kritische Würdigung, StuW 2024, 71-92

Durch die Einführung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb am 21.6.2021 (Steueroasen-Abwehrgesetz, “StAbwG“) beabsichtigt der Gesetzgeber, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen sowie Beteiligungsverhältnisse mit und in Bezug zu Steueroasen durch den Einsatz von steuerlichen Maßnahmen einzuschränken. Als wesentliche Grundlage dieses Gesetzes dient die Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete der EU (sog. “EU-Blacklist“), deren Bedeutung für inländische Rechtsanwender nicht zuletzt durch die Aufnahme von Russland an Bedeutung zugenommen hat. Aus diesem Grund beleuchtet dieser Beitrag detailliert die Kriterien, die für die Beurteilung eines Steuerhoheitsgebiets als nicht kooperativ herangezogen werden und somit als wesentliche Grundlage für das StAbwG dienen. Die Autoren analysieren hierbei die Kriterien und Zusammensetzung der EU-Blacklist, um die Transparenz dieser zu erhöhen und die Reichweite sowie Wirksamkeit des Gesetzes kritisch beurteilen zu können. Die Untersuchung der für die Listung auf der EU-Blacklist maßgeblichen Kriterien nach den §§ 4 bis 6 StAbwG zeigt, dass neben den bereits auf der EU-Blacklist befindlichen Steuerhoheitsgebieten weitere Gebiete die Kriterien der §§ 4 bis 6 StAbwG bei objektiver Beurteilung erfüllen, jedoch nicht auf der EU-Blacklist stehen und somit aus dem Anwendungsbereich des StAbwG fallen. Die Möglichkeit der Aufnahme dieser Staaten auf die EU-Blacklist ist für den Rechtsanwender mit erheblicher Unsicherheit verbunden.

Autoren

Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.