StuW - Steuer und Wirtschaft Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften

Mit Beiträgen zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden.
Online erhältlich auch in diesem Modul:
Online-Modul StuW online plus
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Beiträge zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
- Kritische Rechtsprechungsaufsätze, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte
- Inklusive Online-Modul StuW online plus
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
- Double blind Review Verfahren bei Aufsätzen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Beschreibung
Steuer und Wirtschaft veröffentlicht Beiträge sowohl zu Grundsatzfragen des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als auch zu schwierigen Spezialfragen der einzelnen Steuerarten. Die Aspekte des Verfassungsrechts werden regelmäßig mit berücksichtigt. Steuer und Wirtschaft bietet auch rechtshistorischen und rechtssoziologischen Arbeiten Raum. Die Zeitschrift enthält kritische Rechtsprechungsaufsätze, die in der Fachwelt große Beachtung finden, Buchrezensionen sowie Gesetzgebungs- und Tagungsberichte. In den Rubriken "Europäisches Steuerrecht / ausländisches Steuerrecht" und „Aus der internationalen Diskussion“ wird über die Entwicklung des Steuerrechts und von Schrifttumsbeiträgen in den wichtigsten Staaten berichtet. Wissenschaft und Praxis haben die StuW als kritisches Informationsorgan von hohem Rang schätzen gelernt.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, optional auch für juristische Beiträge
Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre führt Steuer und Wirtschaft bei einem Fachaufsatz aus diesem Bereich neben der redaktionellen Eignungsprüfung eine Begutachtung durch einen oder zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren durch. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an johanna.hey@uni-koeln.de.
Leseprobe: 100 Jahre Steuer und Wirtschaft
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Beziehern der StuW steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Online-Modul "StuW online plus", mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Steuer und Wirtschaft inklusive Archiv seit 2000
Fachinstitut der Steuerberater Köln (Hrsg.), Steuerberater-Jahrbuch, Buchreihe
Jahrgang 2014/2015
Jahrgang 2015/2016
Jahrgang 2016/2017
Jahrgang 2017/2018
Jahrgang 2018/2019
Jahrgang 2019/2020
Jahrgang 2022/2023
Jahrgang 2023/2024
Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. - DStJG, Buchreihe
Mellinghoff (Hrsg.), Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38
Sieker (Hrsg.), Steuerrecht und Wirtschaftspolitik, Bd. 39
Drüen (Hrsg.), Besteuerung von Arbeitnehmern, Bd. 40
Lang (Hrsg.), Europäisches Steuerrecht, Bd. 41
Hey (Hrsg.), Digitalisierung im Steuerrecht, Bd. 42
Hennrichs (Hrsg.), Umstrukturierung und Steuerrecht, Bd. 43
Drüen (Hrsg.), Immobilien im Steuerrecht, Bd. 44
Kirchhof (Hrsg.), Streitvermeidung und Streitbeilegung im Steuerrecht, Bd. 45
Desens (Hrsg.), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität, Bd. 46
Tipke, Die Steuerrechtsordnung (Gesamtausgabe in 3 Bänden)
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Zugriff auf amtliche Steuerformulare, amtliche Handbücher des BMF und Arbeitshilfen
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)
Aktuelles Heft
Heft 1/2025
Editorial
Hey, Johanna / Spengel, Christoph, Editorial, StuW 2025, 1-2
Debatte
Steuern und Grundrechte
Kirchhof, Ferdinand, Steuern Grundrechte Steuern? – Zur tatsächlichen Wirkung der Grundrechte auf Abgaben, StuW 2025, 4-6
Jachmann-Michel, Monika, Freiheitsgrundrechtliche Grenzen der Besteuerung, StuW 2025, 6-13
Abhandlungen
Hechtner, Frank / Maiterth, Ralf, Abschaffung des Ehegattensplittings, StuW 2025, 14-27
Das Ehegattensplitting ist im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kindergrundsicherung wieder einmal in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten. Das Ehegattensplitting wird sowohl verteilungspolitisch als auch unter Effizienzgesichtspunkten kritisiert. Wir zeigen, dass Verteilungsgesichtspunkte eher für als gegen das Ehegattensplitting sprechen. Zwar steigt der Splittingeffekt absolut gesehen mit zunehmendem Einkommen. Wenn man allerdings die Verteilungswirkungen des Ehegattensplittings mit den üblichen Verteilungsmaßen misst, zeigt sich für eine Individualbesteuerung eine ungleichere Nettoeinkommensverteilung ebenso wie eine geringere Steuerprogression. Auch der Vorwurf, das Ehegattensplitting fördere das Institut Ehe, nicht jedoch Familien mit Kindern, ist nicht haltbar. Der Splittingeffekt entfällt zu 90 % auf Ehepaare mit Kindern. Ebenso wenig fördert das Ehegattensplitting Einverdiener-Ehepaare mit hohem Einkommen. Zumindest führt diese Förderung nicht dazu, dass Einverdiener-Ehepaare vor allem im Bereich hoher Einkünfte anzutreffen sind. Tatsächlich befinden sich rund 60 % der Einverdiener-Ehepaare in den unteren drei Einkommensdezilen. Im Hinblick auf das Arbeitsangebot verheirateter Frauen ist das Ehegattensplitting dagegen eindeutig negativ zu beurteilen. Neueste Schätzungen gehen davon aus, dass sich dieses Arbeitsangebot um rund 109.000 Vollzeitäquivalente bei einem Übergang zur Individualbesteuerung erhöhen würde. Im Hinblick auf die Compliance Costs ist wiederum das Ehegattensplitting vorzuziehen, da hierbei kein Anreiz zur Verlagerung steuerlicher Abzugsbeträge, wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, auf den besserverdienenden Ehegatten besteht. Noch effektiver ist die Verlagerung von Einkünften auf den weniger verdienenden Partner. Da der Anreiz für derartige Gestaltungen Millionen von Ehepaaren (allein rund drei Millionen Paare haben unternehmerische Einkünfte) betrifft, ist kaum davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung solchen Gestaltungen hinreichend entgegenwirken kann. Da Paare mit hohem Einkommen in besonderem Maße von solchen Transfers profitieren, ist dies auch unter Gleichmäßigkeitsgesichtspunkten bedenklich.
Baumgart, Eike / Blaufus, Kay / Hechtner, Frank, Steuerbefolgungskosten bei Rentnern in Deutschland, StuW 2025, 28-41
Mit dem zunehmenden Besteuerungsanteil von Renteneinkünften steigt in Deutschland seit 2005 auch der Anteil der steuererklärungspflichtigen Rentner stetig an. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag erstmals die daraus resultierenden Steuerbefolgungskosten der Rentner anhand einer Befragungsstudie mit über 25.000 Teilnehmenden. In einer Hochrechnung werden diese den Mehrkosten der Finanzverwaltung sowie dem korrespondierenden Steueraufkommen gegenübergestellt. Die empirische Analyse zeigt, dass Rentner im Vergleich zu den anderen betrachteten Erwerbsgruppen etwas mehr Zeit für die Erstellung ihrer Steuererklärung aufwenden. Im Durchschnitt werden Rentner mit Steuerbefolgungskosten i.H.v. 154,49 € p.a. belastet. Insgesamt werden die Steuerhebungskosten für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich oder überwiegend Renteneinkünften auf 1,103 Mrd. € geschätzt (davon etwa 1,037 Mrd. € Steuerbefolgungskosten und 65,7 Mio. € Verwaltungskosten). Setzt man die hochgerechneten Steuerbefolgungskosten ins Verhältnis zum Einkommensteueraufkommen, so ergibt sich ein Anteil von etwa 12,57 %, der deutlich über dem in bisherigen Studien geschätzten Durchschnittswert für die Gesamtbevölkerung in Deutschland liegt. Dies zeigt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Rentenbesteuerung nicht effizient ist. Aus den Verbesserungswünschen der befragten Rentner lässt sich der deutliche Wunsch nach einem Entfall der Steuererklärungspflicht bzw. der Vereinfachung der Steuererklärung ableiten.
Schreiber, Ulrich / Kahle, Holger, Rechtsformneutralität oder Rechtsformflexibilität? Zur Begründung steuerlicher Optionsrechte, StuW 2025, 42-53
Die Besteuerung der Unternehmen hängt von deren Rechtsform ab, die bestimmt, ob das Transparenzprinzip oder das Trennungsprinzip zur Anwendung kommt. Gegen diese Praxis wurde lange das Postulat der Rechtsformneutralität ins Feld geführt. In jüngerer Zeit findet indes eine Hinwendung zur Rechtsformflexibilität statt: Gesellschaften sollen unabhängig von ihrer Rechtsform für eine Besteuerung nach dem Transparenzprinzip oder dem Trennungsprinzip optieren dürfen. Aus ökonomischer Sicht ist die Abkehr von der Rechtsformneutralität gerechtfertigt, denn es geht hier um die umfassendere Investitions- und Finanzierungsneutralität. Zwar trägt Rechtsformflexibilität nichts zur Neutralität der Unternehmensbesteuerung bei, sie ist aber dennoch ökonomisch gerechtfertigt, weil sie Investitionshemmnisse abbaut, welche die von der Rechtsform abhängige Besteuerung verursacht.
Oestreicher, Andreas, Besteuerung der Gewinne am Ort der Wertschöpfung – Folgen für die Gewinnzuordnung bei der Vertragsproduktion im Konzern, StuW 2025, 54-66
In vielen Wirtschaftsbereichen finden Teile der Produktion in Ländern statt, die sich durch Vorteile bei vor allem den Lohnkosten, dem Zugang zu Märkten und Know-how oder staatlicher Regulierung auszeichnen. Dies betrifft primär, und vor allem in Deutschland, das verarbeitende Gewerbe. In rechtlicher Sicht beruht diese Produktion im Ausland in aller Regel auf Dienst- oder Werkverträgen, in denen die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmerin geregelt sind. Im Zusammenhang mit der Vertragsproduktion durch nahestehende Personen ist in den vergangenen Jahren eine Diskussion über die steuerliche Berücksichtigung der Materialkosten bei der Bestimmung des fremdüblichen Gewinns, der dem Auftragnehmer zusteht, entstanden. In einem jüngeren Urteil hatte der BFH einen Gewinnaufschlag auf die Materialkosten des Vertragsfertigers für den Sonderfall einer faktischen Beistellung von Material verneint. Anlass zur Diskussion gibt die Begründung des BFH, die sich an einem Beitrag zur Literatur orientiert. Danach können Materialkosten bei der Bestimmung des Gewinnaufschlags aus der Bemessungsgrundlage zu kürzen sein, da sie, wenn keinerlei Funktionen insbesondere im strategischen Beschaffungsprozess ausgeübt werden, “nicht wertschöpfend“ sind. Diese Begründung vermischt das Konzept der Wertschöpfung mit Kostenbemessungsgrundlagen, erhebt den “strategischen Beschaffungsprozess“ zum maßgebenden Kriterium für die Zulässigkeit eines Gewinnaufschlags auf die Materialkosten der Vertragsproduzenten und verleitet zu Missverständnissen in Fällen echter Materialbeschaffungen durch Auftragsfertiger, die im Konzern zentral koordiniert werden. Die Wertschöpfung misst das Faktoreinkommen und schließt damit auch die risikoadäquate Verzinsung entgeltlich erworbener Inputgüter ein. Dieser Beitrag will begriffliche Klarheit schaffen, Konsequenzen für die Ermittlung des Gewinnaufschlags aufzeigen und möglichen Missverständnissen vorbeugen.
Maiterth, Ralf / Piper, Yuri / Sureth-Sloane, Caren, Liquiditätseffekte einer Vermögensteuer bei Mietwohnimmobilien, StuW 2025, 67-81
Dieser Beitrag untersucht Liquiditätseffekte einer Vermögensteuer bei Mietwohnimmobilien. Mithilfe von Daten einer Immobilien-Kapitalgesellschaft werden die Wirkungen einer Vermögensteuer auf die Cashflows aus der Vermietung von Wohnimmobilien simuliert. Der Detailgrad der Daten ermöglicht dabei Analysen auf Jahres-, Regional- und Baujahresebene. Ein Abgleich mit weiteren Immobiliendaten untermauert die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Analysen. Die Ergebnisse der Simulation zeigen, dass die Einführung einer Vermögensteuer den Cashflow aus dem Mietgeschäft erheblich reduzieren und zu Liquiditätsproblemen führen kann. Im Durchschnitt über alle Beobachtungen ergibt sich bei einem Vermögensteuersatz i.H.v. 2 % ein negativer Cashflow nach Berücksichtigung aller Kosten. Generell bedeutet dies, dass wachstumsorientierte Immobilien durch eine Vermögensteuer liquiditätsmäßig stärker belastet werden als mietrenditeorientierte Immobilien. Insbesondere in Großstädten mit hohen Immobilienwerten, aber verhältnismäßig geringen Mieten, können die Liquiditätseffekte mehr als dreimal so hoch ausfallen wie in ländlichen bzw. industriell-geprägten Regionen, was zu einem relativen Attraktivitätsverlust führen kann. Durch die Entkopplung der Vermögensteuer von den Mieterträgen zeichnet sich eine starke Abhängigkeit der Steuerlast von aktuellen Marktentwicklungen und dem Zinsumfeld ab, was eine zusätzliche Unsicherheit für Investoren darstellt. Diese steuerliche Unsicherheit könnte sich potentiell auf die Investitionsbereitschaft auswirken und sollte daher in politischen Diskussionen über die Wiedereinführung einer Vermögensteuer berücksichtigt werden.
Aus der internationalen Diskussion
Ausgewählt am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen
Naumann, Julian, “The New Architecture of International Tax – Hope and Hype“, StuW 2025, 82-83
Autoren
Gegründet 1922 von H. Reinach (Hrsg. bis 1934). Hrsg. seit 1934 C. Boettcher, bis 1936 mit W. Ehrhard, ab 1958 mit D. Leibrecht (1963 bis 1970 Alleinhrsg.). Hrsg. von 1971 bis 1973 K. H. Friauf, K.-H. Hansmeyer, G. Mann, G. Rose, G. Schmölders, K. Tipke. Hrsg. von 1974 bis 1988 K. Tipke. Hrsg. von 1989 bis 2014 J. Lang.
Geschäftsführende Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey (seit 2015) und Prof. Dr. Christoph Spengel (seit 2019) in Verbindung mit Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Prof. Dr. Joachim Englisch, Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Prof. Dr. Hanno Kube, Prof. Dr. Ralf Maiterth, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön, Prof. Dr. Roman Seer.
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